DER MAINZER - Das Magazin für Mainz und Rheinhessen - Nr. 368
DER MAINZER, das Magazin für Mainz und Rheinhessen bietet Artikel zu aktuellen Themen aus Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Freizeit, Kultur und Sport. Außerdem: Restauranttests, Einkaufstipps sowie Veranstaltungshinweise!
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A N Z E I G E WIRTSCHAFT | <strong>DER</strong> <strong>MAINZER</strong> 05. 2021 | 23<br />
BERLINER TESTAMENT – BESON<strong>DER</strong>HEITEN UND FALLSTRICKE<br />
Unter Eheleuten erfreut sich das sogenannte Berliner Testament großer Beliebtheit – denn es bietet<br />
gegenseitige Sicherheit. Was an dem Berliner Testament besonders ist <strong>und</strong> wo Fallstricke liegen erklärt der MVB-Experte,<br />
Heinz Ripperger, Leiter Vorsorge- <strong>und</strong> Generationenberatung, im Interview.<br />
Wo liegen die Besonderheiten des Berliner<br />
Testaments <strong>und</strong> was ist darin geregelt?<br />
Hr. Ripperger: <strong>Das</strong> Berliner Testament ist<br />
eine besondere Form eines gemeinschaftlichen<br />
Testaments, in dem sich Ehegatten bzw.<br />
eingetragene Lebenspartner gegenseitig zu<br />
Alleinerben einsetzen. Nach dem Tod des zuletzt<br />
versterbenden Ehegatten bzw. eingetragenen<br />
Lebenspartners werden dann meist die<br />
Kinder als Erben vorgesehen. Die Besonderheit<br />
besteht u.a. darin, dass alles in einer einzigen<br />
Verfügung geregelt wird. Dies kann notariell<br />
oder eigenhändig erfolgen.<br />
Was ist der häufige Zweck eines Berliner<br />
Testaments?<br />
Hr. Ripperger: Die Ehegatten bzw. eingetragenen<br />
Lebenspartner möchten durch die<br />
gegenseitige Alleinerben-Einsetzung erreichen,<br />
dass der Längerlebende finanziell abgesichert<br />
ist <strong>und</strong> die Kinder nicht sofort am Nachlass<br />
beteiligt werden. Sie müssen sich bis zum Tod<br />
des Längerlebenden gedulden. Ansonsten besteht<br />
die Gefahr, dass der Längerlebende z.B.<br />
das Eigenheim verkaufen muss, um die Kinder<br />
auszuzahlen. Zusätzlich kann der Vermögensabfluss<br />
durch Erbauszahlung negative Auswirkungen<br />
auf die Versorgung des Längerlebenden<br />
haben.<br />
Gibt es auch steuerliche Besonderheiten?<br />
Hr. Ripperger: Vielen Nutzern des Berliner<br />
Testaments ist nicht immer klar, dass durch<br />
die Regelung, den Ehegatten bzw. eingetragenen<br />
Lebenspartner als Alleinerben <strong>und</strong> Kinder<br />
nur als Schlusserben zu benennen, der<br />
Freibetrag eines Elternteils im Hinblick auf<br />
die Kinder nicht genutzt wird. Sind z.B. zwei<br />
Kinder vorhanden, gehen dadurch schnell<br />
800.000 Freibetrag Euro verloren – da pro<br />
Kind <strong>und</strong> Elternteil 400.000 Euro Freibetrag<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich zur Verfügung stehen.<br />
<strong>Das</strong> Interview in voller Länge mit Hinweisen<br />
<strong>für</strong> ein sinnvolles Vorgehen sowie Tipps,<br />
wie Sie Fallstricke vermeiden, finden Sie unter<br />
mvb.de/berliner-testament<br />
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