21.12.2012 Aufrufe

Coburger Amtsblatt - Landkreis Coburg

Coburger Amtsblatt - Landkreis Coburg

Coburger Amtsblatt - Landkreis Coburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong><strong>Coburg</strong>er</strong> <strong>Amtsblatt</strong> Nr. 30 v. 26.08.2011 Seite 84<br />

Ortsteil Herreth: Am Hopfengarten, Am Steigweg,<br />

Bitumenmischanlage, Dorfplatz, Hirtenberg, Hofgasse,<br />

Hutweide, Kirchweg, Mühläcker, Panoramaweg,<br />

Staffelsteiner Straße,<br />

Ortsteil Kaltenbrunn: Am Gries, Am Wiesengrund,<br />

Bahnhofstraße, Birkenweg, Brunnenweg, <strong><strong>Coburg</strong>er</strong><br />

Straße, Dorfäcker, Freibergerstraße, Gartenstraße,<br />

Gäßchen, Hutstraße, Kläranlage, Rathausstraße,<br />

Rosengasse, Wirtsgasse, Zehntrasen<br />

Ortsteil Lohhof<br />

Ortsteil Merkendorf<br />

Ortsteil Schottenstein: Altenberg, Am Steinig,<br />

Beckleinsgasse, Fichtera, Herrengasse, Kirchenrangen,<br />

Obere Dorfstraße, Pfaffengraben, Rossacher Straße,<br />

Schottengasse, Steingässchen, Wassergasse, Zur<br />

Leithen, Zur Mühle<br />

Bekanntmachung<br />

der Haushaltssatzung des Schulverbandes<br />

Untersiemau für das<br />

Haushaltsjahr 2011<br />

I.<br />

Auf Grund des Art. 9 Abs. 9 BaySchFG, § 41 KommZG<br />

sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der<br />

Schulverband folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 624.450 €<br />

und<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 0 €<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt<br />

werden nicht festgesetzt.<br />

1. Verwaltungsumlage<br />

§ 4<br />

a) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte<br />

Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von<br />

Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das<br />

Haushaltsjahr 2011 auf 431.627 € festgesetzt<br />

und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die<br />

entsprechenden Mitglieder des Schulverbandes<br />

umgelegt.<br />

b) Für die Berechnung der Schulverbandsumlage<br />

wird die maßgebende Schülerzahl nach dem<br />

Stand vom 01.10.2010 auf 313 Verbandsschüler<br />

festgesetzt.<br />

c) Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler<br />

auf 1.379,00 € festgesetzt.<br />

2. Investitionsumlage<br />

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen<br />

Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird<br />

auf 25.000 € festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011<br />

in Kraft.<br />

Untersiemau, 18.08.2011<br />

Schulverband Untersiemau<br />

Boßecker<br />

Schulverbandsvorsitzender<br />

II.<br />

Das Landratsamt <strong>Coburg</strong> hat als Rechtsaufsichtsbehörde<br />

mit dem Schreiben 960 - 22 Nr. 108 SV =<br />

361 vom 04.08.2011 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich<br />

gewürdigt.<br />

III.<br />

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das<br />

Haushaltsjahr 2011 liegen in der Zeit<br />

vom 05.09.2011 bis einschließlich 12.09.2011<br />

im Rathaus der Gemeinde Untersiemau, Zimmer 27<br />

(Kämmerei) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden<br />

öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 9 Abs. 9<br />

BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG, Art. 65<br />

Abs. 3 GO). Im Übrigen kann die Haushaltssatzung mit<br />

dem Haushaltsplan und allen Anlagen während des<br />

ganzen Jahres jederzeit eingesehen werden.<br />

Untersiemau, 18.08.2011<br />

Schulverband Untersiemau<br />

Boßecker<br />

Schulverbandsvorsitzender<br />

� Herausgeber: Stadt <strong>Coburg</strong> und <strong>Landkreis</strong> <strong>Coburg</strong> �<br />

� Redaktion und Druck: Landratsamt <strong>Coburg</strong>, Lauterer Str. 60, 96450 <strong>Coburg</strong> �<br />

� homepage: www.landkreis-coburg.de � Redaktion: �09561/514-239 � E-Mail: amtsblatt@coburg.de �<br />

� Erscheinungsweise: wöchentlich freitags � Bezugspreis (Portokostenersatz) jährlich 25,00 € �<br />

� Abbestellungen zum Ende des Kalenderjahres �

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!