Händlerkatalog 2019
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Versandbedingungen
der Brandschutz Heimlich GmbH
1. Allgemeines
Die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige
Leistungen, auch wenn Ihre Bestellung andere Konditionen enthält, es sei denn, Sie wurden durch uns schriftlich bestätigt. Sie
gelten weiterhin für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und
sonstige Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht.
2. Angebote und Abschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Abbildungen, Maße, Gewichte usw. sind
unverbindlich. Aufträge an uns, Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Telefonisch oder in anderer Form erstellte Aufträge gelten als angenommen, wenn Versendung oder Aushändigung der Ware u.
Rechnung erfolgt. Für Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen entstehen, übernehmen wir, ebenso wie für
Übermittlungsfehler bei telefonischen Bestellungen, keine Haftung.
3. Preisberechnung
Unsere Preise verstehen sich ab unserem Versandlager ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten. Es gelten die Preise
zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Anzahlungen und Vorausleistungen sind ohne Einfluss auf die Preise. Sie werden
gutgeschrieben und auf den sich endgültig ergebenden Gesamtpreis verrechnet. Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten
und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Der Käufer übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware
nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Käufer
stellt die Brandschutz Heimlich GmbH von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht des Herstellers)
und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. Der Käufer hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware
weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen
Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung
aufzuerlegen. Unterlässt es der Käufer, Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zur Übernahme der
Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware nach
Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Der Anspruch
des Herstellers auf Übernahme/Freistellung durch den Käufer verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen
Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer
schriftlichen Mitteilung des Käufers beim Hersteller über die Nutzungsbeendigung. Sind Zahlungsschwierigkeiten beim Käufer
erkennbar, ist die Brandschutz Heimlich GmbH berechtigt, zur Absicherung der Entsorgungsverpflichtung des Käufers, eine
Bankbürgschaft über die Höhe der zu erwartenden Entsorgungskosten aus sämtlichen Geschäften der Vergangenheit, zu
fordern oder Zahlungen als Sicherheiten einzubehalten.
4. Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Als Zahlungseingang gilt der Tag,
an dem von uns über den Betrag verfügt werden kann. Die Aufrechnung wegen etwaiger, von uns nicht anerkannter und nicht
rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist nicht statthaft. Nichteinhaltung des Zahlungszieles sowie Verschlechterung der
Vermögenslage des Bestellers berechtigen uns unbeschadet anderer Ansprüche zur Zurückhaltung der Ware. Bei
Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 1 BGB zu zahlen. Sollten
gesetzliche Bestimmungen eine Pfanderhebung oder Rücknahmeverpflichtung für Teile der Lieferung vorsehen, so werden die
hierfür anfallenden Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn er
seine gesamten Verbindlichkeiten aus den Lieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom
Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt wird. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für
unsere Saldoforderung. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen
Geschäftsbedingungen zu veräußern. Vorpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind ihm untersagt. Von einer Pfändung
oder jeder anderen Beeinträchtigung seiner Rechte durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert
der Besteller die gelieferte Ware, so tritt er jetzt schon bis zur Tilgung aller Forderungen die ihm aus der Veräußerung
entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf Verlangen unsererseits ist der
Besteller verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung seiner Rechte
erforderlichen Auskünfte zu geben. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen die Forderungen insgesamt um mehr
als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübereignung verpflichtet.
6. Lieferfrist
Zugesagte Lieferfristen werden möglichst eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Bei Lieferverzug sind
Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen. Verzug tritt nicht ein, bevor wir eine uns schriftlich gesetzte angemessene
Nachfrist haben verstreichen lassen. Alle Betriebsstörungen, die mittelbar oder unmittelbar die Lieferfähigkeit beeinträchtigen,
berechtigen uns zum Nachholen der Lieferung nach Behebung der Störungen oder zum völligen oder teilweisen Rücktritt vom
Vertrag. Der Rücktritt kann nur binnen einer Woche nach Anfrage des Bestellers erklärt werden.
7. Gefahrübergang und Versand
Wir versenden stets auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller
über. Vom gleichen Zeitpunkt an haftet der Besteller für Schäden, die gegenüber Dritten entstehen können. Ist die Ware
versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die
Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Versandweg, Versandart und Versandmittel
sind unter Ausschluss der Haftung und ohne Gewähr für billigsten Transport uns überlassen. Der Käufer garantiert, dass er sich
über die Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen bezüglich der erworbenen Vertragsprodukte aus Deutschland bzw. in Drittstaaten
informiert hat und wird insoweit den Verkäufer vor Bestellung informieren, sofern er Produkte erwirbt, die er in das vorgesehene
Land nicht importieren darf.