Grasbrunner Nachrichten Januar 2020
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KINDER UND JUGENDLICHE<br />
Der neue Elternbeirat des<br />
Kinderhaus St. Christophorus<br />
Von hinten links: K. Aumann, S.<br />
Papadopoulos, S. Dettmering,<br />
C. Hell; vorne: S. Sager, D.<br />
Beier, J. Dattoli;<br />
fehlt: S. Reimer<br />
Einführung des Bayerischen<br />
Krippengelds<br />
Der Bayerische Landtag hat den<br />
Gesetzentwurf zur Einführung eines<br />
bayerischen Krippengeldes am<br />
5. Dezember 2019 beschlossen.<br />
Nach der Verkündung im Gesetzund<br />
Verordnungsblatt tritt das Gesetz<br />
zum 1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> in Kraft.<br />
Vom bayerischen Krippengeld profitieren<br />
Eltern mit Kindern ab dem<br />
zweiten Lebensjahr. Das Krippengeld<br />
knüpft an den Besuch einer nach dem Bayerischen Kinderbildungsund<br />
-betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertagesbetreuung<br />
(Kindertageseinrichtung oder Tagespflege) an. Da das Krippengeld bis<br />
zum 31. August des Kalenderjahres gezahlt wird, in dem das Kind das<br />
dritte Lebensjahr vollendet, ist die Anknüpfung zur Beitragsentlastung<br />
für die gesamte Kindergartenzeit nahtlos. Beide Leistungen grenzen<br />
sich rein zeitlich ab, d. h. das Krippengeld wird beispielsweise auch<br />
dann bis zum 31. August des Kalenderjahres, in dem das dritte Lebensjahr<br />
vollendet wird, weitergezahlt, wenn das Kind bereits vorher in einen<br />
BayKiBiG-geförderten Kindergarten wechselt.<br />
Mit dem Krippengeld werden Elternbeiträge bis zu 100 Euro pro Monat<br />
erstattet, die tatsächlich von den Eltern (und nicht beispielsweise dem<br />
Jugendamt über die wirtschaftliche Jugendhilfe) getragen werden. Das<br />
Krippengeld ist einkommensabhängig. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen<br />
Einkommensgrenze von 60.000 Euro gezahlt. Für<br />
Mehrkindfamilien wird ein Zuschlag von 5.000 Euro pro weiteres Kind<br />
gewährt. Das bayerische Krippengeld wird für Bezugsmonate ab dem<br />
1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> gezahlt. Deshalb können grundsätzlich nach dem 1. <strong>Januar</strong><br />
2017 geborene Kinder, die bereits ein Jahr alt sind, profitieren. In<br />
Ergänzung zur bereits bestehenden Beitragsentlastung im Kindergartenbereich<br />
werden durch das Krippengeld auch Eltern von jüngeren<br />
Kindern finanziell bei den Elternbeiträgen entlastet.<br />
Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag durch das Zentrum<br />
Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller. Diese<br />
müssen erklären, dass ihr Kind eine nach dem BayKiBiG geförderte<br />
Einrichtung besucht (als Nachweis dient der Vertrag mit der jeweiligen<br />
Betreuungseinrichtung). Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der<br />
Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld<br />
zur Verfügung. Dort gibt es auch Antworten auf häufige Fragen zum<br />
Krippengeld. Servicetelefon: 0931 / 320 90 92 9<br />
Anmeldeverfahren für Betreuungsplätze <strong>2020</strong>/2021<br />
In der Gemeinde Grasbrunn gibt es unabhängig von der Trägerschaft<br />
ein zentrales Anmeldeverfahren für alle Betreuungsplätze. Für das Betreuungsjahr<br />
<strong>2020</strong>/2021 gilt für die Bereiche Kinderkrippe, Kindergarten,<br />
Hort, Mittagsbetreuung und Großtagespflege folgende Anmeldefrist:<br />
1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> bis 27. März <strong>2020</strong><br />
Das Online-Anmeldeverfahren findet über das Bürgerservice-Portal der<br />
Gemeinde Grasbrunn statt. Die Anmeldefristen für das Betreuungsjahr<br />
