gm_broschuere_tarifabschluss2018_final
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DER TARIFABSCHLUSS 2018<br />
KÜRZERE ARBEITSZEIT<br />
Die verkürzte Vollzeit: Künftige gesetzliche<br />
Ansprüche tariflich eingeschränkt<br />
Beschäftigte haben das Recht, ihre Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre befristet auf<br />
bis zu 28 Stunden zu reduzieren. Nach Ablauf der Befristung wechseln sie wieder<br />
in Vollzeit. Ein solcher Anspruch ist auch aus den geplanten Gesetzen der neuen<br />
Bundesregierung zu erwarten. Der M+E-Tarifabschluss ist daher auch vor diesem<br />
Hintergrund zu sehen.<br />
Der Tarifvertrag grenzt den geplanten gesetzlichen Anspruch ein und begrenzt<br />
dadurch den drohenden Volumenverlust. Zudem kann der Antrag auf verkürzte Vollzeit<br />
– anders als bei der gesetzlich befristeten Teilzeit vorgesehen – vom Arbeitgeber<br />
abgelehnt werden, wenn er das entfallende Arbeitsvolumen nicht gleichwertig ersetzen<br />
kann.<br />
Außerdem dürfen laut Tarifvertrag maximal 10 Prozent der Belegschaft die verkürzte<br />
Vollzeit wahrnehmen.<br />
Daneben wurden auch die gesetzliche Teilzeit auf ebenfalls maximal 10 Prozent und<br />
der Anteil der Beschäftigten mit gegenüber der tariflichen Wochenarbeitszeit verkürzter<br />
Arbeitszeit insgesamt auf 18 Prozent begrenzt.