Deutsche Polizei - Ausgabe Mai 2020
Landesjournal Schleswig-Holstein Titelthema: Corona und die Polizei
Landesjournal Schleswig-Holstein
Titelthema: Corona und die Polizei
- Keine Tags gefunden...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Schleswig-
Holstein
LEITARTIKEL
Corona und die Polizei
Foto: Gründemann
Gedanken des GdP-Landesvorsitzenden Torsten Jäger
Die ersten Besprechungen in der Landespolizei
waren noch durch sehr gegensätzliche
Meinungen gekennzeichnet.
Die einen sprachen von Panikmache
und Hysterie, andere steigerten sich
in gedankliche Katastrophenpläne. Wir
konnten aber alle zusammen gar nicht
so schnell nachdenken, die Corona-Viren
breiteten sich weltweit rasend schnell
aus. Es gibt bisher unvorstellbare politische,
behördliche und gesellschaftliche
Reaktionen. Deutschland, Europa, ja große
Teile der Welt sind stillgelegt. Sehr viele
Menschen verhalten sich vernünftig und
verantwortungsvoll, sie vermeiden soziale
Kontakte und damit Ansteckungsgefahren.
Das Gesundheitssystem darf nicht überlastet
werden, damit auch Schwerstkranke
adäquat medizinisch versorgt werden
können.
In der Landespolizei gibt es zwischenzeitlich
eine sogenannte Besondere
Aufbauorganisation (BAO), eine ständige
Beratung des Interministeriellen
Leitungsstabes, und unendliche Lagebesprechungen,
die häufig als Telefonkonferenzen
durchgeführt werden. Bisher haben
sich wenige Kolleginnen und Kollegen
nachweisbar infiziert und gesunden
hoffentlich möglichst bald. Andere sind in
Quarantäne oder Heimarbeit, ganz flexibel
und unkompliziert, immer mit der Zielrichtung,
Reserven zu bilden, falls sich die
Epidemie auch in die Landespolizei hineinfrisst
und irgendwann die Einsatzfähigkeit
infrage stellt.
Sehr viele von euch machen aber weiter
ihren 24/7-Präsenz- und Einsatzdienst,
nehmen dabei Schichtumstellungen und
12-Stunden-Dienste hin, haben unendliche
Bürgerkontakte, schöne, aber auch,
das zeichnet unseren Beruf aus, häufig
mit uneinsichtigen und dummen Menschen.
Das macht ihr, liebe Kolleginnen
und Kollegen, zwei FFP 3-Masken, Schutzhandschuhe
und Desinfektionsmittel im
Gepäck und mit dem ärztlichen Rat, Abstand
zu halten. So löst ihr Ansammlungen
in Parks und auf Spielplätzen auf, beendet
Corona-Partys und verbringt alkoholisierte
und vielleicht auch hustende
Menschen ins Gewahrsam. Der Polizeiberuf
ist geprägt von Kontakten zu Menschen.
Zwei Meter Sicherheitsabstand sind oft unmöglich!
Vieles geht in den Köpfen unserer
Kolleginnen und Kollegen vor, wohl ganz
unterschiedlich, vielleicht auch mit Furcht
und Blick auf die eigene Familie. Dieses
Gegenüber sieht man nicht! Und trotzdem
macht ihr engagiert, selbstlos und vor allem
professionell euren Dienst. Dazu ist
auch im weiteren Einsatzverlauf eine auskömmliche
Ausstattung mit Schutzausrüstung
zwingend erforderlich! Soeben erhalten
wir Nachricht von einem Kollegen, der
aufgrund einer Vorerkrankung im Moment
keinen Dienst verrichten darf. Er möchte
helfen, darf aber nicht, fühlt sich hilflos
und möchte seine Polizeizulage einem guten
Zweck zuwenden.
Berechtigte private Interessen von Kolleginnen
und Kollegen stehen im Moment
hintenan. Selbiges ist auch bei der Polizeiführung
zu beobachten. Es wird nicht auf
die Minute oder Stunde geschaut. Es wird
gemacht. Wir alle zusammen müssen jetzt
funktionieren, dazu sind eine klare, verständliche
Sprache und feste Regeln erforderlich.
Manchmal gibt es noch Widersprüche in
der Sprache oder in den behördlichen Entscheidungen.
Die GdP und auch die Personalräte
übernehmen dabei die Funktion,
Hinweise z. B. auf möglicherweise fehlende
Schutzausrüstung an die richtige Stelle
zu melden. Als GdP verzichten wir in
Torsten Jäger
dieser Lage auf lautstarkes Vorgehen, wir
wollen unterstützen und helfen. Wir sprechen
Entscheidungsträger direkt an. Die
Polizei in Schleswig-Holstein, unsere Kolleginnen
und Kollegen, zeigen nach der
umfänglichen Hilfe in der Flüchtlingssituation
2015 einmal mehr, welcher gesellschaftliche
und politische Stellenwert ihr
zukommt. Mit vielen anderen in dieser Krisensituation
gehen wir nicht in Deckung,
sondern helfen, wo wir können. Möge diese
Krise überwunden werden, dieser Virus
erfolgreich bekämpft werden. Hoffentlich
erstarkt unsere Gesellschaft und Demokratie
daran! Es wird gerade in diesen Zeiten
mehr als deutlich, was dieser Staat zu leisten
imstande ist und was die Menschen zu
Recht von ihrem Staat erwarten dürfen. Der
Begriff „Schlanker Staat“ muss ein für alle
Mal in den Geschichtsbüchern verschwinden!
