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Singlereisen

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

eise gebucht?<br />

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages<br />

1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, elektronisch, durch E‐Mail,<br />

SMS oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters<br />

(Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden,<br />

Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss<br />

erhält der Reisende durch E‐Mail, Fax oder SMS etc. die Reisebestätigung, die auch als<br />

Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 Satz 2 BGB entspricht. Sind beide<br />

Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume<br />

von Eberhardt TRAVEL geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestätigung<br />

des Vertrags in Papierform.<br />

1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax,<br />

E‐Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch Eberhardt<br />

TRAVEL bestätigt. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung<br />

mit aufgeführten Personen. Für deren Vertragsverpflichtung hat der Anmelder<br />

wie für seine eigene Verpflichtung einzustehen, sofern er eine entsprechende gesonderte<br />

Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.<br />

1.3. Telefonisch nimmt Eberhardt TRAVEL, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen<br />

ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag<br />

nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.<br />

1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung<br />

ist ein neuer Vertragsantrag, an den Eberhardt TRAVEL 10 Tage gebunden ist<br />

und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.<br />

1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterun-<br />

uch an den Reiseschutz<br />

gen auf unserer Internetseite und dort abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungentung<br />

der ursprünglich vergebenen Sitzplätze.<br />

1.6. Bei Reiseanmeldungen über das Internet bietet der Reisende Eberhardt TRAVEL<br />

den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „Meine Reise jetzt<br />

enken!<br />

n pro<br />

person /<br />

e / Paar /<br />

t(e)<br />

zelperson<br />

zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Reisenden wird der Eingang seiner<br />

Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur<br />

Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung<br />

innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebe-<br />

6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten<br />

stätigung Reiserücktritts-Versicherung<br />

auf der Internetseite maßgeblich.<br />

Voraussetzungen RundumSorglos-Schutz<br />

des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die Eberhardt<br />

2. Vermittelte Leistungen –<br />

weitere • erst Stornokosten-Versicherung<br />

nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen<br />

2.1. Bei • ausdrücklich Reiseabbruch-Versicherung<br />

und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den<br />

sonstigen mit Erklärungen Selbstbeteiligung<br />

als vermittelt bezeichneten ohne Selbstbeteiligung<br />

zusätzlichen Nebenleistungen<br />

TRAVEL (Reisen ausdrücklich bis 45 z.B. Tage) durch E‐Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten<br />

hat. • Der Stornokosten-Versicherung<br />

Reisende kann zurücktreten oder die • Reisekranken-Versicherung<br />

angebotene Vertragsänderung bzw.<br />

Ersatzreise • Reiseabbruch-Versicherung<br />

innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters • Reisegepäck-Versicherung<br />

annehmen. Ohne fristgemäße<br />

mit Erklärung Selbstbeteiligung<br />

des Reisenden gilt das Angebot ohne Selbstbeteiligung<br />

von Eberhardt TRAVEL als angenommen.<br />

Europa Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden. Europa<br />

(Besuch Europa von Veranstaltungen etc.) ist Eberhardt Europa TRAVEL nicht Veranstalter, sondern<br />

lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich<br />

nur für die Vermittlung Bahn (einschließlich von uns zu vertretender Bahn Buchungsfehler sende Anspruch auf Minderung Bahn (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise Bahn nicht min-<br />

6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Rei-<br />

Flug / Schiff Auto / Bus / Flug / Schiff Auto / Bus / Flug / Schiff Auto / Bus / Flug / Schiff Auto / Bus /<br />

nach § 651x jedes BGB), nicht jedoch jedes für die vermittelten bis 64 Leistungen ab 65 selbst bis (vgl. 64 §§ 675, ab 631 65<br />

BGB). Unsere Altervertragliche Alter Haftung als Vermittler Jahreist ausgeschlossen, Jahre Jahre soweit Jahre nicht<br />

destens jedes gleichwertig ist. jedes Ergeben sich durch bis die 64 Änderung ab 65 für Eberhardt bis 64 TRAVEL ab 65 geringere<br />

