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Deutsche Polizei - Ausgabe Mai 2020

Landesjournal Schleswig-Holstein Titelthema: Corona und die Polizei

Landesjournal Schleswig-Holstein
Titelthema: Corona und die Polizei

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Schleswig-

Holstein

LEITARTIKEL

Corona und die Polizei

Foto: Gründemann

Gedanken des GdP-Landesvorsitzenden Torsten Jäger

Die ersten Besprechungen in der Landespolizei

waren noch durch sehr gegensätzliche

Meinungen gekennzeichnet.

Die einen sprachen von Panikmache

und Hysterie, andere steigerten sich

in gedankliche Katastrophenpläne. Wir

konnten aber alle zusammen gar nicht

so schnell nachdenken, die Corona-Viren

breiteten sich weltweit rasend schnell

aus. Es gibt bisher unvorstellbare politische,

behördliche und gesellschaftliche

Reaktionen. Deutschland, Europa, ja große

Teile der Welt sind stillgelegt. Sehr viele

Menschen verhalten sich vernünftig und

verantwortungsvoll, sie vermeiden soziale

Kontakte und damit Ansteckungsgefahren.

Das Gesundheitssystem darf nicht überlastet

werden, damit auch Schwerstkranke

adäquat medizinisch versorgt werden

können.

In der Landespolizei gibt es zwischenzeitlich

eine sogenannte Besondere

Aufbauorganisation (BAO), eine ständige

Beratung des Interministeriellen

Leitungsstabes, und unendliche Lagebesprechungen,

die häufig als Telefonkonferenzen

durchgeführt werden. Bisher haben

sich wenige Kolleginnen und Kollegen

nachweisbar infiziert und gesunden

hoffentlich möglichst bald. Andere sind in

Quarantäne oder Heimarbeit, ganz flexibel

und unkompliziert, immer mit der Zielrichtung,

Reserven zu bilden, falls sich die

Epidemie auch in die Landespolizei hineinfrisst

und irgendwann die Einsatzfähigkeit

infrage stellt.

Sehr viele von euch machen aber weiter

ihren 24/7-Präsenz- und Einsatzdienst,

nehmen dabei Schichtumstellungen und

12-Stunden-Dienste hin, haben unendliche

Bürgerkontakte, schöne, aber auch,

das zeichnet unseren Beruf aus, häufig

mit uneinsichtigen und dummen Menschen.

Das macht ihr, liebe Kolleginnen

und Kollegen, zwei FFP 3-Masken, Schutzhandschuhe

und Desinfektionsmittel im

Gepäck und mit dem ärztlichen Rat, Abstand

zu halten. So löst ihr Ansammlungen

in Parks und auf Spielplätzen auf, beendet

Corona-Partys und verbringt alkoholisierte

und vielleicht auch hustende

Menschen ins Gewahrsam. Der Polizeiberuf

ist geprägt von Kontakten zu Menschen.

Zwei Meter Sicherheitsabstand sind oft unmöglich!

Vieles geht in den Köpfen unserer

Kolleginnen und Kollegen vor, wohl ganz

unterschiedlich, vielleicht auch mit Furcht

und Blick auf die eigene Familie. Dieses

Gegenüber sieht man nicht! Und trotzdem

macht ihr engagiert, selbstlos und vor allem

professionell euren Dienst. Dazu ist

auch im weiteren Einsatzverlauf eine auskömmliche

Ausstattung mit Schutzausrüstung

zwingend erforderlich! Soeben erhalten

wir Nachricht von einem Kollegen, der

aufgrund einer Vorerkrankung im Moment

keinen Dienst verrichten darf. Er möchte

helfen, darf aber nicht, fühlt sich hilflos

und möchte seine Polizeizulage einem guten

Zweck zuwenden.

Berechtigte private Interessen von Kolleginnen

und Kollegen stehen im Moment

hintenan. Selbiges ist auch bei der Polizeiführung

zu beobachten. Es wird nicht auf

die Minute oder Stunde geschaut. Es wird

gemacht. Wir alle zusammen müssen jetzt

funktionieren, dazu sind eine klare, verständliche

Sprache und feste Regeln erforderlich.

Manchmal gibt es noch Widersprüche in

der Sprache oder in den behördlichen Entscheidungen.

Die GdP und auch die Personalräte

übernehmen dabei die Funktion,

Hinweise z. B. auf möglicherweise fehlende

Schutzausrüstung an die richtige Stelle

zu melden. Als GdP verzichten wir in

Torsten Jäger

dieser Lage auf lautstarkes Vorgehen, wir

wollen unterstützen und helfen. Wir sprechen

Entscheidungsträger direkt an. Die

Polizei in Schleswig-Holstein, unsere Kolleginnen

und Kollegen, zeigen nach der

umfänglichen Hilfe in der Flüchtlingssituation

2015 einmal mehr, welcher gesellschaftliche

und politische Stellenwert ihr

zukommt. Mit vielen anderen in dieser Krisensituation

gehen wir nicht in Deckung,

sondern helfen, wo wir können. Möge diese

Krise überwunden werden, dieser Virus

erfolgreich bekämpft werden. Hoffentlich

erstarkt unsere Gesellschaft und Demokratie

daran! Es wird gerade in diesen Zeiten

mehr als deutlich, was dieser Staat zu leisten

imstande ist und was die Menschen zu

Recht von ihrem Staat erwarten dürfen. Der

Begriff „Schlanker Staat“ muss ein für alle

Mal in den Geschichtsbüchern verschwinden!

