GGG Hauptkatalog 2020
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma <strong>GGG</strong><br />
§ 1 Allgemeines<br />
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der zwischen<br />
dem Kunden und <strong>GGG</strong> Gastro-Großküchen-Geräte GmbH (nachfolgend „Verkäufer“<br />
oder „wir“ genannt), geschlossenen Verträge, die über die Internetseiten<br />
des Verkäufers oder in sonstiger Art zustande kommen. Sie gelten auch für alle<br />
zukünftigen Verträge mit den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert<br />
vereinbart wurden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht<br />
anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.<br />
2. Wir behalten uns vor, diese AGB zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar<br />
ist. Der Kunde wird über die Änderungen umgehend informiert. Dies Information<br />
kann auch per Email erfolgen. Sollte der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen<br />
seit der Mitteilung der geänderten AGB widersprechen, so gelten diese als genehmigt<br />
und finden auch auf bereits bestehende Verträge Anwendung. Hierauf<br />
wird der Kunde bei der Mitteilung über die Änderung besonders hingewiesen<br />
3. Handelsvertreter und Außendienstmitarbeiter sind nicht berechtigt, Nebenabreden<br />
oder besondere Vertragsbedingungen zu vereinbaren.<br />
4. Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind ausschließlich Unternehmer<br />
im Sinne des § 14 BGB.<br />
§ 2 Vertragsschluss<br />
1. Ein Vertrag kommt folgendermaßen über E-Mail, Fax oder Telefon zu Stande:<br />
Mit der Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon erklärt der Kunde unverbindlich<br />
sein Kaufinteresse oder verbindlich sein Kaufangebot.<br />
1.1 Kaufinteresse<br />
Die Bestellung des Kunden durch die in Ziffer 1. genannten Mittel stellt ein<br />
unverbindliches Angebot des Kunden an den Verkäufer zum Abschluss eines<br />
Kaufvertrages über die in der Bestellung beschriebenen Waren dar. Nach Eingang<br />
der Bestellung übermittelt der Verkäufer dem Kunden eine Nachricht, die<br />
den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung)<br />
sowie auf die gültigen AGB hinweist.. Diese Bestellbestätigung<br />
stellt ein verbindliches Angebot an den Kunden dar. Die Annahme wird durch<br />
den Kunden entweder ausdrücklich per Mail erklärt oder erfolgt spätestens<br />
mit Bezahlung der Ware innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots.<br />
Das von dem Verkäufer unterbreitete Angebot besteht ab Zugang beim Kunden<br />
für eine Dauer von 10 Tagen.<br />
1.2 Kaufangebot<br />
Der Kunde kann in seiner Bestellung auch ausdrücklich verbindlich sein Kaufangebot<br />
erklären. Der Verkäufer wird dem Kunden eine Eingangsbestätigung<br />
seiner Bestellung übermitteln. Die Annahme ist durch den Verkäufer entweder<br />
innerhalb von zwei Tagen ausdrücklich erklärt oder erfolgt gemäß § 2.<br />
2. Sofern der Kunde den Online-Shop nutzt, kommt der Vertrag folgendermaßen<br />
über die Webseite zu Stande:<br />
Der Kunde kann die Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen<br />
und seine Eingaben vor dem Absenden seiner verbindlichen Bestellung korrigieren,<br />
indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten<br />
Korrekturhilfen nutzt. Durch Anklicken des den Bestellprozess abschließenden<br />
Bestellbuttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb<br />
enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung<br />
erfolgt unmittelbar nach dem Absenden.<br />
Wir können das Angebot annehmen, indem wir dem Kunden<br />
· eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform<br />
übermitteln (E-Mail), wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung<br />
beim Kunden maßgeblich ist,<br />
· die bestellte Ware liefern, wobei insoweit der Zugang beim Kunden<br />
maßgeblich ist,<br />
· nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordern.<br />
Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den<br />
Kunden oder einer Weiterleitung des Kunden zu einem Zahlungsdienstanbieter.<br />
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem<br />
Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme<br />
zuerst eintritt.<br />
3. Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und wird dem Kunden nebst<br />
Hinweis aus die geltenden AGB per E-Mail zugesandt.<br />
4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behalten<br />
wir uns die Eigentums- und Urheberechte vor. Der Kunde darf solche<br />
Unterlagen Dritten nicht zugänglich machen. Auf unser Verlangen sind sie an<br />
