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ANSICHT MAKLER VF0530_rhion.digital_Kfz_20181009

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ANNAHMERICHTLINIEN<br />

Hinweise zur Risikoprüfung<br />

Für folgende Antragsteller und/oder Wagnisgruppen darf nur nach vorhergehender Zustimmung des zuständigen<br />

Fachbereichs eine Versicherungsbestätigung gemäß § 23 FZV erstellt werden und/oder eine Antragstellung erfolgen:<br />

ALLGEMEIN<br />

1. Personenkraftwagen (Pkw, WKZ 112), die – unabhängig von der gewünschten Deckung – in der Vollkaskooder<br />

in der Teilkaskoversicherung der Typklasse 33 oder höher zugeordnet sind<br />

2. Jede Art von sog. Funfahrzeugen, z. B. Karts, Buggies, Segways, Miniautos/Leichtmobile/Microcars sowie<br />

Eigenbauten und Repliken<br />

3. Trikes<br />

4. Fahrzeuge, die nachträglich umgebaut wurden und hierdurch eine Wert- und/oder Leistungssteigerung<br />

erfahren haben (einschl. Fahrzeugen mit Spezialkarosserien)<br />

5. Antragsteller, denen ein Vorvertrag von einem Vorversicherer gekündigt wurde oder denen der Rücktritt<br />

wegen Nichtzahlung der Erstprämie erklärt worden ist<br />

6. Es wurde keine KH-Deckung beantragt.<br />

7. SF-Klassen-Einstufungen:<br />

a) Für Pkw (WKZ 112): Vertragseinstufung in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung in die<br />

SF-Klassen 0, M oder S<br />

b) Für alle anderen WKZ: Vertragseinstufung in der <strong>Kfz</strong>-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung in die<br />

SF-Klassen M oder S, sofern diese Klassen zum jeweiligen Wagnis definiert sind<br />

8. Zwei und mehr KH-Schäden im laufenden Kalenderjahr<br />

9. Zwei und mehr Kasko-Schäden im laufenden Kalenderjahr<br />

10. Fahrzeuge mit Ausfuhr-Kennzeichen, ausländischen Kennzeichen oder Sonderkennzeichen<br />

(z. B. Wechselkennzeichen für Oldtimer)<br />

11. Ruheversicherung für nicht zugelassene Wohnmobile und Wohnwagenanhänger<br />

12. Kurzzeitkennzeichen – ohne Folgevertrag<br />

13. Versicherungsnehmer, deren 1. Wohnsitz außerhalb Deutschlands liegt, die keinen festen Wohnsitz in<br />

Deutschland besitzen oder sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, sowie Schausteller, Artisten und<br />

Landfahrer<br />

14. Antragsteller mit kanadischer oder US-amerikanischer Staatsangehörigkeit<br />

15. Fahrzeuge mit regelmäßigem Standort außerhalb Deutschlands<br />

16. Fahrzeugstärken in kW:<br />

a) Für Kräder (WKZ 003): ab 121 kW<br />

b) Für Pkw (WKZ 112): ab 250 kW<br />

GEWERBLICHE RISIKEN*<br />

GEWERBLICHE RISIKEN*<br />

8. Fahrzeuge im Werkverkehr:<br />

a) Lieferwagen (WKZ 251) mit einer Leistungsstärke über 125 kW<br />

b) Lkw (WKZ 351) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 18 t<br />

c) Zugmaschinen (WKZ 401) mit einer Leistungsstärke über 180 kW<br />

9. Anhänger oder Auflieger im Werkverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie<br />

Wechselaufbauten<br />

10. Ausliefer-, Verteiler- und Zustelldienste: Kurier-, Paket- und Zeitungsdienste sowie Warenauslieferung<br />

(z. B. Arznei, Blumen, Lebensmittel, Getränke, Backwaren, Zeitungen), Eiltransporte und ähnliche Nutzungen<br />

11. Verkaufswagen und -anhänger zur Verwendung mit feuergefährlichen Tätigkeiten wie Kochen, Braten, Grillen,<br />

Rösten, Frittieren<br />

12. Kunden/Flotten, bei denen mehr als 5 Fahrzeuge versichert werden sollen<br />

13. Auf Pflege-, Sozial- und Rettungsdienste bzw. Hilfsorganisationen<br />

(z. B. Malteser, DRK, private Pflegedienste usw.) zugelassene Fahrzeuge<br />

KASKO-VERSICHERUNG<br />

1. Krafträder, Leichtkrafträder und -roller mit einem Neuwert von über 20.000 Euro und Kräder des Herstellers<br />

Harley-Davidson (unabhängig vom Neuwert)<br />

2. Personenkraftwagen mit einem Neuwert von über 100.000 Euro<br />

3. Wohnmobile mit einem Neuwert von über 100.000 Euro<br />

4. Wohnwagenanhänger mit einem Neuwert über 50.000 Euro<br />

5. Mehrwerte<br />

a) Mehrwert/Sonderausstattung gemäß Abschnitt A 2.1.3 AKB<br />

– über 5.000 Euro in der Standard-Deckung<br />

– über 10.000 Euro in der Plus-Deckung – unbegrenzt in der Premium-Deckung<br />

b) Fahrzeuge mit zuschlagspflichtigen Fahrzeug- und Zubehörteilen (Mehrwerten), die in keinem<br />

angemessenen Verhältnis zum realen Fahrzeug-Zeitwert stehen, d. h., sofern die nicht serienmäßige<br />

Ausstattung / das nicht serienmäßige Zubehör mehr als 50 % des aktuellen Fahrzeugwertes ausmacht<br />

6. Sonstige Fahrzeuge mit einem Gesamtneuwert von über 100.000 Euro<br />

7. Vollkaskoversicherung bei Pkw, deren Erstzulassung länger als 30 Jahre zurückliegt<br />

8. GAP-Deckung: Vollkaskoversicherung mit GAP-Deckung bei Fahrzeugen, deren Erstzulassung länger als sechs<br />

Jahre zurückliegt.<br />

1. Wagnisse des gewerblichen Güter- und des Umzugsverkehrs<br />

KFZ-UNFALL-VERSICHERUNG<br />

2. Wagnisse des Personenbeförderungsgewerbes<br />

1. Todesfall: > 80.000 Euro<br />

3. Wagnisse des <strong>Kfz</strong>-Handels und -Handwerks<br />

2. Dauerfolgen: > 160.000 Euro<br />

4. Wagnisse zur Vermietung<br />

3. Tagegeld: > 40 Euro<br />

5. Arbeitsmaschinen, Sonderfahrzeuge, Spezialfahrzeuge (z. B. Abschleppwagen, Fahrzeuge mit Tank-,<br />

Thermo- und Siloaufbauten), Krankenwagen, Gabelstapler sowie alle weiteren Wagnisse mit der WKZ 7xx<br />

6. Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Gesamtmasse unter 1 Tonne<br />

7. Wagnisse mit Ausnahmegenehmigung, Wagnisse zur Beförderung von Treibstoff, Heizöl oder gefährlichen<br />

Stoffen/Gefahrgut<br />

10 * keine Zeichnung/Prüfung bei Neukunden<br />

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