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Barni-Post, KW 45, 7. November 2018

Allgemeines, Stellen, Immobilien, Veranstaltungen, Fahrzeuge

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Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung<br />

Steigerungstermin und Steigerungsort:<br />

Freitag, 14. Dezember <strong>2018</strong>, 11.00 Uhr<br />

im Saal des Restaurant Sternen, Luzernerstrasse 6, 6284 Gelfingen<br />

Grundstückbeschrieb und Schatzungen:<br />

Grundstück Nr. 712, Plan Nr. 15, GB Aesch, 1084 m², Liegenschaft, Schürmatt,<br />

Hauptstrasse 34, Gebäude, übrige befestigte Fläche, Gartenanlage<br />

Gebäudeversicherung Wohnhaus mit Werkstatt Nr. 184 Fr. 549’000.–<br />

Betreibungsamtliche Schatzung: Fr. 716’000.–<br />

Die Steigerungsbedingungen können beim Betreibungsamt Kreis Hochdorf eingesehen<br />

werden (telefonische Anmeldung unter 041 914 60 95 erwünscht oder per Mail:<br />

info@bahochdorf.ch).<br />

Besichtigungstermin:<br />

Donnerstag, 29. <strong>November</strong> <strong>2018</strong>, 11.00 bis 11.30 Uhr, nur nach telefonischer Voranmeldung!<br />

Telefon 041 914 60 95 oder per Mail info@bahochdorf.ch<br />

Auf dem Grundstück ist ein Mietvertrag bis 26. <strong>November</strong> 2024 eingetragen.<br />

Der Grundpfandgläubiger hat den Doppelaufruf verlangt.<br />

Das oben angeführte Grundstück Nr. 712 wird ohne Rücksicht auf die betreibungsamtliche<br />

Schatzung dem Meistbietenden zugeschlagen sofern das Mindestangebot gem. Steigerungsbedingungen<br />

(Fr. 0.–) erreicht wird. Der Ersteiger hat unmittelbar vor dem Zuschlag, auf<br />

Abrechnung an die Kaufsumme, Fr. 70’000.– in bar (Achtung: Geldfluss muss nachgewiesen<br />

werden!), ec- oder <strong>Post</strong>karte (Achtung: Limite muss vorgängig bei der Bank erhöht werden!)<br />

oder mit einem an die Order Betreibungsamt Kreis Aesch ausgestellten Check einer schweizerischen<br />

Bank (keine Privatschecks) zu bezahlen.<br />

Personen, die als Stellvertreter in fremden Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft<br />

oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag<br />

über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften<br />

haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.<br />

Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen<br />

im Ausland vom 16. Dezember 1983, in Kraft seit dem 1. Januar 1985, sowie auf die<br />

Verordnung vom 1. Oktober 1984 und deren Änderung vom 10. September 1997, in Kraft<br />

seit 1. Oktober 1997, aufmerksam gemacht.<br />

Betreibungsamt Kreis Aesch<br />

Der Betreibungsbeamte Stv.

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