Barni-Post, KW 03, 16. Januar 2019
Allgemeines, Stellen, Immobilien, Veranstaltungen, Fahrzeuge
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LUZERNER POLIZEI<br />
MEDIENMITTEILUNGEN<br />
Mit 162 km/h auf der Autobahn A2 gestoppt<br />
A2 Dagmersellen: Der Luzerner Polizei ist am Freitag, 4. <strong>Januar</strong> <strong>2019</strong>, auf der Autobahn A2 ein Auto aufgefallen,<br />
welches sehr schnell unterwegs war. Bei einer Nachfahrmessung konnte die Polizei eine Geschwindigkeit<br />
von mind. 162 km/h messen. Der Autofahrer wurde von der Luzerner Polizei angehalten und kontrolliert. Der<br />
29-jährige Italiener war auf der Durchreise von Italien nach Belgien. Er musste eine Bussendeposition von knapp<br />
Fr. 1’500.– bezahlen und durfte weiterfahren. Dem Fahrer konnte der Führerausweis nicht abgenommen werden,<br />
weil er nicht in der Schweiz wohnhaft ist. Der Mann wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen der<br />
Geschwindigkeitsüberschreitung angezeigt.<br />
Fr. 500.– Busse wegen Verstoss gegen Feuerverbot<br />
Stadt Luzern: Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchungen gegendie beidenSchweizerabgeschlossen.<br />
Sie wurden je mit einer Busse von Fr. 500.– bestraft, weil sie gegen das Feuerverbot verstossen haben. Zudem<br />
haben sie die Untersuchungskosten und Gebühren von Fr. 420.– zu bezahlen. DieVerurteilten haben Ende Juli 2018,<br />
trotz geltendem Feuerverbot, im Gigeliwald ein Lagerfeuer gemacht und grilliert. Die Urteile sind rechtskräftig.<br />
Fr. 2’900.– Busse und Geldstrafe für 21-jährigen Pyrozünder<br />
Stadt Luzern: Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen einen 21-jährigen Schweizer abgeschlossen.<br />
Er wurde zu einer Busse von Fr. 2’900.– und einer bedingten Geldstrafe Fr. 11’700.–, 90 Tagessätze<br />
zu je Fr. 130.–, veurteilt. Zudem muss er Untersuchungskosten von knapp Fr. 1’200.– bezahlen.<br />
Der Mann hat im Juli 2018 in einem Public Viewing an der Ufschötti in der Stadt Luzern einen bodenknallenden<br />
Böller gezündet und damit andere Besucher gefährdet. Der Verurteilte hat damit gegen das Sprengstoffgesetz<br />
verstossen.<br />
Zeugenaufruf – Überfall in Tiefgarage<br />
Willisau: Der Vorfall ereignete sich am Montag, 7.<strong>Januar</strong> <strong>2019</strong>, kurz vor 09.00 Uhr, in Willisau. Eine 48-jährige<br />
Frau bezog am Schalter der Raiffeisenbank in Willisau einen Bargeldbetrag und fuhr danach zum Bahnhofplatz.<br />
In einer Tiefgarage wurde sie von zwei unbekannten Männern überfallen. Die Täter entwendeten dem Opfer die<br />
Handtasche mit dem Bargeld und flüchteten. Die Frau wurde an der Hand leicht verletzt.<br />
Bei den beiden Tätern handelt essich umzwei Männer (mutmasslich Nordafrikaner), ca. 170 cm gross, ca. 20<br />
Jahre alt. Die Männer trugen dunkle Kapuzenjacken und Trainerhosen.<br />
Die Luzerner Polizei sucht Zeugen,welcheauffällige Beobachtungen, allenfalls auch im Umfeld der Raiffeisenbank,<br />
gemacht haben. Hinweise bitte direkt unter Telefon 041 248 81 17.<br />
Selbstunfall –mit Auto in Strassenbeleuchtung gefahren<br />
Hochdorf: Die Autofahrerin meldete amMontag, 7. <strong>Januar</strong> <strong>2019</strong>, kurz vor<br />
19.30 Uhr, den Selbstunfall der Polizei. Zuvor ist sie inHochdorf von der<br />
Strasse abgekommen und in einen Beleuchtungskandelaber gefahren.<br />
Verletzt wurde niemand.<br />
DerGesamtschaden beläuft sichauf rundFr. 35’000.–. Das Auto erlitt einen<br />
Totalschaden.<br />
Fr. 2’200.– Geldstrafe für «Gucklochfahrer»<br />
Stadt Luzern: Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen einen 25-jährigen Schweizer abgeschlossen.Der<br />
Mann war im September 2018 mit einem Lieferwagen in der Stadt Luzern unterwegs. Die Frontscheibe<br />
seines Fahrzeuges war von innen komplett beschlagen. Eine ungehinderte Sicht auf die Strasse und das<br />
Verkehrsgeschehen war nicht mehr möglich. Der Mann hat damit in grober Weise die Verkehrsregeln missachtet<br />
und wurde zueiner unbedingten Geldstrafe von Fr. 2’200.–, 20 Tagessätze zu je Fr. 110.–, verurteilt. Zudem muss<br />
er Gebühren und Untersuchungskosten von Fr. 530.– bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.<br />
Polizei sucht Besitzer eines aufgefundenen Tresors<br />
Emmen: AmFreitag, 21. Dezember 2018,kurznach22.00Uhr,wurdederPolizeigemeldet,dassinEmmen<br />
bei einemVereinslokal jemand mit einer Trennscheibe hantiere. Beim<br />
Eintreffen der Polizei waren keine Personen mehr vor Ort, jedoch konnte vor dem Lokal<br />
ein teilweiseaufgetrennter Tresor festgestellt werden. Im Rahmen dieser Fahndung wurde<br />
ein tatverdächtiger Mann festgenommen.<br />
Der Besitzer des aufgefundenen Tresors konnte bisher nicht ausfindig gemacht werden.<br />
Beim Tresor handeltessichumeinenschwarzenMöbeleinsatztresorderMarke