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Durch die Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit den
Geschäftsbedingungen einschließlich jeweils gültiger Preisliste einverstanden.
Alle Angaben in der Preisliste sind vorbehaltlich Satz- und
Druckfehler.
Für Termineinschaltungen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Die Verschiebung
von Inseraten ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers
müssen wir uns vorbehalten. Das Erscheinen eines Inserates an
einer anderen Stelle oder in Allgemeine einer anderen Ausgabe
berechtigt nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche.
Weiters behält sich der Verlag das Recht vor, Aufträge
ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Vorauskassa zu verlangen.
Das Gleiche Geschäftsbedingungen gilt für den Konkurrenzausschluss.
Für die Richtigkeit von telefonisch aufgegebenen
Inseraten oder erteilten Änderungen wird keine Gewähr übernommen.
Bei Satzfehlern, irrtümlichem Nichterscheinen, Verwechslungen und
dergleichen besteht nur Anspruch auf Einschaltung einer Ersatzanzeige.
Für Druckfehler wird keine Gewähr und kein Ersatz geleistet. Für allfällige
Schäden, die durch Fehler im Inserat (Satz, Druck etc.) entstehen,
kann der Auftragnehmer zu keiner wie immer gearteten Gewähr- und
Schadenersatzleistung herangezogen werden, selbst dann nicht, wenn
der Fehler grob fahrlässig verschuldet wurde. Sind etwaige Mängel bei
den Druckunterlagen nicht bereits bei deren Übergabe erkennbar, sondern
werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber
bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
Der Verlag haftet nicht für in Verlust geratene Chiffre-Briefe. Die Verantwortung
für die vollständige Rückgabe, der den Chiffre-Briefen beigeschlossenen
Unterlagen, tragen ausschließlich die Auftraggeber der
Chiffre-Inserate.
Reklamationen können nur innerhalb acht Tage nach Erscheinen erhoben
werden. Für den Wort- und Bildinhalt der Anzeigen sowie der verteilten
Werbemittel haftet ausschließlich der Auftraggeber, der auch
verantwortlich für die Gesetzmäßigkeit der Inhalte ist. Der Auftraggeber
wird den Verlag im Falle dessen Inanspruchnahme durch Dritte (insbesondere
wegen urheberrechtlicher Ansprüche oder wegen UWG-Widrigkeit
des Inhaltes der Anzeigen bzw. Werbemittel) schad- und klaglos
halten, was auch allfällige Kosten einer Urteilsveröffentlichung, Gegendarstellung
etc. betrifft. Der Auftraggeber garantiert, dass das Inserat
gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter
nicht verletzt. Der Verlag ist zu einer Prüfung des Inserates nicht verpflichtet,
jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung
vorzunehmen.
Anzeigenrechnungen sind zahlbar nach Erhalt ohne Abzug, bei Nichteinhaltung
der Zahlungsfrist ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen
zu verlangen.