Mit eurer Hilfe und der von vielen anderen
engagierten Menschen wird es hoffentlich
gelingen, diese unfassbare Lage
weiter so souverän zu bewältigen, wie die
Menschen in Schleswig-Holstein es von ihrer
Polizei kennen.
Als Gewerkschaft der Polizei sagen wir
respektvoll – herzlichen Dank und bleibt
gesund! I
2 Schleswig-Holstein | Deutsche Polizei 05/2020 DP
Archivfoto: Gründemann
Michael Wilksen und Torsten Holleck
CORONA UND LANDESPOLIZEI
„Wir sind stolz auf die Landespolizei“
Michael Wilksen und Dr. Torsten Holleck
wandten sich an Polizeibeschäftigte
Kiel – Mit persönlichen Zeilen wandten sich
Ende März auch Landespolizeidirektor Michael
Wilksen und der Leiter der Polizeiabteilung
im Innenministerium, Dr. Torsten
Holleck, an die Kolleginnen und Kollegen
in der Landespolizei. Beiden sei bewusst,
dass die aktuelle Corona-Lage jeden Einzelnen
von Ihnen in besonderer Weise fordere –
beruflich wie privat, stellten sie in einer Intranetbotschaft
fest.
Viele Kolleginnen und Kollegen stünden
vor der Herausforderung, ihren täglichen
Dienst trotz einer sich nahezu täglich ändernden
Situation so zuverlässig, kompetent
und flexibel zu verrichten wie sonst auch, unterstrichen
Wilksen und Holleck. „Vielleicht
gehören Sie zu denjenigen, die die Maßnahmen
der Landesregierung zum Schutz vor einer
weiteren Ausbreitung des Coronavirus in
den touristischen Zentren und an den Fährhäfen
kontrollieren. Vielleicht sorgen sich einige
von Ihnen um ihre Gesundheit oder die
Gesundheit von Angehörigen. Vielleicht sorgen
Sie gerade im Streifendienst für die Sicherheit
in Ihrem Bereich. Vielleicht sind Sie
gerade im Homeoffice und versuchen angesichts
geschlossener Kitas und Schulen die
Kinderbetreuung und Ihre Arbeit gleichzeitig
zu organisieren. Oder Sie halten die Stellung
in einer fast leeren Dienststelle. Aber egal,
Redaktionsschluss
der Ausgabe 6/2020 Freitag, 1. Mai 2020
wo Sie gerade sind oder in welcher Funktion
Sie eingesetzt sind: Sie alle beweisen in
einer schwierigen Zeit, dass die Bürgerinnen
und Bürger in Schleswig-Holstein sich
auf ihre Landespolizei verlassen können“,
dankten der Landespolizeidirektor und der
Polizeiabteilungsleiter den Polizeibeschäftigten.
Die Lage werde alle sicher auch noch die
nächsten Wochen, möglicherweise auch Monate
fordern. Die Bevölkerung habe die Freiheitsbeschränkungen,
die mit den zwischen
dem Bund und den Ländern beschlossenen
Leitlinien einhergegangen seien und zu einer
weiteren Reduzierung der sozialen Kontakte
geführt hätten, hinzunehmen. Dazu würden
sich viele Menschen im weiteren Verlauf
um ihre Existenz große Sorgen machen. Und
der Appell Wilksens und Hollecks an die Landespolizei:
„Wir möchten Sie alle bitten, Ihren
Dienst wie bisher wahrzunehmen – engagiert,
flexibel, solidarisch und trotz der Umstände
ruhig und souverän. Die Bürgerinnen
und Bürger in Schleswig-Holstein vertrauen
ihrer Bürgerpolizei. Wir sind und bleiben Garant
der inneren Sicherheit“. Dieses Bild präge
den Alltag, und gerade in jetzigen Zeiten
sei es wichtig, genauso aufzutreten, ergänzten
Wilksen und Holleck. Die Polizei habe
jetzt die wichtige Aufgabe, die beschlossenen
Maßnahmen zu kontrollieren, zu überwachen
und auch umzusetzen. Dies alles
solle angemessen und mit Augenmaß erfolgen.
Vorrangig gehe es weiter um den Dialog
mit den Menschen, denn die allermeisten
verhielten sich besonnen. Dort aber, wo Regeln
bewusst missachtet würden, werde die
Polizei einschreiten und die erforderlichen
Maßnahmen treffen. Noch wisse niemand,
wie lange die durch die Pandemie entstandene
dynamische Lage andauern werde. Daher
sei es umso wichtiger, gut vorbereitet zu
sein und die Funktionsfähigkeit der Landespolizei
unter den besonderen Bedingungen
sicherzustellen.