<strong>2020</strong>/2021 sind zu beachten bei:<br />
• Neuanmeldungen<br />
• Wechsel der Bereiche (Kindergarten, Hort) innerhalb der Kinderhäuser<br />
nur Kinderhaus Harthausen, Kinderwelt Grasbrunn oder<br />
Kath. Kinderhaus St. Christophorus<br />
• Umbuchung von einer 3-Tages-Buchung auf eine 5-Tages-Buchung<br />
nur Krippen- oder Hortplatz in der Kinderwelt Grasbrunn oder Krippenplatz<br />
im Kinderhaus Harthausen<br />
<strong>Grasbrunner</strong> <strong>Nachrichten</strong><br />
• Später eingehende Anmeldungen werden nachrangig berücksichtigt.<br />
Bei den Bereichen Hort und Mittagsbetreuung ist der aktuelle Nachweis<br />
der Erwerbstätigkeit bis zu o. g. Anmeldefristen unaufgefordert<br />
vorzulegen. Dies gilt auch bei einer selbständigen Tätigkeit. Fehlen<br />
diese Unterlagen, wird davon ausgegangen, dass keine Erwerbstätigkeit<br />
vorliegt.<br />
Durch das zentrale Anmeldeverfahren ist pro Kind nur eine Online-<br />
Anmeldung erforderlich bei der Sie die Priorität für einen Krippen-,<br />
Kindergarten- oder Hortplatz angeben müssen. Nutzen Sie bitte den<br />
Tag der offenen Tür in den Einrichtungen als Entscheidungshilfe für das<br />
Setzen Ihrer Prioritäten.<br />
Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme von Kindern in den Kindertageseinrichtungen<br />
und der Mittagsbetreuung jeweils nur zum ersten eines<br />
jeden Kalendermonats, letztmalig zum ersten April <strong>2020</strong> erfolgt. Neue<br />
Kinder werden Zug um Zug eingewöhnt. Bitte planen Sie eine ausreichende<br />
Eingewöhnungszeit ein. Bitte berücksichtigen Sie ferner die<br />
Schließ- und Ferienzeiten der jeweiligen Kindertageseinrichtungen.<br />
Den Link für die Online-Anmeldung ab 1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> finden Sie auf der<br />
Homepage der Gemeinde Grasbrunn. Für Anträge auf Umbuchungen<br />
sind spezielle Formulare zu verwenden, die Sie in der jeweiligen Einrichtung<br />
erhalten. Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2021/2022<br />
werden noch nicht entgegen genommen.<br />
Tag der offenen Tür <strong>2020</strong><br />
Um sich über die Betreuungsangebote und die Änderungen zum<br />
Betreuungsjahr <strong>2020</strong>/2021 zu informieren, öffnen die Kindertageseinrichtungen<br />
und die Mittagsbetreuung wieder ihre Türen:<br />
Kath. Kinderhaus St. Christophorus<br />
(Kindergarten ab 2 ½ Jahre und Hortplätze;<br />
mit max. 70 Plätzen)<br />
Birkenstraße 2, 85630 Neukeferloh<br />
Kinderwelt Grasbrunn (Kinderhaus<br />
mit max. 246 Plätzen im Bereich Kinderkrippe,<br />
Kindergarten und Hort)<br />
Birkenstraße 10, 85630 Neukeferloh<br />
Kindergarten Honigblume Grasbrunn<br />
(Kindergarten mit Altersöffnung<br />
ab 2 ½ Jahren; mit max. 75 Plätzen)<br />
Neukeferloher Weg 4, 85630 Grasbrunn<br />
Kinderhaus Harthausen<br />
(mit max. 108 Plätzen im Bereich Krippe,<br />
Kindergarten und Integration)<br />
<strong>Grasbrunner</strong> Weg 2 a, 85630 Harthausen<br />
Mittagsbetreuung<br />
in der Grundschule Neukeferloh<br />
Leonhard-Stadler-Straße 14,<br />
85630 Neukeferloh<br />
„Die Grashüpfer“ AWO-Kinderkrippe<br />
(mit max. 14 Plätzen)<br />
St.-Ulrich-Platz 4, 85630 Grasbrunn<br />
Freitag, den 24.01.,<br />
15.30 - 18 Uhr<br />
Freitag, den 24.01.,<br />
15 - 18 Uhr<br />
Freitag, den 17.01.,<br />
15.30 - 17.30 Uhr<br />
Freitag, den 17.01.,<br />
15.30 - 17.30 Uhr<br />
im Zuge der Schuleinschreibung<br />
am Mittwoch,<br />
den 18.03.,<br />
13 - 18 Uhr<br />
Freitag, den 17.01.,<br />
15.30 - 17.30 Uhr<br />
Die pädagogischen Konzeptionen finden Sie auf www.grasbrunn.de<br />
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