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Informationsbroschüre Kinderbetreuung - Gemeinde Rechberghausen

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Allgemeine Informationen<br />

Betreuung von Kindern ab 2 Jahren und 9 Monaten<br />

Die Aufnahme von Kindern ab einem Alter von 2 Jahren und 9 Monaten ist in allen<br />

Kindergärten möglich, sofern freie Plätze vorhanden sind. Da auch hier ein Kind<br />

unter 3 Jahren rechnerisch mit dem Faktor 2 bei der Gruppenhöchstbelegung<br />

angerechnet wird, sind hier ebenfalls nur beschränkte Kapazitäten vorhanden. Ein<br />

Rechtsanspruch für diese Form der Betreuung besteht ebenfalls nicht.<br />

Kindergartenbeitrag (Gebühren)<br />

Der monatliche Kindergartenbeitrag wird auf Grundlage der Empfehlungen der<br />

kirchlichen und kommunalen Fachberatungen für alle drei Kindergärten in<br />

<strong>Rechberghausen</strong> einheitlich festgesetzt.<br />

Kindergarten:<br />

Monatlicher Regelbeitrag<br />

für 1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind<br />

seit 01.09.2011 Ab 01.09.2012<br />

unter 18 Jahren<br />

für 1 Kind aus einer Familie mit 2<br />

89,00 €<br />

91,00 €<br />

Kindern unter 18 Jahren<br />

für 1 Kind aus einer Familie mit 3<br />

68,00 €<br />

70,00 €<br />

Kindern unter 18 Jahren<br />

für 1 Kind aus einer Familie mit 4 und<br />

45,00 €<br />

46,00 €<br />

mehr Kindern unter 18 Jahren<br />

15,00 €<br />

15,00 €<br />

Für Kinder im Alter zwischen 2 Jahren und 2 Jahren und 9 Monaten wird die<br />

doppelte Gebühr aus vorstehend genannter Tabelle erhoben. Für Kinder im Alter<br />

ab 2 Jahren und 9 Monaten wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.<br />

Bei der Inanspruchnahme von Verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) wird monatlich ein<br />

Zuschlag von 15,00 € erhoben.<br />

Für die derzeit im Katholischen und Evangelischen Kindergarten angebotene<br />

Ganztagesbetreuung werden folgende Elternbeiträge zusätzlich erhoben:<br />

Monatlicher Zusatzbeitrag: seit 01.09.11 Ab 01.09.12<br />

Kath. K. Ev. KiGa Kath. K. Ev. KiGa<br />

1 x Ganztagesbetr. pro Woche 15,00 € 14,00 € 15,00 € 15,00 €<br />

2 x Ganztagesbetr. pro Woche 30,00 € 28,00 € 30,00 € 30,00 €<br />

3 x Ganztagesbetr. pro Woche 45,00 € 42,00 € 45,00 € 45,00 €<br />

4 x Ganztagesbetr. pro Woche 60,00 € 56,00 € 60,00 € 60,00 €<br />

5 x Ganztagesbetr. pro Woche 75,00 € 70,00 € 75,00 € 75,00 €<br />

Das Entgelt für das Mittagessen (derzeit 2,50 € je Essen) ist ebenfalls noch<br />

hinzuzurechnen. In der jeweiligen Einrichtung erhalten Sie dazu weitere Informationen.<br />

2<br />

Krippe:<br />

Allgemeine Informationen<br />

Monatlicher Regelbeitrag<br />

für 1 Kind aus einer Familie mit 1 Kind<br />

seit 01.09.2011 Ab 01.09.2012<br />

unter 18 Jahren<br />

für 1 Kind aus einer Familie mit 2<br />

263,00 €<br />

268,00 €<br />

Kindern unter 18 Jahren<br />

für 1 Kind aus einer Familie mit 3<br />

195,00 €<br />

199,00 €<br />

Kindern unter 18 Jahren<br />

für 1 Kind aus einer Familie mit 4 und<br />

132,00 €<br />

135,00 €<br />

mehr Kindern unter 18 Jahren<br />

53,00 €<br />

54,00 €<br />

Bei der Inanspruchnahme von Verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) wird monatlich ein<br />

Zuschlag von 33,00 € erhoben.<br />

Betreuung in den Ferien des Kindergartens<br />

In „Notfällen“, wenn auch in den Kindergartenferien z. B. aus beruflichen Gründen<br />

eine Betreuung benötigt wird, kann ein Kind ausnahmsweise gegen eine Wochenpauschale<br />

von derzeit 20,00 € in einem der anderen Kindergärten betreut werden.<br />

Bitte sprechen Sie in so einem Fall rechtzeitig „Ihre“ Kindergartenleitung an.<br />

Schülerbetreuung/Mittagstisch<br />

In allen 3 Kindergärten wird in Verbindung mit einem entsprechenden<br />

Betreuungsangebot ein abwechslungsreiches und kindergerechtes Mittagessen<br />

angeboten. Die Kosten für das Mittagessen betragen derzeit 2,50 € je Mittagessen.<br />

Zum gleichen Preis wird auch in der Georg-Thierer-Grundschule ein Mittagstisch<br />

angeboten. Das Angebot des Mittagstisches kann in Verbindung mit der Teilnahme<br />

an der Kernzeitbetreuung und/oder der Nachmittags- und Hausaufgabenbetreuung<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

Zuteilungsmodalitäten<br />

Da das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern an oberster Stelle steht, werden die auf<br />

dem Anmeldebogen angegebenen Wünsche soweit wie möglich berücksichtigt.<br />

Es können jedoch in jedem Kindergarten nur so viele Plätze besetzt werden, wie<br />

freie Platzkapazitäten vorhanden sind. Geschwisterkinder werden bevorzugt einem<br />

bestimmten Kindergarten zugeteilt. Im Übrigen erfolgt die Zuteilung in die<br />

Kindergärten grundsätzlich wohnungsnah und nach Alter.<br />

Wir sind bemüht, den Eltern zeitnah mitzuteilen, welchem Kindergarten ein Kind<br />

zugeteilt wird. Die Zuteilung vor einem Kindergartenjahr erfolgt in einer<br />

Vergabesitzung mit den Leiterinnen aller drei Kindergärten.<br />

3

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