Urlaubsheft 2019
Das neue Reiseheft der OBA ist da - wir wünschen schöne Ferien!
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Personenkreis<br />
* Menschen mit einer vorwiegend geistigen Behinderung.<br />
Leistungen<br />
* Vereinbart sind die in der Ausschreibung genannten Leistungen.<br />
* Eine 24-Stunden-Betreuung (Nachtwache) sowie medizinische Behandlungspflege kann nicht geleistet werden.<br />
* Der Reiseteilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter verpflichtet sich, vor Antritt der Reise für die<br />
Finanzierungsregelung zu sorgen. Die Rechnung über die Reisekosten bzw. der Eigenanteil ist vor Antritt der Reise zu<br />
begleichen.<br />
Rücktritt durch den Teilnehmer<br />
* Der Rücktritt von einer gebuchten Reise ist jederzeit möglich und schriftlich zu erklären. Die Lebenshilfe Rhön-<br />
Grabfeld e.V. erhebt folgende Rücktrittsgebühren:<br />
8 - 6 Wochen vor Reisebeginn: 25% vom Reisepreis 6 – 4 Wochen vor Reisebeginn: 50% vom Reisepreis<br />
4 – 2 Wochen vor Reisebeginn: 75% vom Reisepreis ab 2 Wochen vor Reisebeginn: 100% vom Reisepreis<br />
Rücktritt durch die Lebenshilfe<br />
* Wird eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern nicht erreicht oder kann die Reise aus berechtigten Gründen<br />
nicht durchgeführt werden, ist die Lebenshilfe berechtigt, die Reise abzusagen. Vom Teilnehmer angezahlte<br />
Reisekosten werden in voller Höhe erstattet.<br />
* Die Lebenshilfe kann den Reiseaufenthalt beenden, wenn der Teilnehmer die Reise so erheblich stört, dass eine<br />
weitere Teilnahme für die übrigen Reisenden nicht mehr zumutbar ist.<br />
* Der Lebenshilfe steht in diesem Fall der volle Reisepreis zu und evtl. notwendig werdende Rückreisekosten gehen zu<br />
Lasten des Teilnehmers.<br />
* Bei Nichtvorliegen des Begleitbogens behalten wir uns vor, dem Teilnehmer eine Absage zu erteilen.<br />
* Die Vortreffen für die Ferienfreizeiten sind verbindlich. Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung behält sich die<br />
Lebenshilfe vor, dem Teilnehmer abzusagen.<br />
* Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung. 3<br />
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