Alter Kosten, so ist dem Alter Reisenden der Jahre Mehrbetrag Jahre auf die geringeren Jahre Jahre Kosten zu<br />

Körperschäden, RRV-FL- Vorsatz oder grobe RRV-BU- Fahrlässigkeit RRV-FL- vorliegen, RRV-FL- Hauptpflichten RRV-BU-aus RRV-BU- dem erstatten FLP-EUR- (§ 651m Abs. 2 BGB). BUP-EUR- FLP-EUR- FLP-EUR- BUP-EUR- BUP-EUR-<br />

MS-EP<br />

MS-EP OS-EP-64 OS-EP-65 OS-EP-64 OS-EP-65 MS-EP<br />

MS-EP OS-EP-64 OS-EP-65 OS-EP-64 OS-EP-65<br />

Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss 7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn<br />

RRV-FL- RRV-BU- RRV-FL- RRV-FL- RRV-BU- RRV-BU- FLP-EUR- BUP-EUR- FLP-EUR- FLP-EUR- BUP-EUR- BUP-EUReiner<br />

Versicherung MS-PAbesteht oder eine MS-PA vereinbarte OS-PA-64 Beschaffenheit OS-PA-65 fehlt. OS-PA-64 OS-PA-65 7.1. Eberhardt MS-PATRAVEL kann MS-PA Preiserhöhungen OS-PA-64 bis 8 % OS-PA-65 des Reisepreises OS-PA-64einseitig OS-PA-65 nur<br />

100,– 2.2. Für Leistungen, 6,– die erst nach Beginn 5,– der Erbringung 9,– einer 11,– Pauschalreiseleistung 9,– 11,– bei Vorliegen 11,– der Gründe für die 7,– Erhöhung aus 17,– sich unmittelbar 22,– ergebenden 16,– und 20,– nach<br />

200,– vom Reisenden z.B. 10,– am Urlaubsziel ausgewählt 9,– werden, 18,– ist ebenfalls 23,– Ziff. 2.1. 16,– maßgeblich. 19,– Vertragsschluss 17,– erhöhten Beförderungskosten 14,– 27,– (Treibstoff, 33,– andere 22,– Energieträger) 28,–<br />

300,– 3. Pass-, Visa- und 15,– gesundheitspolizeiliche 14,– Formalitäten 27,– 34,– 23,– 28,– oder erhöhten 22,– Steuern und 17,– sonstigen Abgaben 38,– (Touristenabgaben, 49,– 27,– Hafen-, 34,– oder<br />

3.1. Eberhardt TRAVEL unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine<br />

Pass‐ und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die kurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geän-<br />

Flughafengebühren) oder geänderter und für die Pauschalreise geltenden Wechsel-<br />

400,– 19,– 17,– 30,– 39,– 26,– 31,– 27,– 18,– 46,– 59,– 32,– 40,–<br />

500,– 23,– 19,– 38,– 48,– 32,– 38,– 34,– 23,– 56,– 69,– 35,– 44,–<br />

Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands<br />

(einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).<br />

net, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet Eberhardt TRAVEL<br />

derten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errech-<br />

600,– 29,– 23,– 41,– 52,– 35,– 42,– 40,– 26,– 65,– 84,– 39,– 49,–<br />

800,– 36,– 26,– 46,– 58,– 39,– 47,– 49,– 29,– 79,– 100,– 45,– 56,–<br />

3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst den Reisenden durch E‐Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich<br />

1.000,– 41,– 29,– 51,– 66,– 45,– 54,– 60,– 36,– 89,– 112,– 54,– 67,–<br />

die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor<br />

1.200,– 50,– 35,– 65,– 84,– 52,– 62,– 72,– 42,– 104,– Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich Eberhardt TRAVEL nicht ausdrücklich zur Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam. 127,– 62,– 78,–<br />

1.400,– Beschaffung der 59,– Visa oder Reiseunterlagen 39,– bzw. Bescheinigungen 75,– 99,– etc. verpflichtet 59,– hat. 71,– 7.2. Übersteigt 84,– die nach Ziff. 7.1. 45,– vorbehaltene 114,– Preiserhöhung 140,– 8 % 69,– des Reisepreises, 86,–<br />

