Grundbuch neu - Wolfern
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Grundbuch neu - Wolfern
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"<strong>Grundbuch</strong> <strong>neu</strong>" – was ist zu berücksichtigen?<br />
Am 7. Mai 2012 wurde die bisherige<br />
<strong>Grundbuch</strong>sdatenbank in eine<br />
<strong>neu</strong>e Datenbank („<strong>Grundbuch</strong><br />
<strong>neu</strong>“) übertragen und mit deren<br />
Betrieb begonnen.<br />
Dabei kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass bei der Übertragung<br />
aller bestehenden Daten (der<br />
rund 11 Mio. Grundstücke) Fehler<br />
aufgetreten sind. Allen Grundstückseigentümern<br />
und sonstigen<br />
Buchberechtigten wird daher<br />
empfohlen, den <strong>Grundbuch</strong>sstand<br />
zu überprüfen (<strong>neu</strong>en und alten<br />
Stand vergleichen).<br />
Ist zB bei einer Liegenschaft im<br />
alten <strong>Grundbuch</strong> eine Hypothek<br />
eingetragen, diese aber infolge eines<br />
Fehlers nicht übertragen worden,<br />
so kann diese Liegenschaft<br />
bis 6. November nicht lastenfrei<br />
erworben werden, auch wenn die<br />
Hypothek im <strong>neu</strong>en <strong>Grundbuch</strong><br />
nicht ersichtlich ist. Ab 7. November<br />
kann sie dann lastenfrei erworben<br />
werden.<br />
Bei Dienstbarkeiten (zB Wegerecht,<br />
Weiderecht, Wasserleitungsrecht<br />
über fremden Boden) ist zu<br />
beachten, dass sowohl das Lastenblatt<br />
des dienenden Grundstückes<br />
als auch das Gutsbestandsblatt des<br />
herrschenden Grundstückes überprüft<br />
werden sollten.<br />
Gesagtes gilt auch für andere<br />
Rechte, die zur Eintragung ins<br />
<strong>Grundbuch</strong> geeignet sind, wie zB<br />
Wiederkaufs-, Vorkaufsrechte,<br />
Veräußerungs- und Belastungsverbote<br />
oder Klagsanmerkungen.<br />
Korrekturen können noch bis 6.<br />
November 2012 kostenlos beantragt<br />
werden.<br />
Grenzkatastergrundstücke<br />
„G“<br />
Rund 1 Mio. der österreichischen<br />
Grundstücke sind im Grenzkataster<br />
einverleibt. Diese Einverleibung<br />
wird im Grundstücksverzeichnis<br />
des <strong>Grundbuch</strong>es mit „G“ neben<br />
der Grundstücksnummer im<br />
Hauptbuch gekennzeichnet. Um<br />
sichergehen zu können, dass diese<br />
Grundstücke auch nach der Übertragung<br />
in die <strong>neu</strong>e Datenbank<br />
mit „G“ versehen sind, bestehen<br />
zwei Überprüfungsmöglichkeiten:<br />
entweder auf http://www.bev.<br />
gv.at (Homepage des Bundesamtes<br />
für Eich- und Vermessungswesen<br />
BEV) oder direkt beim Vermessungsamt.<br />
Die Angaben des Grenzkatasters<br />
bilden die Grundlage für die<br />
Bestimmung des Grenzverlaufes<br />
(„Papiergrenze“). Diese verbindliche<br />
Festlegung der Grenzen bietet<br />
einen erhöhten Rechtsschutz, denn<br />
damit ist eine Klage, mit der die<br />
Unrichtigkeit der Grenze behauptet<br />
wird, unzulässig. Außerdem ist<br />
die Ersitzung von Teilen eines im<br />
Grenzkataster enthaltenen Grundstücks<br />
ausgeschlossen.<br />
Vorsicht: Sollte ein Grenzkataster-<br />
Ökostrompauschale - Antrag auf Befreiung nicht vergessen<br />
Seit 1. Juli 2012 (Inkrafttreten des<br />
<strong>neu</strong>en Ökostromgesetzes) sind einkommensschwache<br />
Haushalte von<br />
der Entrichtung der sogenannten<br />
Ökostrompauschale, sowie von der<br />
Bezahlung des 20 Euro übersteigenden<br />
Teils des Ökostromförderbeitrags<br />
befreit. Es ist dazu ein Antrag<br />
bei der GIS Gebühren Info Service<br />
GmbH zu stellen. Alle betroffenen<br />
Haushalte wurden in den letzten<br />
Tagen von der GIS verständigt.<br />
Wir erinnern Sie nochmals, diesen<br />
Antrag zu stellen. Die Mitarbeiter<br />
am Marktgemeindeamt <strong>Wolfern</strong><br />
sind gerne bereit, Sie dabei zu unterstützen.<br />
Voraussetzung für die Befreiung:<br />
grundstück in der <strong>neu</strong>en Datenbank<br />
fälschlicherweise nicht mit<br />
„G“ ausgewiesen sein, dann kann<br />
dies bis 6. November 2012 von<br />
Amts wegen oder auf Antrag berichtigt<br />
werden. Dieser Rechtsbehelf<br />
ist bei jenem Vermessungsamt<br />
zu erheben, in dessen Sprengel sich<br />
das Grundstück befindet.<br />
Generelle Neuerungen im<br />
„<strong>Grundbuch</strong> <strong>neu</strong>“<br />
Mit dieser elektronischen Umschreibung<br />
sind auch einige Neuerungen<br />
verbunden. So wird für<br />
Eigentümer die Möglichkeit geschaffen,<br />
sogenannte „Liegenschaftsgruppen“<br />
(der Eigentümer<br />
mehrerer Liegenschaften kann<br />
diese unter einem einheitlichen<br />
Namen zusammenfassen) einzurichten.<br />
Außerdem werden der<br />
elektronische Rangordnungsbeschluss<br />
und sprengelübergreifende<br />
Anträge und Entscheidungen<br />
betreffend Simultanhypotheken<br />
geschaffen.<br />
<strong>Grundbuch</strong>sauszüge erhalten Sie<br />
bei allen Bezirksgerichten, Notaren,<br />
Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen<br />
(Zivilgeometer) in<br />
Banken und am Marktgemeindeamt<br />
<strong>Wolfern</strong>.<br />
Für den zum Vergleich erforderlichen<br />
alten <strong>Grundbuch</strong>sauszug entstehen<br />
keine Kosten. Lediglich für<br />
den <strong>neu</strong>en Auszug ist eine Gebühr<br />
zu entrichten!<br />
•Der Bezug des Zuschusses zu den<br />
Fernsprechentgelten.<br />
•Es muss sich bei dem Wohnsitz, für<br />
den die Befreiung beantragt wird,<br />
um den Hauptwohnsitz handeln<br />
und<br />
•Die Stromrechnung muss auf den<br />
Namen des Antragstellers ausgestellt<br />
sein.