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Der Uracher KW 25-2018

Mitteilungsblatt Der Uracher KW 25-2018

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Donnerstag, 21.6.<strong>2018</strong>/Amtliche Bekanntmachungen<br />

<strong>Der</strong> <strong>Uracher</strong><br />

3<br />

Ordentliche Hauptversammlung<br />

<strong>2018</strong> der<br />

Erms-Neckar-Bahn AG<br />

(ENAG)<br />

Am Samstag, den 23. Juni <strong>2018</strong>,<br />

findet im Rathaus in Dettingen<br />

/ Erms die diesjährige Hauptversammlung<br />

der Erms-Neckar-Bahn AG (ENAG)<br />

statt.<br />

Auf dieser wird auch über die Verwendung des<br />

Jahresergebnisses der ENAG entschieden.<br />

Erfreulicherweise hat die ENAG auch das Jahr 2017<br />

wieder mit einem Bilanzgewinn abgeschlossen.<br />

Diesbezüglich schlagen Vorstand und Aufsichtsrat<br />

vor, zur Vertiefung und Verbesserung der Beziehungen<br />

zu den Aktionären für das Geschäftsjahr<br />

2017 der ENAG einmalig eine Dividende in Höhe<br />

von 1,00 € pro Aktie auszuschütten. <strong>Der</strong> Rest des<br />

Bilanzgewinns soll in die Rücklagen eingestellt<br />

werden.<br />

Es ist geplant, gem. § 58 Abs. 4 AktG die Dividende –<br />

nach Abzug der Quellensteuer – ab Mittwoch, dem<br />

27. Juni <strong>2018</strong> in den Räumen der Geschäftsstelle<br />

der ENAG, Pfählerstraße 17, 7<strong>25</strong>74 Bad Urach, Mo.<br />

bis Fr. zwischen 09:30 und 12:00 Uhr gegen Vorlage<br />

des/der gültigen Coupons (Bezugsscheins) an die<br />

Aktionäre auszuzahlen.<br />

Darüber hinaus steht die Wiederwahl von drei<br />

Mitgliedern des Aufsichtsrats an. Die Herren Dr.<br />

Gust, Geschäftsführer i.R., Mössingen, Dr. Hägele,<br />

Apotheker, Dettingen und Melzer, 1. Landesbeamter<br />

i.R., Kirchheim/Teck waren bereits bisher Mitglieder<br />

des Aufsichtsrates und haben sich bereit<br />

erklärt, erneut zu kandidieren.<br />

Die Versammlung wird mit einem Fachvortrag:<br />

„1<strong>25</strong> Jahre Schwäbische Albbahn Honau – Münsingen“<br />

des Aufsichtsratsvorsitzenden der ENAG,<br />

Dipl.-Ing Martin E. Uhlig, abgeschlossen.<br />

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur<br />

Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 22 der<br />

Satzung die Aktionäre berechtigt, welche ihre<br />

Aktien während der üblichen Geschäftsstunden<br />

hinterlegt haben. Dies ist bei Einlass in die Hauptversammlung<br />

nachzuweisen.<br />

Eine Fotokopie des Geschäftsberichtes und des<br />

Jahresabschlusses kann bei der Geschäftsstelle angefordert<br />

werden. Die Internet-Adresse der Gesellschaft<br />

lautet:<br />

www.erms-neckar-bahn.de , über welche die<br />

maßgeblichen Informationen abgerufen werden<br />

können.<br />

Entwicklungsprogramm Ländlicher<br />

Raum (ELR)<br />

Ausschreibung Jahresprogramm 2019<br />

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />

hat das Jahresprogramm 2019<br />

zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum<br />

(ELR) mit Bekanntmachung vom <strong>25</strong>. Mai <strong>2018</strong> im<br />

