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gehen sie offen damit um - landesverband oberösterreich und ...

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Editorial<br />

Liebe KoLLegen/innen!<br />

Wir glauben manchmal<br />

in beruflichen Angelegenheiten,<br />

gut <strong>und</strong><br />

richtig informiert zu<br />

sein. Leider zeigen dann<br />

Ereignisse, dass wir geirrt<br />

haben. Die Unbefangenheit<br />

gegenüber den<br />

im Gerichtsverfahren<br />

beteiligten Parteien ist<br />

eine Gr<strong>und</strong>voraussetzung<br />

für die Arbeit von<br />

Gerichtssachverständigen.<br />

Wir haben daher<br />

die Befangenheit in<br />

diesem SV-infomativ<br />

z<strong>um</strong> Thema gemacht.<br />

Zeitmanagement ist ein<br />

Thema, das die meisten<br />

von uns interes<strong>sie</strong>rt.<br />

Wir versuchen, immer<br />

mehr in immer kürzerer<br />

Zeit zu erledigen <strong>und</strong><br />

bedenken nicht, dass wir<br />

dabei sind, uns auszupowern.<br />

Z<strong>um</strong> Gegensteuern<br />

bekommen Sie<br />

in diesem SV-informativ<br />

einige Tipps, was Sie für<br />

sich tun können. In der<br />

letzten Mitgliederversammlung<br />

wurden zwei<br />

Vorstandsmitglieder,<br />

die viele Jahre für den<br />

Landesverband tätig<br />

waren <strong>und</strong> nun ihr Amt<br />

zurückgelegt haben,<br />

zu Ehrenmitgliedern<br />

ernannt. Im Vorstand<br />

folgte Prim. Univ.-Doz.<br />

Dr. Christian Geretsegger<br />

aus Salzburg nach.<br />

Die Wertschätzung für<br />

die Arbeit, die wir im<br />

Redaktionsteam leisten,<br />

hat uns gefreut.<br />

Bin ich befangen?<br />

Wann Offenlegung zur Pflicht wird<br />

Sie erhalten einen GutachtenSauftraG <strong>und</strong> kennen eine<br />

in ihrer künftiGen BeGutachtunG involvierte PerSon.<br />

trotzdem Sind Sie üBerzeuGt, nicht BefanGen zu Sein <strong>und</strong><br />

nehmen an. daS kann BöSe enden <strong>und</strong> die StreichunG von<br />

der Sv-liSte nach Sich ziehen, denn: Sie haBen ihre<br />

<strong>offen</strong>leGunGSPflicht miSSachtet!<br />

die Eigenschaft als allgemein<br />

beeideter gerichtlispiele,<br />

die das Vertrauen<br />

in den SV erschüttern kön-<br />

WANN SIND SACHVERSTäNDIGE BEFANGEN?<br />

cher Sachverständiger vom nen: „Das ist der Fall, wenn Die für Mitglieder des Lan- b) Verwandtschaft oder<br />

Präsidenten des Landesge- ein SV, der in einer eigenen desverbandes verbindlichen Schwägerschaft<br />

TEXT: SUSANNA SAILER<br />

SeLbSt initiatiV WerDen.<br />

richtes durch Bescheid zu Rechtssache Partei ist, den Standesregeln führen aus: c) Wahl-, Pflegeelternschaft<br />

Sachverständige müssen<br />

entziehen, wenn sich her- dort zuständigen Richter „Gründe, die die volle Un- oder Vorm<strong>und</strong>schaft<br />

Wenn Sachverständigemeinen,<br />

<strong>sie</strong> könnlung<br />

alles <strong>offen</strong>zulegen,<br />

was seine Unparteilichkeit<br />

auch nur annähernd in<br />

derartige, den Anschein<br />

von Befangenheit erweckende<br />

Tatsachen aus eiausstellt,<br />

dass eine Voraussetzung,<br />

die ursprünglich<br />

gegeben war – nämlich<br />

beschimpft, weil er eine<br />

Entscheidung dieses Richters<br />

nicht akzeptieren kann.<br />

befangenheit der Sachverständigen<br />

in Zweifel ziehen,<br />

liegen dann vor, wenn der<br />

d) bei Vertretungsverhältnissen<br />

e) wenn Richter (oder SV)<br />

ten selbst beurteilen, ob Zweifel ziehen könnte“, gener Initiative heraus<br />

die Vertrauenswürdigkeit Oder auch, wenn ein SV, Sachverständige mit einer an der angefochtenen<br />

<strong>sie</strong> in einem Gutachtens- sagt Mag. Katharina bekannt geben <strong>und</strong> nicht<br />

eines SV –, nicht mehr der vorgibt, eigene Leistun- Partei oder einem Beteilig- Entscheidung bereits mitfall<br />

möglicherweise befan- Lehmayer, Präsidentin des alleine auf die Nachfrage<br />

vorliegt. Der Verwaltungsgen erbracht zu haben <strong>und</strong> ten verwandtschaftliche, gewirkt haben<br />

gen sind oder nicht, dann Landesgerichtes Linz. „Die eines Richters warten. Die<br />

gerichtshof legt hier in diese als eigene Leistung engere fre<strong>und</strong>schaftliche 2. befangenheitsgründe<br />

haben <strong>sie</strong> sich getäuscht. Entscheidung darüber, ob Konsequenzen, wenn dies<br />

ständiger Judikatur be- verrechnet, dafür lediglich oder enge ge schäftliche Richter (<strong>und</strong> Sachverstän -<br />

