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Bundesteilhabegesetz

Aufgaben für Rechtliche Betreuer*innen und Bevollmächtigte Herausgeber: Lebenshilfe Berlin e.V. Inhalt: Wencke Pohle, Koordination Querschnitt Lebenshilfe Berlin e.V., Betreuungsverein Marzahn-Hellersdorf

Aufgaben für Rechtliche Betreuer*innen und Bevollmächtigte
Herausgeber: Lebenshilfe Berlin e.V.
Inhalt: Wencke Pohle, Koordination Querschnitt Lebenshilfe Berlin e.V., Betreuungsverein Marzahn-Hellersdorf

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Einmalige Bedarfe –<br />

§ 31 SGB XII und ergänzende Darlehen, § 37 SGB XII<br />

Einmalige Bedarfe<br />

• Erstausstattung für die Wohnung, einschl.<br />

Haushaltsgeräten<br />

! kann auch bei Umzug in größere Räume<br />

möglich sein<br />

• Erstausstattung für Bekleidung und bei<br />

Schwangerschaft und Geburt<br />

• Anschaffung und Reparatur von orthopädischen<br />

Schuhen, Reparaturen von therapeutischen<br />

Geräten und Ausrüstungen<br />

Ergänzende Darlehen<br />

• Bei dringend notwendigen Anschaffungen,<br />

die vom Regelbedarf umfasst sind, kann ein<br />

zinsloses Darlehen gewährt werden<br />

! Antrag notwendig<br />

Audio<br />

© Lebenshilfe Berlin e.V.

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