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Durch die Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit den

Geschäftsbedingungen einschließlich jeweils gültiger Preisliste einverstanden.

Alle Angaben in der Preisliste sind vorbehaltlich Satz- und

Druckfehler.

Für Termineinschaltungen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Die Verschiebung

von Inseraten ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers

müssen wir uns vorbehalten. Das Erscheinen eines Inserates an

einer anderen Stelle oder in Allgemeine einer anderen Ausgabe

berechtigt nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche.

Weiters behält sich der Verlag das Recht vor, Aufträge

ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Vorauskassa zu verlangen.

Das Gleiche Geschäftsbedingungen gilt für den Konkurrenzausschluss.

Für die Richtigkeit von telefonisch aufgegebenen

Inseraten oder erteilten Änderungen wird keine Gewähr übernommen.

Bei Satzfehlern, irrtümlichem Nichterscheinen, Verwechslungen und

dergleichen besteht nur Anspruch auf Einschaltung einer Ersatzanzeige.

Für Druckfehler wird keine Gewähr und kein Ersatz geleistet. Für allfällige

Schäden, die durch Fehler im Inserat (Satz, Druck etc.) entstehen,

kann der Auftragnehmer zu keiner wie immer gearteten Gewähr- und

Schadenersatzleistung herangezogen werden, selbst dann nicht, wenn

der Fehler grob fahrlässig verschuldet wurde. Sind etwaige Mängel bei

den Druckunterlagen nicht bereits bei deren Übergabe erkennbar, sondern

werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber

bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.

Der Verlag haftet nicht für in Verlust geratene Chiffre-Briefe. Die Verantwortung

für die vollständige Rückgabe, der den Chiffre-Briefen beigeschlossenen

Unterlagen, tragen ausschließlich die Auftraggeber der

Chiffre-Inserate.

Reklamationen können nur innerhalb acht Tage nach Erscheinen erhoben

werden. Für den Wort- und Bildinhalt der Anzeigen sowie der verteilten

Werbemittel haftet ausschließlich der Auftraggeber, der auch

verantwortlich für die Gesetzmäßigkeit der Inhalte ist. Der Auftraggeber

wird den Verlag im Falle dessen Inanspruchnahme durch Dritte (insbesondere

wegen urheberrechtlicher Ansprüche oder wegen UWG-Widrigkeit

des Inhaltes der Anzeigen bzw. Werbemittel) schad- und klaglos

halten, was auch allfällige Kosten einer Urteilsveröffentlichung, Gegendarstellung

etc. betrifft. Der Auftraggeber garantiert, dass das Inserat

gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter

nicht verletzt. Der Verlag ist zu einer Prüfung des Inserates nicht verpflichtet,

jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung

vorzunehmen.

Anzeigenrechnungen sind zahlbar nach Erhalt ohne Abzug, bei Nichteinhaltung

der Zahlungsfrist ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen

zu verlangen.

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