Mit eurer Hilfe und der von vielen anderen

engagierten Menschen wird es hoffentlich

gelingen, diese unfassbare Lage

weiter so souverän zu bewältigen, wie die

Menschen in Schleswig-Holstein es von ihrer

Polizei kennen.

Als Gewerkschaft der Polizei sagen wir

respektvoll – herzlichen Dank und bleibt

gesund! I


2 Schleswig-Holstein | Deutsche Polizei 05/2020 DP

Archivfoto: Gründemann

Michael Wilksen und Torsten Holleck

CORONA UND LANDESPOLIZEI

„Wir sind stolz auf die Landespolizei“

Michael Wilksen und Dr. Torsten Holleck

wandten sich an Polizeibeschäftigte

Kiel – Mit persönlichen Zeilen wandten sich

Ende März auch Landespolizeidirektor Michael

Wilksen und der Leiter der Polizeiabteilung

im Innenministerium, Dr. Torsten

Holleck, an die Kolleginnen und Kollegen

in der Landespolizei. Beiden sei bewusst,

dass die aktuelle Corona-Lage jeden Einzelnen

von Ihnen in besonderer Weise fordere –

beruflich wie privat, stellten sie in einer Intranetbotschaft

fest.

Viele Kolleginnen und Kollegen stünden

vor der Herausforderung, ihren täglichen

Dienst trotz einer sich nahezu täglich ändernden

Situation so zuverlässig, kompetent

und flexibel zu verrichten wie sonst auch, unterstrichen

Wilksen und Holleck. „Vielleicht

gehören Sie zu denjenigen, die die Maßnahmen

der Landesregierung zum Schutz vor einer

weiteren Ausbreitung des Coronavirus in

den touristischen Zentren und an den Fährhäfen

kontrollieren. Vielleicht sorgen sich einige

von Ihnen um ihre Gesundheit oder die

Gesundheit von Angehörigen. Vielleicht sorgen

Sie gerade im Streifendienst für die Sicherheit

in Ihrem Bereich. Vielleicht sind Sie

gerade im Homeoffice und versuchen angesichts

geschlossener Kitas und Schulen die

Kinderbetreuung und Ihre Arbeit gleichzeitig

zu organisieren. Oder Sie halten die Stellung

in einer fast leeren Dienststelle. Aber egal,

Redaktionsschluss

der Ausgabe 6/2020 Freitag, 1. Mai 2020

wo Sie gerade sind oder in welcher Funktion

Sie eingesetzt sind: Sie alle beweisen in

einer schwierigen Zeit, dass die Bürgerinnen

und Bürger in Schleswig-Holstein sich

auf ihre Landespolizei verlassen können“,

dankten der Landespolizeidirektor und der

Polizeiabteilungsleiter den Polizeibeschäftigten.

Die Lage werde alle sicher auch noch die

nächsten Wochen, möglicherweise auch Monate

fordern. Die Bevölkerung habe die Freiheitsbeschränkungen,

die mit den zwischen

dem Bund und den Ländern beschlossenen

Leitlinien einhergegangen seien und zu einer

weiteren Reduzierung der sozialen Kontakte

geführt hätten, hinzunehmen. Dazu würden

sich viele Menschen im weiteren Verlauf

um ihre Existenz große Sorgen machen. Und

der Appell Wilksens und Hollecks an die Landespolizei:

„Wir möchten Sie alle bitten, Ihren

Dienst wie bisher wahrzunehmen – engagiert,

flexibel, solidarisch und trotz der Umstände

ruhig und souverän. Die Bürgerinnen

und Bürger in Schleswig-Holstein vertrauen

ihrer Bürgerpolizei. Wir sind und bleiben Garant

der inneren Sicherheit“. Dieses Bild präge

den Alltag, und gerade in jetzigen Zeiten

sei es wichtig, genauso aufzutreten, ergänzten

Wilksen und Holleck. Die Polizei habe

jetzt die wichtige Aufgabe, die beschlossenen

Maßnahmen zu kontrollieren, zu überwachen

und auch umzusetzen. Dies alles

solle angemessen und mit Augenmaß erfolgen.

Vorrangig gehe es weiter um den Dialog

mit den Menschen, denn die allermeisten

verhielten sich besonnen. Dort aber, wo Regeln

bewusst missachtet würden, werde die

Polizei einschreiten und die erforderlichen

Maßnahmen treffen. Noch wisse niemand,

wie lange die durch die Pandemie entstandene

dynamische Lage andauern werde. Daher

sei es umso wichtiger, gut vorbereitet zu

sein und die Funktionsfähigkeit der Landespolizei

unter den besonderen Bedingungen

sicherzustellen.