„Alle organisatorischen und personellen
Maßnahmen, die wir in der vergangenen Woche
umgesetzt haben – von Änderungen im
Schichtbetrieb über flexible Arbeitsmodelle
bis hin zur Einrichtung der BAO Pandemie
Corona – zielen auf die Einhaltung unseres
gesetzlichen Auftrags und auf den Schutz Ihrer
Gesundheit ab. In einer solchen Ausnahmesituation
kann es aber keine absolute Gerechtigkeit
hinsichtlich der Dienstverrichtungen
geben“, gaben der Landespolizeidirektor
und der Polizeiabteilungsleiter im Innenministerium
zu bedenken. Die Freistellung vom
Dienst als Beamte bzw. der Verzicht auf die
Entgegennahme der Dienstleistung bei Tarifbeschäftigten
müsse der absolute Ausnahmefall
bleiben. Es gebe für alle genug und Wichtiges
zu tun. Und beide machten deutlich: „Für
eine kleinteilige ‚Neiddebatte gerade zum jetzigen
Zeitpunkt stehen wir nicht nur nicht zur
Verfügung, sondern lehnen diese aus vollster
Überzeugung ab.“ Wilksen und Holleck unterstrichen,
dass sie in einem engen Kontakt mit
den Polizeiführern, den Behördenleitern sowie
den Gremienvertretern stünden und die
Lage täglich besprochen werde.
„In unserem Dank an Sie wissen wir uns
mit den Behördenleitern, den Gremienvertretern
und alle anderen Spitzenkräften der
Landespolizei einig. Wir alle sind stolz auf
Sie und die Landespolizei“, so der Landespolizeidirektor
und der Polizeiabteilungsleiter.
Beide appellierten, die kommende Zeit
gemeinsam mit Mut, mit Zuversicht und mit
Haltung zu bewältigen. „Vielen Dank für Ihren
Einsatz und Ihr Engagement! Wir wünschen
Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund“,
so Michael Wilksen und Torsten Holleck
abschließend. Th. Gründemann
DP – Deutsche Polizei
Schleswig-Holstein
ISSN 0170-6497
Geschäftsstelle
Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel
Telefon (0431) 1709-1
Telefax (0431) 1709-2
Adress- und Mitgliederverwaltung:
Zuständig sind die jeweiligen
Geschäftsstellen der Landesbezirke.
Redaktion
Thomas Gründemann (V.i.S.d.P.)
Geschäftsführender Landesvorstand
Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel
Telefon (0431) 1709-1
gdp-schleswig-holstein@gdp-online.de
DP Deutsche Polizei 05/2020 | Schleswig-Holstein 3
INFORMATION
Der Dienstunfall
Von Thomas Gründemann
Kiel – Bedauerlicherweise hat sich der Hauptpersonalrat
der Polizei seit geraumer Zeit vermehrt
mit der Versagung der Anerkennung
von Dienstunfällen zu beschäftigen. Vom Verkehrsunfall
über die Körperverletzung bis zum
Zeckenbiss reicht die vielfältige Palette in diesem
höchst komplexen, anspruchsvollen und
bedeutenden Genre der Dienstunfälle. Die
Gründe, die eine rechtliche Anerkennung als
solche häufig nicht möglich machen, sind vielfältig.
Nicht selten sind es aber auch Fehler, die
zu vermeiden sind, leider oft mit gravierenden
(finanziellen/versorgungsrechtlichen) Folgen.
Dies nehmen wir zum Anlass, mit dieser
Information noch einmal die zu beachtenden
Grundlagen und Notwendigkeiten im Zusammenhang
mit der Beantragung der Anerkennung
von Dienstunfällen ausdrücklich ans
Herz zu legen. Angesprochen sind dabei Mitarbeiter
(Verletzte) wie Dienstvorgesetzte.
Für verbeamtete Kolleginnen und Kollegen
der Landespolizei Schleswig-Holstein ist das
Dienstunfallrecht im Beamtenversorgungsgesetz
Schleswig-Holstein, kurz dem SHBeamt
VG, und weiteren Bestimmungen normiert.
Insbesondere der § 34 Abs. 1 SHBeamtVG
beinhaltet die für die Prüfung der Anerkennung
verbundenen engen rechtlichen Merkmale,
sodass in der Mehrzahl der Ablehnungsfälle
auch dem HPR mitbestimmungsrechtlich
die Hände gebunden waren und sind.
auch anhand landes- und bundesweit herrschender
und höchstrichterlicher Rechtsprechung
(z. B. OVG/BVerwG/BSG) zu prüfen. Ist
ein Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt, kann
niemals ein Dienstunfall vorliegen.
Was ist zu bedenken?
Wann Dienstunfallanzeige schreiben?
Schon bei Anfangsverdacht, dass ein Geschehnis
unter o. g. Tatbestandsmerkmalen
als Dienstunfall in Betracht kommt, unter
Angaben von Zeugen umgehend eine
Dienstunfallanzeige (auch formlos, am besten
schriftlich zwecks Dokumentation) beim
Dienstvorgesetzten aufgeben. Bei unklarer
Sachlage wie z. B. Infektionsverdacht, Inhalation
von Gasen etc. den weiteren Verfahrensablauf
mit Polizeiarzt und LPA 313
abstimmen. Im Zweifel vorsorglich beim
LPA Abteilung 3/SG 313 oder ggf. auch beim
Hauptpersonalrat der Polizei (Andreas Kropius,
Tel.: 0431 988-3039, und Thomas Gründemann,
Tel.: 0431 988-3036) nachfragen.
