gehen sie offen damit um - landesverband oberösterreich und ...
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Editorial<br />
Liebe KoLLegen/innen!<br />
Wir glauben manchmal<br />
in beruflichen Angelegenheiten,<br />
gut <strong>und</strong><br />
richtig informiert zu<br />
sein. Leider zeigen dann<br />
Ereignisse, dass wir geirrt<br />
haben. Die Unbefangenheit<br />
gegenüber den<br />
im Gerichtsverfahren<br />
beteiligten Parteien ist<br />
eine Gr<strong>und</strong>voraussetzung<br />
für die Arbeit von<br />
Gerichtssachverständigen.<br />
Wir haben daher<br />
die Befangenheit in<br />
diesem SV-infomativ<br />
z<strong>um</strong> Thema gemacht.<br />
Zeitmanagement ist ein<br />
Thema, das die meisten<br />
von uns interes<strong>sie</strong>rt.<br />
Wir versuchen, immer<br />
mehr in immer kürzerer<br />
Zeit zu erledigen <strong>und</strong><br />
bedenken nicht, dass wir<br />
dabei sind, uns auszupowern.<br />
Z<strong>um</strong> Gegensteuern<br />
bekommen Sie<br />
in diesem SV-informativ<br />
einige Tipps, was Sie für<br />
sich tun können. In der<br />
letzten Mitgliederversammlung<br />
wurden zwei<br />
Vorstandsmitglieder,<br />
die viele Jahre für den<br />
Landesverband tätig<br />
waren <strong>und</strong> nun ihr Amt<br />
zurückgelegt haben,<br />
zu Ehrenmitgliedern<br />
ernannt. Im Vorstand<br />
folgte Prim. Univ.-Doz.<br />
Dr. Christian Geretsegger<br />
aus Salzburg nach.<br />
Die Wertschätzung für<br />
die Arbeit, die wir im<br />
Redaktionsteam leisten,<br />
hat uns gefreut.<br />
Bin ich befangen?<br />
Wann Offenlegung zur Pflicht wird<br />
Sie erhalten einen GutachtenSauftraG <strong>und</strong> kennen eine<br />
in ihrer künftiGen BeGutachtunG involvierte PerSon.<br />
trotzdem Sind Sie üBerzeuGt, nicht BefanGen zu Sein <strong>und</strong><br />
nehmen an. daS kann BöSe enden <strong>und</strong> die StreichunG von<br />
der Sv-liSte nach Sich ziehen, denn: Sie haBen ihre<br />
<strong>offen</strong>leGunGSPflicht miSSachtet!<br />
die Eigenschaft als allgemein<br />
beeideter gerichtlispiele,<br />
die das Vertrauen<br />
in den SV erschüttern kön-<br />
WANN SIND SACHVERSTäNDIGE BEFANGEN?<br />
cher Sachverständiger vom nen: „Das ist der Fall, wenn Die für Mitglieder des Lan- b) Verwandtschaft oder<br />
Präsidenten des Landesge- ein SV, der in einer eigenen desverbandes verbindlichen Schwägerschaft<br />
TEXT: SUSANNA SAILER<br />
SeLbSt initiatiV WerDen.<br />
richtes durch Bescheid zu Rechtssache Partei ist, den Standesregeln führen aus: c) Wahl-, Pflegeelternschaft<br />
Sachverständige müssen<br />
entziehen, wenn sich her- dort zuständigen Richter „Gründe, die die volle Un- oder Vorm<strong>und</strong>schaft<br />
Wenn Sachverständigemeinen,<br />
<strong>sie</strong> könnlung<br />
alles <strong>offen</strong>zulegen,<br />
was seine Unparteilichkeit<br />
auch nur annähernd in<br />
derartige, den Anschein<br />
von Befangenheit erweckende<br />
Tatsachen aus eiausstellt,<br />
dass eine Voraussetzung,<br />
die ursprünglich<br />
gegeben war – nämlich<br />
beschimpft, weil er eine<br />
Entscheidung dieses Richters<br />
nicht akzeptieren kann.<br />
befangenheit der Sachverständigen<br />
in Zweifel ziehen,<br />
liegen dann vor, wenn der<br />
d) bei Vertretungsverhältnissen<br />
e) wenn Richter (oder SV)<br />
ten selbst beurteilen, ob Zweifel ziehen könnte“, gener Initiative heraus<br />
die Vertrauenswürdigkeit Oder auch, wenn ein SV, Sachverständige mit einer an der angefochtenen<br />
<strong>sie</strong> in einem Gutachtens- sagt Mag. Katharina bekannt geben <strong>und</strong> nicht<br />
eines SV –, nicht mehr der vorgibt, eigene Leistun- Partei oder einem Beteilig- Entscheidung bereits mitfall<br />
möglicherweise befan- Lehmayer, Präsidentin des alleine auf die Nachfrage<br />
vorliegt. Der Verwaltungsgen erbracht zu haben <strong>und</strong> ten verwandtschaftliche, gewirkt haben<br />
gen sind oder nicht, dann Landesgerichtes Linz. „Die eines Richters warten. Die<br />
gerichtshof legt hier in diese als eigene Leistung engere fre<strong>und</strong>schaftliche 2. befangenheitsgründe<br />
haben <strong>sie</strong> sich getäuscht. Entscheidung darüber, ob Konsequenzen, wenn dies<br />
ständiger Judikatur be- verrechnet, dafür lediglich oder enge ge schäftliche Richter (<strong>und</strong> Sachverstän -<br />
Denn im Gerichtsprozess eine Befangenheit vorliegt, unterlassen wird, können<br />
