Neue „Zahlungsanweisung“ - Gemeinde Eggendorf
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Zu Hause in <strong>Eggendorf</strong> • April 2011 I SERVICE 23<br />
Robert Kalusa ist Kommandant der<br />
Polizeiinspektion <strong>Eggendorf</strong><br />
Foto: Franz Baldauf<br />
Rechtzeitig zur wärmeren Jahreszeit<br />
möchte ich mich einem alljährlich<br />
aktuellen Thema widmen: Zweiräder,<br />
genauer gesagt Mopeds.<br />
Während unsere jungen Mitbürger auf<br />
ihren Zweirädern ihren Drang nach<br />
Gemeinschaft ausleben, nerven diese<br />
Aktivitäten oftmals die Anrainer der<br />
beliebten Treffpunkte.<br />
Ein Heilmittel ist es sicher nicht, über<br />
das polizeiliche Intervenieren zu versuchen,<br />
sie von einem Ort zu vertreiben.<br />
Wenn sich unsere Jugend einigermaßen<br />
diszipliniert an solchen „Treffs“ verhält,<br />
haben wir keine Möglichkeit einzuschreiten<br />
und wollen dies auch nicht.<br />
Ein gewisser Freiraum muss auch für<br />
unsere Jugendlichen vorhanden sein!<br />
Anderseits ist an die Jugendlichen und<br />
deren Erziehungsberechtigten zu appellieren,<br />
ihre Mopeds in einen gesetzlichen<br />
Zustand zu bringen, der nicht<br />
negativ durch überhöhte Geschwindigkeiten<br />
und vor allem unsachgemäßen<br />
Lärm auffällt. Oftmals werden diese<br />
technischen Umbauten durch die<br />
Erziehungsberechtigten geduldet oder<br />
sogar unterstützt.<br />
Um auf die Folgen derartiger Umbauten<br />
hinzuweisen, möchte ich hier einige<br />
Bestimmungen aus den Gesetzen zitieren:<br />
Ein Motorfahrrad (Moped) darf grund-<br />
Die Polizeiinspektion <strong>Eggendorf</strong> informiert<br />
Frühlingszeit – Zweiradzeit<br />
sätzlich ab dem vollendeten 16.<br />
Lebensjahr und nach acht theoretischen<br />
Unterrichtseinheiten gelenkt<br />
werden.<br />
Ab dem 15. Lebensjahr darf ein<br />
derartiges Kfz gelenkt werden,<br />
wenn zusätzlich sechs Unterrichtseinheiten<br />
in einer Fahrschule abgelegt<br />
und eine ausreichende Fahrzeugbeherrschung<br />
nachgewiesen<br />
wurde. Die Einwilligung eines<br />
Erziehungsberechtigten ist ebenso<br />
erforderlich.<br />
Bis zum 20. Lebensjahr darf der<br />
Atemalkoholgehalt nicht mehr als<br />
0,05 mg/l (0,1 Promille) betragen!<br />
Technische Änderungen am<br />
Moped sind nur mit Bewilligung<br />
einer Prüfstelle gestattet.<br />
Ein Moped darf eine höchst zulässige<br />
Geschwindigkeit von 45 km/h<br />
erreichen, die Profiltiefe muss mindesten<br />
1 mm betragen.<br />
Verboten ist beispielsweise<br />
� nebeneinander fahren,<br />
� dieselbe Straße ohne Grund<br />
mehrfach befahren<br />
� den Motor am Stand länger als<br />
unbedingt notwendig laufen lassen.<br />
Sollte ein Motorfahrrad technisch<br />
so verändert werden, dass Geschwindigkeitsübertretungenmöglich<br />
sind, so kann dies folgende<br />
Konsequenzen haben:<br />
� Fahren ohne gültige Lenkerberechtigung<br />
(Mindeststrafe 363<br />
Euro),<br />
� Fahren ohne Versicherungsschutz<br />
(Regress!), Nichtanzeigen<br />
von Typenänderung, Überschreiten der<br />
Bauartgeschwindigkeit und selektiv<br />
andere Übertretungen (Gesamtstrafen<br />
von rund 1.000 Euro möglich).<br />
Sollte eine Kennzeichenabnahme erfolgen,<br />
so kann das Mofa erst wieder<br />
nach einer Überprüfung bei einer<br />
Landesprüfstelle angemeldet werden.<br />
Es geht hier nicht nur um die Sicherheit<br />
der Fahrzeuglenker, sondern auch um<br />
jene der anderen Verkehrsteilnehmer.<br />
Aus diesem Grund ersuchen wir nicht<br />
nur die Jugendlichen, entsprechende<br />
Vernunft walten zu lassen, sondern<br />
appellieren auch an die Erziehungsberechtigten<br />
im Sinne der Sicherheit<br />
ihrer Kinder, die motorisierten Gefährte<br />
zu begutachten.<br />
In eigener Sache möchte ich Sie<br />
abschließend ersuchen, sich nicht<br />
davor zu scheuen, uns verdächtige<br />
Wahrnehmungen unverzüglich mitzuteilen.<br />
Wir sind zwar für Ihre Sicherheit in<br />
unserem Bereich permanent unterwegs,<br />
aber mit ihrer Mithilfe können wir auch<br />
punktuell unverzüglich Verdächtiges<br />
überprüfen. �<br />
Robert Kalusa<br />
Polizei <strong>Eggendorf</strong><br />
Wichtige Rufnummern<br />
Polizeiinspektion <strong>Eggendorf</strong>:<br />
Tel.: 059133/33 72; Fax: 059133/3372-109<br />
e-mail: eggendorf@polizei.gv.at<br />
Josef Nachtigall-Gasse 1, 2492 <strong>Eggendorf</strong><br />
Bezirkspolizeikommando Sollenau:<br />
Tel.: 059133/33 70<br />
Wr. Neustädter Straße 19, 2601 Sollenau<br />
Polizei-Notruf: 133