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Barni-Post, KW 03, 15. Januar 2020

Allgemeines, Stellen, Immobilien, Veranstaltungen, Fahrzeuge

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MEDIENMITTEILUNGEN<br />

LUZERNER POLIZEI<br />

Laufkundgebung verlief ohne Probleme<br />

Stadt Luzern: Am Samstagnachmittag, 11. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong>, fand in der Stadt Luzern eine bewilligte Laufkundgebung<br />

gegen das WEF statt. Gemäss Schätzungen nahmen ca. 250 Personen daran teil. Die Auflagen der Bewilligungsinstanz<br />

der Stadt Luzern wurden eingehalten. Aus polizeilicher Sicht verlief die Kundgebung ohne Probleme.<br />

Auf der bewilligten Route kam es zu temporären Sperrungen des Verkehrs, was zu kleineren Rückstaus führte.<br />

Das Führen eines Sexbetriebes ist ab <strong>2020</strong> bewilligungspflichtig<br />

Kanton Luzern: Mit der vom Kantonsrat beschlossenen Gesetzesänderung erhält die Luzerner Polizei unter anderem<br />

die rechtlichen Grundlagen, um Sexbetriebe jederzeit betreten zu können. Kontrollen in solchen Betrieben<br />

dienen dem Zweck, dass die Schwarzarbeit bekämpft, die Betreiberinnen und Betreiber von Sexarbeit in die Pflicht<br />

genommen sowie die Sexarbeiterinnen und -arbeiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit geschützt werden. Den<br />

Betreiberinnen und Betreibern werden verschiedene Pflichten auferlegt, um Missstände eindämmen zu können.<br />

Beispielsweise sind die Selbstbestimmungsrechte der Sexarbeiterinnen und -arbeiter zu wahren und ab einer<br />

gewissen Grösse der Betriebe sind Notrufknöpfe in den Zimmern anzubringen.<br />

Die Bewilligungspflicht gilt für Sexarbeit in Bordellen, Etablissements, Kontaktbars, Massagesalons, Salons,<br />

Saunaclubs, Studios sowie Escort-Services. Für die Erteilung der Bewilligung ist die Gewerbepolizei der Luzerner<br />

Polizei zuständig.<br />

Bestehende Sexbetriebe müssen rechtzeitig ein Bewilligungsgesuch einreichen, damit sie die Voraussetzungen<br />

nach den neuen Vorgaben bis spätestens Ende <strong>2020</strong> erfüllen. Bei diesen Betrieben ist die Zonenkonformität der<br />

Standortgemeinde zu bestätigen. Neue Betriebe benötigen vorgängig eine Baubewilligung von der Standortgemeinde<br />

und dürfen erst eröffnet werden, wenn die Bewilligung von der Gewerbepolizei erteilt ist.<br />

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