Fluss_2021
Flusskatalog 2021
Flusskatalog 2021
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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a
des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden enthält in übersichtlicher Form Ihre wichtigsten Rechte als Reisenden.
Bitte lesen Sie es vor der Buchung einer unserer Reisen in Ruhe durch:
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen IKARUS Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße
Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen IKARUS Reisen GmbH ü ber die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der
Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
– Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise
vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
– Es haftet im mer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung
aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
– Die Reisenden e rhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle,
über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung
setzen können.
– Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und
unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.
– Der Preis de r Pauschalreise darf nur e rhöht werden, wenn bestim mte Kosten
(zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn die s im Vertrag ausdrücklich
vorgesehen ist, und in jedem Fall bis späte stens 20 Tage vor Beginn de r Pauschalreise.
Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt,
kann der Reisende vom Ve rtrag zurücktreten. Wenn sich ein Re iseveranstalter
das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Re isende das Recht auf eine
Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
– Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten
und e rhalten eine volle Erstattung alle r Zahlungen, wenn einer der
wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Pre ises erheblich
geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer
die Pauschalreise vor Be ginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch
auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
– Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Be ginn der
Pauschalreise ohne Zahlung e iner Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktrete n,
beispielsweise wenn am Bestim mungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme
bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
– Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pau schalreise gegen Zahlung
einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
– Können nach Beginn der Pauschalre ise wesentliche Bestandteile der Pau -
schalreise nicht vereinbarungsge mäß durchgeführt werden, so sind de m
Reisenden angemessene ande re Vorkehrungen ohne Mehrkoste n anzubieten.
Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Ver -
trag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht
„Kündigung“), wenn Leistungen nicht ge mäß dem Vertrag e rbracht werden
und die s erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung de r vertraglichen
Pauschalreiseleistungen hat und de r Reiseveranstalter es ve rsäumt, Abhilfe zu
schaffen.
– Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz,
wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
– Der Reiseveranstalter leistet dem Re isenden Beistand, we nn dieser sich in
Schwierigkeiten befindet.
– Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in e inigen Mitgliedstaaten
- des Re isevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz
des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn
der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pau schalreise,
so wird die Rückbeförderung der Reisende n gewährleistet. IKARUS
Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit HanseMerkur Reiseversicherungen
AG abgeschlosse n. Die Reisenden können diese Einrichtung oder
gegebenenfalls die zuständige Behörde (Hanse Merkur Reiseversicherungen
AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel. +4 9(0)40/53799360,
Email: insolvenz@hansemerkur.de) kontaktieren, wenn ihne n Leistungen aufgrund
der Insolvenz von IKARUS Reisen GmbH verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:
www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verantwortlicher Reiseveranstalter: IKARUS Reisen GmbH, Kaiserstr. 25, 76131 Karlsruhe
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Vereinbarungen, die das Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen als Kunden und uns als Veranstalter regeln. Sie erkennen diese AGB (Stand
November 2020) mit Ihrer Anmeldung an. Diese AGB sind Bestandteil des Reisevertrags und
setzen alle bisherigen AGB außer Kraft.
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung per Fax, E-Mail, Post, Telefon oder über www.ikarus-reisen.de bieten Sie
uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Erklärungen gegenüber dem Anmelder
gelten gegenüber sämtlichen in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmern als zugegangen.
Sie sind als Kunde 7 Tage an die Reiseanmeldung gebunden, innerhalb dieser Frist
wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Anmeldungen unter einer Bedingung gelten
nur dann als angenommen, wenn die Annahme der Bedingung vom Veranstalter schriftlich
bestätigt wird.
2. Bestätigung
Der Reisevertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch den Reiseveranstalter zustande.
Dem Reisenden ist nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung zur Verfügung
zu stellen. Bei Nichteingang einer Bestätigung bis 7 Tage nach Reiseanmeldung sollte
der Kunde mahnen (Mitwirkungspflicht).
In der Regel erhalten Sie bis 14 Tage vor Reisebeginn (bei Wochenendfahrten bis 3 Tage vor
Reisebeginn) ein ausführliches Rundschreiben mit allen notwendigen Einzelheiten (z.B. Abfahrtszeit)
und Reiseunterlagen. Sollten Sie wider Erwarten ein solches Rundschreiben bis 3
Tage vor Reisebeginn nicht erhalten haben, besteht Ihre Mitwirkungspflicht darin, uns umgehend
zu benachrichtigen.
3. Vermittelte Leistungen
Bei ausdrücklich im Katalog, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt
bezeichneten Nebenleistungen (z.B. Theater- und Konzerttickets) sind wir nicht Veranstalter,
sondern nur Vermittler nach § 651v BGB. Als Vermittler haften wir grundsätzlich nur für die Vermittlung,
einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB, nicht aber
für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als
Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisemittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit
zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Leistungen,
die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z.B. am
Urlaubsziel ausgewählt werden, sind ebenfalls vermittelte Leistungen.
4. Bezahlung
4.1. Anzahlung
Die Forderung von Zahlungen und das Annehmen von Zahlungen des Reisenden durch den
Veranstalter sind nach Abschluss des Reisevertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrages
und Übermittlung des Sicherungsscheines an den Reisenden
zulässig. Bei Buchung einer Reise, d.h. Abschluss des Reisevertrages, ist bei unseren Reisen
eine Anzahlung von 20% fällig.
4.2. Restzahlung
Der Restreisepreis wird 21 Tage vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen
(Fahrscheine, Gutscheine, Eintrittskarten etc.) fällig. Vertragsabschlüsse innerhalb von drei
Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten
Reisepreises gegen Aushändigung der Reiseunterlagen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl
ist der Restbetrag zu zahlen, wenn der Reiseveranstalter nicht mehr nach Ziffer 9 zurücktreten
kann.
5. Leistungen
Der Veranstalter behält sich Änderungen und Korrekturen des Katalogs vor, insbesondere Änderungen
der Reisebeschreibung und Preise. Er darf eine konkrete Änderung der Katalog- und
Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert. Der
Veranstalter hat die Informationspflichten vor Reiseanmeldung, soweit diese für die vorgesehene
Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs.1 BGB zu erfüllen. Vertragsinhalt und Leistungen
bestimmen sich nach den vor Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters und
den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit diese in der Reisebestätigung vereinbart
wurden. Der Veranstalter hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach
§ 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung
in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann der
Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen.
6. Leistungsänderungen
Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter sind einseitig zulässig,
aber nur wirksam, wenn Sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden klar, verständlich und
hervorgehoben vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben
hiervon unberührt. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den
konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig. Der Veranstalter hat
diesbezüglich ausdrücklich zu unterrichten. Der Reisende kann vom Vertrag zurücktreten oder
die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters
annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters
als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden. Wird die erhebliche Änderung
oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung, wenn
die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für den
Veranstalter geringere Kosten, so sind dem Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 23