TSV-Aktuell-16-2020
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
TSV-Aktuell: Neue Corona-VO der Landesregierung
Neue Corona-Regeln:
Das ist erlaubt, das ist verboten
Um die Ausbreitung des Coronavirus in Schleswig-Holstein zu verlangsamen,
gibt es zahlreiche Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die Landesregierung
und Kreise erlassen haben. Ab Montag, 20.4.2020, tritt eine
aktualisierte Verordnung mit Anpassungen der Maßnahmen in Kraft. Die
neuen Regelungen betreffen nur einige Bereiche, in anderen bleiben die
bisherigen Maßnahmen bestehen.
Die Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Gebrauchs ist weiter
möglich. Darüber hinaus darf auch der Einzelhandel unter entsprechenden Auflagen
und Beachtung von Hygienekonzepten wieder öffnen. Eine genaue Auflistung, welche
weiteren Betriebe und Geschäfte geöffnet haben dürfen, gibt es auf
der offiziellen Seite des Landes.
Ganz generell gilt aber weiterhin für alle: Kontakte zu anderen Menschen
außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person sollen
auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden - es gilt das Gebot
des Mindestabstands.
Sportvereine und andere Sport- und Freizeiteinrichtungen bleiben bis auf weiteres
geschlossen. Das heißt für alle: Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen
und privaten Sportanlagen ruht weiterhin. I ndividualsport w ie z.B. das Laufen
an der frischen Luft ist aber weiterhin möglich.
Wie kann ich mich vor dem Coronavirus schützen?
Eine Coronavirus-Impfung gibt es derzeit nicht und wird noch viele Monate auf
sich warten lassen. Um die Ausbreitung der Krankheit auszubremsen, raten Experten
zu den gewöhnlichen Hygienemaßnahmen, die Menschen in Zeiten der
Grippewelle ohnehin beachten sollten. Dazu zählen unter anderem:
1. regelmäßiges, häufiges und sorgfältiges Händewaschen – mindestens 20 Sekunden
mit Seife bis zum Handgelenk
2. Desinfektionsmittel verwenden
3. nur mit gewaschenen Händen ins Gesicht fassen.
Quelle: https://www.shz.de/27665017 ©2020
TSV-Aktuell Nr. 16 vom 20.04.2020 - Seite 23 - LR