Übersicht über unsere Leistungen
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Karlsruher Pausengutschein<br />
Der Essensgutschein für Karlsruhe<br />
Jeder Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern jeden Monat bis zu<br />
15 Essensgutscheine steueroptimiert schenken. Mit <strong>unsere</strong>n<br />
Karlsruher Essensgutscheinen können Sie Ihren Mitarbeitern<br />
einen Essenszuschuss von bis zu 1.139,40 Euro jährlich<br />
gewähren.<br />
Bis zu diesem Betrag können die Karlsruher Essensgutscheine steueroptimiert<br />
ausgegeben werden (§ 8 Abs. 2 EStG). Der Maximalbetrag für den<br />
täglichen Essenszuschuss liegt bei 6,33 Euro pro Mitarbeiter. Dabei sind<br />
die ersten 3,23 Euro mit 25 % pauschal zu versteuern, die zweiten 3,10<br />
Euro sind steuerfrei.<br />
6,33 €<br />
Mit dem neuen Gutscheinsystem können Unternehmen ihren Mitarbeitern<br />
eine steueroptimierte Zusatzentlohnung bieten, um die Arbeitsmotivation<br />
zu steigern und das innerbetriebliche Engagement zu fördern.<br />
Nationale Anbieter von Essensgutscheinen verlangen von den Unternehmen,<br />
die diese Gutscheine für ihre Mitarbeiter erwerben, bis zu 10 %<br />
des Werts an Gebühren. Bei <strong>unsere</strong>m neuen System fallen lediglich Gebühren<br />
in Höhe von 2,5 % an. Ein weiterer Vorteil der Essensgutscheine:<br />
Die Käufer unterstützen <strong>unsere</strong> regionalen Lebensmittel- und Gastronomiebetriebe,<br />
denn das Geld bleibt damit in der Region.<br />
Bislang beteiligen sich bereits <strong>über</strong> 160 Annahmestellen. Als Annahmestelle<br />
kann jeder Gastronomiebetrieb, Metzger, Bäcker, Getränke- und<br />
Lebensmittelhändler teilnehmen.<br />
Ansprechpartnerin:<br />
Caroline Kilian<br />
Gebühren für Annahmestellen<br />
2,5 % des Gutscheinwerts.<br />
Weitere Infos und Bestellung online<br />
www.pausengutschein.de<br />
Exklusive<br />
EIN STARKES NETZWERK<br />
Vorteile<br />
für Sie<br />
IN KARLSRUHE<br />
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