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DER TARIFABSCHLUSS 2018<br />

KÜRZERE ARBEITSZEIT<br />

Die verkürzte Vollzeit: Künftige gesetzliche<br />

Ansprüche tariflich eingeschränkt<br />

Beschäftigte haben das Recht, ihre Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre befristet auf<br />

bis zu 28 Stunden zu reduzieren. Nach Ablauf der Befristung wechseln sie wieder<br />

in Vollzeit. Ein solcher Anspruch ist auch aus den geplanten Gesetzen der neuen<br />

Bundesregierung zu erwarten. Der M+E-Tarifabschluss ist daher auch vor diesem<br />

Hintergrund zu sehen.<br />

Der Tarifvertrag grenzt den geplanten gesetzlichen Anspruch ein und begrenzt<br />

dadurch den drohenden Volumenverlust. Zudem kann der Antrag auf verkürzte Vollzeit<br />

– anders als bei der gesetzlich befristeten Teilzeit vorgesehen – vom Arbeitgeber<br />

abgelehnt werden, wenn er das entfallende Arbeitsvolumen nicht gleichwertig ersetzen<br />

kann.<br />

Außerdem dürfen laut Tarifvertrag maximal 10 Prozent der Belegschaft die verkürzte<br />

Vollzeit wahrnehmen.<br />

Daneben wurden auch die gesetzliche Teilzeit auf ebenfalls maximal 10 Prozent und<br />

der Anteil der Beschäftigten mit gegenüber der tariflichen Wochenarbeitszeit verkürzter<br />

Arbeitszeit insgesamt auf 18 Prozent begrenzt.

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