Liefer - Leistungsbeschreibung - Elk Fertighaus AG
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Der Auftraggeber hat dann innerhalb einiger Tage eventuelle Mängel oder fehlende, in Auftrag gegebene Leistungen<br />
schriftlich bekanntzugeben. ELK verpflichtet sich, in angemessener Frist, innerhalb von vier Wochen, fehlende Leistungen<br />
zu erbringen bzw. Mängel zu beheben.<br />
Der vorhandene Bauschutt wird außerhalb des Hauses auf einem Platz zusammengetragen. Das Haus selbst wird<br />
aufgeräumt und besenrein übergeben. Für die Beseitigung und Abfuhr des Bauschuttes/Baustellenabfälle ist der Bauherr<br />
zuständig.<br />
Es empfiehlt sich daher, zur Entsorgung des Bauschuttes, bzw. Baustellenabfalles einen Container zur Verfügung zu<br />
stellen, welcher in unmittelbarer Nähe des zu montierenden Blockhauses aufgestellt wird. Abfuhr und<br />
Entsorgungskosten für den Bauschutt, bzw. Baustellenabfall sind im Hauspreis nicht enthalten. Überzähliges<br />
Material wird auf einem Platz am Baugrundstück zusammengetragen, gelagert und von ELK innerhalb eines Monats<br />
abgeholt, andernfalls geht es in das Eigentum des Bauherren über.<br />
Wünscht der Bauherr, dass ELK bei der Kollaudierung (Benützungsbewilligung) anwesend ist, so ist ELK zeitgerecht zu<br />
informieren. Die dadurch entstehenden Zufahrtskosten und Zeitaufwendungen sind ELK zu ersetzen.<br />
Der Bauherr verpflichtet sich, vor Hausabnahme bzw. Übergabe keinerlei Veränderungen/Ausbauleistungen an dem von<br />
ELK errichteten Gewerk durchzuführen, oder durchführen zu lassen. Die Schlüsselübergabe an den Bauherren erfolgt bei<br />
der vollzogenen Hausübergabe durch unseren Montageleiter.<br />
Der Auftraggeber bestätigt, dass sämtliche oben genannten Bedingungen im Einzelnen ausgehandelt worden sind.<br />
5. Gewährleistung<br />
Die Gewährleistung beträgt 3 Jahre auf das montierte Haus und auf alle von uns erbrachten Ausbauleistungen. Für<br />
Bausatzlieferung und Materialpakete 2 Jahre. Da Holz ein natürlicher - lebender - Baustoff ist und die Bauweise mit<br />
Leimbalken eigenen Gesetzmäßigkeiten unterliegt, sind Veränderungen auf Grund der Setzung des Blockrahmens, das<br />
Nachziehen eventuell vorhandener Spannstangen, das Entstehen von Holzrissen, die natürliche Veränderungen, bzw.<br />
Trocknungsfugen, Abnutzungs- Abwitterungserscheinungen durch Arbeiten (Quellen und Schrumpfen) des Holzes wie<br />
auch ein Klemmen bei Fenstern und Türen nach Übernahme von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Behebung<br />
solcher Veränderungen ist möglich, unterliegt jedoch nicht der Garantie. Das Setzungsverhalten eines Blockhauses ist<br />
abhängig von Gebäudehöhen, Standort und Wohnklima.<br />
Bei der Ausstattung/Einrichtung eines Blockhauses ist das Setzungsverhalten der Blockwände zu berücksichtigen. An<br />
Wände gestellte oder befestigte Möbel müssen eine entsprechende Setzungsdistanz/Gleitbefestigung aufweisen, so dass<br />
das natürliche Setzungsverhalten eines Blockhauses nicht behindert wird. Zeitbedingte Formveränderungen unterliegen<br />
nicht der Gewährleistung, bzw. der Reklamationswürdigung.<br />
Hinweis:<br />
Auf Grund der Gegebenheiten der Blockbauweise kann sich die Dachneigung gegenüber der angegebenen Neigung<br />
geringfügig verändern. Die angeführten Balkendimensionen können sich durch Bearbeitung und Witterungseinflüsse<br />
verändern.<br />
Fugenbildungen bei Blockbohlen bzw. Wand/Deckenverkleidungen sind materialbedingt möglich, speziell im<br />
Setzungszeitraum.<br />
Tipps und Hinweise zur Pflege und Wartung Ihres Hauses erhalten Sie mit dem Kundenhandbuch bei der<br />
Hausübernahme/Übergabe.<br />
Wichtige Hinweise und Empfehlungen<br />
Im ELK-Leistungsumfang ist eine 1-malige Einreichplanausfertigung, sowie 1-malige Erstellung der Kellerdecken-<br />
/Bodenplattendraufsichtspläne, Ausführungs- und Werkpläne enthalten.<br />
Sollte auf Grund von unvollständigen oder unrichtigen Angaben von Seiten des Käufers eine Planänderung bzw. eine<br />
weitere Planerstellung notwendig werden, gehen die Kosten dafür zu Lasten des Bauherren. Dies gilt auch bei<br />
Zusatzbestellungen und Stornierungen von Sonderausstattungen wie Erker, Vordach, Gaupen etc. sowie bei gewünschten<br />
Änderungen, die erst nach Ausarbeitung des Baueinreichplanes bekannt gegeben werden.<br />
Beschattung<br />
Durch die großen Glasflächen an Wintergärten, Glasveranden, Glaserkern, aber auch durch die großen, südseitigen<br />
Fensterelemente bei verschiedenen Haustypen ist es, um eine Überwärmung speziell in der warmen Jahreszeit zu<br />
verhindern, unbedingt notwendig, entsprechende Beschattungsanlagen vorzusehen.<br />
Auch durch Dachflächenfenster kann eine solche Überwärmung auftreten.<br />
Zu diesem Zweck bietet ELK im ELK-Programm verschiedene Möglichkeiten, wie Rollläden oder Fensterläden, als<br />
Sonderausstattung an.<br />
ELK empfiehlt bei Wintergärten, großen, südseitigen Fensterelementen oder Dachflächenfenstern die entsprechende<br />
Beschattung z.B. in Form von Rollläden mitzubestellen.<br />
Sollte der Käufer/Besteller bei ELK keine Beschattungsanlage bestellen, sind im Fachhandel entsprechende Anlagen, wie<br />
Raffstores, Außenjalousien oder Markisen für einen nachträglichen Einbau erhältlich.<br />
Information /Baueinreichung<br />
Diese Informationen gelten nur für Österreich<br />
Nachstehend sind die Unterlagen angeführt, die von Ihnen zwecks Einreichplanerstellung bzw. Baueinreichung<br />
beizubringen sind.<br />
Lageplan: Mit dem eigenen und allen Anrainergrundstücken, einschließlich Grundstücksnummern, Einlagezahlen,<br />
Anrainerwohnadressen, Höhenaufnahme, Nordpfeil, im Maßstab.<br />
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