01.04.2020 Aufrufe

GGG Hauptkatalog 2020

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma <strong>GGG</strong><br />

§ 1 Allgemeines<br />

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der zwischen<br />

dem Kunden und <strong>GGG</strong> Gastro-Großküchen-Geräte GmbH (nachfolgend „Verkäufer“<br />

oder „wir“ genannt), geschlossenen Verträge, die über die Internetseiten<br />

des Verkäufers oder in sonstiger Art zustande kommen. Sie gelten auch für alle<br />

zukünftigen Verträge mit den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert<br />

vereinbart wurden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht<br />

anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.<br />

2. Wir behalten uns vor, diese AGB zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar<br />

ist. Der Kunde wird über die Änderungen umgehend informiert. Dies Information<br />

kann auch per Email erfolgen. Sollte der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen<br />

seit der Mitteilung der geänderten AGB widersprechen, so gelten diese als genehmigt<br />

und finden auch auf bereits bestehende Verträge Anwendung. Hierauf<br />

wird der Kunde bei der Mitteilung über die Änderung besonders hingewiesen<br />

3. Handelsvertreter und Außendienstmitarbeiter sind nicht berechtigt, Nebenabreden<br />

oder besondere Vertragsbedingungen zu vereinbaren.<br />

4. Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind ausschließlich Unternehmer<br />

im Sinne des § 14 BGB.<br />

§ 2 Vertragsschluss<br />

1. Ein Vertrag kommt folgendermaßen über E-Mail, Fax oder Telefon zu Stande:<br />

Mit der Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon erklärt der Kunde unverbindlich<br />

sein Kaufinteresse oder verbindlich sein Kaufangebot.<br />

1.1 Kaufinteresse<br />

Die Bestellung des Kunden durch die in Ziffer 1. genannten Mittel stellt ein<br />

unverbindliches Angebot des Kunden an den Verkäufer zum Abschluss eines<br />

Kaufvertrages über die in der Bestellung beschriebenen Waren dar. Nach Eingang<br />

der Bestellung übermittelt der Verkäufer dem Kunden eine Nachricht, die<br />

den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung)<br />

sowie auf die gültigen AGB hinweist.. Diese Bestellbestätigung<br />

stellt ein verbindliches Angebot an den Kunden dar. Die Annahme wird durch<br />

den Kunden entweder ausdrücklich per Mail erklärt oder erfolgt spätestens<br />

mit Bezahlung der Ware innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots.<br />

Das von dem Verkäufer unterbreitete Angebot besteht ab Zugang beim Kunden<br />

für eine Dauer von 10 Tagen.<br />

1.2 Kaufangebot<br />

Der Kunde kann in seiner Bestellung auch ausdrücklich verbindlich sein Kaufangebot<br />

erklären. Der Verkäufer wird dem Kunden eine Eingangsbestätigung<br />

seiner Bestellung übermitteln. Die Annahme ist durch den Verkäufer entweder<br />

innerhalb von zwei Tagen ausdrücklich erklärt oder erfolgt gemäß § 2.<br />

2. Sofern der Kunde den Online-Shop nutzt, kommt der Vertrag folgendermaßen<br />

über die Webseite zu Stande:<br />

Der Kunde kann die Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen<br />

und seine Eingaben vor dem Absenden seiner verbindlichen Bestellung korrigieren,<br />

indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten<br />

Korrekturhilfen nutzt. Durch Anklicken des den Bestellprozess abschließenden<br />

Bestellbuttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb<br />

enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung<br />

erfolgt unmittelbar nach dem Absenden.<br />

Wir können das Angebot annehmen, indem wir dem Kunden<br />

· eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform<br />

übermitteln (E-Mail), wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung<br />

beim Kunden maßgeblich ist,<br />

· die bestellte Ware liefern, wobei insoweit der Zugang beim Kunden<br />

maßgeblich ist,<br />

· nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordern.<br />

Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den<br />

Kunden oder einer Weiterleitung des Kunden zu einem Zahlungsdienstanbieter.<br />

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem<br />

Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme<br />

zuerst eintritt.<br />

3. Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und wird dem Kunden nebst<br />

