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DOXS Premium-Akkus und Zubehör V01 Versand inkl. Preisliste

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Bei allen Produkten handelt es sich um Alternativprodukte bzw.<br />

eigene Nachbauten <strong>und</strong> nicht um Originalprodukte des jeweiligen<br />

Geräteherstellers.<br />

Die aufgeführten Marken- <strong>und</strong> Firmenbezeichnungen sind zum Teil<br />

eingetragene Warenzeichen <strong>und</strong> dienen nur zur Anzeige der Kompatibilität.<br />

Für Irrtümer <strong>und</strong> Druckfehler wird keine Haftung übernommen.<br />

© Alle Rechte vorbehalten, Nachdruck oder Weiterverwendung der Daten (Bild <strong>und</strong> Text),<br />

auch auszugsweise, ist nur mit der ausdrücklichen <strong>und</strong> schriftlichen Genehmigung von<br />

Schubert Medizinprodukte gestattet. Alle Angaben in diesem Katalog sind mit größter<br />

Sorgfalt zusammengestellt worden. Dennoch lassen sich bei der Vielzahl der Daten Fehler<br />

<strong>und</strong> Irrtümer nicht ausschließen. Technische Änderungen <strong>und</strong> Sortimentsänderungen<br />

behalten wir uns vor. Keine Haftung bei Druckfehlern.<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen der <strong>DOXS</strong> Medizinbedarf, Angersbachstr. 12, D-34127 Kassel,<br />

einem Geschäftsbereich der ahc medical support GmbH, Zur Marienhöhe 3, D-93161 Sinzing,<br />

Telefon: 0561 - 5004 9430, Telefax: 0561 - 5004 9435, Geschäftsführer der ahc medical support<br />

GmbH: Roland Weiß, AG Regensburg HRB 15446, EU-USt-Ident.-Nr. DE131836112<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

1. Unser Angebot ist ausschließlich für den gewerblichen Bereich bestimmt. Verbraucherverträge<br />

werden demgemäß von uns nicht abgeschlossen.<br />

2. Sämtliche unserer Angebote, Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen erfolgen ausschließlich auf Gr<strong>und</strong>lage<br />

dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht<br />

anerkannt. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen<br />

wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Käufer erklärt mit Annahme dieser<br />

Geschäftsbedingungen, dass er sich diesen unter Ausschluss seiner eigenen Geschäftsbedingungen<br />

unterwirft.<br />

3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich<br />

bestätigt werden.<br />

4. Für Internetverträge wird vereinbart, dass der Käufer auf die Erfüllung der Pflichten im elektronischen<br />

Geschäftsverkehr, soweit nach den Vorschriften des BGB zulässig, verzichtet.<br />

§ 2 Angebot <strong>und</strong> Vertragsschluss<br />

1. Alle Angaben in unseren Angeboten sind mit größter Sorgfalt zusammengestellt worden. Dennoch<br />

lassen sich bei der Vielzahl der Daten Fehler <strong>und</strong> Irrtümer nicht ausschließen. Technische Änderungen<br />

<strong>und</strong> Sortimentsänderungen behalten wir uns vor. Ebenso übernehmen wir keine Haftung<br />

bei Druckfehlern.<br />

2. Der Käufer fragt auf Gr<strong>und</strong>lage unserer in Print- <strong>und</strong> Online-Katalogen befindlichen Produktauslagen<br />

die Lieferung bestimmter Produkte an, woraufhin wir ihm ein entsprechendes Angebot<br />

unterbreiten. Diese Angebote sind unverbindlich <strong>und</strong> freibleibend. Tätigt der Käufer daraufhin eine<br />

konkrete Bestellung <strong>und</strong> bestätigen wir diese im Wege der Übersendung einer entsprechenden<br />

Auftragsbestätigung, welche mindestens in Textform zu erfolgen hat, so kommt zwischen ihm<br />

