Der Uracher KW 25-2018
Mitteilungsblatt Der Uracher KW 25-2018
Mitteilungsblatt Der Uracher KW 25-2018
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Donnerstag, 21.6.<strong>2018</strong>/Amtliche Bekanntmachungen<br />
<strong>Der</strong> <strong>Uracher</strong><br />
3<br />
Ordentliche Hauptversammlung<br />
<strong>2018</strong> der<br />
Erms-Neckar-Bahn AG<br />
(ENAG)<br />
Am Samstag, den 23. Juni <strong>2018</strong>,<br />
findet im Rathaus in Dettingen<br />
/ Erms die diesjährige Hauptversammlung<br />
der Erms-Neckar-Bahn AG (ENAG)<br />
statt.<br />
Auf dieser wird auch über die Verwendung des<br />
Jahresergebnisses der ENAG entschieden.<br />
Erfreulicherweise hat die ENAG auch das Jahr 2017<br />
wieder mit einem Bilanzgewinn abgeschlossen.<br />
Diesbezüglich schlagen Vorstand und Aufsichtsrat<br />
vor, zur Vertiefung und Verbesserung der Beziehungen<br />
zu den Aktionären für das Geschäftsjahr<br />
2017 der ENAG einmalig eine Dividende in Höhe<br />
von 1,00 € pro Aktie auszuschütten. <strong>Der</strong> Rest des<br />
Bilanzgewinns soll in die Rücklagen eingestellt<br />
werden.<br />
Es ist geplant, gem. § 58 Abs. 4 AktG die Dividende –<br />
nach Abzug der Quellensteuer – ab Mittwoch, dem<br />
27. Juni <strong>2018</strong> in den Räumen der Geschäftsstelle<br />
der ENAG, Pfählerstraße 17, 7<strong>25</strong>74 Bad Urach, Mo.<br />
bis Fr. zwischen 09:30 und 12:00 Uhr gegen Vorlage<br />
des/der gültigen Coupons (Bezugsscheins) an die<br />
Aktionäre auszuzahlen.<br />
Darüber hinaus steht die Wiederwahl von drei<br />
Mitgliedern des Aufsichtsrats an. Die Herren Dr.<br />
Gust, Geschäftsführer i.R., Mössingen, Dr. Hägele,<br />
Apotheker, Dettingen und Melzer, 1. Landesbeamter<br />
i.R., Kirchheim/Teck waren bereits bisher Mitglieder<br />
des Aufsichtsrates und haben sich bereit<br />
erklärt, erneut zu kandidieren.<br />
Die Versammlung wird mit einem Fachvortrag:<br />
„1<strong>25</strong> Jahre Schwäbische Albbahn Honau – Münsingen“<br />
des Aufsichtsratsvorsitzenden der ENAG,<br />
Dipl.-Ing Martin E. Uhlig, abgeschlossen.<br />
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur<br />
Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 22 der<br />
Satzung die Aktionäre berechtigt, welche ihre<br />
Aktien während der üblichen Geschäftsstunden<br />
hinterlegt haben. Dies ist bei Einlass in die Hauptversammlung<br />
nachzuweisen.<br />
Eine Fotokopie des Geschäftsberichtes und des<br />
Jahresabschlusses kann bei der Geschäftsstelle angefordert<br />
werden. Die Internet-Adresse der Gesellschaft<br />
lautet:<br />
www.erms-neckar-bahn.de , über welche die<br />
maßgeblichen Informationen abgerufen werden<br />
können.<br />
Entwicklungsprogramm Ländlicher<br />
Raum (ELR)<br />
Ausschreibung Jahresprogramm 2019<br />
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />
hat das Jahresprogramm 2019<br />
zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum<br />
(ELR) mit Bekanntmachung vom <strong>25</strong>. Mai <strong>2018</strong> im<br />
Staatsanzeiger ausgeschrieben.<br />
Das ELR<br />
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum<br />
(ELR) hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes<br />
Förderangebot für die strukturelle Entwicklung<br />
ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden<br />
geschaffen. Gefördert werden Projekte, die<br />
lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen<br />
und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe<br />
Versorgung mit Waren und Dienstleistungen<br />
sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.<br />
Ziel des Jahresprogramms 2019 ist, Impulse<br />
zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung<br />
der Ortskerne zu setzen.<br />
Projektträger und Zuwendungsempfangende<br />
können neben den Kommunen beispielsweise<br />
auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen<br />
sein.<br />
Wo liegen die Förderschwerpunkte?<br />
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung<br />
werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne<br />
insbesondere durch Umnutzung vorhandener<br />
Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung<br />
zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen);<br />
innerörtliche Nachverdichtung<br />
(ortsbildprägende Neubauten in Baulücken);<br />
Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung<br />
unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung<br />
mit Baureifmachung von Grundstücken<br />
gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen<br />
Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30<br />
%. <strong>Der</strong> Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt<br />
grundsätzlich 20.000 € (Modernisierung /Neubau),<br />
bei Umnutzungen bis zu 50.000 €. Für den<br />
Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung<br />
wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden<br />
Mittel im Jahresprogramm 2019 eingesetzt.<br />
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht<br />
die Sicherung der örtlichen Grundversorgung<br />
mit Waren und Dienstleistungen des täglichen<br />
bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert<br />
werden unter anderem Dorfgasthäuser,<br />
Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe.<br />
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig<br />
Projekte unterstützt, die zur Entflechtung<br />
störender Gemengelagen im Ortskern beitragen.<br />
Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und<br />
mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen<br />
Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung<br />
und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen<br />
beitragen, förderfähig.<br />
CO2-Speicherzuschlag<br />
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende,<br />
CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk<br />
wie z.B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen<br />
Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz<br />
bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen<br />
Bestimmungen möglich ist.<br />
Antragsverfahren<br />
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm<br />
können ausschließlich von den Städten/Gemeinden<br />
gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge<br />
enthalten auch die privaten Projekte. Die Aufnahmeanträge<br />
werden über das Landratsamt dem<br />
Regierungspräsidium vorgelegt. Das Ministerium<br />
für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet<br />
im Frühjahr 2019 über die Aufnahme in<br />
das ELR.<br />
Daher ist es notwendig, dass die vollständigen Unterlagen<br />
zu den privaten Projekten bis spätestens<br />
31.08.<strong>2018</strong> bei der Gemeinde vorliegen.<br />
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung<br />
in Frage kommen könnte, so wenden sie sich<br />
gerne an Herrn Wilhelm, Tel. 071<strong>25</strong> 156-<br />
220, E-Mail: wilhelm.tim@bad-urach.de, um<br />
die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.<br />
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen<br />
werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung<br />
im Frühjahr 2019 umgesetzt und<br />
davor nicht begonnen werden.<br />
Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen,<br />
die Förderhöhe und das<br />
Verfahren zur Antragsstellung finden Sie unter<br />
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unserethemen/laendlicher-raum/foerderung/elr/.<br />
Verlegung von Stromversorgungsleitungen<br />
in der Fischburgstraße (Station<br />
Zehntplatz 5/1 bis Hofstättweg)<br />
in Bad Urach-Wittlingen<br />
Ab Montag, <strong>25</strong>. Juni <strong>2018</strong> wird die FairNetz GmbH<br />
von der Station Zehntplatz 5/1 bis Hofstättweg in<br />
Bad Urach-Wittlingen neue Stromversorgungsleitungen<br />
verlegen. Für Fragen rund um die Leitungsverlegung<br />
in Bad Urach-Wittlingen steht Ihnen<br />
die Koordinationsstelle der FairNetz GmbH unter<br />
Telefon 07121/582-38 05 zur Verfügung. Sollten<br />
etwaige Behinderungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer<br />
im Baustellenbereich auftreten,<br />
so bittet die FairNetz GmbH schon jetzt um Verständnis.<br />
Agrarstrukturverbesserungsgesetz<br />
(ASVG) - Voranfrage<br />
Ausschreibung<br />