Hinweis aus die geltenden AGB per E-Mail zugesandt.<br />

4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behalten<br />

wir uns die Eigentums- und Urheberechte vor. Der Kunde darf solche<br />

Unterlagen Dritten nicht zugänglich machen. Auf unser Verlangen sind sie an<br />

uns zurückzugeben.<br />

§ 3 Lieferumfang<br />

1. Ein Auftrag wird hinsichtlich technischer Einzelheiten so ausgeführt, dass die<br />

Ware den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht. Die Gestaltung<br />

und Änderung technischer Einzelheiten unterliegen bis zur Auslieferung unserer<br />

alleinigen freien Entscheidung, soweit § 3 1. Satz 1 erfüllt ist.<br />

2. Angaben über Leistungen und Verbrauchswerte unserer Maschinen sind als<br />

annähernd nach dem Stand der Technik zu betrachten. Der Kunde hat selbst<br />

die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die aufgrund unserer Spezifizierung<br />

zum Betreiben der Anlage erforderlichen Voraussetzungen, (z.B. Strom,<br />

Gas, Wasser, Abzugskamine, Durchbrüche, usw.) ausreichend zur Verfügung<br />

stehen. Er hat auch erforderliche behördliche Erlaubnisse selber einzuholen,<br />

insbesondere benötigt er bei Anschluss von Dunstabzügen oder Anlagen an<br />

bauseitige Kamine die Erlaubnis des Kaminfegermeisters.<br />

§ 4 Preise, Zahlungen<br />

1. Die Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung, sofern nichts anderes<br />

vereinbart ist, zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein etwa<br />

erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Dampf,<br />

Abwasser, Heißwasser, Gas, etc.) ist vom Käufer auf seine Kosten zu veranlassen<br />

und darf nur von konzessionierten örtlichen Elektrofachleuten bzw.<br />

Installateuren vorgenommen werden.<br />

2. Sofern ein Vertragsschluss nicht über den Online-Shop erfolgt, gilt: Liegt<br />

der Liefertermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsschluss, sind wir<br />

berechtigt die Preise angemessen zu erhöhen und die Preise an veränderte<br />

Preisgrundlagen, wie Material und/oder Löhne, anzupassen. Es gelten dann<br />

die am Liefertag gültigen Preise.<br />

3. Sind wir zusätzlich mit dem Zusammenbau bzw. der Aufstellung und der<br />

Überwachung des Anschlusses der Liefergegenstände beauftragt, stellen<br />

wir auf Anforderung Kundendienstmonteure zu den jeweils gültigen<br />

Berechnungssätzen zur Verfügung. Im übrigen gelten hierfür die Bestimmungen<br />

gemäß §10.<br />

4. Sind wir zusätzlich mit der Anlieferung der bestellten Ware beauftragt, gelten<br />

unsere Frachtkostenregelungen gemäß www.g-g-g.de, sofern im Angebot<br />

bzw. in der Produktbeschreibung im Online-Shop keine abweichenden Regelungen<br />

genannt sind.<br />

5. Für den Online Shop geltend die dort genannten Zahlungsarten. Falls nicht<br />

anders vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt ist, haben alle weiteren<br />

Zahlungen bei Lieferung netto ohne jeglichen Abzug zu erfolgen.<br />

6. Bei Kreditierung wird die Restschuld ohne Rücksicht auf den vereinbarten<br />

Fälligkeitstermin sofort zahlungsfähig, wenn:<br />

a) der Kunde mit 2 aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise<br />

in Verzug kommt.<br />

b) der Kunde seine Zahlungen einstellt, gegen ihn ein Insolvernzverfahren<br />

eröffnet oder beantragt wird oder<br />

er bei seinen Gläubigern um ein Moratorium nachsucht oder ein Vergleichsverfahren<br />

anstrebt.<br />

c) der Kunde gegen die ihm nach dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen<br />

trotz Anmahnung in erheblicher Weise verstößt oder in Abnahmeverzug<br />

gerät – bei Abnahmeverzug wird der Kunde für den gesamten Kaufpreis<br />

vorleistungspflichtig.<br />

d) der Kunde stirbt und dessen Erben nicht ausdrücklich und schriftlich die<br />

