RSV-Lahn-Dill defense #8 Saison 2019/2020
Das offizielle Magazin des RSV Lahn-Dill
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Der „Krankheitskündigung-Fall“
Ein langfristiges Arbeitsverhältnis einer Sachbearbeiterin war tariflich ordentlich unkündbar. Wegen erheblicher
psychischer Probleme musste die Arbeitnehmerin Tabletten einnehmen. Als sie diese absetzte, kam es zu Problemen.
Sie beschuldigte das Management, ihr mittels hochentwickelter Technologien Schmerzen zuzufügen und sie
auszuspionieren und meldete sich krank. Sie war nicht bereit, sich weiter untersuchen zu lassen und
ihre Medikamente einzunehmen. Schließlich meldete sie sich wieder gesund. Daraufhin kündigte der
Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich, allerdings mit einer sozialen Auslauffrist von
sieben Monaten. Hiergegen klagte die Mitarbeiterin, da sie keinen Grund für eine außerordentliche
Kündigung sah. Das Landesarbeitsgericht gab der Klägerin Recht. Im konkreten Fall hätte es einer
Abmahnung bedurft, bevor zum „schärfste Schwert“ des Arbeitsrechts, der fristlosen Kündigung,
gegriffen werden kann. Unstreitig hätte die Klägerin, durch eine weitere psychologische
Behandlung und Medikation, wieder zu einem sozialadäquaten Verhalten zurückfinden
können. Ein vertragsgerechtes Arbeiten wäre daher möglich gewesen. Diese Chance
hätte der Beklagte Arbeitgeber ihr einräumen müssen. Vor Ausspruch einer fristlosen
Kündigung ist daher immer die Notwendigkeit einer vorherigen Abmahnung zu prüfen…
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