Das Landratsamt hat zu prüfen, ob ein aufstockungsbedürftiger<br />
Landwirt am Erwerb der nachfolgend<br />
genannten Flächen interessiert ist. Um<br />
Veröffentlichung des nachstehenden Textes in<br />
ortsüblicher Weise wird gebeten.<br />
„Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist<br />
über die beabsichtigte Genehmigung zur Veräußerung<br />
nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden:<br />
Gemarkung: Sirchingen, Gewann: Falkenstein<br />
Flst.Nr.: 2083/1, Fläche: 11387 m², Nutzung: Landwirtschaftsfläche<br />
Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr<br />
Interesse unter Angabe der Kaufpreisvorstellung<br />
dem Landratsamt Reutlingen - Untere Landwirtschaftsbehörde,<br />
Kreislandwirtschaftsamt, Schillerstraße<br />
40, 7<strong>25</strong><strong>25</strong> Münsingen bis zum 03.07.<strong>2018</strong><br />
schriftlich mitteilen.<br />
Bitte folgendes Aktenzeichen angeben:<br />
8481.024131 8481.02-1/0003-<strong>2018</strong>“<br />
Nach der Veröffentlichung wird um Übersendung<br />
eines Belegexemplares zum Nachweis der<br />
erfolgten Veröffentlichung gebeten.<br />
gez. Rehm<br />
Vollsperrung der Hanner Steige wegen<br />
einer Feuerwehrübung<br />
Aufgrund einer Feuerwehrübung beim „Haus auf<br />
der Alb“ muss die Hanner Steige (K 6708) am<br />
Montag, dem <strong>25</strong>. Juni <strong>2018</strong> in der Zeit von 19:00<br />
Uhr bis ca. 22:00 Uhr für den Verkehr voll gesperrt<br />
werden. Die Umleitung erfolgt über Sirchingen.<br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften<br />
„Nördliche Innenstadt<br />
1. Änderung“ in Bad Urach im vereinfachten<br />
Verfahren nach § 12, 13<br />
BauGB<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB<br />
<strong>Der</strong> Gemeinderat der Stadt Bad Urach hat am<br />
13.03.<strong>2018</strong> in öffentlicher Sitzung aufgrund von §<br />
2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Nördliche<br />
Innenstadt 1. Änderung“ einen Bebauungsplan<br />
sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften<br />
gem. § 74 LBO zur Heilung von Mängeln<br />
bei dem Bebauungsplanverfahren „Nördliche Innenstadt“<br />
aufzustellen.<br />
<strong>Der</strong> Gemeinderat der Stadt Bad Urach hat am<br />
15.05.<strong>2018</strong> in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf<br />
zum Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften<br />
„Nördliche Innenstadt 1. Änderung“ gebilligt<br />
und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 1 und<br />
§ 4 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.<br />
Ziel und Zweck der Planung:<br />
<strong>Der</strong> Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg<br />
hat mit Urteil vom 10.04.2014 den vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan „Nördliche Innenstadt“,<br />
Bad Urach, im Rahmen einer Normenkontrolle<br />
aufgehoben. Mit dem Bebauungsplan „Nördliche<br />
Innenstadt 1. Änderung“ sollen die Mängel des<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nördliche<br />
Innenstadt“ geheilt werden.<br />
Für den Planbereich ist der Lageplan der Plan 7 Architekten,<br />
Beckmann Pechloff PartmbB Stuttgart<br />
in der Fassung vom 30.12.2017 maßgebend. Er ist<br />
nachfolgend unmaßstäblich dargestellt.<br />
Plan siehe Seite 4<br />
Gem. § 3 (1) BauGB wird die Öffentlichkeit frühzeitig<br />
am Bebauungsplanverfahren beteiligt. <strong>Der</strong><br />
Vorentwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen<br />
Festsetzungen, den örtlichen<br />
Bauvorschriften und der Begründung liegt in der<br />
Zeit von<br />
Montag, 02.07.<strong>2018</strong> bis einschließlich Freitag,<br />
10.08.<strong>2018</strong><br />
im Rathaus in Bad Urach, Bauverwaltungsamt,<br />
Marktplatz 8-9, vor Zimmer 1<strong>25</strong> öffentlich aus und<br />
kann während der üblichen Dienstzeiten (Montag,<br />
Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8.30<br />
bis 12.00 Uhr und Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr<br />
sowie Donnerstag von 15.00 bis 18.30 Uhr) eingesehen<br />
werden.<br />
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen<br />
zum Bebauungsplan und den örtlichen