N I E D E R S C H R I F T - Gemeinde Telfes im Stubai
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BESCHLUSS:<br />
1211<br />
ehemaliges Postamt: 1 Büro<br />
2 Abstellräume<br />
1 Küche<br />
1 WC<br />
1 Dusche<br />
Es wird einst<strong>im</strong>mig beschlossen, die Räumlichkeiten <strong>im</strong> EG des <strong>Gemeinde</strong>hauses zur<br />
Vermietung auszuschreiben.<br />
zu Punkt 5)<br />
Lanthaler: Wegen der <strong>Gemeinde</strong>rats- und Bürgermeisterwahl <strong>im</strong> März 2010 sind die<br />
Wahlbehörden neu zu bilden.<br />
Maurberger: Für die Bildung der Wahlbehörden gelten die Best<strong>im</strong>mungen der<br />
Tiroler <strong>Gemeinde</strong>wahlordnung (TGWO).<br />
<strong>Gemeinde</strong>wahlbehörde: gem. § 13 Abs. 2 TGWO besteht diese aus drei bis acht<br />
Beisitzern (genaue Anzahl hat der GR festzulegen);<br />
Sonderwahlbehörde: gem. § 15 Abs. 2 TGWO besteht diese aus drei Beisitzern;<br />
Für jeden Beisitzer ist ein Ersatzmitglied namhaft zu machen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat die Anzahl der Beisitzer der örtlichen Wahlbehörden unter Berücksichtigung<br />
der verhältnismäßigen Stärke der <strong>Gemeinde</strong>ratsparteien auf diese aufzuteilen<br />
(nach dem d`Hondtschen Verfahren).<br />
Haben danach zwei oder mehrere <strong>Gemeinde</strong>ratsparteien Anspruch auf einen Beisitzer, so<br />
fällt dieser jener <strong>Gemeinde</strong>ratspartei zu, die bei der letzten <strong>Gemeinde</strong>rats- und Bürgermeisterwahl<br />
die größere Anzahl an St<strong>im</strong>men erhalten hat.<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsparteien, die aus gekoppelten Wahlvorschlägen hervorgegangen sind, sind<br />
für die Aufteilung der Beisitzer der örtlichen Wahlbehörde nicht als eine <strong>Gemeinde</strong>ratspartei<br />
zu behandeln.<br />
Wählergruppen, die einen Wahlvorschlag für die Wahl 2010 einbringen, können mit der<br />
Einbringung des Wahlvorschlages in die Wahlbehörden eine Vertrauensperson entsenden,<br />
falls sie keinen Anspruch auf einen Beisitzer haben.<br />
Lanthaler: 2004 wurde die Zahl an Beisitzern mit 6 vom GR festgesetzt.<br />
Glaubt, dass man mit 6 Beisitzern wieder auskommt.<br />
Neben dem Vorsitzenden braucht es zwei Beisitzer (für Wähler- und Ab-<br />
st<strong>im</strong>mungsverzeichnis).<br />
Wenn man dre<strong>im</strong>al wechselt, braucht man 6 Beisitzer.<br />
Schlägt daher vor, für die <strong>Gemeinde</strong>wahlbehörde 6 Beisitzer zu nehmen.<br />
Bei sechs Beisitzern erhält die Dorfliste 2, die Gemeinschaftsliste 2 sowie<br />
die Liste WIR und die He<strong>im</strong>atliste je 1 Beisitzer.