dem Kunden obliegenden Verpflichtungen übernehmen.<br />

e) sich herausstellt, dass von dem Kunden im Vertrage falsche Angaben<br />

gemacht worden sind.<br />

f) sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtern.<br />

§ 5 Lieferung<br />

1. Teillieferungen sind zulässig, sofern es dem Kunden zumutbar ist.<br />

2. Eine ausdrücklich verbindlich vereinbarte Frist für die Lieferung beginnt bei<br />

Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das<br />

überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach<br />

Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der<br />

Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am<br />

Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines<br />

solchen Tages der nächste Werktag.<br />

3. Unbeschadet der Rechte aus Verzug des Kunden, kann der Verkäufer eine<br />

Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum verlangen, in<br />

dem der Kunden seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Die Lieferfrist<br />

beginnt jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden<br />

Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben.<br />

4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vorgesehenen<br />

Frist versandbereit ist und dies dem Kunden mitgeteilt wurde bzw. der Liefergegenstand<br />

vom Werk zum Versand gegeben worden ist.<br />

5. Montageleistungen, auch wenn sie von uns übernommen worden sind, sind<br />

nicht innerhalb der Lieferfristen auszuführen, außer dies wäre ausdrücklich<br />

von uns bestätigt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen<br />

des Käufers voraus.<br />

6. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen, soweit diese durch<br />

höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht<br />

vorhersehbare Ereignisse, welche wir nicht zu vertreten haben, verursacht<br />

worden sind. Erschweren solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung<br />

wesentlich oder machen sie unmöglich und ist die Behinderung nicht<br />

nur von vorübergehender Dauer, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.<br />

Bei Behinderungen von nur vorübergehender Dauer verlängern<br />

sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder<br />

Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen<br />

Anlauffrist.<br />

Soweit dem Kunden durch die Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder<br />

Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung<br />

gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.<br />

7. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware von uns an das beauftragte<br />

Transportunternehmen übergeben wurde oder wir Versandbereitschaft<br />

beim Kunden angezeigt haben.<br />

8. Für die Dauer eines Annahmeverzuges des Kunden sind wir berechtigt, die<br />

Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Wir können uns hierzu<br />

auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Die Lagerkosten werden<br />

pauschal mit 1 % des Nettorechnungswertes der eingelagerten Ware pro<br />

Monat in Rechnung gestellt, höchstens jedoch in Höhe von Euro 100,00. Wir<br />

sind berechtigt, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und in Rechnung zu<br />

stellen. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere<br />

Lagerkosten entstanden sind.<br />

9. Sofern sich der Kunde im Annahmeverzug befindet, haben wir das Recht, die<br />

Ware selber zu verwerten, nachdem wir dem Kunden erfolglos eine angemessene<br />

Frist zur Abholung gesetzt haben.<br />

10.Der Kunde ist verpflichtet, sich erkennbare Transportschäden sofort beim<br />

Empfang vom Transportunternehmer bescheinigen zu lassen um Ersatzforderungen<br />

an das Transportunternehmen geltend zu machen. Wir sind bemüht,<br />

dem Kunden bei der Abwicklung von Transportschäden behilflich zu sein.<br />

Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen nach Kenntnis telefonisch und<br />

schriftlich beim Transporteur angezeigt werden. Für die Einhaltung der Frist<br />

und Abwicklung des Transportschadens ist der Kunde alleinverantwortlich.<br />

Der Kunde ist als Empfänger zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen<br />

das Transportunternehmen aus dem Frachtvertrag gemäß § 421 HGB im<br />

eigenen Namen berechtigt.<br />

11.Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden<br />

abgeschlossen. Im Falle eines durch Transportversicherung abgedeckten<br />

Transportschadens haben wir das Wahlrecht entweder die Versicherungssumme<br />

entgegenzunehmen und Ersatz zu liefern oder Zahlung des<br />

Kaufpreises von dem Kunden gegen Abtretung der Versicherungssumme<br />

zu verlangen.<br />

§ 6 Gewährleistung<br />

1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen<br />

Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.<br />

2. Die gelieferten Gegenstände sind bei Handelskauf gem. § 377 HGB unverzüglich<br />

nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten<br />

Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der<br />

Kunde nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer<br />

Mängel, die bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar<br />

waren, unverzüglich nach Ablieferung des Liefergegenstandes<br />

oder ansonsten unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels oder dem<br />

