DURIMENT LZF-A - Betontechnik
DURIMENT LZF-A - Betontechnik
DURIMENT LZF-A - Betontechnik
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Wirkungsweise<br />
Betone mit <strong>DURIMENT</strong> <strong>LZF</strong>-A neigen nicht zu Entmischungen und die Hydration wird nicht negativ<br />
beeinflusst. Durch Ladungsverteilung und sterische Behinderung wird die Beweglichkeit des Zementleims<br />
stark verbessert und verlängert somit die Verarbeitungszeit wesentlich. Der Wasseranspruch<br />
für gleiche Konsistenz wird verringert, die Verarbeitbarkeit in weicherer Konsistenz ermöglicht und die<br />
Pumpbarkeit erhöht.<br />
Prüfzeugnisse / Zertifikate<br />
Folgende Prüfberichte und Zertifikate liegen vor und können bei Bedarf angefordert werden:<br />
- Prüfbericht über Erstprüfung von Fließmitteln<br />
- Verträglichkeit von <strong>DURIMENT</strong> <strong>LZF</strong>-A mit <strong>DURIMENT</strong> Luftporenbildnern<br />
- CE-Zertifikat gemäß EN 934-2:2001, Tab. 3.1/3.2 (Nr. 1139-CPD-0008/03)<br />
- Herstellererklärungen<br />
Lagerung<br />
Lagerdauer: 1 Jahr<br />
Lagerbedingungen: frostfrei lagern, vor Sonneneinstrahlung schützen bei Temperaturen unter<br />
+5°C ist ein Auskristallisieren möglich, welches jedoch keinen Einfluss auf die<br />
Wirkung hat, wenn das Zusatzmittelmittel vor Gebrauch erwärmt und gerührt<br />
wird.<br />
Lieferform<br />
Kanne: 25 kg<br />
Fass: 220 kg<br />
Container: 1000 kg<br />
Sicherheitshinweise<br />
<strong>DURIMENT</strong> <strong>LZF</strong>-A ist kein Gefahrenstoff, gemäß EG-Richtlinie 91/155 EWG. <strong>DURIMENT</strong> <strong>LZF</strong>-A ist<br />
schwach Wasser gefährdend WGK=1 (Selbsteinstufung).<br />
Alle weiteren Gefahren-, Sicherheits- und Entsorgungshinweise entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt<br />
sowie der Gebindeetikette.<br />
Mit Erscheinen dieses Datenblattes werden alle älteren Versionen ungültig. Die Angaben dieser Produktinformation basieren auf dem derzeitigen<br />
Kenntnisstand und erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Aus den Daten lassen sich keine rechtlichen Ansprüche ableiten. Der Verarbeiter<br />
hat durch Versuche und Prüfungen sicherzustellen, dass das Produkt für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet ist. Der Verarbeiter hat<br />
bestehende Gesetze, Normen und sonstige Bestimmungen eigenverantwortlich einzuhalten. Informationsstand März 2009<br />
<strong>Betontechnik</strong> GmbH<br />
Grazer Straße 80, A-8665 Langenwang<br />
Tel.: +43 (0) 3854 25 101<br />
Fax: +43 (0) 3854 25 101-40<br />
office@betontechnik.at<br />
Download: www.betontechnik.com <strong>DURIMENT</strong> <strong>LZF</strong>-A 2/2