Ärztliches Attest
Wichtig: Betroffene sind generell beweispflichtig!
Voraussetzung für die Anerkennung eines
Dienstunfalls mit Körperschaden ist eine ärztliche
Untersuchung und Attestierung bzw. Diagnose
des Körperschadens. Atteste von Heilpraktikern
etc. oder durch Fotos festgehaltene
Verletzungen reichen nicht für eine Anerkennung.
Auch vermeintlich kleine Verletzungen
können Folgeschäden nach sich ziehen. Die
ärztlichen Feststellungen/Untersuchungen
unmittelbar nach dem Unfall vornehmen lassen
(ggf. noch während der Schicht zum Arzt/
Ersatz muss von der Dienststelle organisiert
werden), um Probleme der Beweislast hinsichtlich
der Kausalität zwischen Ereignis und
Körperschaden zu vermeiden.
Wichtig: Liegt kein Körperschaden vor,
kann auch kein Dienstunfall vorliegen. Nicht
selten melden Kolleginnen und Kollegen potenzielle
Ereignisse vorsorglich als Dienstunfall,
haben ausdrücklich aber keinen Körperschaden
erlitten (was sie in der Meldung
sogar selbst dokumentieren, z. B. äußere Absperrung
bei einem Brand ohne Rauchgasinhalation
und sonstige Einflüsse an einer Straßenkreuzung)
und gehen natürlich selbstverständlich
auch nicht zum Arzt. In solchen
Fällen haben wir und alle an der Dienstunfalluntersuchung
beteiligten Stellen (s. folgender
Abschnitt) Prozesse zu bearbeiten, die wichtige
Zeit rauben, die dann anderswo fehlt.
Untersuchung des Dienstvorgesetzten
Die/Der Dienstvorgesetzte untersucht daraufhin
den Vorgang im Rahmen der Dienstunfallfürsorge
und dokumentiert das Ergebnis
im Untersuchungsbericht (s. Artus-Forms).
Gemäß § 51 Abs. 3 SHBeamtVG hat die/der
Dienstvorgesetzte jeden Dienstunfall sofort zu
untersuchen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit,
der Betriebsarzt, die Behörde und das
LPA 3 SG 313 (Dienstunfallfürsorge), ggf. auch
Was ist überhaupt ein
Dienstunfall?
Gemäß § 34 Abs. 1 SHBeamtVG ist der Dienstunfall
ein auf
– äußerer Einwirkung beruhendes,
– plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares,
– einen Körperschaden verursachendes
Ereignis,
– das in Ausübung oder infolge des Dienstes
eingetreten ist.
Diese Tatbestandsmerkmale sind zwingende
Voraussetzung für die Erfüllung des Dienstunfallbegriffes
und im Sinne der Norm und
4 Schleswig-Holstein | Deutsche Polizei 05/2020 DP
Wichtiges rund um den Dienstunfall
Was ist zu beachten? Wie habe ich mich zu verhalten?
Detaillierte Antworten auf diese und weitere Fragen gibt die
„Dienstanweisung über die Untersuchung von Unfällen im Rahmen der
Unfallfürsorge“ für den Bereich der Landespolizei Schleswig-Holstein –
LPA 313 – 20.58“ vom 9. Juli 2019.
die Schwerbehindertenvertretung, sind durch
sie/ihn parallel zu unterrichten. In der Regel
fasst der DV die Dienstunfallmeldung, Zeugenberichte,
Arztbefunde usw. mit dem Untersuchungsbericht
zusammen und leitet diesen
Vorgang an die entsprechenden Stellen weiter.
LPA Abteilung 3 / SG 313 prüft und entscheidet
Ist eine Dienstunfallanzeige auf den Weg gebracht
und das Untersuchungsverfahren der/
des Dienstvorgesetzten abgeschlossen, wird
letztlich im LPA 3 SG 313 geprüft, ob die rechtlichen
Voraussetzungen für die Anerkennung
als Dienstunfall vorliegen. Sollte nach Prüfung
ein rechtlich begründeter Ablehnungsbescheid
erwogen werden (und nur dann), ist
der Hauptpersonalrat der Polizei im Rahmen
der Mitbestimmung einzubinden.
Ablehnungsbescheide aufbewahren: Es
wird dringend empfohlen, ablehnende Bescheide
als Dokumentation für eine eventuelle
spätere Feststellung der Kausalität aufzubewahren.
Auch diese Bescheide werden
von Amts wegen in die Personalakte aufgenommen,
womit das Ereignis trotz Ablehnung
nachvollziehbar dokumentiert ist.
