Wandel am Main - Portraitkunst Isolde Klaunig
Wandel am Main - Portraitkunst Isolde Klaunig
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Begründung:<br />
Die Klägerin ist eine seit Jahrzehnten in Fachkreisen anerkannte Portrait- und<br />
Bildniskünstlerin.<br />
Die Beklagte zu 1. ist Verlegerin der Frankfurter Rundschau. Der Beklagte zu 2. war<br />
bzw. ist verantwortlicher Redaktionsleiter des Lokalteils der Ausgabe der Frankfurter<br />
Rundschau vom 11. November 2011.<br />
I.<br />
Am 16. November 2004 k<strong>am</strong> das Arndt-Portrait der Portrait- und Bildniskünstlerin<br />
<strong>Isolde</strong> <strong>Klaunig</strong> aus dem Jahr 1974 anlässlich des Todes des ehemaligen<br />
Oberbürgermeisters Rudi Arndt in der Galerie der Oberbürgermeister in der<br />
<strong>Wandel</strong>halle des Römers, Römerberg 23, 60313 Frankfurt, zur Enthüllung und<br />
Ausstellung.<br />
© <strong>Isolde</strong> <strong>Klaunig</strong><br />
Das Arndt-Portrait wird seitdem von der Stadt Frankfurt genutzt, ohne dass bis heute<br />
ein einziger Cent an Nutzungsvergütung gezahlt worden ist.<br />
Sieben Jahre nach der Enthüllung war die Klägerin nicht mehr bereit, ihre<br />
fortgesetzte Rechtlosstellung durch die Stadt Frankfurt hinzunehmen.<br />
Die Klägerin machte deshalb zunächst außergerichtlich eine Nutzungsvergütung<br />
geltend. Die Stadt berief sich demgegenüber auf einen angeblich<br />
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