Orhideal IMAGE Magazin - Februar 2019
Orhidea Briegel - Orhideal IMAGE Magazin - Podium der starken Marken. Theresia Maria Wuttke - Vorständin Theos Consulting AG, Peter Buchta - BD Mechatronik uvm.
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Finanzen + Steuern<br />
für Unternehmen<br />
© Fotolia/moonrun<br />
Sonderabschreibungen für<br />
Mietwohnungsbau<br />
Befristete Sonderabschreibungen sollen Anreize zum<br />
Neubau von Mietwohnungen setzen. Das sieht der Entwurf<br />
eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des<br />
Mietwohnungsneubaus vor. Bis zu fünf Prozent pro Jahr<br />
können Bauherren zusätzlich zur linearen Abschreibung<br />
absetzen. Vorausgesetzt, dass die Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten unter 3.000 Euro pro Quadratmeter<br />
liegen und dass die Wohnung im Jahr der Herstellung und<br />
den folgenden neun Jahren vermietet wird. Die Sonderabschreibung<br />
gilt nicht nur für Neubauten, sondern für<br />
Maßnahmen zur Schaffung neuer Wohnungen in bestehenden<br />
Gebäuden. Die Maßnahme soll bis zum Ende des<br />
Jahres 2021 befristet werden.<br />
Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete<br />
möblierter Wohnungen<br />
Eine Wohnungsmiete muss mindestens 66 % der ortsüblichen<br />
Marktmiete betragen, um als voll entgeltliche<br />
Vermietung anerkannt zu werden. Liegt die vereinbarte<br />
Miete darunter, können Vermieter entstandene Werbungskosten<br />
nur anteilig geltend machen.<br />
Wird eine Wohnung möbliert oder teilmöbliert vermietet,<br />
kann es zur Ermittlung der Marktmiete erforderlich sein,<br />
für die Möblierung einen Zuschlag zu berücksichtigen.<br />
Der Bundesfinanzhof stellte hierzu folgende Grundsätze<br />
auf:<br />
Lässt sich zum Zuschlag für Möblierung aus dem Mietspiegel<br />
nichts entnehmen, ist ein am Markt realisierbarer<br />
Möblierungszuschlag zu berücksichtigen.<br />
Ist dieser nicht ermittelbar, wird auf die ortsübliche<br />
Marktmiete ohne Möblierung abgestellt. Ein Möblierungszuschlag,<br />
der auf Grundlage der linearen AfA ermittelt<br />
wird, kommt nicht in Betracht. Ebenso wenig<br />
zulässig ist ein prozentualer Mietrenditeaufschlag.<br />
©iStock/Pixfly<br />
Verkauf von Champions-League-Tickets<br />
Das Finanzgericht Baden Württemberg hat entschieden,<br />
dass ein Gewinn aus dem Verkauf kontingentierter und<br />
damit hochpreisiger Eintrittskarten nicht einkommensteuerbar<br />
ist.<br />
Ein Ehepaar hatte zwei Eintrittskarten für das Finale der<br />
Champions-League 2015 in Berlin zugelost bekommen.<br />
Sie veräußerten diese über eine Ticketplattform im Internet,<br />
nachdem feststand, dass keine deutsche Mannschaft<br />
das Finale erreicht hatte. Aus dem Verkauf erzielten sie einen<br />
Gewinn von 2.500 Euro. Das Finanzamt wollte diesen<br />
Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft besteuern.<br />
Allerdings – die Sache ist noch nicht endgültig entschieden,<br />
sie liegt aktuell beim Bundesfinanzhof.<br />
Neue Rechengrößen in der<br />
Sozialversicherung<br />
Im Oktober hat die Regierung die Sozialversicherungsrechengrößen<br />
für <strong>2019</strong> festgelegt. Diese Werte sind für die<br />
Berechnung vieler Werte und Beiträge in der Sozialversicherung<br />
wichtig. Die Bezugsgröße erhöht sich auf 3.115<br />
Euro im Westen und 2.870 Euro im Osten. Die Beitragsbemessungsgrenze<br />
in der allgemeinen Rentenversicherung<br />
steigt auf 6.700 Euro pro Monat im Westen und im Osten<br />
auf 6.150 Euro. Für Ost und West einheitlich gelten künftig<br />
diese Werte: 60.750 Euro Versicherungspflichtgrenze in<br />
der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze)<br />
und 54.450 Euro Beitragsbemessungsgrenze<br />
in der gesetzlichen Krankenversicherung.<br />
beraterwerk/mzb/cb<br />
Seite 10 // Aktiv Steuern // Winter 2018/<strong>2019</strong><br />
©iStock/fotohunter