„Alle organisatorischen und personellen

Maßnahmen, die wir in der vergangenen Woche

umgesetzt haben – von Änderungen im

Schichtbetrieb über flexible Arbeitsmodelle

bis hin zur Einrichtung der BAO Pandemie

Corona – zielen auf die Einhaltung unseres

gesetzlichen Auftrags und auf den Schutz Ihrer

Gesundheit ab. In einer solchen Ausnahmesituation

kann es aber keine absolute Gerechtigkeit

hinsichtlich der Dienstverrichtungen

geben“, gaben der Landespolizeidirektor

und der Polizeiabteilungsleiter im Innenministerium

zu bedenken. Die Freistellung vom

Dienst als Beamte bzw. der Verzicht auf die

Entgegennahme der Dienstleistung bei Tarifbeschäftigten

müsse der absolute Ausnahmefall

bleiben. Es gebe für alle genug und Wichtiges

zu tun. Und beide machten deutlich: „Für

eine kleinteilige ‚Neiddebatte gerade zum jetzigen

Zeitpunkt stehen wir nicht nur nicht zur

Verfügung, sondern lehnen diese aus vollster

Überzeugung ab.“ Wilksen und Holleck unterstrichen,

dass sie in einem engen Kontakt mit

den Polizeiführern, den Behördenleitern sowie

den Gremienvertretern stünden und die

Lage täglich besprochen werde.

„In unserem Dank an Sie wissen wir uns

mit den Behördenleitern, den Gremienvertretern

und alle anderen Spitzenkräften der

Landespolizei einig. Wir alle sind stolz auf

Sie und die Landespolizei“, so der Landespolizeidirektor

und der Polizeiabteilungsleiter.

Beide appellierten, die kommende Zeit

gemeinsam mit Mut, mit Zuversicht und mit

Haltung zu bewältigen. „Vielen Dank für Ihren

Einsatz und Ihr Engagement! Wir wünschen

Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund“,

so Michael Wilksen und Torsten Holleck

abschließend. Th. Gründemann

DP – Deutsche Polizei

Schleswig-Holstein

ISSN 0170-6497

Geschäftsstelle

Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel

Telefon (0431) 1709-1

Telefax (0431) 1709-2

Adress- und Mitgliederverwaltung:

Zuständig sind die jeweiligen

Geschäftsstellen der Landesbezirke.

Redaktion

Thomas Gründemann (V.i.S.d.P.)

Geschäftsführender Landesvorstand

Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel

Telefon (0431) 1709-1

gdp-schleswig-holstein@gdp-online.de


DP Deutsche Polizei 05/2020 | Schleswig-Holstein 3

INFORMATION

Der Dienstunfall

Von Thomas Gründemann

Kiel – Bedauerlicherweise hat sich der Hauptpersonalrat

der Polizei seit geraumer Zeit vermehrt

mit der Versagung der Anerkennung

von Dienstunfällen zu beschäftigen. Vom Verkehrsunfall

über die Körperverletzung bis zum

Zeckenbiss reicht die vielfältige Palette in diesem

höchst komplexen, anspruchsvollen und

bedeutenden Genre der Dienstunfälle. Die

Gründe, die eine rechtliche Anerkennung als

solche häufig nicht möglich machen, sind vielfältig.

Nicht selten sind es aber auch Fehler, die

zu vermeiden sind, leider oft mit gravierenden

(finanziellen/versorgungsrechtlichen) Folgen.

Dies nehmen wir zum Anlass, mit dieser

Information noch einmal die zu beachtenden

Grundlagen und Notwendigkeiten im Zusammenhang

mit der Beantragung der Anerkennung

von Dienstunfällen ausdrücklich ans

Herz zu legen. Angesprochen sind dabei Mitarbeiter

(Verletzte) wie Dienstvorgesetzte.

Für verbeamtete Kolleginnen und Kollegen

der Landespolizei Schleswig-Holstein ist das

Dienstunfallrecht im Beamtenversorgungsgesetz

Schleswig-Holstein, kurz dem SHBeamt

VG, und weiteren Bestimmungen normiert.

Insbesondere der § 34 Abs. 1 SHBeamtVG

beinhaltet die für die Prüfung der Anerkennung

verbundenen engen rechtlichen Merkmale,

sodass in der Mehrzahl der Ablehnungsfälle

auch dem HPR mitbestimmungsrechtlich

die Hände gebunden waren und sind.

auch anhand landes- und bundesweit herrschender

und höchstrichterlicher Rechtsprechung

(z. B. OVG/BVerwG/BSG) zu prüfen. Ist

ein Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt, kann

niemals ein Dienstunfall vorliegen.

Was ist zu bedenken?

Wann Dienstunfallanzeige schreiben?

Schon bei Anfangsverdacht, dass ein Geschehnis

unter o. g. Tatbestandsmerkmalen

als Dienstunfall in Betracht kommt, unter

Angaben von Zeugen umgehend eine

Dienstunfallanzeige (auch formlos, am besten

schriftlich zwecks Dokumentation) beim

Dienstvorgesetzten aufgeben. Bei unklarer

Sachlage wie z. B. Infektionsverdacht, Inhalation

von Gasen etc. den weiteren Verfahrensablauf

mit Polizeiarzt und LPA 313

abstimmen. Im Zweifel vorsorglich beim

LPA Abteilung 3/SG 313 oder ggf. auch beim

Hauptpersonalrat der Polizei (Andreas Kropius,

Tel.: 0431 988-3039, und Thomas Gründemann,

Tel.: 0431 988-3036) nachfragen.