Staatsanzeiger ausgeschrieben.<br />

Das ELR<br />

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum<br />

(ELR) hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes<br />

Förderangebot für die strukturelle Entwicklung<br />

ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden<br />

geschaffen. Gefördert werden Projekte, die<br />

lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen<br />

und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe<br />

Versorgung mit Waren und Dienstleistungen<br />

sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.<br />

Ziel des Jahresprogramms 2019 ist, Impulse<br />

zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung<br />

der Ortskerne zu setzen.<br />

Projektträger und Zuwendungsempfangende<br />

können neben den Kommunen beispielsweise<br />

auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen<br />

sein.<br />

Wo liegen die Förderschwerpunkte?<br />

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung<br />

werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne<br />

insbesondere durch Umnutzung vorhandener<br />

Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung<br />

zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen);<br />

innerörtliche Nachverdichtung<br />

(ortsbildprägende Neubauten in Baulücken);<br />

Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung<br />

unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung<br />

mit Baureifmachung von Grundstücken<br />

gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen<br />

Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30<br />

%. <strong>Der</strong> Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt<br />

grundsätzlich 20.000 € (Modernisierung /Neubau),<br />

bei Umnutzungen bis zu 50.000 €. Für den<br />

Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung<br />

wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden<br />

Mittel im Jahresprogramm 2019 eingesetzt.<br />

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht<br />

die Sicherung der örtlichen Grundversorgung<br />

mit Waren und Dienstleistungen des täglichen<br />

bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert<br />

werden unter anderem Dorfgasthäuser,<br />

Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe.<br />

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig<br />

Projekte unterstützt, die zur Entflechtung<br />

störender Gemengelagen im Ortskern beitragen.<br />

Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und<br />

mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen<br />

Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung<br />

und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen<br />

beitragen, förderfähig.<br />

CO2-Speicherzuschlag<br />

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende,<br />

CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk<br />

wie z.B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen<br />

Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz<br />

bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen<br />

Bestimmungen möglich ist.<br />

Antragsverfahren<br />

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm<br />

können ausschließlich von den Städten/Gemeinden<br />

gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge<br />

enthalten auch die privaten Projekte. Die Aufnahmeanträge<br />

werden über das Landratsamt dem<br />

Regierungspräsidium vorgelegt. Das Ministerium<br />

für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet<br />

im Frühjahr 2019 über die Aufnahme in<br />

das ELR.<br />

Daher ist es notwendig, dass die vollständigen Unterlagen<br />

zu den privaten Projekten bis spätestens<br />

31.08.<strong>2018</strong> bei der Gemeinde vorliegen.<br />

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung<br />

in Frage kommen könnte, so wenden sie sich<br />

gerne an Herrn Wilhelm, Tel. 071<strong>25</strong> 156-<br />

220, E-Mail: wilhelm.tim@bad-urach.de, um<br />

die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.<br />

Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen<br />

werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung<br />

im Frühjahr 2019 umgesetzt und<br />

davor nicht begonnen werden.<br />

Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen,<br />

die Förderhöhe und das<br />

Verfahren zur Antragsstellung finden Sie unter<br />

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unserethemen/laendlicher-raum/foerderung/elr/.<br />

Verlegung von Stromversorgungsleitungen<br />

in der Fischburgstraße (Station<br />

Zehntplatz 5/1 bis Hofstättweg)<br />

in Bad Urach-Wittlingen<br />

Ab Montag, <strong>25</strong>. Juni <strong>2018</strong> wird die FairNetz GmbH<br />

von der Station Zehntplatz 5/1 bis Hofstättweg in<br />

Bad Urach-Wittlingen neue Stromversorgungsleitungen<br />

verlegen. Für Fragen rund um die Leitungsverlegung<br />

in Bad Urach-Wittlingen steht Ihnen<br />

die Koordinationsstelle der FairNetz GmbH unter<br />

Telefon 07121/582-38 05 zur Verfügung. Sollten<br />

etwaige Behinderungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer<br />

im Baustellenbereich auftreten,<br />

so bittet die FairNetz GmbH schon jetzt um Verständnis.<br />

Agrarstrukturverbesserungsgesetz<br />

(ASVG) - Voranfrage<br />

Ausschreibung<br />

Das Landratsamt hat zu prüfen, ob ein aufstockungsbedürftiger<br />

Landwirt am Erwerb der nachfolgend<br />

genannten Flächen interessiert ist. Um<br />

Veröffentlichung des nachstehenden Textes in<br />

ortsüblicher Weise wird gebeten.<br />

„Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist<br />

über die beabsichtigte Genehmigung zur Veräußerung<br />

nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden:<br />

Gemarkung: Sirchingen, Gewann: Falkenstein<br />

Flst.Nr.: 2083/1, Fläche: 11387 m², Nutzung: Landwirtschaftsfläche<br />

Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr<br />

Interesse unter Angabe der Kaufpreisvorstellung<br />

dem Landratsamt Reutlingen - Untere Landwirtschaftsbehörde,<br />

Kreislandwirtschaftsamt, Schillerstraße<br />

40, 7<strong>25</strong><strong>25</strong> Münsingen bis zum 03.07.<strong>2018</strong><br />