Zeitpunkt in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung<br />

des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in<br />

Textform zugegangen ist.<br />

3. Bei Sachmängeln ist der Verkäufer zur Nacherfüllung nach seiner Wahl zunächst<br />

zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt.<br />

Die Nacherfüllung gilt nicht schon nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch<br />

als endgültig fehlgeschlagen, vielmehr steht uns die Anzahl der<br />

Nacherfüllungsversuche während der vom Kunden gesetzten Frist frei, soweit<br />

dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit,<br />

Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der<br />

Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten<br />

oder den Preis angemessen mindern.<br />

4. Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird ausgeschlossen und die<br />

Verjährungsfrist für weitere Mängelansprüche beträgt ein Jahr, wobei grob<br />

fahrlässige und vorsätzlich verursachte Schäden, sowie Schäden aus der<br />

Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, Schäden, die auf<br />

einer fahrlässige Pflichtverletzung beruhen, sowie Schäden aufgrund einer<br />

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausdrücklich nicht von dieser Regelung<br />

erfasst sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren<br />

Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst<br />

ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.<br />

§ 10 gilt entsprechend.<br />

5. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme<br />

einer Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zum<br />

Zeitpunkt des Gefahrenüberganges im Sinne von § 444 BGB, richten sich<br />

die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.<br />

6. Wir tragen bei berechtigter Mangelrüge die zum Zweck der Nacherfüllung<br />

erforderlichen Aufwendungen.<br />

Etwaigen zusätzlichen Aufwand, der uns dadurch entsteht, dass Produkte<br />

vom Kunden an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht<br />

wurden, trägt der Kunde.<br />

7. Hat der Kunde wegen vermeintlicher Gewährleistungsrechte die Sache uns<br />

zur Durchführung von Nachbesserungsarbeiten übersandt und stellt sich<br />

durch eine Überprüfung heraus, dass tatsächlich ein Mangel nicht vorliegt, so<br />

hat der Kunde uns die Kosten für die Überprüfung der Ware einschließlich der<br />

anfallenden Versand- und Verpackungskosten zu ersetzen.<br />

8. Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn er die Ware<br />

verändert hat oder durch Dritte verändern ließ, es sei denn, der Kunde weist<br />

nach, dass der Sachmangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorlag.<br />

§ 7 Garantie<br />

1. Der Verkäufer übernimmt für seine Vertragsprodukte gegenüber dem Kunden<br />

oder etwaigen Endkunden eine Garantie, deren Inhalt sich nach der unter<br />

www.g-g-g.de ausgewiesenen Garantiebedingungen richtet.<br />

2. Der Kunde wird seine Endkunden über unsere Garantie aus § 7 1. und die<br />

zugrunde liegenden Bedingungen informieren.<br />

3. Für die Garantiefälle gemäß § 7 1. ist den Produkten eine Garantiekarte beigefügt,<br />

die bei Wahrnehmung der Garantie verbindlich unterschrieben an den<br />

Verkäufer zurückgeleitet werden muss.<br />

4. Zur Wahrung der Garantieansprüche soll sich der Garantienehmer im Fall des<br />

Auftretens von unter die Garantie fallenden Fehlern/Mängeln direkt an den<br />

Verkäufer wenden und dabei die Garantiebestimmungen beachten.<br />

5. Der Kunde lässt gegen sich die Garantiebedingungen des Verkäufers insofern<br />

gelten, als die Verjährungsfrist für seine eigene Haftung gegenüber dem<br />

Endkunden wegen Sach- und/oder Rechtsmangels, durch die Untersuchung,<br />

Behebung und Austausch-Handhabung im Rahmen der Garantie seitens des<br />

Verkäufers gegenüber dem Endkunden, bis zum endgültigen Abschluss dieser<br />

Bemühungen gehemmt ist.<br />

§ 8 Eigentumsvorbehalt<br />

1. Bei Kaufverträgen bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers bis zum<br />

Ausgleich aller, aus welchem Rechtsgrund auch immer entstandenen, einschließlich<br />

