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Barni-Post, KW 03, 16. Januar 2019

Allgemeines, Stellen, Immobilien, Veranstaltungen, Fahrzeuge

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LUZERNER POLIZEI<br />

MEDIENMITTEILUNGEN<br />

Mit 162 km/h auf der Autobahn A2 gestoppt<br />

A2 Dagmersellen: Der Luzerner Polizei ist am Freitag, 4. <strong>Januar</strong> <strong>2019</strong>, auf der Autobahn A2 ein Auto aufgefallen,<br />

welches sehr schnell unterwegs war. Bei einer Nachfahrmessung konnte die Polizei eine Geschwindigkeit<br />

von mind. 162 km/h messen. Der Autofahrer wurde von der Luzerner Polizei angehalten und kontrolliert. Der<br />

29-jährige Italiener war auf der Durchreise von Italien nach Belgien. Er musste eine Bussendeposition von knapp<br />

Fr. 1’500.– bezahlen und durfte weiterfahren. Dem Fahrer konnte der Führerausweis nicht abgenommen werden,<br />

weil er nicht in der Schweiz wohnhaft ist. Der Mann wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen der<br />

Geschwindigkeitsüberschreitung angezeigt.<br />

Fr. 500.– Busse wegen Verstoss gegen Feuerverbot<br />

Stadt Luzern: Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchungen gegendie beidenSchweizerabgeschlossen.<br />

Sie wurden je mit einer Busse von Fr. 500.– bestraft, weil sie gegen das Feuerverbot verstossen haben. Zudem<br />

haben sie die Untersuchungskosten und Gebühren von Fr. 420.– zu bezahlen. DieVerurteilten haben Ende Juli 2018,<br />

trotz geltendem Feuerverbot, im Gigeliwald ein Lagerfeuer gemacht und grilliert. Die Urteile sind rechtskräftig.<br />

Fr. 2’900.– Busse und Geldstrafe für 21-jährigen Pyrozünder<br />

Stadt Luzern: Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen einen 21-jährigen Schweizer abgeschlossen.<br />

Er wurde zu einer Busse von Fr. 2’900.– und einer bedingten Geldstrafe Fr. 11’700.–, 90 Tagessätze<br />

zu je Fr. 130.–, veurteilt. Zudem muss er Untersuchungskosten von knapp Fr. 1’200.– bezahlen.<br />

Der Mann hat im Juli 2018 in einem Public Viewing an der Ufschötti in der Stadt Luzern einen bodenknallenden<br />

Böller gezündet und damit andere Besucher gefährdet. Der Verurteilte hat damit gegen das Sprengstoffgesetz<br />

verstossen.<br />

Zeugenaufruf – Überfall in Tiefgarage<br />

Willisau: Der Vorfall ereignete sich am Montag, 7.<strong>Januar</strong> <strong>2019</strong>, kurz vor 09.00 Uhr, in Willisau. Eine 48-jährige<br />

Frau bezog am Schalter der Raiffeisenbank in Willisau einen Bargeldbetrag und fuhr danach zum Bahnhofplatz.<br />

In einer Tiefgarage wurde sie von zwei unbekannten Männern überfallen. Die Täter entwendeten dem Opfer die<br />

Handtasche mit dem Bargeld und flüchteten. Die Frau wurde an der Hand leicht verletzt.<br />

Bei den beiden Tätern handelt essich umzwei Männer (mutmasslich Nordafrikaner), ca. 170 cm gross, ca. 20<br />

Jahre alt. Die Männer trugen dunkle Kapuzenjacken und Trainerhosen.<br />

Die Luzerner Polizei sucht Zeugen,welcheauffällige Beobachtungen, allenfalls auch im Umfeld der Raiffeisenbank,<br />

gemacht haben. Hinweise bitte direkt unter Telefon 041 248 81 17.<br />

Selbstunfall –mit Auto in Strassenbeleuchtung gefahren<br />

Hochdorf: Die Autofahrerin meldete amMontag, 7. <strong>Januar</strong> <strong>2019</strong>, kurz vor<br />

19.30 Uhr, den Selbstunfall der Polizei. Zuvor ist sie inHochdorf von der<br />

Strasse abgekommen und in einen Beleuchtungskandelaber gefahren.<br />

Verletzt wurde niemand.<br />

DerGesamtschaden beläuft sichauf rundFr. 35’000.–. Das Auto erlitt einen<br />

Totalschaden.<br />

Fr. 2’200.– Geldstrafe für «Gucklochfahrer»<br />

Stadt Luzern: Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen einen 25-jährigen Schweizer abgeschlossen.Der<br />

Mann war im September 2018 mit einem Lieferwagen in der Stadt Luzern unterwegs. Die Frontscheibe<br />

seines Fahrzeuges war von innen komplett beschlagen. Eine ungehinderte Sicht auf die Strasse und das<br />

Verkehrsgeschehen war nicht mehr möglich. Der Mann hat damit in grober Weise die Verkehrsregeln missachtet<br />

und wurde zueiner unbedingten Geldstrafe von Fr. 2’200.–, 20 Tagessätze zu je Fr. 110.–, verurteilt. Zudem muss<br />

er Gebühren und Untersuchungskosten von Fr. 530.– bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.<br />

Polizei sucht Besitzer eines aufgefundenen Tresors<br />

Emmen: AmFreitag, 21. Dezember 2018,kurznach22.00Uhr,wurdederPolizeigemeldet,dassinEmmen<br />

bei einemVereinslokal jemand mit einer Trennscheibe hantiere. Beim<br />

Eintreffen der Polizei waren keine Personen mehr vor Ort, jedoch konnte vor dem Lokal<br />

ein teilweiseaufgetrennter Tresor festgestellt werden. Im Rahmen dieser Fahndung wurde<br />

ein tatverdächtiger Mann festgenommen.<br />

Der Besitzer des aufgefundenen Tresors konnte bisher nicht ausfindig gemacht werden.<br />

Beim Tresor handeltessichumeinenschwarzenMöbeleinsatztresorderMarke

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