uns zurückzugeben.<br />
§ 3 Lieferumfang<br />
1. Ein Auftrag wird hinsichtlich technischer Einzelheiten so ausgeführt, dass die<br />
Ware den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht. Die Gestaltung<br />
und Änderung technischer Einzelheiten unterliegen bis zur Auslieferung unserer<br />
alleinigen freien Entscheidung, soweit § 3 1. Satz 1 erfüllt ist.<br />
2. Angaben über Leistungen und Verbrauchswerte unserer Maschinen sind als<br />
annähernd nach dem Stand der Technik zu betrachten. Der Kunde hat selbst<br />
die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die aufgrund unserer Spezifizierung<br />
zum Betreiben der Anlage erforderlichen Voraussetzungen, (z.B. Strom,<br />
Gas, Wasser, Abzugskamine, Durchbrüche, usw.) ausreichend zur Verfügung<br />
stehen. Er hat auch erforderliche behördliche Erlaubnisse selber einzuholen,<br />
insbesondere benötigt er bei Anschluss von Dunstabzügen oder Anlagen an<br />
bauseitige Kamine die Erlaubnis des Kaminfegermeisters.<br />
§ 4 Preise, Zahlungen<br />
1. Die Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung, sofern nichts anderes<br />
vereinbart ist, zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein etwa<br />
erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Dampf,<br />
Abwasser, Heißwasser, Gas, etc.) ist vom Käufer auf seine Kosten zu veranlassen<br />
und darf nur von konzessionierten örtlichen Elektrofachleuten bzw.<br />
Installateuren vorgenommen werden.<br />
2. Sofern ein Vertragsschluss nicht über den Online-Shop erfolgt, gilt: Liegt<br />
der Liefertermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsschluss, sind wir<br />
berechtigt die Preise angemessen zu erhöhen und die Preise an veränderte<br />
Preisgrundlagen, wie Material und/oder Löhne, anzupassen. Es gelten dann<br />
die am Liefertag gültigen Preise.<br />
3. Sind wir zusätzlich mit dem Zusammenbau bzw. der Aufstellung und der<br />
Überwachung des Anschlusses der Liefergegenstände beauftragt, stellen<br />
wir auf Anforderung Kundendienstmonteure zu den jeweils gültigen<br />
Berechnungssätzen zur Verfügung. Im übrigen gelten hierfür die Bestimmungen<br />
gemäß §10.<br />
4. Sind wir zusätzlich mit der Anlieferung der bestellten Ware beauftragt, gelten<br />
unsere Frachtkostenregelungen gemäß www.g-g-g.de, sofern im Angebot<br />
bzw. in der Produktbeschreibung im Online-Shop keine abweichenden Regelungen<br />
genannt sind.<br />
5. Für den Online Shop geltend die dort genannten Zahlungsarten. Falls nicht<br />
anders vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt ist, haben alle weiteren<br />
Zahlungen bei Lieferung netto ohne jeglichen Abzug zu erfolgen.<br />
6. Bei Kreditierung wird die Restschuld ohne Rücksicht auf den vereinbarten<br />
Fälligkeitstermin sofort zahlungsfähig, wenn:<br />
a) der Kunde mit 2 aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise<br />
in Verzug kommt.<br />
b) der Kunde seine Zahlungen einstellt, gegen ihn ein Insolvernzverfahren<br />
eröffnet oder beantragt wird oder<br />
er bei seinen Gläubigern um ein Moratorium nachsucht oder ein Vergleichsverfahren<br />
anstrebt.<br />
c) der Kunde gegen die ihm nach dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen<br />
trotz Anmahnung in erheblicher Weise verstößt oder in Abnahmeverzug<br />
gerät – bei Abnahmeverzug wird der Kunde für den gesamten Kaufpreis<br />
vorleistungspflichtig.<br />
d) der Kunde stirbt und dessen Erben nicht ausdrücklich und schriftlich die<br />
dem Kunden obliegenden Verpflichtungen übernehmen.<br />
e) sich herausstellt, dass von dem Kunden im Vertrage falsche Angaben<br />
gemacht worden sind.<br />
f) sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtern.<br />
§ 5 Lieferung<br />
1. Teillieferungen sind zulässig, sofern es dem Kunden zumutbar ist.<br />
2. Eine ausdrücklich verbindlich vereinbarte Frist für die Lieferung beginnt bei<br />
Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das<br />
überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach<br />
Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der<br />
Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am<br />
Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines<br />
solchen Tages der nächste Werktag.<br />
3. Unbeschadet der Rechte aus Verzug des Kunden, kann der Verkäufer eine<br />
Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum verlangen, in<br />
dem der Kunden seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Die Lieferfrist<br />
beginnt jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden<br />
Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben.<br />
4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vorgesehenen<br />
Frist versandbereit ist und dies dem Kunden mitgeteilt wurde bzw. der Liefergegenstand<br />
vom Werk zum Versand gegeben worden ist.<br />
5. Montageleistungen, auch wenn sie von uns übernommen worden sind, sind<br />
nicht innerhalb der Lieferfristen auszuführen, außer dies wäre ausdrücklich<br />
von uns bestätigt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen<br />
des Käufers voraus.<br />
6. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen, soweit diese durch<br />
höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht<br />
vorhersehbare Ereignisse, welche wir nicht zu vertreten haben, verursacht<br />
worden sind. Erschweren solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung<br />
wesentlich oder machen sie unmöglich und ist die Behinderung nicht<br />
nur von vorübergehender Dauer, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.<br />
Bei Behinderungen von nur vorübergehender Dauer verlängern<br />
sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder<br />
Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen<br />
Anlauffrist.<br />
Soweit dem Kunden durch die Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder<br />
Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung<br />
gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.<br />
7. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware von uns an das beauftragte<br />
Transportunternehmen übergeben wurde oder wir Versandbereitschaft<br />
beim Kunden angezeigt haben.<br />
8. Für die Dauer eines Annahmeverzuges des Kunden sind wir berechtigt, die<br />
Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Wir können uns hierzu<br />
auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Die Lagerkosten werden<br />
pauschal mit 1 % des Nettorechnungswertes der eingelagerten Ware pro<br />
Monat in Rechnung gestellt, höchstens jedoch in Höhe von Euro 100,00. Wir<br />
sind berechtigt, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und in Rechnung zu<br />
stellen. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere<br />
Lagerkosten entstanden sind.<br />
9. Sofern sich der Kunde im Annahmeverzug befindet, haben wir das Recht, die<br />
Ware selber zu verwerten, nachdem wir dem Kunden erfolglos eine angemessene<br />
Frist zur Abholung gesetzt haben.<br />
10.Der Kunde ist verpflichtet, sich erkennbare Transportschäden sofort beim<br />
Empfang vom Transportunternehmer bescheinigen zu lassen um Ersatzforderungen<br />
an das Transportunternehmen geltend zu machen. Wir sind bemüht,<br />
dem Kunden bei der Abwicklung von Transportschäden behilflich zu sein.<br />
Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen nach Kenntnis telefonisch und<br />
schriftlich beim Transporteur angezeigt werden. Für die Einhaltung der Frist<br />
und Abwicklung des Transportschadens ist der Kunde alleinverantwortlich.<br />
Der Kunde ist als Empfänger zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen<br />
das Transportunternehmen aus dem Frachtvertrag gemäß § 421 HGB im<br />
eigenen Namen berechtigt.<br />
11.Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden<br />
abgeschlossen. Im Falle eines durch Transportversicherung abgedeckten<br />
Transportschadens haben wir das Wahlrecht entweder die Versicherungssumme<br />
entgegenzunehmen und Ersatz zu liefern oder Zahlung des<br />
Kaufpreises von dem Kunden gegen Abtretung der Versicherungssumme<br />
zu verlangen.<br />
§ 6 Gewährleistung<br />
1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen<br />
Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.<br />
2. Die gelieferten Gegenstände sind bei Handelskauf gem. § 377 HGB unverzüglich<br />
nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten<br />
Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der<br />
Kunde nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer<br />
Mängel, die bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar<br />
waren, unverzüglich nach Ablieferung des Liefergegenstandes<br />
oder ansonsten unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels oder dem<br />
Zeitpunkt in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung<br />
des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in<br />
Textform zugegangen ist.<br />
3. Bei Sachmängeln ist der Verkäufer zur Nacherfüllung nach seiner Wahl zunächst<br />
zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt.<br />