<strong>und</strong> uns ein rechtsverbindlicher Vertrag zu den von uns in der Auftragsbestätigung niedergelegten<br />

Bedingungen zustande, sofern der K<strong>und</strong>e diesem nicht unverzüglich mindestens unter Wahrung der<br />

Textform widerspricht.<br />

Der Übermittlung einer Auftragsbestätigung steht es gleich, wenn wir die Bestellung des Käufers kurzfristig<br />

zu den in unserem unverbindlichen Angebot niedergelegten Bedingungen an ihn ausliefern.<br />

3. Sollte ein bestimmter Artikel nach Vertragsschluss nicht mehr, nicht mehr in der vom Käufer<br />

bestellten Menge oder aber nur mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen lieferbar sein, so sind<br />

wir berechtigt, dem Käufer im Einzelfall qualitativ <strong>und</strong> preislich gleichwertige Artikel (Ersatzartikel)<br />

zuzusenden, wenn <strong>und</strong> soweit diese dem Käufer unter Berücksichtigung sämtlicher im Einzelfall<br />

wechselseitig bestehenden Interessen zumutbar sind. Ein Rechtsanspruch des Käufers auf Lieferung<br />

von qualitativ <strong>und</strong> preislich gleichwertigen Ersatzartikeln besteht indes nicht.<br />

4. Soweit Vertragsgegenstand Produkte mit der Bezeichnung „SIMPLE“ sind, handelt es sich hierbei<br />

um solche, welche wir besonders preiswert anbieten, welche allerdings lediglich nach Produktart,<br />

den von uns angegebenen Beschaffenheitsmerkmalen sowie nach Menge <strong>und</strong> Preis konkretisiert<br />

sind. Gegenstand des Kaufvertrages ist ausdrücklich nicht die Lieferung eines bestimmten Produkts<br />

eines bestimmten Herstellers. Innerhalb der zugesagten Produktmerkmale erfolgt vielmehr die Wahl<br />

des Produkts sowie des Herstellers ausschließlich durch uns. Soweit Beschaffenheitsangaben nicht<br />

ausdrücklich vereinbart sind, können diese je nach Hersteller variieren.<br />

§ 3 Preise <strong>und</strong> Zahlungen<br />

1. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung, sofern eine solche verschickt wurde, angeführten<br />

Preise. Anderenfalls gelten die in unserem unverbindlichen Angebot mitgeteilten Preise.<br />

2. Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes, mindestens in Textform, vereinbart wurde,<br />

verstehen sich sämtliche dem Käufer mitgeteilten <strong>und</strong> der Auftragsbestätigung zugr<strong>und</strong>e gelegten<br />

Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer <strong>und</strong> ab Werk zzgl. <strong>Versand</strong> <strong>und</strong> Verpackung.<br />

3. Preisänderungen <strong>und</strong> Irrtümer in unseren unverbindlichen Angeboten bleiben ausdrücklich vorbehalten.<br />

Ebenso verlieren sämtliche Angaben in früheren Auflagen unseres Kataloges mit Erscheinen<br />

des neuen Katalogs ihre Gültigkeit.<br />

4. Ab einem Netto-Bestellwert von € 100,- erfolgt die Lieferung frei Haus durch unseren Lieferschnelldienst.<br />

Bei Bestellung unter € 100,- bis € 50,- wird eine Abwicklungspauschale von<br />

€ 5,- netto <strong>und</strong> bei Bestellung unter € 50,- netto wird eine Abwicklungspauschale von € 6,50<br />

netto erhoben. Kosten für Express- <strong>und</strong> Eilbotenversand werden gesondert in Rechnung gestellt.<br />

Ausgenommen von vorstehender Regelung sind sperrige <strong>und</strong> schwere Güter (wie Liegen, Möbel,<br />

Ausstattungsgegenstände, Geräte aller Art usw.), hier behalten wir uns Aufschläge für Transportkosten<br />

vor. Die im Katalog genannten Transportkosten können sich während der Gültigkeit des<br />