Ärztliches Attest

Wichtig: Betroffene sind generell beweispflichtig!

Voraussetzung für die Anerkennung eines

Dienstunfalls mit Körperschaden ist eine ärztliche

Untersuchung und Attestierung bzw. Diagnose

des Körperschadens. Atteste von Heilpraktikern

etc. oder durch Fotos festgehaltene

Verletzungen reichen nicht für eine Anerkennung.

Auch vermeintlich kleine Verletzungen

können Folgeschäden nach sich ziehen. Die

ärztlichen Feststellungen/Untersuchungen

unmittelbar nach dem Unfall vornehmen lassen

(ggf. noch während der Schicht zum Arzt/

Ersatz muss von der Dienststelle organisiert

werden), um Probleme der Beweislast hinsichtlich

der Kausalität zwischen Ereignis und

Körperschaden zu vermeiden.

Wichtig: Liegt kein Körperschaden vor,

kann auch kein Dienstunfall vorliegen. Nicht

selten melden Kolleginnen und Kollegen potenzielle

Ereignisse vorsorglich als Dienstunfall,

haben ausdrücklich aber keinen Körperschaden

erlitten (was sie in der Meldung

sogar selbst dokumentieren, z. B. äußere Absperrung

bei einem Brand ohne Rauchgasinhalation

und sonstige Einflüsse an einer Straßenkreuzung)

und gehen natürlich selbstverständlich

auch nicht zum Arzt. In solchen

Fällen haben wir und alle an der Dienstunfalluntersuchung

beteiligten Stellen (s. folgender

Abschnitt) Prozesse zu bearbeiten, die wichtige

Zeit rauben, die dann anderswo fehlt.

Untersuchung des Dienstvorgesetzten

Die/Der Dienstvorgesetzte untersucht daraufhin

den Vorgang im Rahmen der Dienstunfallfürsorge

und dokumentiert das Ergebnis

im Untersuchungsbericht (s. Artus-Forms).

Gemäß § 51 Abs. 3 SHBeamtVG hat die/der

Dienstvorgesetzte jeden Dienstunfall sofort zu

untersuchen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit,

der Betriebsarzt, die Behörde und das

LPA 3 SG 313 (Dienstunfallfürsorge), ggf. auch

Was ist überhaupt ein

Dienstunfall?

Gemäß § 34 Abs. 1 SHBeamtVG ist der Dienstunfall

ein auf

– äußerer Einwirkung beruhendes,

– plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares,

– einen Körperschaden verursachendes

Ereignis,

– das in Ausübung oder infolge des Dienstes

eingetreten ist.

Diese Tatbestandsmerkmale sind zwingende

Voraussetzung für die Erfüllung des Dienstunfallbegriffes

und im Sinne der Norm und


4 Schleswig-Holstein | Deutsche Polizei 05/2020 DP

Wichtiges rund um den Dienstunfall

Was ist zu beachten? Wie habe ich mich zu verhalten?

Detaillierte Antworten auf diese und weitere Fragen gibt die

„Dienstanweisung über die Untersuchung von Unfällen im Rahmen der

Unfallfürsorge“ für den Bereich der Landespolizei Schleswig-Holstein –

LPA 313 – 20.58“ vom 9. Juli 2019.

die Schwerbehindertenvertretung, sind durch

sie/ihn parallel zu unterrichten. In der Regel

fasst der DV die Dienstunfallmeldung, Zeugenberichte,

Arztbefunde usw. mit dem Untersuchungsbericht

zusammen und leitet diesen

Vorgang an die entsprechenden Stellen weiter.

LPA Abteilung 3 / SG 313 prüft und entscheidet

Ist eine Dienstunfallanzeige auf den Weg gebracht

und das Untersuchungsverfahren der/

des Dienstvorgesetzten abgeschlossen, wird

letztlich im LPA 3 SG 313 geprüft, ob die rechtlichen

Voraussetzungen für die Anerkennung

als Dienstunfall vorliegen. Sollte nach Prüfung

ein rechtlich begründeter Ablehnungsbescheid

erwogen werden (und nur dann), ist

der Hauptpersonalrat der Polizei im Rahmen

der Mitbestimmung einzubinden.

Ablehnungsbescheide aufbewahren: Es

wird dringend empfohlen, ablehnende Bescheide

als Dokumentation für eine eventuelle

spätere Feststellung der Kausalität aufzubewahren.

Auch diese Bescheide werden

von Amts wegen in die Personalakte aufgenommen,

womit das Ereignis trotz Ablehnung

nachvollziehbar dokumentiert ist.

