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Händlerkatalog 2019

Feuerlöscher | Schilder | Ersatzteile | Etiketten | Schutzkästen | Erste Hilfe Gebäudeausstattung | Werkzeuge | Rauchmelder | Löschmittel Türwächter | Rauch- und Wärmeabzugsanlagen | Prüfgeräte Löschwassertechnik und viele weiter Brandschutzartikel

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Versandbedingungen

der Brandschutz Heimlich GmbH

1. Allgemeines

Die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige

Leistungen, auch wenn Ihre Bestellung andere Konditionen enthält, es sei denn, Sie wurden durch uns schriftlich bestätigt. Sie

gelten weiterhin für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und

sonstige Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht.

2. Angebote und Abschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Abbildungen, Maße, Gewichte usw. sind

unverbindlich. Aufträge an uns, Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Telefonisch oder in anderer Form erstellte Aufträge gelten als angenommen, wenn Versendung oder Aushändigung der Ware u.

Rechnung erfolgt. Für Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen entstehen, übernehmen wir, ebenso wie für

Übermittlungsfehler bei telefonischen Bestellungen, keine Haftung.

3. Preisberechnung

Unsere Preise verstehen sich ab unserem Versandlager ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten. Es gelten die Preise

zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Anzahlungen und Vorausleistungen sind ohne Einfluss auf die Preise. Sie werden

gutgeschrieben und auf den sich endgültig ergebenden Gesamtpreis verrechnet. Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten

und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Der Käufer übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware

nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Käufer

stellt die Brandschutz Heimlich GmbH von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht des Herstellers)

und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. Der Käufer hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware

weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen

Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung

aufzuerlegen. Unterlässt es der Käufer, Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zur Übernahme der

Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware nach

Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Der Anspruch

des Herstellers auf Übernahme/Freistellung durch den Käufer verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen

Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer

schriftlichen Mitteilung des Käufers beim Hersteller über die Nutzungsbeendigung. Sind Zahlungsschwierigkeiten beim Käufer

erkennbar, ist die Brandschutz Heimlich GmbH berechtigt, zur Absicherung der Entsorgungsverpflichtung des Käufers, eine

Bankbürgschaft über die Höhe der zu erwartenden Entsorgungskosten aus sämtlichen Geschäften der Vergangenheit, zu

fordern oder Zahlungen als Sicherheiten einzubehalten.

4. Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Als Zahlungseingang gilt der Tag,

an dem von uns über den Betrag verfügt werden kann. Die Aufrechnung wegen etwaiger, von uns nicht anerkannter und nicht

rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist nicht statthaft. Nichteinhaltung des Zahlungszieles sowie Verschlechterung der

Vermögenslage des Bestellers berechtigen uns unbeschadet anderer Ansprüche zur Zurückhaltung der Ware. Bei

Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 1 BGB zu zahlen. Sollten

gesetzliche Bestimmungen eine Pfanderhebung oder Rücknahmeverpflichtung für Teile der Lieferung vorsehen, so werden die

hierfür anfallenden Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn er

seine gesamten Verbindlichkeiten aus den Lieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom

Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt wird. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für

unsere Saldoforderung. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen

Geschäftsbedingungen zu veräußern. Vorpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind ihm untersagt. Von einer Pfändung

oder jeder anderen Beeinträchtigung seiner Rechte durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert

der Besteller die gelieferte Ware, so tritt er jetzt schon bis zur Tilgung aller Forderungen die ihm aus der Veräußerung

entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf Verlangen unsererseits ist der

Besteller verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung seiner Rechte

erforderlichen Auskünfte zu geben. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen die Forderungen insgesamt um mehr

als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübereignung verpflichtet.

6. Lieferfrist

Zugesagte Lieferfristen werden möglichst eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Bei Lieferverzug sind

Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen. Verzug tritt nicht ein, bevor wir eine uns schriftlich gesetzte angemessene

Nachfrist haben verstreichen lassen. Alle Betriebsstörungen, die mittelbar oder unmittelbar die Lieferfähigkeit beeinträchtigen,

berechtigen uns zum Nachholen der Lieferung nach Behebung der Störungen oder zum völligen oder teilweisen Rücktritt vom

Vertrag. Der Rücktritt kann nur binnen einer Woche nach Anfrage des Bestellers erklärt werden.

7. Gefahrübergang und Versand

Wir versenden stets auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller

über. Vom gleichen Zeitpunkt an haftet der Besteller für Schäden, die gegenüber Dritten entstehen können. Ist die Ware

versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die

Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Versandweg, Versandart und Versandmittel

sind unter Ausschluss der Haftung und ohne Gewähr für billigsten Transport uns überlassen. Der Käufer garantiert, dass er sich

über die Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen bezüglich der erworbenen Vertragsprodukte aus Deutschland bzw. in Drittstaaten

informiert hat und wird insoweit den Verkäufer vor Bestellung informieren, sofern er Produkte erwirbt, die er in das vorgesehene

Land nicht importieren darf.

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