hartfacts 20
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Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter<br />
AEO-Status der Zollsicherheitsinitiative erneut bestätigt<br />
Die Zertifizierung von Unternehmen als „Zugelassene<br />
Wirtschaftsbeteiligte“ (AEO: Authorised Economic Operator)<br />
ist ein Hauptbestandteil der Zollsicherheitsinitiative der<br />
Europäischen Union. Ziel ist es, sämtliche Lieferketten<br />
sicherer zu gestalten und vor Gefahren zu schützen. Hartmann<br />
International als anerkannter AEO gilt als besonders<br />
zuverlässig und glaubwürdig und hat unter anderem die<br />
Möglichkeit, innerhalb der EU – ohne erneute Prüfung – die<br />
Bewilligung für Zollverfahren zu erhalten. In Ergänzung hierzu<br />
ist Hartmann International beim Hauptzollamt (HZA) als<br />
zugelassener Empfänger berechtigt, Zollgut an den eigenen<br />
Lagerstandorten abzuwickeln.<br />
„So kann zum Beispiel ein Container ab Hafen bis zu unserem<br />
Lager auf dem Versandverfahren (T1) angeliefert und verzollt<br />
werden. Bei dieser smarten Lösung können u.a. bei dem<br />
Zollbeschau im Hafen anfallenden Kosten erheblich reduziert<br />
werden. Die Anforderungen der Ware können auf unserer<br />
Zollfläche abgearbeitet werden, während der entladene<br />
Container wieder in die Obhut des Reeders gebracht wird.<br />
Im Bereich Export melden wir als zugelassener Versender<br />
die Abfertigung Ihrer Warensendungen ohne weitere Umfuhr<br />
ganz bequem ab unserem Lager für Sie an.“<br />
Bernhard Dillhage