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Wochenblatt Media 2007 - packmittel-dfv.de

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1.„Anzeigenauftrag“ im Sinn <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Allgemeinen Ge schäfts bedingungen<br />

ist <strong>de</strong>r Vertrag über die Veröffentlichung einer o<strong>de</strong>r mehrerer Anzeigen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer<br />

Werbemittel eines Werbungtreiben<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum<br />

Zweck <strong>de</strong>r Verbreitung.<br />

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach<br />

Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf<br />

einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist <strong>de</strong>r Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen<br />

<strong>de</strong>r ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb <strong>de</strong>r in Satz 1 genannten<br />

Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Bei Abschlüssen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber berechtigt,<br />

innerhalb <strong>de</strong>r vereinbarten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus<br />

weitere Anzeigen abzurufen.<br />

3. Die Anzeigenpreise ergeben sich aus <strong>de</strong>r bei Vertragsabschluss gültigen Anzeigenpreisliste<br />

<strong>de</strong>s Verlages. Än<strong>de</strong>rt sich <strong>de</strong>r Anzeigentarif nach Vertragsabschluss, ist <strong>de</strong>r Verlag<br />

berechtigt, <strong>de</strong>n Preis nach <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Veröffentlichung gültigen Preisliste<br />

zu berechnen; dies gilt nicht im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten, sofern zwischen<br />

<strong>de</strong>m Vertragsabschluss und <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Veröffentlichung nicht mehr als 4 Monate<br />

vergangen sind. Werbeagenturen und Werbemittlern ist es untersagt, die vom Verlag<br />

gewährten Mittlergebühren ganz o<strong>de</strong>r teilweise an ihre Auftrag geber weiterzugeben.<br />

4. Wird ein Auftrag aus Umstän<strong>de</strong>n nicht erfüllt, die <strong>de</strong>r Verlag nicht zu vertreten hat, so<br />

hat <strong>de</strong>r Auftraggeber, unbescha<strong>de</strong>t etwaiger weiterer Rechtspflichten, <strong>de</strong>n Unterschied<br />

zwischen <strong>de</strong>m gewährten und <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r tatsächlichen Abnahme entsprechen<strong>de</strong>n Nachlass<br />

<strong>de</strong>m Verlag zu erstatten. Beruht die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich <strong>de</strong>s<br />

Verlages, so hat <strong>de</strong>r Auftraggeber keinen Erstattungsanspruch.<br />

5. Bei <strong>de</strong>r Errechnung <strong>de</strong>r Abnahmemengen wer<strong>de</strong>n Text-Millimeterzeilen <strong>de</strong>m Preis<br />

entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.<br />

6. Aufträge für Anzeigen und an<strong>de</strong>re Werbemittel, die erklärtermaßen ausschließlich<br />

in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben o<strong>de</strong>r an bestimmten Plätzen <strong>de</strong>r<br />

Druckschrift veröffentlicht wer<strong>de</strong>n sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, das<br />

<strong>de</strong>m Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt wer<strong>de</strong>n kann, wenn <strong>de</strong>r Auftrag auf<br />

diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r jeweiligen Rubrik<br />

abgedruckt, ohne dass dies <strong>de</strong>r ausdrück lichen Vereinbarung bedarf.<br />

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit min<strong>de</strong>stens zwei Seiten an <strong>de</strong>n Text und nicht<br />

an an<strong>de</strong>re Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung<br />

nicht als Anzeigen erkennbar sind, wer<strong>de</strong>n als solche vom Verlag mit <strong>de</strong>m Wort „Anzeige“<br />

<strong>de</strong>utlich kenntlich gemacht.<br />

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines<br />

Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen <strong>de</strong>s Inhalts, <strong>de</strong>r Herkunft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r technischen<br />

Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen <strong>de</strong>s Verlages abzulehnen,<br />

das selbe gilt, wenn <strong>de</strong>ren Inhalt gegen Gesetze o<strong>de</strong>r behördliche Bestimmungen<br />

verstößt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Veröffentlichung für <strong>de</strong>n Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für<br />

Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen o<strong>de</strong>r Vertretern aufgegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Anzeigenaufträge für an<strong>de</strong>re Werbemittel sind für <strong>de</strong>n Verlag erst nach Vorlage eines<br />

Musters <strong>de</strong>s Werbemittels und <strong>de</strong>ren Billigung bin<strong>de</strong>nd. Werbemittel, die durch Format<br />

o<strong>de</strong>r Aufmachung beim Leser <strong>de</strong>n Eindruck eines Bestandteils <strong>de</strong>r Zeitung o<strong>de</strong>r Zeitschrift<br />

erwecken o<strong>de</strong>r Fremdanzeigen enthalten, wer<strong>de</strong>n nicht angenommen. Die Ablehnung eines<br />