erst künftig fällig werdender Forderungen des Verkäufers gegen<br />

den Kunden.<br />

2.2 Die aus der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes entstehenden<br />

Forderungen tritt der Kunde schon jetzt in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes<br />

mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der Kunde ist zur<br />

Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die<br />

Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.<br />

2.3 Der Verkäufer verpflichtet sich auf Verlangen des Kunden Sicherheiten<br />

nach seiner Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert seiner Sicherheiten<br />

die Summe seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr<br />

als 10% übersteigt.<br />

2.4 Solange der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer<br />

nachkommt, ist er berechtigt, über den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang<br />

und unter Eigentumsvorbehalt zu verfügen, soweit die Forderungen<br />

nach diesem Paragraphen (2.2) wirksam auf den Verkäufer übergehen.<br />

Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändung, Sicherungsübereignung<br />

und jegliche Abtretung sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf den Liefergegenstand<br />

oder auf an den Verkäufer abgetretene Forderungen, insbesondere<br />

Pfändungen, sind an den Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />

2.5 Während des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde grundsätzlich zum<br />

Besitz und bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes<br />

berechtigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere,<br />

wenn der Kunde mit seinen Zahlungen in Rückstand ist, kann der Verkäufer<br />

den Liefergegenstand jedoch an sich nehmen und die Ermächtigung<br />

zum Einzug der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen<br />

widerrufen. Der Kunde ist - unter Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten<br />

– zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und<br />

Verwertung trägt der Kunde. Der Verkäufer ist zum freihändigen Verkauf<br />

berechtigt. Der Besteller hat den Verkäufer auf dessen Verlangen unverzüglich<br />

eine Aufstellung über die nach Maßgabe dieses Paragraphen<br />

(2.2) an den Verkäufer abgetretenen Forderungen sowie alle weiteren, zur<br />

Geltendmachung der dem Verkäufer zustehenden Rechte erforderlichen<br />

Auskünfte und Unterlagen zu übermitteln und den Schuldnern die Abtretung<br />

anzuzeigen.<br />

2.6 Der Kunde hat den Liefergegenstand während des Eigentumsvorbehaltes<br />

in ordnungsmäßigem Zustand zu halten und alle von dem Verkäufer vorgesehenen<br />

Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten unverzüglich - abgesehen von<br />

Notfällen durch den Verkäufer oder durch eine von dem Verkäufer anerkannte<br />

Werkstatt ausführen zu lassen.<br />

2.7 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des<br />

Liefergegenstandes durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.<br />

§ 9 Haftung<br />

1. Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit<br />

entstehen ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen, soweit<br />

die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des<br />

Verkäufers, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen<br />

Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von<br />

vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche<br />

Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages<br />

überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig<br />

vertrauen darf.<br />

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz<br />

betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder<br />

eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.<br />

2. Wird der Vertrag durch den Kunden nicht erfüllt, sind wir berechtigt,<br />

35% des vereinbarten Kaufpreises ohne Nachweis als Schadenersatz<br />

wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Ist der Liefergegenstand ausgeliefert,<br />

erhöht sich der Pauschalbetrag um die Kosten des Hin- und<br />

Rücktransportes sowie die Kosten der Aufarbeitung. Die Geltendmachung<br />

eines höheren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Der<br />

Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden<br />

entstanden ist.<br />

§ 10 Kundendienst<br />

1. Bei Reparaturen und Wartungsarbeiten stellen wir unseren Kundendienst<br />

nach Maßgabe der jeweils geltenden Berechnungssätze zur Verfügung. Diese<br />

sind unter www.g-g-g.de einsehbar.<br />

2. Kundendienstmonteure sind nicht berechtigt, Garantiezusagen und andere<br />

den Verkäufer verpflichtende Erklärungen abzugeben.<br />

3. Für die von den Kundendienstmonteuren verursachten Fehler und Schäden<br />

gilt § 9 1. entsprechend.<br />

§ 11 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand<br />

1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Verkäufers.<br />

2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der<br />

Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-<br />

Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale<br />

of Goods, CISG). .<br />

3. Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist auch berechtigt,<br />

am Hauptsitz des Kunden zu klagen.<br />

Alle Preise sind gültig bis zum Erscheinen eines neuen Kataloges.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!