Denn im Gerichtsprozess eine Befangenheit vorliegt, unterlassen wird, können<br />

sonders strenge Maßstäbe eine Hilfskraft eingesetzt Beziehungen hat, wenn dige) sind nach § 20 JN<br />

wird der Unparteilich- trifft das Gericht. Das liegt gravierend sein: Das ge-<br />

an, weil die rechtsuchende hat.“ In beiden Fällen kann mit einer Partei oder ei- befangen, wenn Folgenkeit<br />

<strong>und</strong> Unabhängigkeit nicht mehr in der Dis- samte Gerichtsverfahren<br />

Bevölkerung auch vom dies zur Streichung aus der nem Beteiligten ein Streit des vorliegt:<br />

größte Bedeutung beige- position des Sachverstän- muss unter Umständen<br />

Sachverständigen, dem SV-Liste führen. Lehmayer besteht oder bestanden a) ein hinreichender<br />

messen. Hier nehmen die digen“, stellt Lehmayer neu aufgerollt werden.<br />

bei der Wahrheitsfindung ergänzt: „Ein Entziehungs- hat oder wenn der Sach- Gr<strong>und</strong>, die Unbefangen-<br />

Gerichtssachverständigen klar.<br />

Lehmayer ging in einem<br />

im gerichtlichen Verfahgrad liegt auch vor, wenn verständige bereits früher heit in Zweifel zu ziehen<br />

eine richterähnliche Rolle<br />

Fall noch weiter. „Ich habe<br />

ren eine sehr bedeutsame der Sachverständige wie- mit der Angelegenheit in (§ 19 Ziff. 2 JN)<br />

ein. Hinsichtlich Befangen- Schreiben an gericht. einen SV aus der Sachver-<br />

Rolle zukommt, erwarten derholt die Aufnahme des irgendeiner Weise befasst b) fre<strong>und</strong>schaftliche oder<br />

heit judiziert der Oberste Ein kurzer Brief an den ständigenliste gestrichen,<br />

darf, dass nicht der leiseste Bef<strong>und</strong>es oder die Erstat- war (z.B. als Privatgutach- geschäftliche Beziehungen<br />

Gerichtshof: Es kommt im Rechtsfall zuständigen weil er seiner Offenle-<br />

Zweifel an seiner Gesetzestung des Gutachtens über ter für eine Partei oder ei- zu einer Partei oder einem<br />

nicht nur darauf an, ob Richter oder die Richterin, gungspflicht nicht nachtreue,<br />

Korrektheit, Sorgfalt Gebühr hinauszögert.“ An nen Beteiligten).“ Es gelten Rechtsvertreter<br />

ein Richter oder Sachver- in dem Sachverständige gekommen war, in dem<br />

<strong>und</strong> Charakterstärke sowie Sachverständige werden für Gerichtssachverständige c) gesellschaftliche oder<br />

ständiger sich befangen ihre Bedenken <strong>um</strong><strong>gehen</strong>d Glauben, eine mögliche<br />

an seinem Pflichtbewusst- also besonders hohe Maß- nach der Zivilprozessord- private Kontakte (z.B.<br />

fühlt, sondern auch darauf, aufzeigen, reicht völlig Befangenheit selbst beursein<br />

besteht. Daraus folgt, stäbe gesetzt. Der Oberste nung (ZPO) <strong>und</strong> der Juris- aus einer Lebensgemein-<br />

ob es gr<strong>und</strong>sätzlich einen aus. Dr. Erich Kaufmann, teilen zu können.“<br />

dass ein SV sein Amt so Gerichtshof formuliert in diktionsnorm (JN) dieselben schaft, bei Berufs- oder<br />

Anschein von Befangen- Präsident des Landesver-<br />

ausüben muss, dass auch einer Entscheidung auch, Ablehnungs- <strong>und</strong> Ausschlie- Vereinskollegen, ehe-<br />

Mit kollegialen Grüßen<br />

heit geben könnte. Ist das<br />

der Fall, kann der Richter<br />

bandes, bekräftigt: „Mit<br />

dem Schreiben kommt ein<br />

VertraUen SchWinDet.<br />

Lehmayer untermauert<br />

der Schein einer Parteilichkeit<br />

vermieden wird.<br />

war<strong>um</strong> das sein muss: „Gerechtigkeit<br />

soll nicht nur<br />

ßungsgründe wie für Richter.<br />

Die Ablehnungsgründe<br />

maligen Schulkollegen,<br />

Geschäftsfre<strong>und</strong>en etc.),<br />

bzw. der Sachverständige SV seiner Offenlegungs- ihre Entscheidung mit<br />

geübt, sondern auch sicht- nach § 19 JN sind:<br />

möglicherweise auch<br />

abgelehnt werden. „Ein pflicht nach <strong>und</strong> kann sich dem Paragraphen 10 des<br />

grÜnDe FÜr StreichUng. bar geübt werden.“ Letzt- 1. ausschließungsgründe Nachbarschaft<br />

SV hat also die Pflicht, möglichen Schwierigkeiten Sachverständigen- <strong>und</strong><br />

Dr. Erich Dietachmair, Präendlich steht das Ansehen a) Parteiidentität im wei- d) Taufpatenschaften, Firm-<br />

dem Gericht im Vorfeld entziehen.“ Kaufmann hat Dolmetschergesetzes SDG<br />

sident des Landesgerichtes der Justiz <strong>und</strong> der Sachvertesten Sinne<br />

patenschaften etc.<br />

einer Gutachtenserstel- das selbst praktiziert. (Abs. 1 Z 1): Demnach ist<br />

Steyr, nennt weitere Beiständigen auf dem Spiel.<br />

Dr. Traude Hauner-Schöpf<br />

www.hauner-schoepf.at<br />

2 NR.02/2011 – SV-INFORMATIV NR. 02/2011 – SV-INFORMATIV 3<br />

aktuEll

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