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Barni-Post, KW 26, 27. Juni 2018

Allgemeines, Stellen, Immobilien, Veranstaltungen, Fahrzeuge

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MEDIENMITTEILUNGEN<br />

LUZERNER POLIZEI<br />

21.06.<strong>2018</strong>: Zeugenaufruf – Streifkollision zwischen zwei Personenwagen<br />

Eschenbach: Am Mittwochabend,<br />

20.06.2016, 18.15 Uhr, fuhren zwei<br />

Personenwagen auf der Rainstrasse<br />

in entgegengesetzte Richtung. Im<br />

Bereich einer Kurve bei der Liegenschaft<br />

Isenringen, kam es zwischen<br />

den kreuzenden Autos zu einer massiven<br />

Streifkollision. Der eine Lenker<br />

verletzte sich dabei leicht. Es entstand<br />

Sachschaden in der Höhe von<br />

rund 20’000 Franken.<br />

Die Untersuchung führen der Unfalldienst der Luzerner Polizei und die Staatsanwaltschaft.<br />

Die Luzerner Polizei sucht Zeugen. Personen, welche den Unfall beobachtet haben, werden gebeten, sich, unter<br />

Telefon 041 248 81 17, zu melden.<br />

21.06.<strong>2018</strong>: Fussgängerin von Radfahrer angefahren –Polizei sucht Zeugen<br />

Kriens: Am Freitag, 15. <strong>Juni</strong> <strong>2018</strong>, ca. 02.00 Uhr, waren zwei Frauen zu Fuss unterwegs an der Zumhofstrasse.<br />

Gemäss ihren Aussagen sei von hinten ein Radfahrer gegen eine der Frauen gefahren, worauf diese zu Fall gekommen<br />

sei. Der Radfahrer habe angehalten und mit den beiden Frauen gesprochen. Anschliessend sei er weitergefahren,<br />

ohne seine Angaben zu hinterlassen. Im Nachhinein stellte sich bei einem Arztbesuch heraus, dass die 32-jährige<br />

Fussgängerin eine Fraktur am Handgelenk erlitt.<br />

Die Luzerner Polizei sucht den unbekannten Radfahrer oder Personen, welche den Unfall beobachtet haben und<br />

Angaben zum Unfallhergang machen können. Diese werden gebeten, sich, unter Telefon 041 248 81 17, zumelden.<br />

21.06.<strong>2018</strong>: Motorradfahrer gestürzt und verletzt –Polizei sucht Zeugen<br />

Stadt Luzern: Am Mittwoch, 20. <strong>Juni</strong> <strong>2018</strong>, kurz nach 15.30 Uhr,fuhr ein Motorradfahrer auf der Sedelstrasse in Luzern<br />

stadteinwärts. Im Gebiet der Einmündung Riedstrasse kam der Mann zu Fall und verletzte sich dabei mittelschwer. Er<br />

wurde durch den Rettungsdienst 144 ins Spital gefahren. Ursache des Sturzes dürfte eine Fahrbahnverschmutzung<br />

sein. Diese führte von der Sedelstrasse bis zum Schlossberg. Der Verursacher dieser Verschmutzung ist unbekannt.<br />

Zur Reinigung der Fahrbahn wurden die Feuerwehr der Stadt Luzern und eine Putzmaschine aufgeboten.<br />

Die Luzerner Polizei sucht den unbekannten Verursacher der Fahrbahnverschmutzung oder Personen, welche<br />

Angaben zum Verursacher machen können. Diese werden gebeten, sich, unter Telefon 041 248 81 17, zu melden.<br />

22.06.<strong>2018</strong>: Unter Drogeneinfluss und trotz Führerausweisentzug mit Auto unterwegs<br />

Emmenbrücke: Am Freitag, 22. <strong>Juni</strong> <strong>2018</strong>, 03.30 Uhr, wurde, durch eine Patrouille der Luzerner Polizei, an der<br />

Rüeggisingerstrasse in Emmenbrücke ein Personenwagen angehalten und kontrolliert. Bei dieser Kontrolle wurde<br />

festgestellt, dass der Autofahrer ohne gültigen Führerausweis unterwegs war, bzw. dieser ihm bereits entzogen<br />

worden war. Ein durchgeführter Drogenschnelltest fiel positiv aus. Der 41-jährige, im Kanton Luzern wohnhafte Italiener<br />

musste sich einer Blut- und Urinentnahme unterziehen. Er wird an die zuständige Staatsanwaltschaft verzeigt.<br />

25.06.<strong>2018</strong>: Grobe Verletzung der Verkehrsregeln: Fr. 2’500.– Busse und Geldstrafe für Autofahrer<br />

A2: Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Untersuchung gegen einen 47-jährigen Schweizer abgeschlossen. Der<br />

Autofahrer verstiess im März <strong>2018</strong> auf der Autobahn A2 (Höhe Eich) mehrfach gegen die Verkehrsregeln. Dabei<br />

bedrängte er u.a. einen vorausfahrenden Autofahrer auf der Überholspur mit einem viel zu geringen Fahrzeugabstand<br />

und überholte diesen später rechts auf dem Normalstreifen. Später drängte er zwischen zwei Autos auf dem<br />

Überholstreifen, welche nur gerade 8.3 m Abstand zueinander hatten. Der Verurteilte fuhr bei dichtem Verkehr<br />

rücksichtlos und beging mehreregrobe Verletzungen von Verkehrsregeln. Er gefährdete mit seinem Verhalten andere<br />

Verkehrsteilnehmer.<br />

Die Staatsanwaltschaft Sursee hat den Mann wegen ungenügenden Abstandhaltens, wegen mangelnder Rücksichtnahme<br />

beim Wechseln des Fahrstreifens und wegen Rechtsüberholens zu einer Busse von Fr. 2’500.– und<br />

einer Geldstrafe (bedingt) von Fr. 10’000.– bestraft. Zudem hat er die Untersuchungskosten von rund Fr. 600.– zu<br />

bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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