schriftlich mitteilen.<br />

Bitte folgendes Aktenzeichen angeben:<br />

8481.024131 8481.02-1/0003-<strong>2018</strong>“<br />

Nach der Veröffentlichung wird um Übersendung<br />

eines Belegexemplares zum Nachweis der<br />

erfolgten Veröffentlichung gebeten.<br />

gez. Rehm<br />

Vollsperrung der Hanner Steige wegen<br />

einer Feuerwehrübung<br />

Aufgrund einer Feuerwehrübung beim „Haus auf<br />

der Alb“ muss die Hanner Steige (K 6708) am<br />

Montag, dem <strong>25</strong>. Juni <strong>2018</strong> in der Zeit von 19:00<br />

Uhr bis ca. 22:00 Uhr für den Verkehr voll gesperrt<br />

werden. Die Umleitung erfolgt über Sirchingen.<br />

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften<br />

„Nördliche Innenstadt<br />

1. Änderung“ in Bad Urach im vereinfachten<br />

Verfahren nach § 12, 13<br />

BauGB<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB<br />

<strong>Der</strong> Gemeinderat der Stadt Bad Urach hat am<br />

13.03.<strong>2018</strong> in öffentlicher Sitzung aufgrund von §<br />

2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Nördliche<br />

Innenstadt 1. Änderung“ einen Bebauungsplan<br />

sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften<br />

gem. § 74 LBO zur Heilung von Mängeln<br />

bei dem Bebauungsplanverfahren „Nördliche Innenstadt“<br />

aufzustellen.<br />

<strong>Der</strong> Gemeinderat der Stadt Bad Urach hat am<br />

15.05.<strong>2018</strong> in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf<br />

zum Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften<br />

„Nördliche Innenstadt 1. Änderung“ gebilligt<br />

und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 1 und<br />

§ 4 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.<br />

Ziel und Zweck der Planung:<br />

<strong>Der</strong> Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg<br />

hat mit Urteil vom 10.04.2014 den vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan „Nördliche Innenstadt“,<br />

Bad Urach, im Rahmen einer Normenkontrolle<br />

aufgehoben. Mit dem Bebauungsplan „Nördliche<br />

Innenstadt 1. Änderung“ sollen die Mängel des<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nördliche<br />

Innenstadt“ geheilt werden.<br />

Für den Planbereich ist der Lageplan der Plan 7 Architekten,<br />

Beckmann Pechloff PartmbB Stuttgart<br />

in der Fassung vom 30.12.2017 maßgebend. Er ist<br />

nachfolgend unmaßstäblich dargestellt.<br />

Plan siehe Seite 4<br />

Gem. § 3 (1) BauGB wird die Öffentlichkeit frühzeitig<br />

am Bebauungsplanverfahren beteiligt. <strong>Der</strong><br />

Vorentwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen<br />

Festsetzungen, den örtlichen<br />

Bauvorschriften und der Begründung liegt in der<br />

Zeit von<br />

Montag, 02.07.<strong>2018</strong> bis einschließlich Freitag,<br />

10.08.<strong>2018</strong><br />

im Rathaus in Bad Urach, Bauverwaltungsamt,<br />

Marktplatz 8-9, vor Zimmer 1<strong>25</strong> öffentlich aus und<br />

kann während der üblichen Dienstzeiten (Montag,<br />

Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8.30<br />

bis 12.00 Uhr und Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr<br />

sowie Donnerstag von 15.00 bis 18.30 Uhr) eingesehen<br />

werden.<br />

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen<br />

zum Bebauungsplan und den örtlichen

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