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Vortrag Steuern und Hundezucht 20.01.2008 www.steuerkanzlei ...

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<strong>Vortrag</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>und</strong> H<strong>und</strong>ezucht <strong>20.01.2008</strong><br />

Bei einem Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr von nicht<br />

mehr als 17.500 € (incl. Umsatzsteuer) <strong>und</strong> im laufenden Jahr<br />

voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € (incl. Umsatzsteuer) besteht<br />

keine Pflicht zur Entrichtung von Umsatzsteuer, aber auch keine<br />

Berechtigung zum Abzug von Vorsteuer.<br />

Vorrausetzung: Vorrausetzung: in Rechnungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.<br />

Hat der Unternehmer im Vorjahr einen Umsatz von mehr als 17.500<br />

€ <strong>und</strong> im laufenden Jahr von weniger als 17.500 €, besteht<br />

Umsatzsteuerpflicht.<br />

Es Es besteht besteht besteht die die die MMöglichkeit,<br />

MM<br />

glichkeit, freiwillig freiwillig ffür<br />

f r die die Regelbesteuerung zu<br />

optieren. optieren. Das Das bedeutet, bedeutet, dass dass Umsatzsteuer Umsatzsteuer entrichtet entrichtet werden werden muss, muss<br />

,<br />

aber aber auch auch Vorsteuer Vorsteuer geltend geltend gemacht gemacht werden werden kann. kann. Die Die Erkl Erklärung Erkl rung<br />

bindet bindet den den Unternehmer Unternehmer aber aber ffür<br />

f r mindestens mindestens mindestens mindestens ffüüüünf<br />

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<strong>www</strong>.<strong>steuerkanzlei</strong>-langanke.de<br />

Steuerkanzlei Langanke <strong>20.01.2008</strong><br />

10<br />

→Achtung! Achtung! Achtung! Besteht bei Züchtern bereits Umsatzsteuerpflicht<br />

unterliegen alle Umsätze, auch die Umsätze aus der Hobbyzucht der<br />

Umsatzsteuer (Unternehmereinheit)!<br />

Ist der Unternehmer Kleinunternehmer, so können die Grenzen durch<br />

hinzurechnen der Umsätze aus der H<strong>und</strong>ezucht schnell<br />

überschritten werden <strong>und</strong> er unterliegt dann der Regelbesteuerung.<br />

Ein Unternehmer, der bereits der Regelbesteuerung unterliegt muss die<br />

Umsätze aus der aus H<strong>und</strong>ezucht mit dem jeweils aktuellen<br />

Steuersatz versteuern. Ein ermäßigter Steuersatz oder eine Befreiung<br />

ist für diese Umsätze nicht möglich.<br />

→Tipp: Tipp: Die H<strong>und</strong>ezucht nicht alleine auf sich anmelden, sondern z. B.<br />

mit dem Ehepartner eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)<br />

gründen.<br />

Steuerkanzlei Langanke <strong>20.01.2008</strong><br />

11<br />

� Wenn die H<strong>und</strong>ezucht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb<br />

geführt hat, also keine Liebhaberei vorliegt, ist auch zu<br />

prüfen, ob ggf. eine gewerbesteuerliche Relevanz gegeben<br />

ist.<br />

� Sofern nicht ein einheitlicher Gewerbebetrieb vorliegt, wird<br />

für jeden Gewerbebetrieb der Gewerbeertrag gesondert<br />

ermittelt. Anders als bei der Umsatzsteuer findet also keine<br />

generelle Zusammenrechnung unterschiedlicher Betriebe<br />

statt.<br />

� Schwierig könnte es allerdings bei der H<strong>und</strong>ezucht <strong>und</strong> einer<br />

gleichzeitig betriebenen H<strong>und</strong>epension werden. Hier könnte<br />

es unter Umständen zu einer Zusammenrechnung kommen.<br />

Steuerkanzlei Langanke <strong>20.01.2008</strong><br />

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