Barni-Post, KW 45, 7. November 2018
Allgemeines, Stellen, Immobilien, Veranstaltungen, Fahrzeuge
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Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung<br />
Steigerungstermin und Steigerungsort:<br />
Freitag, 14. Dezember <strong>2018</strong>, 11.00 Uhr<br />
im Saal des Restaurant Sternen, Luzernerstrasse 6, 6284 Gelfingen<br />
Grundstückbeschrieb und Schatzungen:<br />
Grundstück Nr. 712, Plan Nr. 15, GB Aesch, 1084 m², Liegenschaft, Schürmatt,<br />
Hauptstrasse 34, Gebäude, übrige befestigte Fläche, Gartenanlage<br />
Gebäudeversicherung Wohnhaus mit Werkstatt Nr. 184 Fr. 549’000.–<br />
Betreibungsamtliche Schatzung: Fr. 716’000.–<br />
Die Steigerungsbedingungen können beim Betreibungsamt Kreis Hochdorf eingesehen<br />
werden (telefonische Anmeldung unter 041 914 60 95 erwünscht oder per Mail:<br />
info@bahochdorf.ch).<br />
Besichtigungstermin:<br />
Donnerstag, 29. <strong>November</strong> <strong>2018</strong>, 11.00 bis 11.30 Uhr, nur nach telefonischer Voranmeldung!<br />
Telefon 041 914 60 95 oder per Mail info@bahochdorf.ch<br />
Auf dem Grundstück ist ein Mietvertrag bis 26. <strong>November</strong> 2024 eingetragen.<br />
Der Grundpfandgläubiger hat den Doppelaufruf verlangt.<br />
Das oben angeführte Grundstück Nr. 712 wird ohne Rücksicht auf die betreibungsamtliche<br />
Schatzung dem Meistbietenden zugeschlagen sofern das Mindestangebot gem. Steigerungsbedingungen<br />
(Fr. 0.–) erreicht wird. Der Ersteiger hat unmittelbar vor dem Zuschlag, auf<br />
Abrechnung an die Kaufsumme, Fr. 70’000.– in bar (Achtung: Geldfluss muss nachgewiesen<br />
werden!), ec- oder <strong>Post</strong>karte (Achtung: Limite muss vorgängig bei der Bank erhöht werden!)<br />
oder mit einem an die Order Betreibungsamt Kreis Aesch ausgestellten Check einer schweizerischen<br />
Bank (keine Privatschecks) zu bezahlen.<br />
Personen, die als Stellvertreter in fremden Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft<br />
oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag<br />
über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften<br />
haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.<br />
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen<br />
im Ausland vom 16. Dezember 1983, in Kraft seit dem 1. Januar 1985, sowie auf die<br />
Verordnung vom 1. Oktober 1984 und deren Änderung vom 10. September 1997, in Kraft<br />
seit 1. Oktober 1997, aufmerksam gemacht.<br />
Betreibungsamt Kreis Aesch<br />
Der Betreibungsbeamte Stv.