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, die ÖVP Mandatare und wünschen allen Lesern, Inserenten und ...

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Vormerksystem gegen<br />

Hochrisikolenker<br />

mit 1. Juli 2005 ist das neue Vormerksystem zur erfassung von<br />

HochrisikolenkerInnen <strong>und</strong> mehrfachtäterInnen in Kraft getreten.<br />

Alle LenkerInnen am steuer eines Lkws, pkws oder motorrads<br />

<strong>die</strong> gegen bestimmte Verkehrsregeln verstoßen, müssen<br />

mit einer Vormerkung im Führerscheinregister rechnen.<br />

Kommt es innerhalb von zwei<br />

Jahren zu einem weiteren Delikt,<br />

muss der betroffene Lenker<br />

an einer besonderen Maßnahme<br />

teilnehmen (z.B. Nachschulung,<br />

Fahrsicherheitstraining). Diese<br />

Maßnahmen sind von der Behörde<br />

auch dann anzuordnen,<br />

wenn gleichzeitig mehrere Vormerkdelikte<br />

begangen wurden.<br />

Bei der dritten Übertretung innerhalb<br />

von zwei Jahren wird <strong>die</strong><br />

Lenkberechtigung für mindestens<br />

drei Monate entzogen. Vormerkungen<br />

werden nach zwei<br />

deliktfreien Jahren gelöscht.<br />

Die Delikte des Vormerksystems<br />

im Detail:<br />

• Übertretung der 0,1 Promille-Grenze<br />

bei C- <strong>und</strong><br />

D-Führerschein (LKW <strong>und</strong><br />

Autobus)<br />

• Übertretung der 0,5 Promille-Grenze<br />

allgemein<br />

• Gefährdung von Fußgängern<br />

auf dem Schutzweg<br />

• Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes<br />

0,2 bis 0,4 Sek<strong>und</strong>en<br />

(darunter Entzugsdelikt)<br />

ACHTUNG<br />

Jene Delikte, <strong>die</strong> schon vor dem<br />

1. Juli 2005 den Entzug der<br />

Lenkberechtigung zur Folge<br />

hatten (Alkoholisierung ab 0,8<br />

Promille, Geschwindigkeitsübertretungen),<br />

bleiben vom<br />

Vormerksystem unberührt.<br />

• Überfahren einer Stopptafel<br />

mit Vorrangverletzung<br />

• Überfahren von rotem Ampellicht<br />

mit Vorrangverletzung<br />

• Befahren des Pannenstreifens<br />

mit Behinderung von<br />

Einsatzfahrzeugen<br />

• Verletzung des Fahrverbots<br />

für Kfz mit gefährlichen Gütern<br />

• Missachtung der Tunnelverordnung<br />

bezüglich der Beförderung<br />

von gefährlichen<br />

Gütern beim Befahren von<br />

Autobahntunneln<br />

• Blockieren der Geleise <strong>und</strong><br />

Verstoß gegen gelbes oder<br />

rotes Licht bei Eisenbahnkreuzungen<br />

+ Umfahren<br />

von bereits geschlossenen<br />

Schranken<br />

• Lenken eines Kfz mit schweren<br />

Mängeln<br />

• Lenken eines Kfz mit nicht<br />

entsprechend gesicherter Beladung<br />

• Nichtbeachtung der Vorschriften<br />

zur Kindersicherung<br />

aus Dem Bezirk<br />

Dezember 2008 ECHOGRAZNORD 7

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