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Grasbrunner Nachrichten Januar 2020

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KINDER UND JUGENDLICHE<br />

Der neue Elternbeirat des<br />

Kinderhaus St. Christophorus<br />

Von hinten links: K. Aumann, S.<br />

Papadopoulos, S. Dettmering,<br />

C. Hell; vorne: S. Sager, D.<br />

Beier, J. Dattoli;<br />

fehlt: S. Reimer<br />

Einführung des Bayerischen<br />

Krippengelds<br />

Der Bayerische Landtag hat den<br />

Gesetzentwurf zur Einführung eines<br />

bayerischen Krippengeldes am<br />

5. Dezember 2019 beschlossen.<br />

Nach der Verkündung im Gesetzund<br />

Verordnungsblatt tritt das Gesetz<br />

zum 1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> in Kraft.<br />

Vom bayerischen Krippengeld profitieren<br />

Eltern mit Kindern ab dem<br />

zweiten Lebensjahr. Das Krippengeld<br />

knüpft an den Besuch einer nach dem Bayerischen Kinderbildungsund<br />

-betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertagesbetreuung<br />

(Kindertageseinrichtung oder Tagespflege) an. Da das Krippengeld bis<br />

zum 31. August des Kalenderjahres gezahlt wird, in dem das Kind das<br />

dritte Lebensjahr vollendet, ist die Anknüpfung zur Beitragsentlastung<br />

für die gesamte Kindergartenzeit nahtlos. Beide Leistungen grenzen<br />

sich rein zeitlich ab, d. h. das Krippengeld wird beispielsweise auch<br />

dann bis zum 31. August des Kalenderjahres, in dem das dritte Lebensjahr<br />

vollendet wird, weitergezahlt, wenn das Kind bereits vorher in einen<br />

BayKiBiG-geförderten Kindergarten wechselt.<br />

Mit dem Krippengeld werden Elternbeiträge bis zu 100 Euro pro Monat<br />

erstattet, die tatsächlich von den Eltern (und nicht beispielsweise dem<br />

Jugendamt über die wirtschaftliche Jugendhilfe) getragen werden. Das<br />

Krippengeld ist einkommensabhängig. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen<br />

Einkommensgrenze von 60.000 Euro gezahlt. Für<br />

Mehrkindfamilien wird ein Zuschlag von 5.000 Euro pro weiteres Kind<br />

gewährt. Das bayerische Krippengeld wird für Bezugsmonate ab dem<br />

1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> gezahlt. Deshalb können grundsätzlich nach dem 1. <strong>Januar</strong><br />

2017 geborene Kinder, die bereits ein Jahr alt sind, profitieren. In<br />

Ergänzung zur bereits bestehenden Beitragsentlastung im Kindergartenbereich<br />

werden durch das Krippengeld auch Eltern von jüngeren<br />

Kindern finanziell bei den Elternbeiträgen entlastet.<br />

Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag durch das Zentrum<br />

Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller. Diese<br />

müssen erklären, dass ihr Kind eine nach dem BayKiBiG geförderte<br />

Einrichtung besucht (als Nachweis dient der Vertrag mit der jeweiligen<br />

Betreuungseinrichtung). Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der<br />

Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld<br />

zur Verfügung. Dort gibt es auch Antworten auf häufige Fragen zum<br />

Krippengeld. Servicetelefon: 0931 / 320 90 92 9<br />

Anmeldeverfahren für Betreuungsplätze <strong>2020</strong>/2021<br />

In der Gemeinde Grasbrunn gibt es unabhängig von der Trägerschaft<br />

ein zentrales Anmeldeverfahren für alle Betreuungsplätze. Für das Betreuungsjahr<br />

<strong>2020</strong>/2021 gilt für die Bereiche Kinderkrippe, Kindergarten,<br />

Hort, Mittagsbetreuung und Großtagespflege folgende Anmeldefrist:<br />

1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> bis 27. März <strong>2020</strong><br />

