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Kaiserswerther Kurier 11/2019

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LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF/<br />

GARTEN-, FRIEDHOFS- UND FORSTAMT<br />

Neue Serie: Bestattungsformen in Düsseldorf<br />

Neue Gedenkstelen<br />

Auf sieben der 13 städtischen Friedhöfe in Düsseldorf gibt es die<br />

Bestattungsform der Rasengrabfelder. Dort können sowohl<br />

Särge als auch Urnen bestattet werden. Die ersten Rasengrabfelder<br />

waren durch liegende Grabplatten gekennzeichnet, auf<br />

denen die Namen der Verstorbenen eingraviert werden konnten.<br />

Diese Bestattungsform sollte neu gestaltet werden, so dass es<br />

nun Gedenkstelen aus schwarzem Granit gibt. Die ersten dieser<br />

neuen Stelen wurden auf den Friedhöfen Stoffeln, Gerresheim<br />

und Heerdt aufgestellt, nun folgen sukzessive der Nord- und der<br />

Südfriedhof sowie die Friedhöfe Itter und Eller.<br />

Jedes Rasengrabfeld besteht aus einem Gedenkplatz, in dessen<br />

Zentrum die neuen Granitstelen mit den Namen der Verstorbenen<br />

stehen. Auf jeder Seite einer Gedenkstele finden 60 Namen<br />

Platz. Auf den Gedenkplätzen laden Bänke zum Verweilen und<br />

Erinnern an die Verstorbenen ein. tö<br />

Gedenkstele auf dem Rasengrabfeld des Friedhofs Heerdt<br />

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht<br />

zuwachs, wenn er, genau wie das Vermögen selber,<br />

fest in der Immobilie gebunden ist? „Es gibt eine<br />

clevere Lösung“, sagt Friedrich Thiele, Vorstandsvorsitzender<br />

der Deutsche Leibrenten AG. „Mit einer so-<br />

Senioren-Journal<br />

genannten Immobilien-Leibrente ist es möglich, das<br />

Vermögen fl üssig zu machen, ohne dass die Haus oder Wohnung verlassen müssen.“ So können sie vom<br />

eingetretenen Wertzuwachs selber noch zu Lebzeiten profi tieren.<br />

Wichtig: Rechtzeitig vorsorgen<br />

10<br />

Beste Pflege aus einer Hand<br />

Bei der Diakonie Düsseldorf finden Sie alles,<br />

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Telefon 02<strong>11</strong> 73 53 333 www.diakonie-duesseldorf.de/lia<br />

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gekl<br />

Die Themen würdevolles Sterben und Tod werden gerne verdrängt.<br />

Dennoch sind es Themen, die jeden angehen. Wichtig ist,<br />

rechtzeitig vorzusorgen für den Fall einer schweren Erkrankung.<br />

Denn es kann jedem passieren, dass er nicht mehr für sich selbst<br />

entscheiden kann. In diesem Fall ist es wichtig, eine Patientenverfügung<br />

und auch eine Vorsorgevollmacht zu besitzen. Die Patientenverfügung<br />

wird dann relevant, wenn sich der Patient selbst<br />

nicht mehr äußern kann. Dabei ist sie für den Arzt verbindlich. Sie<br />

tritt in vier Phasen in Kraft: in der unmittelbaren Sterbephase, bei<br />

unheilbarer Krankheit in der Endphase, bei schwerer Hirnschädigung<br />

und bei weit fortgeschrittener Demenz. In seiner Verfügung<br />

gibt der Patient Anweisungen für lebensverlängernde Maßnahmen:<br />

KK | <strong>11</strong>-<strong>2019</strong><br />

Antibiotika, Blutkonserven-Übertragung, an die Dialyse anschließen,<br />

Herz-Lungen-Wiederbelebung und künstliche Ernährung.<br />

Wer das nicht möchte, sollte das ankreuzen. Wichtig ist, auf die<br />

Existenz der Patientenverfügung hinzuweisen, beispielsweise mit<br />

einem Zettel im Portemonnaie.<br />

Im Gegensatz zur Patientenverfügung sollten Vorsorgevollmachten<br />

notariell beglaubigt werden. In den Vollmachten geht es<br />

unter anderem um Pflege, aber auch um die Verwaltung oder<br />

den Verkauf von Eigentum, beispielsweise für einen Pflegeplatz.<br />

Die Vollmacht tritt erst dann in Kraft, wenn der Betreffende<br />

nicht mehr selbst entscheiden kann. tö<br />

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