Ausschlussfrist beachten
Unfälle, aus denen Unfallfürsorgeansprüche
nach dem SHBeamtVG abgeleitet werden
können, sind innerhalb einer Ausschlussfrist
von zwei Jahren nach dem Eintritt des Unfalles
dem Dienstvorgesetzten des Verletzten zu melden
(§ 51 Abs. 1 SHBeamtVG). Ausnahme: Nach
Ablauf der Ausschlussfrist wird Unfallfürsorge
nur gewährt, wenn seit dem Unfall noch
nicht zehn Jahre vergangen sind und gleichzeitig
glaubhaft gemacht wird, dass mit der Möglichkeit
einer den Anspruch auf Unfallfürsorge
begründenden Folge des Unfalls nicht habe gerechnet
werden können (§ 51 Abs. 2 SHBeamt
VG). In diesem Fall muss die Meldung innerhalb
dreier Monate erfolgen, nachdem „mit der
Möglichkeit einer den Anspruch auf Unfallfürsorge
begründenden Folge des Unfalles gerechnet“
werden konnte (z. B. ab erstmaligem Attest/
Arztbesuch etc.). Wird ein Unfall nicht gemeldet,
obwohl innerhalb von zwei Jahren nach dem
Unfall Unfallfolgen – gleich welcher Schwere –
ärztlich festgestellt worden sind, besteht nach
§ 51 Abs. 4 keine Möglichkeit mehr für die Anwendung
dieser Vorschrift. An dieser Stelle sei
auf die Antragsfrist für dienstunfallbedingte
Sachschäden (z. B. Kleidung oder sonstige Gegenstände)
hingewiesen: Gem. § 36 SHBeamt
VG sind Anträge auf Gewährung von Sachschadenersatz
innerhalb einer Ausschlussfrist von
drei Monaten zu stellen.
Nichtgewährung von Unfallfürsorge
Gem. § 50 SHBeamtVG wird Unfallfürsorge
nicht gewährt, wenn die/der Verletzte den
Dienstunfall vorsätzlich herbeigeführt hat
oder z. B. eine die Heilbehandlung betreffende
Anordnung nicht befolgt.
Auch ein Zeckenbiss kann ein Dienstunfall
sein: Alle Dienstunfälle werden nach der
Vorgangslage bewertet. Hier kommt es aber,
wie bei jedem Dienstunfallereignis, auf den
konkreten Einzelfall an. Kein Fall gleicht dem
anderen! Dabei können durchaus auch Zeckenbisse
und möglicherweise vergleichbare
Geschehnisse als Dienstunfälle anerkannt
werden. So sei dies z. B. bei einem Zeckenbiss
im Rahmen einer Walddurchsuchung mit
anschließender Untersuchung der am Einsatz
beteiligten Beamtinnen und Beamten der Fall.
Aufgrund der Ausbreitung der Borreliose wird
diese Art von Dienstunfall auch nicht mehr
als Bagatellschaden gesehen. Sollte zu einem
späteren Zeitpunkt in so einem Fall eine Infektion
auftreten, liegt die Beweislast dann
bei dem betroffenen Kollegen.
Wegeunfall/Sportunfall als Dienstunfall
Wegeunfall: Dienstunfallschutz besteht
nur auf direktem Weg zwischen der Dienststelle
und der Wohnung bei freier Wahl des
Verkehrsmittels (dienstunfallrechtlich geschützter
Weg beginnt mit dem Verlassen
der Haustür).
Sportunfall: Dienstunfallschutz bei außerdienstlichem
Sport im privaten Bereich
besteht nur dann, wenn die oder der Dienstvorgesetzte
dem Antrag auf Anerkennung
des außerdienstlichen Sports vorher schriftlich
zugestimmt hat. Hierbei ist z. B. zu beachten,
dass Training zwar geschützt ist,
nicht aber die Teilnahme an einem Wettkampf
(mit Ausnahme dienstlicher Veranstaltungen).
Weitere Hinweise zu Grundsätzen
der Anerkennung s. im Erlass „Sport in
der Landespolizei“. I
Statistik Dienstunfallfürsorge
für die Jahre 2017-2019
2017
wurden im Sachgebiet 313 des LPA 3 insgesamt 814 entsprechende dienstunfallrechtliche
Vorgänge erfasst. Davon waren 475 Fälle daraufhin zu prüfen, ob ein Dienstunfall im Sinne
des SHBeamtVG vorliegt oder nicht. 469 (=98,7%) Dienstunfälle wurde anerkannt, in 6
(=1,3%) Fällen eine Anerkennung abgelehnt.
2018
wurden im Sachgebiet 313 des LPA 3 insgesamt 901 dieser dienstunfallrechtlichen Vorgänge
erfasst. Davon waren bislang 587 Fälle daraufhin zu prüfen, ob ein Dienstunfall im Sinne des
SHBeamtVG vorliegt oder nicht. 578 (=98,5%) Dienstunfälle wurde anerkannt, in 9 (=1,5%)
Fällen eine Anerkennung abgelehnt.
2019
wurden nach jetzigem Stand (Ende März - laufende Erfassung, noch nicht abgeschlossen) im
Sachgebiet 313 des LPA 3 insgesamt 787 dienstunfallrechtliche Vorgänge erfasst. Davon
waren bisher 450 Fälle daraufhin zu prüfen, ob ein Dienstunfall im Sinne des SHBeamtVG
vorliegt oder nicht. 447 (=99,3%) Dienstunfälle wurde anerkannt, in 3 (=0,7%) Fällen eine
Anerkennung abgelehnt.
