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DER MAINZER - Das Magazin für Mainz und Rheinhessen - Nr. 368

DER MAINZER, das Magazin für Mainz und Rheinhessen bietet Artikel zu aktuellen Themen aus Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Freizeit, Kultur und Sport. Außerdem: Restauranttests, Einkaufstipps sowie Veranstaltungshinweise!

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A N Z E I G E WIRTSCHAFT | <strong>DER</strong> <strong>MAINZER</strong> 05. 2021 | 23<br />

BERLINER TESTAMENT – BESON<strong>DER</strong>HEITEN UND FALLSTRICKE<br />

Unter Eheleuten erfreut sich das sogenannte Berliner Testament großer Beliebtheit – denn es bietet<br />

gegenseitige Sicherheit. Was an dem Berliner Testament besonders ist <strong>und</strong> wo Fallstricke liegen erklärt der MVB-Experte,<br />

Heinz Ripperger, Leiter Vorsorge- <strong>und</strong> Generationenberatung, im Interview.<br />

Wo liegen die Besonderheiten des Berliner<br />

Testaments <strong>und</strong> was ist darin geregelt?<br />

Hr. Ripperger: <strong>Das</strong> Berliner Testament ist<br />

eine besondere Form eines gemeinschaftlichen<br />

Testaments, in dem sich Ehegatten bzw.<br />

eingetragene Lebenspartner gegenseitig zu<br />

Alleinerben einsetzen. Nach dem Tod des zuletzt<br />

versterbenden Ehegatten bzw. eingetragenen<br />

Lebenspartners werden dann meist die<br />

Kinder als Erben vorgesehen. Die Besonderheit<br />

besteht u.a. darin, dass alles in einer einzigen<br />

Verfügung geregelt wird. Dies kann notariell<br />

oder eigenhändig erfolgen.<br />

Was ist der häufige Zweck eines Berliner<br />

Testaments?<br />

Hr. Ripperger: Die Ehegatten bzw. eingetragenen<br />

Lebenspartner möchten durch die<br />

gegenseitige Alleinerben-Einsetzung erreichen,<br />

dass der Längerlebende finanziell abgesichert<br />

ist <strong>und</strong> die Kinder nicht sofort am Nachlass<br />

beteiligt werden. Sie müssen sich bis zum Tod<br />

des Längerlebenden gedulden. Ansonsten besteht<br />

die Gefahr, dass der Längerlebende z.B.<br />

das Eigenheim verkaufen muss, um die Kinder<br />

auszuzahlen. Zusätzlich kann der Vermögensabfluss<br />

durch Erbauszahlung negative Auswirkungen<br />

auf die Versorgung des Längerlebenden<br />

haben.<br />

Gibt es auch steuerliche Besonderheiten?<br />

Hr. Ripperger: Vielen Nutzern des Berliner<br />

Testaments ist nicht immer klar, dass durch<br />

die Regelung, den Ehegatten bzw. eingetragenen<br />

Lebenspartner als Alleinerben <strong>und</strong> Kinder<br />

nur als Schlusserben zu benennen, der<br />

Freibetrag eines Elternteils im Hinblick auf<br />

die Kinder nicht genutzt wird. Sind z.B. zwei<br />

Kinder vorhanden, gehen dadurch schnell<br />

800.000 Freibetrag Euro verloren – da pro<br />

Kind <strong>und</strong> Elternteil 400.000 Euro Freibetrag<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zur Verfügung stehen.<br />

<strong>Das</strong> Interview in voller Länge mit Hinweisen<br />

<strong>für</strong> ein sinnvolles Vorgehen sowie Tipps,<br />

wie Sie Fallstricke vermeiden, finden Sie unter<br />

mvb.de/berliner-testament<br />

Für alle, die sich zu Hause auf den Notfall<br />

vorbereiten wollen, bieten wir zudem einen<br />

Notfallplanordner an. <strong>Das</strong> hilft insbesondere<br />

Angehörigen im Fall der Fälle alle wichtigen<br />

Informationen zu finden <strong>und</strong> die richtigen<br />

Entscheidungen treffen zu können.<br />

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