Hundesteuersatzung - Stadtkyll
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3. Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im<br />
Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität<br />
oder Gefährlichkeit ergeben.<br />
§ 11<br />
Steuersatz<br />
(1) Der Steuersatz je Hund wird jährlich in der Haushaltssatzung festgelegt. Dabei<br />
kann gegenüber dem Regelsatz für Kampfhunde im Sinne des § 10 ein erhöhter<br />
Steuersatz festgelegt werden.<br />
Für den ersten/zweiten/jeden weiteren Hund/Kampfhund können unterschiedliche<br />
Steuersätze festgesetzt werden.<br />
(2) Steuerfrei gehaltene Hunde (§§ 4, 5) werden bei der Berechnung der Anzahl der<br />
Hunde nicht angesetzt. Steuerermäßigte Hunde (§§ 6, 7) und Kampfhunde im<br />
Sinne des § 10 gelten als erste Hunde.<br />
(3) Ein Billigkeitserlass ist nach den Vorschriften des § 227 AO möglich.<br />
§ 12<br />
Fälligkeit<br />
(1) Die Hundesteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar,<br />
15. Mai, 15. August und 15. November fällig.<br />
(2) Für diejenigen Steuerschuldner/Steuerschuldnerinnen, die für das Kalenderjahr<br />
die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die<br />
Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die<br />
Steuerschuldner/Steuerschuldnerinnen treten mit dem Tage der öffentlichen<br />
Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem<br />
Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.<br />
§ 13<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
Ordnungswidrig i.S.d. § 24 Abs. 5 Gemeindeordnung handelt, wer gegen § 3<br />
(Anzeigepflicht) und § 7 Abs. 3 (Zwingersteuer) verstößt. Zuwiderhandlungen gegen<br />
diese Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu bis zu<br />
5.000 Euro 2 geahndet werden.<br />
§ 14<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2001 in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 27.11.1987 einschließlich der hierzu<br />
ergangenen Änderungen außer Kraft.<br />
<strong>Stadtkyll</strong>, 21.11.2000<br />
Ortsgemeinde <strong>Stadtkyll</strong><br />
2 Euro-Anpassungssatzung vom 27.08.2001, in Kraft getreten am 01.01.2002<br />
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