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DATENSCHUTZ<br />

Die Informationen in diesem Text sind nach bestem<br />

Wissen zusammengetragen, können aber keine<br />

Fachberatung durch Juristen ersetzen.<br />

Datenschutz<br />

in der Jugendarbeit<br />

Die erste Aufregung rund um die europäische Datenschutz-Grundverordnung<br />

(DSGVO/RGPD), die am 25. Mai in Kraft getreten ist, hat sich gelegt. Ein guter<br />

Moment, um sich die Hauptmerkmale nochmals zu vergegenwärtigen und die<br />

eigenen Datenschutzmaßnahmen unter die Lupe zu nehmen.<br />

M<br />

ehr Kontrolle über die eigenen Daten –<br />

ein Überblick<br />

Die Daten, die geschützt werden sollen, sind<br />

personenbezogene Daten, das heißt alle Informationen,<br />

mit denen man eine Person direkt oder indirekt<br />

identifizieren kann. Dazu gehören zum Beispiel E-Mail-Adresse,<br />

Geburtsdatum, Telefonnummer, Kreditkartennummer,<br />

Schüler-ID usw. Der Schutz dieser Daten ist eng verknüpft<br />

mit dem Menschenrecht auf Schutz der Privatsphäre. Damit<br />

man nachvollziehen und beeinflussen kann, was mit den<br />

eigenen Daten passiert, muss man wissen, wer welche Informationen<br />

über einen besitzt und wann und wozu diese<br />

verwendet werden. Hier setzt die DSGVO an: Jeder muss<br />

informiert werden, bevor seine personenbezogenen Daten<br />

gesammelt werden (Artikel 13 Recht auf Information). Außerdem<br />

kann man eine Kopie seiner personenbezogenen Daten<br />

bei dem Verantwortlichen anfragen, ob bei einem sozialen<br />

Netzwerk, einem Online-Shop oder einer Behörde (Artikel<br />

15 Recht auf Auskunft). Des Weiteren kann man (unter<br />

Umständen) auch die Berichtigung und die Löschung dieser<br />

Daten verlangen.<br />

Die DSGVO legt zudem ein besonderes Augenmerk auf<br />

den Schutz von Minderjährigen. Um Online-Dienste zu nutzen,<br />

die personenbezogene Daten verwenden und sich direkt<br />

an Kinder oder Jugendliche wenden, muss eine Person<br />

mindestens 16 Jahre alt sein, oder die Zustimmung der<br />

Eltern oder des Erziehungsberechtigten haben. Die Verord-<br />

nung erlaubt den EU-Mitgliedstaaten diese Altersgrenze<br />

zwischen 13 und 16 Jahren festzulegen, in Luxemburg liegt<br />

sie bei 16 Jahren. Auch für die Verarbeitung von besonders<br />

sensiblen Daten, zum Beispiel über die ethnische Herkunft<br />

oder die sexuelle Orientierung (Artikel 9) gelten besondere<br />

Regeln.<br />

Folgen für den professionellen Alltag<br />

Alle Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten<br />

und ihren Sitz in der EU haben, fallen unabhängig von<br />

ihrer Größe oder Rechtsform unter die Datenschutz-Grundverordnung<br />

– sie gilt also auch für Organisationen im Jugendbereich.<br />

Die Aufgaben, die sich durch das neue Gesetz<br />

stellen, teilen sich in vier Bereiche auf:<br />

• Sichergehen, dass die Betroffenen mit der Sammlung<br />

und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten<br />

einverstanden sind,<br />

• auf Anfragen zu personenbezogenen Daten reagieren<br />

können,<br />

• zeigen können, wozu welche Daten wie lange aufbewahrt<br />

werden,<br />

• zeigen können, dass die Daten ausreichend geschützt<br />

sind.<br />

Größere Organisationen haben wahrscheinlich bereits<br />

eine/n Verantwortliche/n für die Datenverarbeitung ernannt,<br />

der/die bei der Ausführung der neuen Datenschutzbestimmungen<br />

behilflich sein kann. Bei kleineren Trägern ist eine<br />

06 youthmag

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