NOTIZEN 80
LIEFERUNGS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Diese Bedingungen gelten nur im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten gemäß §§ 1 und 4 HGB. Für alle Geschäfte haben ausschließlich nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Gültigkeit. Entgegenstehende oder von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Kunden/Abnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt. 1. Angebot und Preis Unser Angebot erfolgt stets freibleibend. Zwischenverkäufe, Sortiments-, Preisund Konditionenänderungen bleiben vorbehalten. Alle früheren Angebote und Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Alle Preise sind in € angegeben und verstehen sich im Geschäftsverkehr zzgl. MwSt. Alle Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung bzw. Übersendung der Rechnung oder durch erfolgte Lieferung verbindlich. 2. Fracht- und Verpackungsregelung Lieferungen erfolgen nur in ganzen Verpackungseinheiten. Der Mindestauftragswert beträgt 100,– € netto, ausgenommen Ersatzteil- und Reparaturlieferungen. Die Lieferung erfolgt ab einem Auftragswert von 500,– € netto frachtfrei. Für Aufträge unter 500,– € berechnen wir eine Pauschale für Verpackungs- und Frachtkosten in Höhe von 12,50 €. 3. Höhere Gewalt Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigungen unserer Liefermöglichkeiten sind wir von der Lieferpflicht entbunden, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, jede Form des Arbeitskampfes und Verzögerungen durch Zulieferer. Der Kunde kann in solchen Fällen die Bestellung widerrufen, wenn wir eine angemessene Nachfrist nicht einhalten. 4. Gefahrtragung und Lieferung Die Auslieferung der Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wir behalten uns vor, Lieferungen an uns unbekannte Firmen zunächst gegen Nachnahme zu tätigen. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. 5. Gewährleistung und Transportschäden Beanstandungen aller Art sind innerhalb von acht Tagen nach Empfang schriftlich geltend zu machen; bei nicht offenkundigen Mängeln spätestens acht Tage nach Erkennbarkeit. Transportschäden sind sofort beim Fracht führer zu melden.Bei fristgerecht erhobenen und berechtigten Mängelrügen ist der Lieferer zur kostenlosen Ersatzlieferung verpfl ichtet, einschließlich Transport und Verpackungskosten. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz, vor allem für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, auch aus unerlaubter Handlung oder positiver Vertragsverletzung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Ursache auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht, die dem Lieferer zuzurechnen sind. Bei Gütemängel hat der Besteller die fehlerhaften Stücke zurückzugeben. Bei Gegenständen, die der Lieferer nicht selbst herstellt, kann die Mängelrüge auch dadurch erledigt werden, dass der Lieferer die Ansprüche gegenüber seinem Lieferanten abtritt. Bei Ware zweiter Wahl und Ausschussware können Mängelrügen nicht geltend gemacht werden. 6. EAN-Strichcodierung Der Käufer ist verpflichtet, die Richtigkeit der auf der Ware angebrachten EAN- Strich codierungen oder eine andere zu entsprechenden Zwecken angebrachte Codierung nach Empfang der Ware unverzüglich durch Stichproben zu überprüfen. Unsere Haftung ist auf vorsätzliche bzw. grob fahrlässige, unrichtige oder fehlerhafte Codierung beschränkt. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. 7. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller anderen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Die Ware darf im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußert werden. Für den Fall der Weiter veräußerung tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an uns ab. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet. 8. Zahlungsbedingungen 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen oder 30 Tage netto. Eine Aufrechnung des Käufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung ist ausgeschlossen. Bei Verzug (Überschreiten des vereinbarten Zahlungsziels) behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen. 9. Datenschutz Zur Durchführung der Geschäftsverbindungen mit unseren Kunden speichern und verarbeiten wir Daten nur für unsere Zwecke manuell und im EDV-Verfahren. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Kirchheim / Teck bzw. Salzburg. Gerichtsstand für Kaufl eute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Kirchheim / Teck bzw. Salzburg. Im Übrigen ist Kirchheim / Teck bzw. Salzburg Gerichtsstand für Ansprüche im Mahn verfahren und für Klagen gegen Personen mit Wohnsitz im Ausland oder unbekanntem Aufenthaltsort. Ist der Kunde nicht Vollkaufmann, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. 11. Nichtigkeitsklausel Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sind, wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch eine ihr im wirtschaft-lichen Erfolg möglichst nahe kommende Regelung zu ersetzen. 12. Markenschutz Die Verwendung der Markenzeichen und Logos der <strong>Le</strong> <strong>Creuset</strong> GmbH, einschließlich der Markenbezeichnungen „<strong>Le</strong> <strong>Creuset</strong>“, „3-ply“, „Screwpull“, „clever friends“ oder Abbildungen und Darstellungen von Produkten dieser Marken im Internet, World-Wide-Web-Seiten oder in anderen elektronischen oder digitalen Kommunikationsnetzen, durch Fernseh- oder Rundfunkübertragung sowie in gedruckten Medien, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung von <strong>Le</strong> <strong>Creuset</strong>. Stand Dezember 2012