Anmerkungen: Die Statistik kann nicht abschließend sein. Noch offene Vorgänge wurden
nicht berücksichtigt. Aus Sicht der Dienstunfallfürsorge bleibt festzustellen, dass trotz der
spürbar steigenden Fallzahlen eine relativ niedrige Ablehnungsquote zu verzeichnen ist. Die
o. a. Dienstunfallzahlen der letzten drei Jahre wurden statistisch auf Grundlage der internen
Eingangserfassung ausgewertet: Erfasst werden z.B. Anträge auf Anerkennung von
Dienstunfallereignissen, Anerkennung von Spätfolgen, Bewertung eines Grades der
Schädigungsfolge, Nachuntersuchungen zu Körperschäden, verschiedene Kostenverfahren,
Auswirkungen auf Ruhestandverfahren, Gutachtenverfahren usw.
DP
Deutsche Polizei 05/2020 | Schleswig-Holstein
Coronavirus und Dienstunfall
Die aktuelle Gesetzeslage um den Dienstunfall setzt immer
eine Kausalität eines dienstlichen Ereignisses mit einem eingetretenen
Schaden voraus. Gerade bei Infektionskrankheiten
ist dies schwierig und deshalb kaum möglich, eine Infektion
als Dienstunfall anerkannt zu bekommen. Trotzdem fordert
die GdP auf, jeden Kontakt zu einem nachweislich Infizierten
sorgsam zu dokumentieren und die Tatsache einer Infektion in
die Personalakte aufnehmen zu lassen.
Und wie hilft die Gewerkschaft
der Polizei (GdP) im Bedarfsfall
ihren Mitgliedern?
GdP-Rechtsschutz auch bei Dienstunfall
Die GdP gewährt umfassenden Rechtsschutz
bei Streitfällen aus dem Dienstbzw.
Arbeitsverhältnis, bei zivil- und strafrechtlichen
Verfahren sowie Verfahren im öffentlichen
Recht. Voraussetzung ist, dass ein
dienstlicher Zusammenhang festzustellen ist.
Dazu gehört auch juristische Unterstützung
bei der Anerkennung als Dienstunfall.
Aber es gilt: erst zur GdP, dann zum
Anwalt! Vor der Einschaltung eines Anwalts
muss die Rechtsschutzzusage des Landesbezirks
vorliegen, da bei vorzeitiger Einschaltung
eines Anwalts keine Kosten übernommen
werden können. Grundlagen für
die Gewährung von Rechtsschutz bilden die
Rechtsschutzordnung der GdP und deren
Zusatzbestimmungen des Landesbezirks
Schleswig-Holstein.
In der Praxis: Wende dich gleich an deine/n
Vertrauensfrau/-mann oder Regionalgruppenvorsitzende/n
vor Ort (oder auf der GdP-Geschäftsstelle)
und lasse dich beraten. Dies kann
zunächst auch die Vermittlung einer Rechtsberatung
durch eine/n GdP-Juristin/-Juristen sein.
Der Rechtsschutzantrag wird über die Regionalgruppe
an den Landesbezirk weitergeleitet.
Der Rechtsschutzantrag soll alle notwendigen
Angaben für die Rechtsschutzentscheidung
enthalten (hierzu gehören die
Unterlagen: Sachverhaltsschilderung, Kopien
von Bescheiden oder dienstlichen Schreiben,
ggf. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft
usw.). Er soll mit einer Stellungnahme durch
die Regionalgruppe versehen sein. Rechtsschutz
wird grundsätzlich nur für eine Instanz
gewährt. Für jede weitere Instanz ist der
Rechtsschutz neu zu beantragen und zu begründen.
Dem Antrag ist die vorinstanzliche
Entscheidung nebst Begründung beizufügen.
Für die Rechtsvertretung kann nach Rechtsschutzzusage
durch die Rechtsschutzkommission
ein Wahlanwalt des Mitglieds beauftragt
werden. Freie Kostenvereinbarungen gehen
zulasten des Mitglieds (etwaige Vergütungsvereinbarungen,
Honorarvereinbarungen).
Hinweis: Was ist das Besondere am
GdP-Rechtsschutz? Private Rechtsschutzversicherungen
(wenn denn überhaupt das Strafrecht
mitversichert ist) schließen in aller Regel
Rechtsschutz aus, wenn die Tat vorsätzlich
oder grob fahrlässig begangen wurde, wobei
bereits der Tatvorwurf ausreicht, um Rechtsschutz
abzulehnen, und nicht das Ergebnis
des Ermittlungsverfahrens abgewartet wird.
Gerade bei Straftaten wie Körperverletzung
im Amt o. a. Amtsdelikte ist das ein Problem.
Für Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei
gibt es diese Hürde nicht. Sie sind auf der
sicheren Seite, denn sie erhalten Rechtsschutz
nach der Rechtsschutzordnung, die solche Delikte,
die unsere Berufsgruppe hauptsächlich
betreffen, nicht ausnimmt.
Was ist noch wichtig?