Auftrages wird <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.<br />

9. Für die rechtzeitige Lieferung <strong>de</strong>s Anzeigentextes und einwandfreier Druck unterlagen<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beilagen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber verantwortlich.<br />

Der Verlag gewährleistet die für <strong>de</strong>n belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Für er kennbar ungeeignete o<strong>de</strong>r<br />

beschädigte Druckunterlagen for<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r Verlag unverzüglich Ersatz an.<br />

10. Der Auftraggeber hat bei ganz o<strong>de</strong>r teilweise unleserlichem, unrichtigem o<strong>de</strong>r bei<br />

unvollständigem Abdruck <strong>de</strong>r Anzeige, <strong>de</strong>r keinen unwesentlichen Fehler darstellt,<br />

Anspruch auf Zahlungsmin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r eine einwandfreie Ersatz anzeige, aber nur in<br />

<strong>de</strong>m Ausmaß, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Zweck <strong>de</strong>r Anzeige beeinträchtigt wur<strong>de</strong>. Lässt <strong>de</strong>r Verlag<br />

eine ihm für <strong>de</strong>ren Veröffentlichung gesetzte angemessene Frist verstreichen o<strong>de</strong>r ist<br />

die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat <strong>de</strong>r Auftraggeber ein Recht auf<br />

Preismin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Rück gängigmachung <strong>de</strong>s Auftrages. Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche<br />

aus positiver For<strong>de</strong>rungsverletzung, Verschul<strong>de</strong>n bei Vertragsabschluss und unerlaubter<br />

Handlung sind insbeson<strong>de</strong>re bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen;<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aus Unmöglichkeit <strong>de</strong>r Leistung und Verzug sind beschränkt auf<br />

Ersatz <strong>de</strong>s vorhersehbaren Scha<strong>de</strong>ns und <strong>de</strong>r Höhe nach auf das für die betreffen<strong>de</strong> Anzeige<br />

o<strong>de</strong>r Beilage zu zahlen<strong>de</strong> Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahr lässigkeit <strong>de</strong>s<br />

Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung <strong>de</strong>s<br />

Verlages für Schä<strong>de</strong>n wegen <strong>de</strong>s Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im<br />

kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet <strong>de</strong>r Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe<br />

Fahr lässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in <strong>de</strong>n übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die<br />

Haftung für grobe Fahrlässigkeit <strong>de</strong>m Umfang nach auf <strong>de</strong>n voraussehbaren Scha<strong>de</strong>n bis<br />

zur Höhe <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Anzeigenentgelts beschränkt. Re klamationen müssen außer bei<br />

nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von 4 Wochen nach Eingang von Rechnung und<br />

Beleg geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

11. Probeabzüge wer<strong>de</strong>n nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftrag geber<br />

trägt die Verantwortung für die Richtigkeit <strong>de</strong>r zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag<br />

berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Übersendung <strong>de</strong>s<br />

Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

12. Sind keine beson<strong>de</strong>ren Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art <strong>de</strong>r Anzeige<br />

übliche, tatsächliche Abdruckhöhe <strong>de</strong>r Berechnung zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />

13. Falls <strong>de</strong>r Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst<br />

aber 14 Tage nach Veröffentlichung <strong>de</strong>r Anzeige übersandt.<br />

Die Rechnung ist innerhalb <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Preisliste ersichtlichen vom Empfang <strong>de</strong>r Rechnung<br />

an laufen<strong>de</strong>n Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine an<strong>de</strong>re Zahlungsfrist<br />

o<strong>de</strong>r Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung wer<strong>de</strong>n nach<br />

<strong>de</strong>r Preisliste gewährt.<br />

14. Bei Zahlungsverzug o<strong>de</strong>r Stundung wer<strong>de</strong>n Zinsen sowie die Einziehungskosten<br />

berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n<br />

Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung<br />

verlangen. Bei Vorliegen begrün<strong>de</strong>ter Zweifel an <strong>de</strong>r Zahlungsfähigkeit <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

ist <strong>de</strong>r Verlag berechtigt, auch während <strong>de</strong>r Laufzeit eines Anzeigenabschlusses<br />

das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rück sicht auf ein ursprünglich vereinbartes<br />

Zahlungsziel von <strong>de</strong>r Vorauszahlung <strong>de</strong>s Betrages und von <strong>de</strong>m Ausgleich offenstehen<strong>de</strong>r<br />

Rechnungsbeträge abhängig zu machen.<br />

15. Der Verlag liefert mit <strong>de</strong>r Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und<br />

Umfang <strong>de</strong>s Anzeigenauftrages wer<strong>de</strong>n Anzeigenausschnitte, Belegseiten o<strong>de</strong>r vollständige<br />

Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft wer<strong>de</strong>n, so tritt an seine<br />

Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung <strong>de</strong>s Verlages über die Veröffentlichung und<br />

Verbreitung <strong>de</strong>r Anzeige.<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen <strong>de</strong>s<br />

Deutschen Fachverlages für Anzeigen und Fremdbeilagen<br />

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für<br />

vom Auftraggeber gewünschte o<strong>de</strong>r zu vertreten<strong>de</strong> erhebliche Än<strong>de</strong>rungen ursprünglich<br />

vereinbarter Ausführungen hat <strong>de</strong>r Auftraggeber zu tragen.<br />

17. Aus einer Auflagenmin<strong>de</strong>rung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein<br />

Anspruch auf Preismin<strong>de</strong>rung hergeleitet wer<strong>de</strong>n, wenn im Gesamtdurchschnitt <strong>de</strong>s mit<br />

<strong>de</strong>r ersten Anzeige beginnen<strong>de</strong>n Insertionsjahres die in <strong>de</strong>r Preisliste o<strong>de</strong>r auf an<strong>de</strong>re<br />

Weise genannte durchschnittliche Auflage o<strong>de</strong>r – wenn eine Auflage nicht genannt ist –<br />

die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich<br />

tatsächlich verbreitete) Auflage <strong>de</strong>s vergangenen Kalen<strong>de</strong>rjahres unterschritten wird. Eine<br />

Auflagenmin<strong>de</strong>rung ist nur dann ein zur Preismin<strong>de</strong>rung berechtigen<strong>de</strong>r Mangel, wenn<br />

sie<br />

bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren20 v.H.,<br />

bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren15 v.H.,<br />

bei einer Auflage bis zu500 000 Exemplaren10 v.H.,<br />

bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v.H.<br />

beträgt.<br />

Preismin<strong>de</strong>rungsansprüche sind jedoch ausgeschlossen, wenn <strong>de</strong>r Verlag <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />

von <strong>de</strong>m Absinken <strong>de</strong>r Auflage unter <strong>de</strong>m Anerbieten, vom Vertrag zurückzutreten,<br />

rechtzeitig Kenntnis gegeben hat.<br />

18. Bei Ziffernanzeigen wen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe<br />

<strong>de</strong>r Angebote die Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe<br />

auf Ziffernanzeigen wer<strong>de</strong>n nur auf <strong>de</strong>m normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge<br />

auf Ziffernanzeigen wer<strong>de</strong>n vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht<br />

abgeholt sind, wer<strong>de</strong>n vernichtet. Wertvolle Unterlagen sen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Verlag zurück, ohne dazu<br />

verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt<br />

wer<strong>de</strong>n, die eingehen<strong>de</strong>n Angebote anstelle und im erklärten Interesse <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten sowie Waren-, Bücher-,<br />

Katalogsendungen und Päckchen sind von <strong>de</strong>r Weiterleitung ausgeschlossen und<br />

wer<strong>de</strong>n nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann<br />

<strong>de</strong>nnoch ausnahmsweise für <strong>de</strong>n Fall vereinbart wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r Auftraggeber die dabei<br />

entstehen<strong>de</strong>n Gebühren/Kosten übernimmt.<br />

19. Druckunterlagen wer<strong>de</strong>n nur auf beson<strong>de</strong>re Anfor<strong>de</strong>rung an <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />

zurückgesandt. Bewahrt <strong>de</strong>r Verlag die Werbemittel auf, ohne dazu verpflichtet zu sein, so<br />

geschieht dies maximal für drei Monate.<br />

20. Rabattgutschriften und Rabattnachbelastungen erfolgen grundsätzlich erst zum En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>s Insertionsjahres.<br />

21. Platzierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können aus technischen<br />

Grün<strong>de</strong>n geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. In solchen Fällen kann <strong>de</strong>r Verlag nicht haftbar gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

22. Für <strong>de</strong>n Anzeigenauftrag gilt <strong>de</strong>utsches Recht. Erfüllungsort ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Verlages.<br />

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts o<strong>de</strong>r<br />

bei öffentlich-rechtlichen Son<strong>de</strong>rvermögen ist bei Klagen Gerichtsstand <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s<br />

Verlages. Soweit Ansprüche <strong>de</strong>s Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n, bestimmt sich <strong>de</strong>r Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach <strong>de</strong>ren Wohnsitz. Ist <strong>de</strong>r<br />

Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnliche Aufenthalt <strong>de</strong>s Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Klageerhebung unbekannt o<strong>de</strong>r hat <strong>de</strong>r Auftraggeber nach Vertragsschluss<br />

seinen Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnlichen Aufenthalt aus <strong>de</strong>m Geltungs bereich <strong>de</strong>s Gesetzes<br />

verlegt, ist als Gerichtsstand <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Verlages vereinbart.<br />

2012 <strong>Media</strong>-Informationen 19

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