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88. Auktion - Banknoten-Spezial - Emporium Hamburg

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§ 6 Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nur bei sach-irrtümlicher Bestimmung, übersehener Henkel- oder Fassungsspur oder gestopftem Loch<br />

berücksichtigt werden. Alle anwesenden Bieter kaufen grundsätzlich „wie besehen“. Bei Losen mit mehreren Stücken sind die Stückzahlen<br />

Circa-Angaben, irrtümliche Zuschreibungen sind im Einzelfall nicht ausgeschlossen. Diese Lose sind nach erfolgtem Zuschlag von jeder Reklamation<br />

ausgeschlossen. Wenn Sie in unserer <strong>Auktion</strong> erworbene Münzen an einen Grading-Service in den USA verschicken möchten, übernehmen wir keine<br />

Garantie, dass die Münzen dort angenommen und entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden.<br />

§ 7 Durch den Ersteigerer nach Erhalt verändertes (z.B. gereinigt, bearbeitet etc.) und/oder unsachgemäß behandeltes Ersteigerungsgut ist von jeder<br />

Reklamation ausgeschlossen. Beanstandungen sind binnen 2 Wochen nach Erhalt der Ware geltend zu machen, danach können sie nicht mehr<br />

berücksichtigt werden.<br />

§ 8 Bei eventuellen Meinungsverschiedenheiten über die Echtheit des Versteigerungsgutes oder über Reklamationen bei sachirrtümlicher Bestimmung,<br />

übersehener Henkel- oder Fassungsspur oder gestopftem Loch kann vom Versteigerer ein vereidigter Sachverständiger beauftragt werden. Beide<br />

Teile können ihre Meinung vortragen. Die Kosten trägt der unterliegende Teil. Vom Ersteigerer ohne vorherige Rücksprache und<br />

Einverständniserklärung des Versteigerers in Auftrag gegebene Gutachten gehen immer zu Lasten des Ersteigerers.<br />

§ 9 Die Gefahr des zufälligen Unterganges sowie der zufälligen Verschlechterung des Ersteigerungsgutes geht bei Kunden, die Unternehmer sind,<br />

mit der Übergabe und beim Versendungskauf mit der Auslieferung an den Spediteur oder sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Personen<br />

auf den Kunden über. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung beim Versendungskauf<br />

erst mit Übergabe auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Verbraucher mit der Annahme der Sache sich im Verzug befindet.<br />

§ 10 Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Eine etwaige nach dem UN-Kaufrecht eintretende verschuldensunabhängige<br />

Schadensersatzhaftung des Versteigerers ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Regelungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam<br />

sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam.<br />

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz (Süderstraße 288, 20537 <strong>Hamburg</strong>). Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen<br />

Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, als örtlich zuständiges<br />

Gericht das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht vereinbart. Die vorstehende Gerichtsstandvereinbarung gilt auch gegenüber Vertragspartnern, die<br />

keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder gegenüber im Klageweg in Anspruch zu nehmenden Vertragspartnern, die nach Abschluss des<br />

Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt<br />

im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für das gerichtliche Mahnverfahren gilt die gesetzliche Regelung.<br />

§ 11 Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die Datenschutzrichtlinien von <strong>Emporium</strong> <strong>Hamburg</strong> finden Sie unter<br />

dem Punkt Datenschutz auf unserer Homepage www.emporium-numismatics.com<br />

Terms and Conditions of Auction by <strong>Emporium</strong> <strong>Hamburg</strong> (updated: 11/2018)<br />

§ 1 These Terms and Conditions of Auction apply to our traditional floor auctions as well as to our Online-Auction (“e-auctions”/“timed auction“/ALPHA<br />

AUCTIONS). By registering and/or placing a bid the bidder accepts the Terms and Conditions of Auction as binding; this applies as well to the<br />

submission of written bids, and to bids placed by phone or via the internet. The terms and conditions for mail-order transactions printed on the back<br />

of the invoice form are without legal bearing on the settlement of auction transactions.<br />

§ 2 The auction is conducted on behalf of and for the account of the owners, in compliance with the latest version of the Auctioneers Regulation dated<br />

24 April 2003 (Federal Law Gazette I, p. 547) and with the applicable provisions of German Civil Code (BGB) and German Commercial Code (HGB)<br />

affecting commission agents, the purchase price being payable in cash in euro currency. Goods are delivered by difference taxation, only the goods<br />

marked with a star (*) behind the lot number are delivered by standard taxation. The hammer prices form the calculation basis for the 23.50% premium<br />

payable by the buyer for difference taxation (relevant VAT already included, but not stated on the invoice). For goods delivered by standard taxation<br />

the premium is 16.50% plus the relevant VAT on the entire amount of hammer price and premium. VAT free coins are also charged with 16.50%. Dealers<br />

are asked to provide their sales tax identification number (VAT ID no.) so that delivery can be made VAT tax free; otherwise, delivery is executed<br />

under terms applicable for private buyers with German VAT charged. Foreign buyers from non-EU countries take delivery free of VAT, but have to<br />

pay<br />

any other taxes applicable in their country, as well as any import and export taxes. Surcharge is 16.50% of the final hammer price.<br />

Online-auctions entail a premium of 17.50% (differential taxation), standard taxation entails a premium of 15.00%. The same applies for VAT tax free lots<br />

(15.00%) and for foreign buyers from non-EU countries.<br />

Delivery is only made upon payment of the invoice amount in euro currency. Shipping and export formalities are taken care of by the auctioneer (shipping<br />

costs are charged according to expenditure). The auctioneer accepts no responsibility for any consequences of violations by foreign buyers of foreign exchange<br />

or import regulations in their respective home countries.<br />

§ 3 Payment of the sale price is due immediately for buyers present at the auction unless otherwise agreed; for write-in buyers (bidders) payment is<br />

due 7 calendar days after issuance of the auction invoice. For new customers, delivery is only made upon cash payment in advance; the auctioneer<br />

reserves the right to require an adequate deposit to be made. Upon settling the advance payment invoice, the auctioned goods are immediately shipped<br />

to the buyer upon receipt of the invoiced amount. Auctioned items remain the seller‘s property until payment in full of all claims in connection therewith.<br />

Interest is charged at the statutory rate in case of arrears. If payment is not made on time or acceptance of the auctioned goods is refused, the buyer loses<br />

his rights as winner and the item may be re-auctioned. The buyer is additionally obligated to pay damages.

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