Kaiserswerther Kurier 11/2019
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LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF/<br />
GARTEN-, FRIEDHOFS- UND FORSTAMT<br />
Neue Serie: Bestattungsformen in Düsseldorf<br />
Neue Gedenkstelen<br />
Auf sieben der 13 städtischen Friedhöfe in Düsseldorf gibt es die<br />
Bestattungsform der Rasengrabfelder. Dort können sowohl<br />
Särge als auch Urnen bestattet werden. Die ersten Rasengrabfelder<br />
waren durch liegende Grabplatten gekennzeichnet, auf<br />
denen die Namen der Verstorbenen eingraviert werden konnten.<br />
Diese Bestattungsform sollte neu gestaltet werden, so dass es<br />
nun Gedenkstelen aus schwarzem Granit gibt. Die ersten dieser<br />
neuen Stelen wurden auf den Friedhöfen Stoffeln, Gerresheim<br />
und Heerdt aufgestellt, nun folgen sukzessive der Nord- und der<br />
Südfriedhof sowie die Friedhöfe Itter und Eller.<br />
Jedes Rasengrabfeld besteht aus einem Gedenkplatz, in dessen<br />
Zentrum die neuen Granitstelen mit den Namen der Verstorbenen<br />
stehen. Auf jeder Seite einer Gedenkstele finden 60 Namen<br />
Platz. Auf den Gedenkplätzen laden Bänke zum Verweilen und<br />
Erinnern an die Verstorbenen ein. tö<br />
Gedenkstele auf dem Rasengrabfeld des Friedhofs Heerdt<br />
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht<br />
zuwachs, wenn er, genau wie das Vermögen selber,<br />
fest in der Immobilie gebunden ist? „Es gibt eine<br />
clevere Lösung“, sagt Friedrich Thiele, Vorstandsvorsitzender<br />
der Deutsche Leibrenten AG. „Mit einer so-<br />
Senioren-Journal<br />
genannten Immobilien-Leibrente ist es möglich, das<br />
Vermögen fl üssig zu machen, ohne dass die Haus oder Wohnung verlassen müssen.“ So können sie vom<br />
eingetretenen Wertzuwachs selber noch zu Lebzeiten profi tieren.<br />
Wichtig: Rechtzeitig vorsorgen<br />
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Beste Pflege aus einer Hand<br />
Bei der Diakonie Düsseldorf finden Sie alles,<br />
was Sie für ein selbstbestimmtes Leben im<br />
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Haben Sie Fragen? Wir freuen uns auf Ihren<br />
Anruf.<br />
Diakonie Düsseldorf Platz der Diakonie 1 40233 Düsseldorf<br />
Telefon 02<strong>11</strong> 73 53 333 www.diakonie-duesseldorf.de/lia<br />
wen<br />
lebe<br />
lang<br />
Zug<br />
keh<br />
Beis<br />
prei<br />
liche<br />
sag<br />
Leb<br />
die<br />
pha<br />
Ein<br />
sich<br />
halt<br />
käu<br />
fi na<br />
umz<br />
dab<br />
den<br />
gekl<br />
Die Themen würdevolles Sterben und Tod werden gerne verdrängt.<br />
Dennoch sind es Themen, die jeden angehen. Wichtig ist,<br />
rechtzeitig vorzusorgen für den Fall einer schweren Erkrankung.<br />
Denn es kann jedem passieren, dass er nicht mehr für sich selbst<br />
entscheiden kann. In diesem Fall ist es wichtig, eine Patientenverfügung<br />
und auch eine Vorsorgevollmacht zu besitzen. Die Patientenverfügung<br />
wird dann relevant, wenn sich der Patient selbst<br />
nicht mehr äußern kann. Dabei ist sie für den Arzt verbindlich. Sie<br />
tritt in vier Phasen in Kraft: in der unmittelbaren Sterbephase, bei<br />
unheilbarer Krankheit in der Endphase, bei schwerer Hirnschädigung<br />
und bei weit fortgeschrittener Demenz. In seiner Verfügung<br />
gibt der Patient Anweisungen für lebensverlängernde Maßnahmen:<br />
KK | <strong>11</strong>-<strong>2019</strong><br />
Antibiotika, Blutkonserven-Übertragung, an die Dialyse anschließen,<br />
Herz-Lungen-Wiederbelebung und künstliche Ernährung.<br />
Wer das nicht möchte, sollte das ankreuzen. Wichtig ist, auf die<br />
Existenz der Patientenverfügung hinzuweisen, beispielsweise mit<br />
einem Zettel im Portemonnaie.<br />
Im Gegensatz zur Patientenverfügung sollten Vorsorgevollmachten<br />
notariell beglaubigt werden. In den Vollmachten geht es<br />
unter anderem um Pflege, aber auch um die Verwaltung oder<br />
den Verkauf von Eigentum, beispielsweise für einen Pflegeplatz.<br />
Die Vollmacht tritt erst dann in Kraft, wenn der Betreffende<br />
nicht mehr selbst entscheiden kann. tö<br />
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