Kataloges ändern. Soweit wir Teilleistungen erbringen, erhöhen sich die <strong>Versand</strong>kosten hierdurch<br />

für den Käufer nicht.<br />

5. Wir behalten uns vor, insbesondere bei hohen Bestellwerten vor Ausführung der Bestellung eine<br />

angemessene Anzahlung zu verlangen.<br />

6. Soweit nicht ausnahmsweise mindestens in Textform etwas anderes vereinbart ist, sind unsere<br />

Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar <strong>und</strong> fällig.<br />

7. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von<br />

Scheckzahlung gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst <strong>und</strong> der Betrag auf<br />

unseren Konten gutgeschrieben ist.<br />

8. Soweit im Rahmen der Bestellung Bankeinzug vereinbart worden ist, gewähren wir einen Skontoabzug<br />

in Höhe von 1,5 Prozent des Rechnungsbetrages. Im Übrigen besteht die Möglichkeit eines<br />

Skontoabzuges nur, soweit dies im Vorfeld explizit, mindestens in Textform vereinbart worden ist.<br />

9. Bei Zahlungsverzug werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 5,- netto für die erste Mahnung<br />

<strong>und</strong> € 12,- für die zweite Mahnung zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Überschreitung der<br />

Zahlungsfrist sind Forderungen darüber hinaus in gesetzlicher Höhe zu verzinsen. Kommt der K<strong>und</strong>e<br />

mit einer Forderung in Verzug, so ist die gesamte Restforderung darüber hinaus sofort zur Zahlung<br />

fällig.<br />

§ 4 Zurückbehaltung, Aufrechnung <strong>und</strong> Abtretung<br />

1. Soweit der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, ist er nur dann berechtigt, gegen unsere<br />

Zahlungsansprüche mit Gegenforderungen aufzurechnen oder wegen Gegenforderungen ein<br />

Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, wenn <strong>und</strong> soweit der Bestand seiner Gegenforderung<br />

unbestritten, rechtskräftig festgestellt worden oder aber entscheidungsreif ist.<br />

2. Soweit der Käufer kein Kaufmann ist, ist die Abtretung von Forderungen des Käufers gegen uns,<br />

gleich aus welchem Rechtsgr<strong>und</strong>, ausgeschlossen, wenn wir der Abtretung nicht ausdrücklich<br />

schriftlich zustimmen. Hierzu verpflichten wir uns, wenn <strong>und</strong> soweit der Neugläubiger im Zeitpunkt<br />

der Offenlegung der Zession uns gegenüber rechtsverbindlich erklärt, uns für den Fall einer irrtümlichen<br />

Zahlung an den Käufer <strong>und</strong> Altgläubiger von einer Inanspruchnahme freizustellen.<br />

§ 5 Liefer- <strong>und</strong> Leistungszeit, Teillieferungen<br />

1. Sämtliche dem Käufer mitgeteilten Liefertermine <strong>und</strong> Lieferfristen, gleich ob solche lediglich als<br />

voraussichtlich mitgeteilt oder aber im Einzelfall verbindlich zugesagt worden sind, verstehen sich<br />

als bei uns abgehend.<br />

2. Soweit kein Liefertermin, sondern lediglich eine Lieferfrist mitgeteilt oder vereinbart wurde,<br />

beginnt diese erst, wenn <strong>und</strong> soweit der Käufer seinerseits sämtliche erforderlichen Mitwirkungshandlungen<br />

ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dies gilt insbesondere für die vollständige <strong>und</strong><br />

fristgerechte Leistung individuell vereinbarter Anzahlungen durch den Käufer.<br />

3. Der Käufer hat das Recht, uns nach Ablauf von vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen<br />

Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist mindestens in Textform aufzufordern,<br />

binnen angemessener Frist zu liefern.<br />

4. Soweit die Lieferung aufgr<strong>und</strong> nicht vorhersehbarer Ereignisse (bspw. Betriebsstörungen aller Art,<br />