Im GdP-Mitgliedsbeitrag ist eine Unfallversicherung
(auch für private Unfälle)
enthalten, die Folgendes absichert:
1. Unfallversicherung – innerhalb und
außerhalb des Dienstes
2. Unabhängig von anderen Unfallversicherungen
ist im GdP-Mitgliedsbeitrag
auch ein Versicherungsschutz für den Fall
des Unfalltodes oder der Unfallinvalidität
eines Mitgliedes inbegriffen: eine GdP-Extraleistung!
3. Unser Kooperationspartner, die SIG-
NAL IDUNA, zahlt innerhalb und außerhalb
des Dienstes bei: +++ Todesfall 3.000
Euro +++ Vollinvalidität 4.000 Euro mit Progression
250 % +++ Bei gewaltsamem Tod im
Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines
Dritten wird die dreifache Todesfallsumme
ausgezahlt, also 9.000 Euro +++ Notwendige
Bergungskosten werden mit bis zu 5.000
Euro erstattet +++ Kosmetische Operationen
werden mit bis zu 5.000 Euro erstattet +++
Für REHA-Maßnahmen/Kurkosten werden
bis zu 500 € erstattet,
Wichtig: Alle Leistungen gelten nicht nur
während des Dienstes, sondern auch in der
Freizeit, und zwar weltweit!
4. Für GdP-Mitglieder sowie deren Ehe-/
Lebenspartner, die einen GdP-Rentenvertrag
bei der SIGNAL IDUNA Leben abgeschlossen
haben, bestehen folgende Zusatzleistungen:
+++ Bei gewaltsamem Tod
im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat
eines Dritten wird ein Betrag in Höhe von
15.000 Euro gezahlt. +++ Im Invaliditätsfall
bis max. 6.000 Euro. #
Thomas Gründemann
Und auch der Hilfs- und Unterstützungsfonds ist da
Im Zusammenhang wird auch auf den „Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte
und deren Familien in Not e. V.“, kurz „HUPF“, hingewiesen. Der HUPF ist eine
auf Initiative der GdP gegründete gemeinnützige Einrichtung, die es sich seit dem Jahre
2001 zur Aufgabe gemacht hat, im Dienst schwer verletzten oder gar getöteten Polizeibeamten
bzw. deren Angehörigen und Familien in ihrer schwierigen Situation mit einer
Zuwendung, die den speziellen Verhältnissen angemessen ist, unter die Arme zu greifen.
Seit Bestehen hat dieser Fonds in über 150 Fällen bei Polizeibeamtinnen und -beamten
Unterstützung durch Zuwendungen geleistet. Dabei wurden über 220.000 € ausgekehrt.
Der Vorsitzende Klaus Schlie: „Wir sind uns im Klaren, dass diese Unterstützung
weder eine Verarbeitung der Erlebnisse noch eine Wiedergutmachung darstellen kann,
sie ist aber ein wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Solidarität.“ Der Hilfsfonds arbeitet
rein ehrenamtlich; Vorstandsmitglieder sind neben Landtagspräsident Klaus Schlie Minister
Dr. Bernd Buchholz, Minister a. D. Lothar Hay, Uwe Müller, früherer Polizeidirektor
im Landespolizeiamt, und Karl-Hermann Rehr, Landesgeschäftsführer a. D. der Gewerkschaft
der Polizei Schleswig-Holstein. Der Hilfsfonds verfügt ausschließlich über
Spenden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich der Arbeit der Polizei verpflichtet fühlen.
8 Schleswig-Holstein | Deutsche Polizei 05/2020 DP
Foto: Gründemann
Anmerkungen von
Susanne Rieckhof
Und was sonst
noch so war ...
1. März
Ein verrückter Monat beginnt, der Monat,
der endgültig auch Deutschland in
den Corona-Ausnahmezustand versetzt.
Während wir uns am 2. März noch zur Sitzung
des Geschäftsführenden Landesvorstands
auf der Geschäftsstelle treffen und
am 5. März auch die Sitzung des Landesvorstands
erstmals in Dersau face to face
abhalten, wird das spätestens ab dem 16.
März undenkbar. Alle Schulen sind geschlossen,
wenn möglich, werden Mitarbeiter
ins Homeoffice geschickt. So arbeite
auch ich ab dem 16. März überwiegend
von zu Hause aus
3. März
Sprechstunde an der FHVD. Gemeinsam
mit einem Vertreter der Jugendausbildungsvertretung
und der Vorsitzenden der Frauengruppe,
Nina Tiesch, stemme ich die
FHVD-Sprechstunde in Altenholz. Es macht
immer wieder Spaß, direkt vor Ort ansprechbar
zu sein.
16. März
Erste GLV-Sitzung über Telefonkonferenz.
Nachdem ich am Vormittag verschiedene
andere Optionen ausprobiert habe, entscheide
ich mich für den Anbieter „Deutsche
Telefonkonferenz“. Das klingt seriös
und sieht auch so aus. Zumindest werden
die Standards nach DSGVO eingehalten.
