Gemeindezeitung 02/2011 (2,08 MB) - St. Leonhard am Forst
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Aus dem Gemeinderat<br />
Der Friedhof - ein Ort, an dem<br />
die Erinnerung lebendig bleibt<br />
Im heurigen Frühjahr wurden mit viel Einsatz unseres Bauhofte<strong>am</strong>s<br />
und mit Hilfe der MOBAT-Gruppe ca. 50 bereits abgelaufene und<br />
nicht mehr gepflegte Reihengräber entfernt.<br />
Wenn Sie ein Benützungsrecht an einem Grab erwerben wollen, gibt<br />
es auch frei verfügbare Plätze in den anderen Friedhofsabschnitten.<br />
Zusätzlich bietet die Marktgemeinde neben Urnennischen auch Urnengräber<br />
an.<br />
Zwei diesbezügliche Muster befinden sich im neuen Friedhof im<br />
Hauptquergang – diese stehen zum Erwerb zur Verfügung (darin<br />
können 2 bzw. 4 Urnen beigesetzt werden).<br />
Urnengräber können auch an allen anderen freien Plätzen des Friedhofes<br />
genehmigt werden.<br />
Da der Bedarf nach weiteren Urnennischen ebenfalls gegeben ist,<br />
erarbeitet zurzeit der Bauausschuss der Gemeinde ein Konzept über<br />
die Gestaltung einer neuen Urnennischenwand.<br />
Bitte erkundigen Sie sich bei Interesse auf dem Gemeinde<strong>am</strong>t bei<br />
Frau Helga Wolf unter (<strong>02</strong>756) 22 04-24 über diese Möglichkeiten.<br />
Immer mehr Beschwerden <strong>am</strong> Gemeinde<strong>am</strong>t -<br />
Erinnerung an die richtige Hundehaltung!<br />
In den letzten Monaten langten <strong>am</strong> Gemeinde<strong>am</strong>t einige Beschwerden<br />
ein, dass Hunde frei und ohne Aufsicht im Siedlungsgebiet herumlaufen.<br />
2 <strong>Gemeindezeitung</strong> <strong>St</strong>. <strong>Leonhard</strong> <strong>am</strong> <strong>Forst</strong><br />
Aus dem Gemeinderat<br />
Hochwasserabflussgebiete<br />
Der Gemeinderat hat insges<strong>am</strong>t 3 unbebaute und als Bauland gewidmete<br />
Flächen, die außerhalb des geschlossenen Siedlungsgebietes<br />
liegen, per Verordnung mit einer befristeten Bausperre verhängt.<br />
Unbebaute und als Bauland gewidmete Flächen innerhalb des geschlossenen<br />
Siedlungsgebietes sind im Zuge eines Bauverfahrens<br />
auch von der Wasserrechtsbehörde zu beurteilen.<br />
Die betroffenen Grundeigentümer werden von der Gemeinde schriftlich<br />
informiert.<br />
Kanal- und Wasserleitungsbau<br />
Für den Bauteil "Gassen 2" hat die Firma Fürholzer aus Arbing den<br />
Folgeauftrag für die Bauarbeiten erhalten.<br />
<strong>St</strong>raßenbau<br />
Für die Finanzierung der <strong>St</strong>raßenbauarbeiten hat die Volksbank als<br />
Billigstbieter den Zuschlag für eine Darlehensaufnahme in Höhe von<br />
Euro 150.000,-- erhalten.<br />
Touristische Markenkonzeption Melker Alpenvorland<br />
Der Gemeinderat hat den Beschluss gefasst, dass sich die Gemeinde<br />
zu dem vorgesehenen Dachthema "Spiel der Sinne" bekennt.<br />
Die Region Melker Alpenvorland soll touristisch gefestigt und kontinuierlich<br />
weiter entwickelt werden. Die <strong>St</strong>ärken der Region sollen dadurch<br />
in den Vordergrund gerückt und entsprechend an die Öffentlichkeit<br />
getragen werden. Für die beiden Gemeinden <strong>St</strong>. <strong>Leonhard</strong><br />
<strong>am</strong> <strong>Forst</strong> und Ruprechtshofen ist eine Präsentation und Diskussion<br />
mit den touristischen Betrieben/Einrichtungen und Vertretern der<br />
Wirtschaft geplant.<br />
Wir bitten alle Hundebesitzer, das NÖ Hundehaltegesetz zu berücksichtigen,<br />
d<strong>am</strong>it sich Personen in der Gegenwart eines Hundes nicht<br />
gefährdet oder belästigt fühlen.<br />
Auszug aus dem NÖ Hundehaltegesetz:<br />
§ 1 Abs. 2<br />
Ein Hund darf ohne Aufsicht nur auf Grundstücken oder in sonstigen<br />
Objekten verwahrt werden, deren Einfriedungen so hergestellt und<br />
instand gehalten sind, dass das Tier das Grundstück aus eigenem<br />
Antrieb nicht verlassen kann.<br />
§ 8 Abs. 2<br />
Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche<br />
dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich hinterlassen hat, unverzüglich<br />
beseitigen und entsorgen.<br />
§ 10 Abs. 2<br />
Verwaltungsübertretungen sind, sofern die Tat nicht den Tatbestand<br />
einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung<br />
bildet, von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe<br />
bis zu Euro 10.000,00 zu bestrafen.<br />
Wir bitten um Verständnis und Einhaltung der Gesetze!