06.12.2019 Aufrufe

2019-2 Marktgemeinde Bisamberg

Interessantes aus der Marktgemeinde Bisamberg, sowie Berichte der Gemeinderäte - zur Information für die Bürger und Bürgerinnen aus Bisamberg und Klein-Engersdorf

Interessantes aus der Marktgemeinde Bisamberg, sowie Berichte der Gemeinderäte - zur Information für die Bürger und Bürgerinnen aus Bisamberg und Klein-Engersdorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BISAMBERG I AKTUELLES

Wichtige Informationen für HundehalterInnen

Sie haben besondere Verantwortung für Ihren Hund

Hundekot ist lebensgefährlich für

Nutzvieh und Pferde!

Bedenke Deine Verantwortung und

nimm Rücksicht!

Hinterlasse öffentliche und private

Flächen so sauber wie Du diese

vorzufinden wünschst!

Sammle und entsorge Hundekot!

Jeder Hund ist meldepflichtig, speziell ein Hund mit erhöhtem

Gefährdungspotential. Das Halten von Hunden ist von Hundehalter-

Innen bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird, unverzüglich

anzuzeigen! (§ 4 NÖ Hundehaltegesetz)

Beschränkung der Hundehaltung & Hundehalteverbot

Die Haltung von mehr als zwei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential

oder auffälligen Hunden in einem Haushalt ist verboten,

außer bei bestimmten Ausnahmen. (§ 5 NÖ Hundehaltegesetz)

Die Gemeinden sind berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen

HundehalterInnen die Haltung von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential

bzw. Haltung von auffälligen Hunden zu untersagen. (§ 6 NÖ

Hundehaltegesetzes)

Der Hund muss so verwahrt werden, dass er weder Mensch noch Tier

gefährdet!

Für Hunde im Siedlungsgebiet herrscht Leinen- oder Maulkorbpflicht,

für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und

auffälligen Hunden herrscht Leinen- UND Maulkorbpflicht! (§ 8 NÖ

Hundehaltegesetz)

Exkremente im öffentlichen Bereich sind vom Hundehalter zu entfernen,

dazu gibt es über das Gemeindegebiet verteilte Spenderboxen mit

„Hundesackerl“.

Verwaltungsübertretungen sind, sofern die Tat nicht den Tatbestand

einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung

bildet, von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu

€ 10.000,- zu bestrafen! (§ 10 NÖ Hundehaltegesetz)

ganzheitlich

& Gewaltfrei!

HundeTraining

Mit Herz & Verstand

Termin Vereinbaren!

www.bisamberg.at 9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!