Die Nacherfüllung gilt nicht schon nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch<br />
als endgültig fehlgeschlagen, vielmehr steht uns die Anzahl der<br />
Nacherfüllungsversuche während der vom Kunden gesetzten Frist frei, soweit<br />
dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit,<br />
Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der<br />
Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten<br />
oder den Preis angemessen mindern.<br />
4. Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird ausgeschlossen und die<br />
Verjährungsfrist für weitere Mängelansprüche beträgt ein Jahr, wobei grob<br />
fahrlässige und vorsätzlich verursachte Schäden, sowie Schäden aus der<br />
Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, Schäden, die auf<br />
einer fahrlässige Pflichtverletzung beruhen, sowie Schäden aufgrund einer<br />
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausdrücklich nicht von dieser Regelung<br />
erfasst sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren<br />
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst<br />
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.<br />
§ 10 gilt entsprechend.<br />
5. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme<br />
einer Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zum<br />
Zeitpunkt des Gefahrenüberganges im Sinne von § 444 BGB, richten sich<br />
die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.<br />
6. Wir tragen bei berechtigter Mangelrüge die zum Zweck der Nacherfüllung<br />
erforderlichen Aufwendungen.<br />
Etwaigen zusätzlichen Aufwand, der uns dadurch entsteht, dass Produkte<br />
vom Kunden an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht<br />
wurden, trägt der Kunde.<br />
7. Hat der Kunde wegen vermeintlicher Gewährleistungsrechte die Sache uns<br />
zur Durchführung von Nachbesserungsarbeiten übersandt und stellt sich<br />
durch eine Überprüfung heraus, dass tatsächlich ein Mangel nicht vorliegt, so<br />
hat der Kunde uns die Kosten für die Überprüfung der Ware einschließlich der<br />
anfallenden Versand- und Verpackungskosten zu ersetzen.<br />
8. Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn er die Ware<br />
verändert hat oder durch Dritte verändern ließ, es sei denn, der Kunde weist<br />
nach, dass der Sachmangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorlag.<br />
§ 7 Garantie<br />
1. Der Verkäufer übernimmt für seine Vertragsprodukte gegenüber dem Kunden<br />
oder etwaigen Endkunden eine Garantie, deren Inhalt sich nach der unter<br />
www.g-g-g.de ausgewiesenen Garantiebedingungen richtet.<br />
2. Der Kunde wird seine Endkunden über unsere Garantie aus § 7 1. und die<br />
zugrunde liegenden Bedingungen informieren.<br />
3. Für die Garantiefälle gemäß § 7 1. ist den Produkten eine Garantiekarte beigefügt,<br />
die bei Wahrnehmung der Garantie verbindlich unterschrieben an den<br />
Verkäufer zurückgeleitet werden muss.<br />
4. Zur Wahrung der Garantieansprüche soll sich der Garantienehmer im Fall des<br />
Auftretens von unter die Garantie fallenden Fehlern/Mängeln direkt an den<br />
Verkäufer wenden und dabei die Garantiebestimmungen beachten.<br />
5. Der Kunde lässt gegen sich die Garantiebedingungen des Verkäufers insofern<br />
gelten, als die Verjährungsfrist für seine eigene Haftung gegenüber dem<br />
Endkunden wegen Sach- und/oder Rechtsmangels, durch die Untersuchung,<br />
Behebung und Austausch-Handhabung im Rahmen der Garantie seitens des<br />
Verkäufers gegenüber dem Endkunden, bis zum endgültigen Abschluss dieser<br />
Bemühungen gehemmt ist.<br />
§ 8 Eigentumsvorbehalt<br />
1. Bei Kaufverträgen bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers bis zum<br />
Ausgleich aller, aus welchem Rechtsgrund auch immer entstandenen, einschließlich<br />
erst künftig fällig werdender Forderungen des Verkäufers gegen<br />
den Kunden.<br />
2.2 Die aus der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes entstehenden<br />
Forderungen tritt der Kunde schon jetzt in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes<br />
mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der Kunde ist zur<br />
Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die<br />
Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.<br />
2.3 Der Verkäufer verpflichtet sich auf Verlangen des Kunden Sicherheiten<br />
nach seiner Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert seiner Sicherheiten<br />
die Summe seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr<br />
als 10% übersteigt.<br />