Das Online-Anmeldeverfahren findet über das Bürgerservice-Portal der<br />

Gemeinde Grasbrunn statt. Die Anmeldefristen für das Betreuungsjahr<br />

<strong>2020</strong>/2021 sind zu beachten bei:<br />

• Neuanmeldungen<br />

• Wechsel der Bereiche (Kindergarten, Hort) innerhalb der Kinderhäuser<br />

nur Kinderhaus Harthausen, Kinderwelt Grasbrunn oder<br />

Kath. Kinderhaus St. Christophorus<br />

• Umbuchung von einer 3-Tages-Buchung auf eine 5-Tages-Buchung<br />

nur Krippen- oder Hortplatz in der Kinderwelt Grasbrunn oder Krippenplatz<br />

im Kinderhaus Harthausen<br />

<strong>Grasbrunner</strong> <strong>Nachrichten</strong><br />

• Später eingehende Anmeldungen werden nachrangig berücksichtigt.<br />

Bei den Bereichen Hort und Mittagsbetreuung ist der aktuelle Nachweis<br />

der Erwerbstätigkeit bis zu o. g. Anmeldefristen unaufgefordert<br />

vorzulegen. Dies gilt auch bei einer selbständigen Tätigkeit. Fehlen<br />

diese Unterlagen, wird davon ausgegangen, dass keine Erwerbstätigkeit<br />

vorliegt.<br />

Durch das zentrale Anmeldeverfahren ist pro Kind nur eine Online-<br />

Anmeldung erforderlich bei der Sie die Priorität für einen Krippen-,<br />

Kindergarten- oder Hortplatz angeben müssen. Nutzen Sie bitte den<br />

Tag der offenen Tür in den Einrichtungen als Entscheidungshilfe für das<br />

Setzen Ihrer Prioritäten.<br />

Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme von Kindern in den Kindertageseinrichtungen<br />

und der Mittagsbetreuung jeweils nur zum ersten eines<br />

jeden Kalendermonats, letztmalig zum ersten April <strong>2020</strong> erfolgt. Neue<br />

Kinder werden Zug um Zug eingewöhnt. Bitte planen Sie eine ausreichende<br />

Eingewöhnungszeit ein. Bitte berücksichtigen Sie ferner die<br />

Schließ- und Ferienzeiten der jeweiligen Kindertageseinrichtungen.<br />

Den Link für die Online-Anmeldung ab 1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> finden Sie auf der<br />

Homepage der Gemeinde Grasbrunn. Für Anträge auf Umbuchungen<br />

sind spezielle Formulare zu verwenden, die Sie in der jeweiligen Einrichtung<br />

erhalten. Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2021/2022<br />

werden noch nicht entgegen genommen.<br />

Tag der offenen Tür <strong>2020</strong><br />

Um sich über die Betreuungsangebote und die Änderungen zum<br />

Betreuungsjahr <strong>2020</strong>/2021 zu informieren, öffnen die Kindertageseinrichtungen<br />

und die Mittagsbetreuung wieder ihre Türen:<br />

Kath. Kinderhaus St. Christophorus<br />

(Kindergarten ab 2 ½ Jahre und Hortplätze;<br />

mit max. 70 Plätzen)<br />

Birkenstraße 2, 85630 Neukeferloh<br />

Kinderwelt Grasbrunn (Kinderhaus<br />

mit max. 246 Plätzen im Bereich Kinderkrippe,<br />

Kindergarten und Hort)<br />

Birkenstraße 10, 85630 Neukeferloh<br />

Kindergarten Honigblume Grasbrunn<br />

(Kindergarten mit Altersöffnung<br />

ab 2 ½ Jahren; mit max. 75 Plätzen)<br />

Neukeferloher Weg 4, 85630 Grasbrunn<br />

Kinderhaus Harthausen<br />

(mit max. 108 Plätzen im Bereich Krippe,<br />

Kindergarten und Integration)<br />

<strong>Grasbrunner</strong> Weg 2 a, 85630 Harthausen<br />

Mittagsbetreuung<br />

in der Grundschule Neukeferloh<br />

Leonhard-Stadler-Straße 14,<br />

85630 Neukeferloh<br />

„Die Grashüpfer“ AWO-Kinderkrippe<br />

(mit max. 14 Plätzen)<br />

St.-Ulrich-Platz 4, 85630 Grasbrunn<br />

Freitag, den 24.01.,<br />

15.30 - 18 Uhr<br />

Freitag, den 24.01.,<br />

15 - 18 Uhr<br />

Freitag, den 17.01.,<br />

15.30 - 17.30 Uhr<br />

Freitag, den 17.01.,<br />

15.30 - 17.30 Uhr<br />

im Zuge der Schuleinschreibung<br />

am Mittwoch,<br />

den 18.03.,<br />

13 - 18 Uhr<br />

Freitag, den 17.01.,<br />

15.30 - 17.30 Uhr<br />

Die pädagogischen Konzeptionen finden Sie auf www.grasbrunn.de<br />

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