20.04.2020 Aufrufe

TSV-Aktuell-16-2020

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

TSV-Aktuell: Neue Corona-VO der Landesregierung

Neue Corona-Regeln:

Das ist erlaubt, das ist verboten

Um die Ausbreitung des Coronavirus in Schleswig-Holstein zu verlangsamen,

gibt es zahlreiche Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die Landesregierung

und Kreise erlassen haben. Ab Montag, 20.4.2020, tritt eine

aktualisierte Verordnung mit Anpassungen der Maßnahmen in Kraft. Die

neuen Regelungen betreffen nur einige Bereiche, in anderen bleiben die

bisherigen Maßnahmen bestehen.

Die Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Gebrauchs ist weiter

möglich. Darüber hinaus darf auch der Einzelhandel unter entsprechenden Auflagen

und Beachtung von Hygienekonzepten wieder öffnen. Eine genaue Auflistung, welche

weiteren Betriebe und Geschäfte geöffnet haben dürfen, gibt es auf

der offiziellen Seite des Landes.

Ganz generell gilt aber weiterhin für alle: Kontakte zu anderen Menschen

außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person sollen

auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden - es gilt das Gebot

des Mindestabstands.

Sportvereine und andere Sport- und Freizeiteinrichtungen bleiben bis auf weiteres

geschlossen. Das heißt für alle: Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen

und privaten Sportanlagen ruht weiterhin. I ndividualsport w ie z.B. das Laufen

an der frischen Luft ist aber weiterhin möglich.

Wie kann ich mich vor dem Coronavirus schützen?

Eine Coronavirus-Impfung gibt es derzeit nicht und wird noch viele Monate auf

sich warten lassen. Um die Ausbreitung der Krankheit auszubremsen, raten Experten

zu den gewöhnlichen Hygienemaßnahmen, die Menschen in Zeiten der

Grippewelle ohnehin beachten sollten. Dazu zählen unter anderem:

1. regelmäßiges, häufiges und sorgfältiges Händewaschen – mindestens 20 Sekunden

mit Seife bis zum Handgelenk

2. Desinfektionsmittel verwenden

3. nur mit gewaschenen Händen ins Gesicht fassen.

Quelle: https://www.shz.de/27665017 ©2020

TSV-Aktuell Nr. 16 vom 20.04.2020 - Seite 23 - LR

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!