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Gemeindezeitung 02/2011 (2,08 MB) - St. Leonhard am Forst

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Aus dem Gemeinderat<br />

Der Friedhof - ein Ort, an dem<br />

die Erinnerung lebendig bleibt<br />

Im heurigen Frühjahr wurden mit viel Einsatz unseres Bauhofte<strong>am</strong>s<br />

und mit Hilfe der MOBAT-Gruppe ca. 50 bereits abgelaufene und<br />

nicht mehr gepflegte Reihengräber entfernt.<br />

Wenn Sie ein Benützungsrecht an einem Grab erwerben wollen, gibt<br />

es auch frei verfügbare Plätze in den anderen Friedhofsabschnitten.<br />

Zusätzlich bietet die Marktgemeinde neben Urnennischen auch Urnengräber<br />

an.<br />

Zwei diesbezügliche Muster befinden sich im neuen Friedhof im<br />

Hauptquergang – diese stehen zum Erwerb zur Verfügung (darin<br />

können 2 bzw. 4 Urnen beigesetzt werden).<br />

Urnengräber können auch an allen anderen freien Plätzen des Friedhofes<br />

genehmigt werden.<br />

Da der Bedarf nach weiteren Urnennischen ebenfalls gegeben ist,<br />

erarbeitet zurzeit der Bauausschuss der Gemeinde ein Konzept über<br />

die Gestaltung einer neuen Urnennischenwand.<br />

Bitte erkundigen Sie sich bei Interesse auf dem Gemeinde<strong>am</strong>t bei<br />

Frau Helga Wolf unter (<strong>02</strong>756) 22 04-24 über diese Möglichkeiten.<br />

Immer mehr Beschwerden <strong>am</strong> Gemeinde<strong>am</strong>t -<br />

Erinnerung an die richtige Hundehaltung!<br />

In den letzten Monaten langten <strong>am</strong> Gemeinde<strong>am</strong>t einige Beschwerden<br />

ein, dass Hunde frei und ohne Aufsicht im Siedlungsgebiet herumlaufen.<br />

2 <strong>Gemeindezeitung</strong> <strong>St</strong>. <strong>Leonhard</strong> <strong>am</strong> <strong>Forst</strong><br />

Aus dem Gemeinderat<br />

Hochwasserabflussgebiete<br />

Der Gemeinderat hat insges<strong>am</strong>t 3 unbebaute und als Bauland gewidmete<br />

Flächen, die außerhalb des geschlossenen Siedlungsgebietes<br />

liegen, per Verordnung mit einer befristeten Bausperre verhängt.<br />

Unbebaute und als Bauland gewidmete Flächen innerhalb des geschlossenen<br />

Siedlungsgebietes sind im Zuge eines Bauverfahrens<br />

auch von der Wasserrechtsbehörde zu beurteilen.<br />

Die betroffenen Grundeigentümer werden von der Gemeinde schriftlich<br />

informiert.<br />

Kanal- und Wasserleitungsbau<br />

Für den Bauteil "Gassen 2" hat die Firma Fürholzer aus Arbing den<br />

Folgeauftrag für die Bauarbeiten erhalten.<br />

<strong>St</strong>raßenbau<br />

Für die Finanzierung der <strong>St</strong>raßenbauarbeiten hat die Volksbank als<br />

Billigstbieter den Zuschlag für eine Darlehensaufnahme in Höhe von<br />

Euro 150.000,-- erhalten.<br />

Touristische Markenkonzeption Melker Alpenvorland<br />

Der Gemeinderat hat den Beschluss gefasst, dass sich die Gemeinde<br />

zu dem vorgesehenen Dachthema "Spiel der Sinne" bekennt.<br />

Die Region Melker Alpenvorland soll touristisch gefestigt und kontinuierlich<br />

weiter entwickelt werden. Die <strong>St</strong>ärken der Region sollen dadurch<br />

in den Vordergrund gerückt und entsprechend an die Öffentlichkeit<br />

getragen werden. Für die beiden Gemeinden <strong>St</strong>. <strong>Leonhard</strong><br />

<strong>am</strong> <strong>Forst</strong> und Ruprechtshofen ist eine Präsentation und Diskussion<br />

mit den touristischen Betrieben/Einrichtungen und Vertretern der<br />

Wirtschaft geplant.<br />

Wir bitten alle Hundebesitzer, das NÖ Hundehaltegesetz zu berücksichtigen,<br />

d<strong>am</strong>it sich Personen in der Gegenwart eines Hundes nicht<br />

gefährdet oder belästigt fühlen.<br />

Auszug aus dem NÖ Hundehaltegesetz:<br />

§ 1 Abs. 2<br />

Ein Hund darf ohne Aufsicht nur auf Grundstücken oder in sonstigen<br />

Objekten verwahrt werden, deren Einfriedungen so hergestellt und<br />

instand gehalten sind, dass das Tier das Grundstück aus eigenem<br />

Antrieb nicht verlassen kann.<br />

§ 8 Abs. 2<br />

Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche<br />

dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich hinterlassen hat, unverzüglich<br />

beseitigen und entsorgen.<br />

§ 10 Abs. 2<br />

Verwaltungsübertretungen sind, sofern die Tat nicht den Tatbestand<br />

einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung<br />

bildet, von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe<br />

bis zu Euro 10.000,00 zu bestrafen.<br />

Wir bitten um Verständnis und Einhaltung der Gesetze!

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