Ausschlussfrist beachten

Unfälle, aus denen Unfallfürsorgeansprüche

nach dem SHBeamtVG abgeleitet werden

können, sind innerhalb einer Ausschlussfrist

von zwei Jahren nach dem Eintritt des Unfalles

dem Dienstvorgesetzten des Verletzten zu melden

(§ 51 Abs. 1 SHBeamtVG). Ausnahme: Nach

Ablauf der Ausschlussfrist wird Unfallfürsorge

nur gewährt, wenn seit dem Unfall noch

nicht zehn Jahre vergangen sind und gleichzeitig

glaubhaft gemacht wird, dass mit der Möglichkeit

einer den Anspruch auf Unfallfürsorge

begründenden Folge des Unfalls nicht habe gerechnet

werden können (§ 51 Abs. 2 SHBeamt

VG). In diesem Fall muss die Meldung innerhalb

dreier Monate erfolgen, nachdem „mit der

Möglichkeit einer den Anspruch auf Unfallfürsorge

begründenden Folge des Unfalles gerechnet“

werden konnte (z. B. ab erstmaligem Attest/

Arztbesuch etc.). Wird ein Unfall nicht gemeldet,

obwohl innerhalb von zwei Jahren nach dem

Unfall Unfallfolgen – gleich welcher Schwere –

ärztlich festgestellt worden sind, besteht nach

§ 51 Abs. 4 keine Möglichkeit mehr für die Anwendung

dieser Vorschrift. An dieser Stelle sei

auf die Antragsfrist für dienstunfallbedingte

Sachschäden (z. B. Kleidung oder sonstige Gegenstände)

hingewiesen: Gem. § 36 SHBeamt

VG sind Anträge auf Gewährung von Sachschadenersatz

innerhalb einer Ausschlussfrist von

drei Monaten zu stellen.

Nichtgewährung von Unfallfürsorge

Gem. § 50 SHBeamtVG wird Unfallfürsorge

nicht gewährt, wenn die/der Verletzte den

Dienstunfall vorsätzlich herbeigeführt hat

oder z. B. eine die Heilbehandlung betreffende

Anordnung nicht befolgt.

Auch ein Zeckenbiss kann ein Dienstunfall

sein: Alle Dienstunfälle werden nach der

Vorgangslage bewertet. Hier kommt es aber,

wie bei jedem Dienstunfallereignis, auf den

konkreten Einzelfall an. Kein Fall gleicht dem

anderen! Dabei können durchaus auch Zeckenbisse

und möglicherweise vergleichbare

Geschehnisse als Dienstunfälle anerkannt

werden. So sei dies z. B. bei einem Zeckenbiss

im Rahmen einer Walddurchsuchung mit

anschließender Untersuchung der am Einsatz

beteiligten Beamtinnen und Beamten der Fall.

Aufgrund der Ausbreitung der Borreliose wird

diese Art von Dienstunfall auch nicht mehr

als Bagatellschaden gesehen. Sollte zu einem

späteren Zeitpunkt in so einem Fall eine Infektion

auftreten, liegt die Beweislast dann

bei dem betroffenen Kollegen.

Wegeunfall/Sportunfall als Dienstunfall

Wegeunfall: Dienstunfallschutz besteht

nur auf direktem Weg zwischen der Dienststelle

und der Wohnung bei freier Wahl des

Verkehrsmittels (dienstunfallrechtlich geschützter

Weg beginnt mit dem Verlassen

der Haustür).

Sportunfall: Dienstunfallschutz bei außerdienstlichem

Sport im privaten Bereich

besteht nur dann, wenn die oder der Dienstvorgesetzte

dem Antrag auf Anerkennung

des außerdienstlichen Sports vorher schriftlich

zugestimmt hat. Hierbei ist z. B. zu beachten,

dass Training zwar geschützt ist,

nicht aber die Teilnahme an einem Wettkampf

(mit Ausnahme dienstlicher Veranstaltungen).

Weitere Hinweise zu Grundsätzen

der Anerkennung s. im Erlass „Sport in

der Landespolizei“. I

Statistik Dienstunfallfürsorge

für die Jahre 2017-2019

2017

wurden im Sachgebiet 313 des LPA 3 insgesamt 814 entsprechende dienstunfallrechtliche

Vorgänge erfasst. Davon waren 475 Fälle daraufhin zu prüfen, ob ein Dienstunfall im Sinne

des SHBeamtVG vorliegt oder nicht. 469 (=98,7%) Dienstunfälle wurde anerkannt, in 6

(=1,3%) Fällen eine Anerkennung abgelehnt.

2018

wurden im Sachgebiet 313 des LPA 3 insgesamt 901 dieser dienstunfallrechtlichen Vorgänge

erfasst. Davon waren bislang 587 Fälle daraufhin zu prüfen, ob ein Dienstunfall im Sinne des

SHBeamtVG vorliegt oder nicht. 578 (=98,5%) Dienstunfälle wurde anerkannt, in 9 (=1,5%)

Fällen eine Anerkennung abgelehnt.

2019

wurden nach jetzigem Stand (Ende März - laufende Erfassung, noch nicht abgeschlossen) im

Sachgebiet 313 des LPA 3 insgesamt 787 dienstunfallrechtliche Vorgänge erfasst. Davon

waren bisher 450 Fälle daraufhin zu prüfen, ob ein Dienstunfall im Sinne des SHBeamtVG

vorliegt oder nicht. 447 (=99,3%) Dienstunfälle wurde anerkannt, in 3 (=0,7%) Fällen eine

Anerkennung abgelehnt.