1.600,– 3.3. Kann die Reise 66,– infolge fehlender 43,– persönlicher 85,– Voraussetzungen 109,– nicht 65,– angetreten 78,– kann Eberhardt 97,– TRAVEL sie nicht 49,– einseitig, 124,– sondern nur 153,– unter den engen 75,– Voraussetzungen<br />

94,–<br />

des 109,– § 651g BGB vornehmen. 59,– Eberhardt 139,– TRAVEL 170,– kann dem Reisenden 86,– insofern 108,–<br />

1.800,– werden, so ist der 73,– Reisende hierfür 48,– verantwortlich, 95,– wenn dies 119,– allein auf 69,– sein schuldhaftes<br />

83,–<br />

Verhalten 78,– zurückzuführen ist 54,– (z. B. ungültiges 102,– Visum, 131,– fehlende Impfung).Inso-<br />

75,– 90,– eine entsprechende 119,– Preiserhöhung 69,– anbieten 149,– und verlangen, 182,– dass 98,– der Reisende 123,– sie<br />

2.000,–<br />

2.200,– fern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) 86,– entsprechend. 117,– 152,–<br />

innerhalb 129,– der von Eberhardt TRAVEL bestimmten 164,– angemessenen 200,– Frist annimmt oder<br />

2.400,– 4. Zahlungen 94,– 70,– 127,– 167,– 97,– 116,– zurücktritt. 139,– Einzelheiten ergeben 84,– sich aus § 169,– 651g BGB. 212,– 118,– 148,–<br />

2.500,– 4.1. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 15 % des Reisepreises pro Person nach<br />

105,– 142,– 186,–<br />

2.600,– Aushändigung des Sicherungsscheines zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende<br />

7.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit<br />

149,– 179,– 226,–<br />

sich die in Ziff. 7.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertrags-<br />

ausdrückliche 114,– Vereinbarung 91,– treffen. 2.800,–<br />

149,– 195,– 127,– 152,– schluss und 158,– vor Reisebeginn 108,– geändert haben 199,– und dies zu 250,– niedrigeren 149,– Kosten für 186,– Eber-<br />

3.000,– 4.2. Der Restbetrag 124,– ist 21 Tage vor Reisebeginn Zug 158,– um Zug 207,– gegen die Aushändigung hardt TRAVEL 164,– führt. Hat der Reisende mehr 209,– als den hiernach 275,– geschuldeten Betrag<br />

der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben gezahlt, ist der Mehrbetrag von Eberhardt TRAVEL zu erstatten. Eberhardt TRAVEL<br />

3.500,– 135,–<br />

182,– 240,–<br />

182,–<br />

242,– 314,–<br />

ist und die Reise nicht mehr gem. 108,– Ziffer 13 (siehe unten) abgesagt werden 150,– kann. Zeitgleich<br />

mit der Anzahlung sind die fälligen Prämien für vermittelte Versicherungen in tungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen,<br />

179,– darf von dem zu erstattenden 138,– Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen 189,– 236,– Verwal-<br />

4.000,– 153,– 199,– 259,–<br />

204,– 264,– 346,–<br />

5.000,– 197,– 140,– 257,– 336,– 194,– 232,– 254,– 158,– 309,– 401,– 232,– 290,–<br />

voller Höhe zu leisten.<br />

in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.<br />

6.000,– 233,– – 312,– 409,– – –<br />

299,– – 385,– 482,– – –<br />

4.3. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur 8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende<br />

7.000,– 267,– – 359,– 477,– – –<br />

sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der<br />

349,– – 439,– 548,– – –<br />

8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang<br />

8.000,– 299,– – 397,– 517,–<br />

vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins.<br />

– –<br />

399,– – 489,– 609,– – –<br />

nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E‐Mail, Fax, SMS etc.<br />

10.000,– 4.4. Sofern der 389,– Reisende die fälligen – Zahlungen 484,– (An‐ und Restzahlung) 646,– nicht – leistet, –<br />

kann Eberhardt TRAVEL nach Mahnung und angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten<br />

und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe unten) verlangen.<br />