Schwierigkeiten in der Produktbeschaffung, Transportverzögerung, Streiks, rechtmäßige Aussperrung,<br />

Mangel an Arbeitskräften oder nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten),<br />

welche nicht von uns zu vertreten sind, erheblich verzögert oder wesentlich erschwert wird,<br />

verlängern sich die Liefer- / Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer<br />

im Einzelfall angemessenen Anlauffrist. Gleiches gilt für den Fall einer nicht rechtzeitig erfolgenden<br />

Selbstbelieferung an uns durch den jeweiligen Lieferanten. Die Rechte des Käufers richten sich in<br />

diesem Falle nach § 6 Ziff.3 dieser AGB.<br />

5. Wir sind zur Vornahme von Teilleistungen bzw. Teillieferungen berechtigt. Das Recht des Käufers,<br />

im Falle einer auch nach Fristsetzung pflichtwidrig nicht rechtzeitig erbrachten Restleistung vom<br />

Vertrag insgesamt zurückzutreten, soweit dieser an der erfolgten Teilleistung kein Interesse hat,<br />

bleibt hiervon unberührt.<br />

§ 6 Auflösende Bedingung, Rücktritt vom Vertrag<br />

1. Wir sind selbst nicht Hersteller der von uns vertriebenen Produkte. Der Vertrag steht deshalb<br />

unter der auflösenden Bedingung der richtigen <strong>und</strong> rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere<br />

Zulieferer. Diese tritt allerdings nur ein, soweit es sich hierbei um ein nicht nur vorübergehendes<br />

Leistungshindernis handelt <strong>und</strong> die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei<br />

Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.<br />

2. Ist die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers nicht mehr gegeben oder entstehen<br />

berechtigte Zweifel hieran oder verstößt der Käufer in nicht unerheblichem Maße gegen seine Vertragspflichten,<br />

so sind wir berechtigt vom Vertrag insgesamt oder zum Teil zurückzutreten, es sei<br />

denn, der Käufer leistet eine angemessene Vorauszahlung.<br />

3. Im Falle einer Verschiebung der Liefer- bzw. Leistungstermine <strong>und</strong> –fristen aufgr<strong>und</strong> von Hindernissen<br />

vorübergehender Dauer, welche wir nicht zu vertreten haben, ist der Käufer berechtigt, durch<br />

Erklärung, welche mindestens in Textform zu erfolgen hat, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er<br />

uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat <strong>und</strong> diese fruchtlos abgelaufen ist <strong>und</strong> ihm infolge der<br />

Verzögerung die Abnahme der Lieferung bzw. Leistung nicht zuzumuten ist.<br />

§ 7 Verlängerter Eigentumsvorbehalt<br />

1. Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis bleibt die gelieferte<br />

Ware in unserem Alleineigentum.<br />

2. Der Käufer ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu<br />

veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer zur Sicherung<br />

unserer Ansprüche hiermit im Voraus an uns ab, <strong>und</strong> zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes<br />

(einschließlich der ges. USt.). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung<br />

befugt. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen<br />

Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.<br />

3. Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln <strong>und</strong> diese auf seine Kosten gegen Feuer<br />

-, Wasser- <strong>und</strong> Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- <strong>und</strong> Inspektionsarbeiten,<br />

die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.<br />

Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Soweit dem Käufer infolge einer<br />

Beschädigung oder des Untergangs der Vorbehaltsware Ansprüche gegen schadensverursachende<br />

Dritte oder Versicherungen entstehen sollten, werden diese hiermit zur Sicherung unserer Ansprüche<br />

im Voraus an uns abgetreten. Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin zur<br />

Einziehung befugt. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer<br />

seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.<br />

4. Wir sind verpflichtet, die uns nach Ziff.2 bis 3 zur Sicherung unserer Ansprüche abgetretenen<br />

Forderungen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden<br />

Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden<br />

Sicherheiten.<br />

5. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Zur Abtretung<br />

dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege<br />

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