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HUG_Mietprogramm_2019

Vermietung vom Abbauhammer bis Zellofant. An unseren Standorten Hinwil un Nänikon. Bagger, Kleingeräte und Maschinen

Vermietung vom Abbauhammer bis Zellofant.
An unseren Standorten Hinwil un Nänikon.
Bagger, Kleingeräte und Maschinen

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Allgemeine Mietbedingungen für Baumaschinen und Geräte<br />

Es gelten die Mietbedingungen für Baumaschinen des Verbandes der Schweiz. Baumaschinenwirtschaft (VSBM), diese sind im<br />

Geräte-Dossier einsehbar.<br />

Ergänzend gilt:<br />

Eigentum:<br />

Das Mietgerät samt Bestandteilen und Zubehör, bleibt während der ganzen Mietdauer einschliesslich Eigentum der Hug Baustoffe<br />

AG oder dem Zulieferanten. Die Betriebs- und Wartungsvorschriften sind strikt einzuhalten. Reparaturen dürfen nur nach Rücksprache<br />

mit Hug Baustoffe AG ausgeführt werden.<br />

Verwendung:<br />

Nicht von uns gelieferte Anbau- und Zusatzgeräte dürfen nur mit Bewilligung des Vermieters verwendet werden.<br />

Mietzins:<br />

Mietzins ist sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die Mietdauer wird gerechnet vom Versandtag bis und mit Tag des<br />

Wiedereintreffens der Maschine bei Hug Baustoffe AG. Arbeitsunterbrüche, die nicht durch Hug Baustoffe verschuldet sind,<br />

berechtigen nicht zur Mietreduktion. Alle Preise verstehen sich ohne MwSt.<br />

Fracht:<br />

Frachtkosten sind Sache des Mieters. Für Auslieferungen von Geräten bis 2,5 Tonnen wird durch Hug Baustoffe AG<br />

Fr. 125.- / Std. netto exkl. MwSt. erhoben. Für Geräte ab 2,6 Tonnen erfolgt die Verrechnung nach effektivem Aufwand.<br />

Haftung:<br />

Hug Baustoffe AG haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden an Dritten, Folgeschäden, Terminverzögerungen<br />

oder Ertragsausfälle die aus der Nutzung des Mietgerätes entstehen können. Der Mieter bestätigt, dass er über eine für sein<br />

Tätigkeitsgebiet ausreichende Haftpflicht- oder Betriebshaftversicherung (Schäden mit selbstfahrenden Maschinen beinhaltend)<br />

verfügt.<br />

Instruktion:<br />

Die Mietgeräte werden bei Übergabe fachgerecht instruiert. Der Mieter verpflichtet sich, nur autorisiertes Personal, das auf dem<br />

Mietobjekt ausgebildet ist und die Instruktionen erhalten hat, für die Betreibung des Mietgegenstandes einzusetzen. Für Schäden und<br />

Unfälle, die aufgrund des Einsatzes von nicht qualifiziertem Personal entsteht, wird jede Haftung abgelehnt.<br />

Besonderes:<br />

Die Mietpreise gelten für normale Einsätze. Für Spezialeinsätze, wie beispielsweise Untertagebau, Mehrschichtbetrieb,<br />

Spezialdeponie, Einsatz mit Abbauhammer, ist eine separate Preisvereinbarung nötig. Die Maschinen werden in gereinigtem,<br />

betriebsbereitem und vollgetanktem Zustand übergeben. Muss nach der Rückgabe des Mietobjektes Treibstoff nachgefüllt werden,<br />

wird dieser verrechnet. Eine allfällig notwendige Reinigung, Instandstellungsarbeiten usw. unter Berücksichtigung allfälliger Leistungen<br />

der Versicherung, werden wie folgt verrechnet: Reinigung / Reparatur nach Aufwand: CHF 2.00 / min.<br />

Versicherung:<br />

Das Gerät ist zu Lasten des Mieters versichert. Die Versicherung, gültig für Einsätze in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein,<br />

deckt ausschliesslich Schäden durch äussere Einwirkung (Unfälle) sowie Feuer, Elementar und ist wie folgt geregelt:<br />

Selbstbehalt für motorisierte Geräte:<br />

Beträgt Fr. 2'000.- pro Schadenfall.<br />

Selbstbehalt für nichtmotorisierte Geräte:<br />

Beträgt Fr. 1'000.- pro Schadenfall.<br />

Reparatur-Dienst / Geräte-Zustand:<br />

Es dürfen nur die in den Fahrzeug-Unterlagen genannten Reparatur-Service-Stellen zu Schadensregelung aufgeboten werden,<br />

dies auch nur in Rücksprache mit Hug Baustoffe AG. Bei Übernahme und Rückgabe der Mietsache wird ggf. auf der Rückseite<br />

des Vertrages eine allfällige Mängelliste geführt, welche von beiden Seiten gegengezeichnet wird, Wenn möglich sind<br />

Sachbeschädigungen mit Fotos zu dokumentieren.<br />

Leasing:<br />

Wir bieten Leasing mit flexiblen Lösungen zu attraktiven Konditionen an. Im Falle eines Vertragsabschluss gelten die allgemeinen<br />

Leasingbedingungen (ALB) der Hug Baustoffe AG.<br />

Gerichtsstand:<br />

Der Mieter anerkennt als alleinigen Gerichtsstand Uster / ZH<br />

Hug Baustoffe AG Nänikon, Januar <strong>2019</strong><br />

Seite 32

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