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BESTEHENS- UND MINDESTBESTEHENSGRENZEN

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ÖSD ZERTIFIKAT A1 / KID A1<br />

Die Bestehensgrenze der Gesamtprüfung liegt bei 50%, also bei 50/100 Punkten,<br />

mit der Voraussetzung, die Mindestbestehensgrenze in den einzelnen Fertigkeiten<br />

(Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck) erreicht zu haben. Beim<br />

schriftlichen Teil liegt die Bestehensgrenze bei 38/75 Punkten, während sie beim<br />

mündlichen Teil bei 12/25 Punkten liegt.<br />

Halbmodularität: Die beiden Prüfungsteile Schriftlich (Leseverstehen,<br />

Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck) und Mündlich (Mündlicher Ausdruck)<br />

können unabhängig voneinander abgelegt werden. Für jeden bestandenen<br />

Prüfungsteil wird ein Teilzertifikat ausgestellt. Prüfungsteilnehmende, die beide Teile<br />

an einem Termin oder innerhalb eines Jahres vom ersten Prüfungstermin ablegen<br />

und bestehen, erhalten ein Gesamtzertifikat.

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