Anmerkungen: Die Statistik kann nicht abschließend sein. Noch offene Vorgänge wurden

nicht berücksichtigt. Aus Sicht der Dienstunfallfürsorge bleibt festzustellen, dass trotz der

spürbar steigenden Fallzahlen eine relativ niedrige Ablehnungsquote zu verzeichnen ist. Die

o. a. Dienstunfallzahlen der letzten drei Jahre wurden statistisch auf Grundlage der internen

Eingangserfassung ausgewertet: Erfasst werden z.B. Anträge auf Anerkennung von

Dienstunfallereignissen, Anerkennung von Spätfolgen, Bewertung eines Grades der

Schädigungsfolge, Nachuntersuchungen zu Körperschäden, verschiedene Kostenverfahren,

Auswirkungen auf Ruhestandverfahren, Gutachtenverfahren usw.


DP

Deutsche Polizei 05/2020 | Schleswig-Holstein

Coronavirus und Dienstunfall

Die aktuelle Gesetzeslage um den Dienstunfall setzt immer

eine Kausalität eines dienstlichen Ereignisses mit einem eingetretenen

Schaden voraus. Gerade bei Infektionskrankheiten

ist dies schwierig und deshalb kaum möglich, eine Infektion

als Dienstunfall anerkannt zu bekommen. Trotzdem fordert

die GdP auf, jeden Kontakt zu einem nachweislich Infizierten

sorgsam zu dokumentieren und die Tatsache einer Infektion in

die Personalakte aufnehmen zu lassen.

Und wie hilft die Gewerkschaft

der Polizei (GdP) im Bedarfsfall

ihren Mitgliedern?

GdP-Rechtsschutz auch bei Dienstunfall

Die GdP gewährt umfassenden Rechtsschutz

bei Streitfällen aus dem Dienstbzw.

Arbeitsverhältnis, bei zivil- und strafrechtlichen

Verfahren sowie Verfahren im öffentlichen

Recht. Voraussetzung ist, dass ein

dienstlicher Zusammenhang festzustellen ist.

Dazu gehört auch juristische Unterstützung

bei der Anerkennung als Dienstunfall.

Aber es gilt: erst zur GdP, dann zum

Anwalt! Vor der Einschaltung eines Anwalts

muss die Rechtsschutzzusage des Landesbezirks

vorliegen, da bei vorzeitiger Einschaltung

eines Anwalts keine Kosten übernommen

werden können. Grundlagen für

die Gewährung von Rechtsschutz bilden die

Rechtsschutzordnung der GdP und deren

Zusatzbestimmungen des Landesbezirks

Schleswig-Holstein.

In der Praxis: Wende dich gleich an deine/n

Vertrauensfrau/-mann oder Regionalgruppenvorsitzende/n

vor Ort (oder auf der GdP-Geschäftsstelle)

und lasse dich beraten. Dies kann

zunächst auch die Vermittlung einer Rechtsberatung

durch eine/n GdP-Juristin/-Juristen sein.

Der Rechtsschutzantrag wird über die Regionalgruppe

an den Landesbezirk weitergeleitet.

Der Rechtsschutzantrag soll alle notwendigen

Angaben für die Rechtsschutzentscheidung

enthalten (hierzu gehören die

Unterlagen: Sachverhaltsschilderung, Kopien

von Bescheiden oder dienstlichen Schreiben,

ggf. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft

usw.). Er soll mit einer Stellungnahme durch

die Regionalgruppe versehen sein. Rechtsschutz

wird grundsätzlich nur für eine Instanz

gewährt. Für jede weitere Instanz ist der

Rechtsschutz neu zu beantragen und zu begründen.

Dem Antrag ist die vorinstanzliche

Entscheidung nebst Begründung beizufügen.

Für die Rechtsvertretung kann nach Rechtsschutzzusage

durch die Rechtsschutzkommission

ein Wahlanwalt des Mitglieds beauftragt

werden. Freie Kostenvereinbarungen gehen

zulasten des Mitglieds (etwaige Vergütungsvereinbarungen,

Honorarvereinbarungen).

Hinweis: Was ist das Besondere am

GdP-Rechtsschutz? Private Rechtsschutzversicherungen

(wenn denn überhaupt das Strafrecht

mitversichert ist) schließen in aller Regel

Rechtsschutz aus, wenn die Tat vorsätzlich

oder grob fahrlässig begangen wurde, wobei

bereits der Tatvorwurf ausreicht, um Rechtsschutz

abzulehnen, und nicht das Ergebnis

des Ermittlungsverfahrens abgewartet wird.

Gerade bei Straftaten wie Körperverletzung

im Amt o. a. Amtsdelikte ist das ein Problem.

Für Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei

gibt es diese Hürde nicht. Sie sind auf der

sicheren Seite, denn sie erhalten Rechtsschutz

nach der Rechtsschutzordnung, die solche Delikte,

die unsere Berufsgruppe hauptsächlich

betreffen, nicht ausnimmt.

Was ist noch wichtig?