499,– – 589,– 731,– – –<br />

milie / Paar /Objekt(e)<br />

reis<br />

nzeln<br />

bzw.<br />

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reis<br />

e /<br />

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d Buchung von Jahres-Versicherungstarifen und höheren Reisepreisen bei Eberhardt TRAVEL:<br />

035204 - 92112<br />

ussfristen: Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.<br />

hung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag,<br />

ens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.<br />

eteiligung<br />

kosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens<br />

ro Person.<br />

ranken-Versicherung: Bei Heilbehandlungen im Ausland € 100,– je Versicherungsfall.<br />

epäck-Versicherung: € 100,– je Versicherungsfall.<br />

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: Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira und Spitzbergen<br />

/ Paar: Als Paar gelten zwei Erwachsene. Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom<br />

dtschafts verhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis<br />

sonstige mitreisende Kinder.<br />

s kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Alle versicherten Personen sind namentlich aufzuführen.<br />

Zu allen Reisen empfehlen und bieten wir Ihnen eine Reiserücktritts-<br />

Versicherung oder ein Versicherungspaket mit Reise-Krankenversicherung,<br />

Reiseabbruch- und Reisegepäck-Versicherung (je mit und ohne Selbstbeteiligung)<br />

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eis ist der Gesamt reisepreis der Familie /des Paares.<br />

n die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2019.<br />

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Unser Tipp: Greifen Sie zur Jahres-Versicherung mit diesen Vorteilen:<br />

• Sie sind 5. Leistungen bei allen Reisen und Pflichten (auch Tagesreisen) das ganze Jahr abgesichert.<br />

• Inklusive 5.1. ERV Eberhardt travel TRAVEL & care behält App, sich mit Änderungen schneller Hilfe vom für Prospekt/Katalog unterwegs. vor, insbesondere<br />

Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Eberhardt TRAVEL darf<br />

eine konkrete Änderung der Prospekt‐ und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden<br />

vor Reiseanmeldung hierüber informiert.<br />

5.2. Eberhardt TRAVEL hat Informationspflichten vor der Reiseanmeldung, soweit dies<br />

für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere<br />

über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, Zahlungsmodalitäten,<br />

Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).<br />

5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn durch<br />

Eberhardt TRAVEL gemachten Angaben nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten<br />

Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.<br />

Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben<br />

Ziff. 1.). Außerdem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des<br />

Antrags (Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich<br />

nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des<br />

Vertrags zur Verfügung zu stellen.<br />

5.4. Eberhardt TRAVEL hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese<br />

nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z. B. hinsichtlich der vereinbarten<br />

Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom<br />

Reisenden verschuldeten Umständen kann Eberhardt TRAVEL Ersatz angemessener<br />

und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen.<br />

5.5. Eberhardt TRAVEL hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen<br />

Reiseunterlagen zu übermitteln und über nach Vertragsschluss eingetretene<br />

Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.).<br />

5.6. Preis‐ und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie<br />

Ziff. 7. geregelt.<br />

5.7. Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt in der Regel in der Reihenfolge des Einganges<br />

der Buchungen, ist aber nicht Vertragsbestandteil. Veränderungen sind aus beförderungstechnischen<br />

Gründen möglich. Eberhardt TRAVEL bemüht sich um die Einhal-<br />

6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen<br />

6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch Eberhardt TRAVEL sind einseitig<br />

zulässig, aber nur wirksam, wenn sie Eberhardt TRAVEL gegenüber dem Reisenden<br />

z. B. durch E‐Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener<br />

Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln<br />

bleiben hiervon unberührt.<br />

erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag<br />

eintritt.<br />

8.2. Eberhardt TRAVEL kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die<br />

vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.<br />

8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende gegenüber Eberhardt<br />

TRAVEL als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten<br />

entstehenden Mehrkosten. Eberhardt TRAVEL darf eine Erstattung von Mehrkosten nur<br />

fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.<br />

8.4. Eberhardt TRAVEL hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den<br />

Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.<br />

Verschiedene Versicherungsangebote finden Sie in unseren Katalogen<br />

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