RÜCKBLICK
Susanne Rieckhof
Die technische Umsetzung läuft bestens
und unser Landesvorsitzender Torsten Jäger
moderiert die Sitzung souverän. Etwas
komisch fühlt es sich am Nachmittag dann
bei diesem ersten Mal an, niemanden zu sehen,
während man spricht, Mimik und Gestik
der Gesprächspartner nicht zu registrieren.
Aber im Laufe des Monats gewöhne ich
mich noch daran.
17. März
Wir schließen die Geschäftsstelle für den Besucherverkehr.
Unsere Mitarbeiter Nicole Jelinsky
und Sven Martinsen halten Abstand
voneinander in ihren großen Büros. Gleichzeitig
bieten wir eine Art Notfallbetreuung
an, die wir vor Ort mit den Vertrauensleuten
über die Geschäftsstelle koordinieren
wollen. Das Schöne ist, obwohl wir nicht
dazu aufrufen, melden sich bei uns Mitglieder,
die eine solche Notversorgung für andere
Mitglieder übernehmen würden. Das nenne
ich gewerkschaftlichen Zusammenhalt!
19. März
Auch die Rechtsschutzkommission tagt über
Telefonkonferenz – es geht alles!
20. März
Tagung der AG Anwärterwerbung, selbstverständlich
telefonisch. Denn es wird eine Zeit
nach Corona geben, und für unsere künftigen
Polizeianwärterinnen und -anwärter
wollen wir gut vorbereitet sein.
22. März
Uns erreicht eine bewegende Nachricht eines
Kollegen:
„Moinsen. Ich sitze aufgrund der Corona-Krise
seit einer Woche zu Hause. Weil
ich eine Lungenvorerkrankung (COPD)
habe, wurde ich von der Revierführung
nach Rücksprache mit dem Polizeiarzt
aus Fürsorgegründen ins „Homeoffice“ geschickt.
Ich würde gern die Kollegen und
Kolleginnen auf der Straße unterstützen,
darf aber nicht. Ich habe mich noch nie so
überflüssig gefühlt. Ich wurde aber auch in
dieser Woche mit Existenzängsten einiger
Freunde/Bekannten etc. konfrontiert, deren
Job und Selbstständigkeit stark gefährdet
ist. Das ist ganz schlimm und macht
mich richtig traurig. Da ich momentan gefühlt
die „Vollzugszulage“ in Höhe von 150
Euro nicht verdiene, möchte ich dieses Geld
gerne spenden. (…)“
Wir empfehlen dem Kollegen, das Geld
an den HUPF zu spenden. So kommt es beizeiten
wieder bei den Kollegen an, mit Glück
ja sogar bei denen, die im Moment mehr als
weniger zu tun haben und die unmittelbar
und extra gebraucht und gefordert werden.
23. und 30. März
Erneute Sitzungen des Geschäftsführenden
Landesvorstands per Telefonkonferenz, immer
auch zu dem Thema, was unsere Mitglieder
in Zeiten von Corona bewegt (Arbeitszeiten,
Urlaubsregelungen).
31. März
Ich verabschiede mich in einen fast dreiwöchigen
Urlaub. Dieser sollte mich und meine Familie
eigentlich erstmals nach Thailand führen.
Nun werden wir den Urlaub gemeinsam zu
Hause verbringen – wie alle anderen Menschen
auch. Ich nehme mir vor, mal ordentlich auszusortieren,
regelmäßig Sport zu treiben (mein
Fitnessstudio bietet tolle Home-Workouts an),
den Garten auf Vordermann zu bringen und viel
Zeit mit den Kindern draußen und bei Gesellschaftsspielen
zu verbringen. Außerdem werden
wir die lokalen Geschäfte unterstützen und
oft bei den Restaurants vor Ort bestellen (soll
sich ja auch nach Urlaub anfühlen ;-)).
Ich bin Optimistin und ich gehe davon aus,
dass wir zum größten Teil gesund und gestärkt
aus dieser Situation herausgehen und
vielleicht lernen, sich wieder mehr auf das
Wesentliche zurückzubesinnen. Sitzungen
können manchmal schneller und effizienter
sein, wenn wir sie per Telefon- und Videokonferenz
abhalten. Homeoffice ist zumindest an
Tagen, an denen man sich angeschlagen fühlt
oder aber die Kinder krank sind, eine durchaus
gangbare Alternative zur Arbeit im Büro.
Schaffen wir in nächster Zeit am besten für uns
alle die technischen Voraussetzungen dafür!
Es stellt sich weiterhin die Frage, ob wir
wirklich an jedem Neujahrs- und Frühlingsempfang
(nach dem Motto „Keine Feier ohne
Meier“) teilnehmen müssen, um das Netzwerk
noch weiter zu verdichten oder ob wir uns nicht
alle auch hier breiter aufstellen können, damit
jeder wieder mehr Zeit für Familie, Freunde,
Kollegen, Nachbarn, für sich selbst, für Ehrenamt
und/oder seine Hobbys hat. Ich würde
mich freuen, wenn am Ende dieser Zeit eine
neue, andere Art des Umgangs, des Verständnisses
füreinander und der Solidarität miteinander
steht. Lasst es euch gut gehen und bleibt
(oder werdet) bitte unbedingt gesund! I