Im GdP-Mitgliedsbeitrag ist eine Unfallversicherung

(auch für private Unfälle)

enthalten, die Folgendes absichert:

1. Unfallversicherung – innerhalb und

außerhalb des Dienstes

2. Unabhängig von anderen Unfallversicherungen

ist im GdP-Mitgliedsbeitrag

auch ein Versicherungsschutz für den Fall

des Unfalltodes oder der Unfallinvalidität

eines Mitgliedes inbegriffen: eine GdP-Extraleistung!

3. Unser Kooperationspartner, die SIG-

NAL IDUNA, zahlt innerhalb und außerhalb

des Dienstes bei: +++ Todesfall 3.000

Euro +++ Vollinvalidität 4.000 Euro mit Progression

250 % +++ Bei gewaltsamem Tod im

Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines

Dritten wird die dreifache Todesfallsumme

ausgezahlt, also 9.000 Euro +++ Notwendige

Bergungskosten werden mit bis zu 5.000

Euro erstattet +++ Kosmetische Operationen

werden mit bis zu 5.000 Euro erstattet +++

Für REHA-Maßnahmen/Kurkosten werden

bis zu 500 € erstattet,

Wichtig: Alle Leistungen gelten nicht nur

während des Dienstes, sondern auch in der

Freizeit, und zwar weltweit!

4. Für GdP-Mitglieder sowie deren Ehe-/

Lebenspartner, die einen GdP-Rentenvertrag

bei der SIGNAL IDUNA Leben abgeschlossen

haben, bestehen folgende Zusatzleistungen:

+++ Bei gewaltsamem Tod

im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat

eines Dritten wird ein Betrag in Höhe von

15.000 Euro gezahlt. +++ Im Invaliditätsfall

bis max. 6.000 Euro. #

Thomas Gründemann

Und auch der Hilfs- und Unterstützungsfonds ist da

Im Zusammenhang wird auch auf den „Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte

und deren Familien in Not e. V.“, kurz „HUPF“, hingewiesen. Der HUPF ist eine

auf Initiative der GdP gegründete gemeinnützige Einrichtung, die es sich seit dem Jahre

2001 zur Aufgabe gemacht hat, im Dienst schwer verletzten oder gar getöteten Polizeibeamten

bzw. deren Angehörigen und Familien in ihrer schwierigen Situation mit einer

Zuwendung, die den speziellen Verhältnissen angemessen ist, unter die Arme zu greifen.

Seit Bestehen hat dieser Fonds in über 150 Fällen bei Polizeibeamtinnen und -beamten

Unterstützung durch Zuwendungen geleistet. Dabei wurden über 220.000 € ausgekehrt.

Der Vorsitzende Klaus Schlie: „Wir sind uns im Klaren, dass diese Unterstützung

weder eine Verarbeitung der Erlebnisse noch eine Wiedergutmachung darstellen kann,

sie ist aber ein wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Solidarität.“ Der Hilfsfonds arbeitet

rein ehrenamtlich; Vorstandsmitglieder sind neben Landtagspräsident Klaus Schlie Minister

Dr. Bernd Buchholz, Minister a. D. Lothar Hay, Uwe Müller, früherer Polizeidirektor

im Landespolizeiamt, und Karl-Hermann Rehr, Landesgeschäftsführer a. D. der Gewerkschaft

der Polizei Schleswig-Holstein. Der Hilfsfonds verfügt ausschließlich über

Spenden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich der Arbeit der Polizei verpflichtet fühlen.




8 Schleswig-Holstein | Deutsche Polizei 05/2020 DP

Foto: Gründemann

Anmerkungen von

Susanne Rieckhof

Und was sonst

noch so war ...

1. März

Ein verrückter Monat beginnt, der Monat,

der endgültig auch Deutschland in

den Corona-Ausnahmezustand versetzt.

Während wir uns am 2. März noch zur Sitzung

des Geschäftsführenden Landesvorstands

auf der Geschäftsstelle treffen und

am 5. März auch die Sitzung des Landesvorstands

erstmals in Dersau face to face

abhalten, wird das spätestens ab dem 16.

März undenkbar. Alle Schulen sind geschlossen,

wenn möglich, werden Mitarbeiter

ins Homeoffice geschickt. So arbeite

auch ich ab dem 16. März überwiegend

von zu Hause aus

3. März

Sprechstunde an der FHVD. Gemeinsam

mit einem Vertreter der Jugendausbildungsvertretung

und der Vorsitzenden der Frauengruppe,

Nina Tiesch, stemme ich die

FHVD-Sprechstunde in Altenholz. Es macht

immer wieder Spaß, direkt vor Ort ansprechbar

zu sein.

16. März

Erste GLV-Sitzung über Telefonkonferenz.

Nachdem ich am Vormittag verschiedene

andere Optionen ausprobiert habe, entscheide

ich mich für den Anbieter „Deutsche

Telefonkonferenz“. Das klingt seriös

und sieht auch so aus. Zumindest werden

die Standards nach DSGVO eingehalten.