sonders strenge Maßstäbe eine Hilfskraft eingesetzt Beziehungen hat, wenn dige) sind nach § 20 JN<br />
wird der Unparteilich- trifft das Gericht. Das liegt gravierend sein: Das ge-<br />
an, weil die rechtsuchende hat.“ In beiden Fällen kann mit einer Partei oder ei- befangen, wenn Folgenkeit<br />
<strong>und</strong> Unabhängigkeit nicht mehr in der Dis- samte Gerichtsverfahren<br />
Bevölkerung auch vom dies zur Streichung aus der nem Beteiligten ein Streit des vorliegt:<br />
größte Bedeutung beige- position des Sachverstän- muss unter Umständen<br />
Sachverständigen, dem SV-Liste führen. Lehmayer besteht oder bestanden a) ein hinreichender<br />
messen. Hier nehmen die digen“, stellt Lehmayer neu aufgerollt werden.<br />
bei der Wahrheitsfindung ergänzt: „Ein Entziehungs- hat oder wenn der Sach- Gr<strong>und</strong>, die Unbefangen-<br />
Gerichtssachverständigen klar.<br />
Lehmayer ging in einem<br />
im gerichtlichen Verfahgrad liegt auch vor, wenn verständige bereits früher heit in Zweifel zu ziehen<br />
eine richterähnliche Rolle<br />
Fall noch weiter. „Ich habe<br />
ren eine sehr bedeutsame der Sachverständige wie- mit der Angelegenheit in (§ 19 Ziff. 2 JN)<br />
ein. Hinsichtlich Befangen- Schreiben an gericht. einen SV aus der Sachver-<br />
Rolle zukommt, erwarten derholt die Aufnahme des irgendeiner Weise befasst b) fre<strong>und</strong>schaftliche oder<br />
heit judiziert der Oberste Ein kurzer Brief an den ständigenliste gestrichen,<br />
darf, dass nicht der leiseste Bef<strong>und</strong>es oder die Erstat- war (z.B. als Privatgutach- geschäftliche Beziehungen<br />
Gerichtshof: Es kommt im Rechtsfall zuständigen weil er seiner Offenle-<br />
Zweifel an seiner Gesetzestung des Gutachtens über ter für eine Partei oder ei- zu einer Partei oder einem<br />
nicht nur darauf an, ob Richter oder die Richterin, gungspflicht nicht nachtreue,<br />
Korrektheit, Sorgfalt Gebühr hinauszögert.“ An nen Beteiligten).“ Es gelten Rechtsvertreter<br />
ein Richter oder Sachver- in dem Sachverständige gekommen war, in dem<br />
<strong>und</strong> Charakterstärke sowie Sachverständige werden für Gerichtssachverständige c) gesellschaftliche oder<br />
ständiger sich befangen ihre Bedenken <strong>um</strong><strong>gehen</strong>d Glauben, eine mögliche<br />
an seinem Pflichtbewusst- also besonders hohe Maß- nach der Zivilprozessord- private Kontakte (z.B.<br />
fühlt, sondern auch darauf, aufzeigen, reicht völlig Befangenheit selbst beursein<br />
besteht. Daraus folgt, stäbe gesetzt. Der Oberste nung (ZPO) <strong>und</strong> der Juris- aus einer Lebensgemein-<br />
ob es gr<strong>und</strong>sätzlich einen aus. Dr. Erich Kaufmann, teilen zu können.“<br />
dass ein SV sein Amt so Gerichtshof formuliert in diktionsnorm (JN) dieselben schaft, bei Berufs- oder<br />
Anschein von Befangen- Präsident des Landesver-<br />
ausüben muss, dass auch einer Entscheidung auch, Ablehnungs- <strong>und</strong> Ausschlie- Vereinskollegen, ehe-<br />
Mit kollegialen Grüßen<br />
heit geben könnte. Ist das<br />
der Fall, kann der Richter<br />
bandes, bekräftigt: „Mit<br />
dem Schreiben kommt ein<br />
VertraUen SchWinDet.<br />
Lehmayer untermauert<br />
der Schein einer Parteilichkeit<br />
vermieden wird.<br />
war<strong>um</strong> das sein muss: „Gerechtigkeit<br />
soll nicht nur<br />
ßungsgründe wie für Richter.<br />
Die Ablehnungsgründe<br />
maligen Schulkollegen,<br />
Geschäftsfre<strong>und</strong>en etc.),<br />
bzw. der Sachverständige SV seiner Offenlegungs- ihre Entscheidung mit<br />
geübt, sondern auch sicht- nach § 19 JN sind:<br />
möglicherweise auch<br />
abgelehnt werden. „Ein pflicht nach <strong>und</strong> kann sich dem Paragraphen 10 des<br />
grÜnDe FÜr StreichUng. bar geübt werden.“ Letzt- 1. ausschließungsgründe Nachbarschaft<br />
SV hat also die Pflicht, möglichen Schwierigkeiten Sachverständigen- <strong>und</strong><br />
Dr. Erich Dietachmair, Präendlich steht das Ansehen a) Parteiidentität im wei- d) Taufpatenschaften, Firm-<br />
dem Gericht im Vorfeld entziehen.“ Kaufmann hat Dolmetschergesetzes SDG<br />
sident des Landesgerichtes der Justiz <strong>und</strong> der Sachvertesten Sinne<br />
patenschaften etc.<br />
einer Gutachtenserstel- das selbst praktiziert. (Abs. 1 Z 1): Demnach ist<br />
Steyr, nennt weitere Beiständigen auf dem Spiel.<br />
Dr. Traude Hauner-Schöpf<br />
www.hauner-schoepf.at<br />
2 NR.02/2011 – SV-INFORMATIV NR. 02/2011 – SV-INFORMATIV 3<br />
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