Mieterforum Dortmund - Ausgabe III/2019 (Nr. 57)
Mitgliederzeitung des Mieterverein Dortmund und Umgebung e. V. www.mieterverein-dortmund.de
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<strong>Mieterforum</strong> <strong>III</strong>/<strong>2019</strong><br />
::: Mietrecht<br />
Mein Vermieter ist der Auffassung,<br />
dass die Aufzugsanlage nachts, da sie<br />
eh kaum gebraucht wird, aus Kostengründen<br />
ganz abgeschaltet werden<br />
kann. Darf er das?<br />
Foto: pixabay<br />
Ein nächtliches Abschalten der Aufzugsanlage<br />
ist grundsätzlich unzulässig. Ein<br />
Mieter muss in der Lage sein, diese zu<br />
jeder Tages- bzw. Nachtzeit nutzen zu<br />
können.<br />
Über die Betriebskostenabrechnung<br />
rechnet mein Vermieter die Fahrstuhlkosten<br />
ab. Da mir die Aufzugskosten<br />
etwas hoch erschienen, habe<br />
ich Einsicht in die Rechnungsbelege<br />
genommen. Dort habe ich festgestellt,<br />
dass der Vermieter mit der Aufzugsfirma<br />
einen Vollwartungsvertrag abgeschlossen<br />
hat. Kann er diese Kosten<br />
komplett auf mich umlegen?<br />
Grundsätzlich darf Ihr Vermieter nur die<br />
tatsächlichen Wartungskosten umlegen.<br />
Sind in einem Vollwartungsvertrag auch<br />
Reparaturkosten mit enthalten, sind diese<br />
Defekte Aufzüge sind immer wieder Thema<br />
in mietrechtlichen Auseinandersetzungen.<br />
zu streichen. Gerichte haben hier die<br />
Abzüge als Anteil für Reparaturen in einer<br />
Spanne von 20% (LG Düsseldorf) und<br />
50% (LG Essen) vorgenommen. (dk)<br />
Alles geben auf den Recyclinghöfen<br />
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