RÜCKBLICK

Susanne Rieckhof

Die technische Umsetzung läuft bestens

und unser Landesvorsitzender Torsten Jäger

moderiert die Sitzung souverän. Etwas

komisch fühlt es sich am Nachmittag dann

bei diesem ersten Mal an, niemanden zu sehen,

während man spricht, Mimik und Gestik

der Gesprächspartner nicht zu registrieren.

Aber im Laufe des Monats gewöhne ich

mich noch daran.

17. März

Wir schließen die Geschäftsstelle für den Besucherverkehr.

Unsere Mitarbeiter Nicole Jelinsky

und Sven Martinsen halten Abstand

voneinander in ihren großen Büros. Gleichzeitig

bieten wir eine Art Notfallbetreuung

an, die wir vor Ort mit den Vertrauensleuten

über die Geschäftsstelle koordinieren

wollen. Das Schöne ist, obwohl wir nicht

dazu aufrufen, melden sich bei uns Mitglieder,

die eine solche Notversorgung für andere

Mitglieder übernehmen würden. Das nenne

ich gewerkschaftlichen Zusammenhalt!

19. März

Auch die Rechtsschutzkommission tagt über

Telefonkonferenz – es geht alles!

20. März

Tagung der AG Anwärterwerbung, selbstverständlich

telefonisch. Denn es wird eine Zeit

nach Corona geben, und für unsere künftigen

Polizeianwärterinnen und -anwärter

wollen wir gut vorbereitet sein.

22. März

Uns erreicht eine bewegende Nachricht eines

Kollegen:

„Moinsen. Ich sitze aufgrund der Corona-Krise

seit einer Woche zu Hause. Weil

ich eine Lungenvorerkrankung (COPD)

habe, wurde ich von der Revierführung

nach Rücksprache mit dem Polizeiarzt

aus Fürsorgegründen ins „Homeoffice“ geschickt.

Ich würde gern die Kollegen und

Kolleginnen auf der Straße unterstützen,

darf aber nicht. Ich habe mich noch nie so

überflüssig gefühlt. Ich wurde aber auch in

dieser Woche mit Existenzängsten einiger

Freunde/Bekannten etc. konfrontiert, deren

Job und Selbstständigkeit stark gefährdet

ist. Das ist ganz schlimm und macht

mich richtig traurig. Da ich momentan gefühlt

die „Vollzugszulage“ in Höhe von 150

Euro nicht verdiene, möchte ich dieses Geld

gerne spenden. (…)“

Wir empfehlen dem Kollegen, das Geld

an den HUPF zu spenden. So kommt es beizeiten

wieder bei den Kollegen an, mit Glück

ja sogar bei denen, die im Moment mehr als

weniger zu tun haben und die unmittelbar

und extra gebraucht und gefordert werden.

23. und 30. März

Erneute Sitzungen des Geschäftsführenden

Landesvorstands per Telefonkonferenz, immer

auch zu dem Thema, was unsere Mitglieder

in Zeiten von Corona bewegt (Arbeitszeiten,

Urlaubsregelungen).

31. März

Ich verabschiede mich in einen fast dreiwöchigen

Urlaub. Dieser sollte mich und meine Familie

eigentlich erstmals nach Thailand führen.

Nun werden wir den Urlaub gemeinsam zu

Hause verbringen – wie alle anderen Menschen

auch. Ich nehme mir vor, mal ordentlich auszusortieren,

regelmäßig Sport zu treiben (mein

Fitnessstudio bietet tolle Home-Workouts an),

den Garten auf Vordermann zu bringen und viel

Zeit mit den Kindern draußen und bei Gesellschaftsspielen

zu verbringen. Außerdem werden

wir die lokalen Geschäfte unterstützen und

oft bei den Restaurants vor Ort bestellen (soll

sich ja auch nach Urlaub anfühlen ;-)).

Ich bin Optimistin und ich gehe davon aus,

dass wir zum größten Teil gesund und gestärkt

aus dieser Situation herausgehen und

vielleicht lernen, sich wieder mehr auf das

Wesentliche zurückzubesinnen. Sitzungen

können manchmal schneller und effizienter

sein, wenn wir sie per Telefon- und Videokonferenz

abhalten. Homeoffice ist zumindest an

Tagen, an denen man sich angeschlagen fühlt

oder aber die Kinder krank sind, eine durchaus

gangbare Alternative zur Arbeit im Büro.

Schaffen wir in nächster Zeit am besten für uns

alle die technischen Voraussetzungen dafür!

Es stellt sich weiterhin die Frage, ob wir

wirklich an jedem Neujahrs- und Frühlingsempfang

(nach dem Motto „Keine Feier ohne

Meier“) teilnehmen müssen, um das Netzwerk

noch weiter zu verdichten oder ob wir uns nicht

alle auch hier breiter aufstellen können, damit

jeder wieder mehr Zeit für Familie, Freunde,

Kollegen, Nachbarn, für sich selbst, für Ehrenamt

und/oder seine Hobbys hat. Ich würde

mich freuen, wenn am Ende dieser Zeit eine

neue, andere Art des Umgangs, des Verständnisses

füreinander und der Solidarität miteinander

steht. Lasst es euch gut gehen und bleibt

(oder werdet) bitte unbedingt gesund! I

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