2.4 Solange der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer<br />
nachkommt, ist er berechtigt, über den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang<br />
und unter Eigentumsvorbehalt zu verfügen, soweit die Forderungen<br />
nach diesem Paragraphen (2.2) wirksam auf den Verkäufer übergehen.<br />
Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändung, Sicherungsübereignung<br />
und jegliche Abtretung sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf den Liefergegenstand<br />
oder auf an den Verkäufer abgetretene Forderungen, insbesondere<br />
Pfändungen, sind an den Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />
2.5 Während des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde grundsätzlich zum<br />
Besitz und bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes<br />
berechtigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere,<br />
wenn der Kunde mit seinen Zahlungen in Rückstand ist, kann der Verkäufer<br />
den Liefergegenstand jedoch an sich nehmen und die Ermächtigung<br />
zum Einzug der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen<br />
widerrufen. Der Kunde ist - unter Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten<br />
– zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und<br />
Verwertung trägt der Kunde. Der Verkäufer ist zum freihändigen Verkauf<br />
berechtigt. Der Besteller hat den Verkäufer auf dessen Verlangen unverzüglich<br />
eine Aufstellung über die nach Maßgabe dieses Paragraphen<br />
(2.2) an den Verkäufer abgetretenen Forderungen sowie alle weiteren, zur<br />
Geltendmachung der dem Verkäufer zustehenden Rechte erforderlichen<br />
Auskünfte und Unterlagen zu übermitteln und den Schuldnern die Abtretung<br />
anzuzeigen.<br />
2.6 Der Kunde hat den Liefergegenstand während des Eigentumsvorbehaltes<br />
in ordnungsmäßigem Zustand zu halten und alle von dem Verkäufer vorgesehenen<br />
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten unverzüglich - abgesehen von<br />
Notfällen durch den Verkäufer oder durch eine von dem Verkäufer anerkannte<br />
Werkstatt ausführen zu lassen.<br />
2.7 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des<br />
Liefergegenstandes durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.<br />
§ 9 Haftung<br />
1. Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit<br />
entstehen ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen, soweit<br />
die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des<br />
Verkäufers, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen<br />
Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von<br />
vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche<br />
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages<br />
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig<br />
vertrauen darf.<br />
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz<br />
betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder<br />
eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.<br />
2. Wird der Vertrag durch den Kunden nicht erfüllt, sind wir berechtigt,<br />
35% des vereinbarten Kaufpreises ohne Nachweis als Schadenersatz<br />
wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Ist der Liefergegenstand ausgeliefert,<br />
erhöht sich der Pauschalbetrag um die Kosten des Hin- und<br />
Rücktransportes sowie die Kosten der Aufarbeitung. Die Geltendmachung<br />
eines höheren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Der<br />
Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden<br />
entstanden ist.<br />
§ 10 Kundendienst<br />
1. Bei Reparaturen und Wartungsarbeiten stellen wir unseren Kundendienst<br />
nach Maßgabe der jeweils geltenden Berechnungssätze zur Verfügung. Diese<br />
sind unter www.g-g-g.de einsehbar.<br />
2. Kundendienstmonteure sind nicht berechtigt, Garantiezusagen und andere<br />
den Verkäufer verpflichtende Erklärungen abzugeben.<br />
3. Für die von den Kundendienstmonteuren verursachten Fehler und Schäden<br />
gilt § 9 1. entsprechend.<br />
§ 11 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand<br />
1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Verkäufers.<br />
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der<br />
Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-<br />
Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale<br />
of Goods, CISG). .<br />
3. Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist auch berechtigt,<br />
am Hauptsitz des Kunden zu klagen.<br />
Alle Preise sind gültig bis zum Erscheinen eines neuen Kataloges.