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hartfacts 20

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Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter<br />

AEO-Status der Zollsicherheitsinitiative erneut bestätigt<br />

Die Zertifizierung von Unternehmen als „Zugelassene<br />

Wirtschaftsbeteiligte“ (AEO: Authorised Economic Operator)<br />

ist ein Hauptbestandteil der Zollsicherheitsinitiative der<br />

Europäischen Union. Ziel ist es, sämtliche Lieferketten<br />

sicherer zu gestalten und vor Gefahren zu schützen. Hartmann<br />

International als anerkannter AEO gilt als besonders<br />

zuverlässig und glaubwürdig und hat unter anderem die<br />

Möglichkeit, innerhalb der EU – ohne erneute Prüfung – die<br />

Bewilligung für Zollverfahren zu erhalten. In Ergänzung hierzu<br />

ist Hartmann International beim Hauptzollamt (HZA) als<br />

zugelassener Empfänger berechtigt, Zollgut an den eigenen<br />

Lagerstandorten abzuwickeln.<br />

„So kann zum Beispiel ein Container ab Hafen bis zu unserem<br />

Lager auf dem Versandverfahren (T1) angeliefert und verzollt<br />

werden. Bei dieser smarten Lösung können u.a. bei dem<br />

Zollbeschau im Hafen anfallenden Kosten erheblich reduziert<br />

werden. Die Anforderungen der Ware können auf unserer<br />

Zollfläche abgearbeitet werden, während der entladene<br />

Container wieder in die Obhut des Reeders gebracht wird.<br />

Im Bereich Export melden wir als zugelassener Versender<br />

die Abfertigung Ihrer Warensendungen ohne weitere Umfuhr<br />

ganz bequem ab unserem Lager für Sie an.“<br />

Bernhard Dillhage

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