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Mehr Gerechtigkeit bei Adoption! - Wikimirror NRW

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Paragraphen 1741 bis 1766 des BGB und daraus folgend die weiteren <strong>Adoption</strong>sgesetze entsprechend<br />

ueberar<strong>bei</strong>tet, geaendert bzw. gestrichen werden.<br />

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2.<br />

Das Mindestalter des zu adoptierenden Kindes soll 12 Wochen betragen. Ist dieses Alter ueberschritten,<br />

muss ebenfalls eine 12 Wochen-Frist eingehalten werden. Waehrend dieser Zeit muessen sich abgebende<br />

Eltern durch eine unabhaengige Stelle beraten lassen. Hiermit soll erreicht werden, dass abgebende Eltern<br />

eine Beratungsbescheinigung vorzulegen haben, da sie meist aus einer Notsituation heraus handeln, ohne<br />

ueber die lebenslangen Folgen der <strong>Adoption</strong> fuer sich selbst und ihr Kind neutral aufgeklaert worden zu sein.<br />

Der Vorname des Kindes muss erhalten bleiben. Weitere Vornamen koennen hinzugefuegt werden. Die<br />

Geburtsurkunde des Kindes darf nicht auf den Namen der Adoptiveltern abgeaendert werden, sondern muss<br />

alle Elternteile <strong>bei</strong>nhalten.<br />

Der Petent fordert die Schaffung gesetzlicher Bestimmungen zur halboffenen und offenen <strong>Adoption</strong>. Analog<br />

zur Erwachsenen-<strong>Adoption</strong> sollen die Verwandtschaftsverhaeltni sse zur leiblichen Familie bestehen bleiben.<br />

Eine Inkognitoadoption darf ausschließlich nach richterlichem Beschluss in Notfaellen durchgefuehrt werden,<br />

da jede Inkognito-<strong>Adoption</strong> einen massiven Eingriff in die Identitaet des Adoptierten bedeutet.<br />

Adoptiveltern muessen verpflichtet werden, den Kindern ihre Abstammung mitzuteilen, damit das Recht auf<br />

Kenntnis der Abstammung ab dem 16. Lebensjahr auch fuer adoptierte Menschen Gueltigkeit hat. Fuer<br />

<strong>Adoption</strong>en, die vor Inkrafttreten dieser Gesetzesaenderung durchgefuehrt wurden, wird ein lebenslanges<br />

Recht auf <strong>Adoption</strong>saufhebung, durch den Adoptierten, gefordert. Ab Volljaehrigkeit moegen diese<br />

Adoptierten selbst entscheiden, ob sie die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes der Annehmenden<br />

<strong>bei</strong>behalten, oder die rechtliche Stellung zu den leiblichen Eltern wieder aufleben lassen. Vom Inkognito<br />

betroffenen leiblichen Eltern, Großeltern, Geschwistern und Halbgeschwistern soll die Moeglichkeit der<br />

Kontaktaufnahme zum volljaehrigen Adoptierten ueber das Jugendamt / die <strong>Adoption</strong>svermittlungsstel le,<br />

ohne vorherige Erlaubniseinholung <strong>bei</strong> den Adoptiveltern, gestattet sein.<br />

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3.<br />

Nach heutiger Gesetzeslage liegt es einzig im Ermessen der Annehmenden, sich an einer OEffnung des<br />

Inkognitos zu halten. Inkognito und Ausforschungsverbot koennen zur Verschleierung der Herkunft fuehren.<br />

Eine Beratung von Herkunftseltern durch <strong>Adoption</strong>svermittler ist unredlich. Die Unaufhebbarkeit einer<br />

<strong>Adoption</strong> wird gaengigerweise damit begruendet, dass Adoptierte anderen Kindern voellig gleichgestellt seien<br />

und diese ihren Eltern auch die Verwandtschaft nicht aufkuendigen koennten. Dies ist unzutreffend, da<br />

Scheineheliche ihren Status nach Erlangung der Volljaehrigkeit anfechten koennen. Es widerspricht der<br />

Menschenwuerde, dass die <strong>Adoption</strong>sgesetze das Leben erwachsener Adoptierter in Gestalt lebenslaenglich<br />

entmuendigender<br />

Einschraenkungen regulieren.<br />

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What is the aim of this petition?<br />

This Petition is made by concerned persons who try to find inferences what adoption means for the relevant<br />

people.<br />

Still the existing legal situation in Germany is that adoptees lose their natural rights.<br />

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