23.12.2012 Aufrufe

[PDF] Dokument ansehen - Amt Jevenstedt

[PDF] Dokument ansehen - Amt Jevenstedt

[PDF] Dokument ansehen - Amt Jevenstedt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 2 Bekanntmachungsblatt <strong>Amt</strong> <strong>Jevenstedt</strong> Nr. 25/2012<br />

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 108.600 €<br />

einem Jahresüberschuss von 10.200 €<br />

2. im Finanzplan mit<br />

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus<br />

laufender Verwaltungstätigkeit auf 116.300 €<br />

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus<br />

laufender Verwaltungstätigkeit auf 99.200 €<br />

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit<br />

und der Finanzierungstätigkeit auf 1.800 €<br />

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit<br />

und der Finanzierungstätigkeit auf 7.700 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Es werden festgesetzt:<br />

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 €<br />

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf<br />

7.000 €<br />

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 €<br />

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf<br />

0,0 Stellen<br />

§ 3<br />

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A) 260 %<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 %<br />

2. Gewerbesteuer 310 %<br />

Brinjahe, 29.11.2012 Veröffentlicht!<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Jevenstedt</strong><br />

Gemeinde Brinjahe Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />

Im Auftrag<br />

Edlef Backsen Axel Petersen<br />

Bürgermeister Kämmerer<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Jevenstedt</strong> 16.12.2012<br />

Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />

I. Nachtragshaushaltssatzung<br />

der Gemeinde Hörsten für das Haushaltsjahr 2012<br />

Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.11.2012 folgende Nachtragshaushaltssatzung<br />

erlassen:<br />

§ 1<br />

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden<br />

erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbeitrag<br />

des Haushaltsplanes einschl. der<br />

Nachträge<br />

gegenüber nunmehr<br />

bisher fest gesetzt<br />

€ € € €<br />

1. im Ergebnisplan der<br />

Gesamtbetrag der Erträge 28.700 148.600 119.900<br />

Gesamtbetrag der Aufwendungen 700 136.500 135.800<br />

Jahresüberschuss 12.100<br />

Jahresfehlbetrag<br />

2. im Finanzplan der<br />

15.900<br />

Gesamtbetrag der Einzahlungen<br />

aus laufender Verwaltungstätigkeit<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />

28.700 146.800 118.100<br />

aus laufender Verwaltungstätigkeit<br />

Gesamtbetrag der Einzahlungen<br />

aus der Investitionstätigkeit und<br />

3.800 124.900 121.100<br />

der Finanzierungstätigkeit<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen<br />

aus der Investitionstätigkeit und<br />

8.200 0 8.200<br />

der Finanzierungstätigkeit 0 0<br />

§ 2<br />

unverändert<br />

§ 3<br />

unverändert

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!