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Informationen für unsere Patienten - St. Josef-Stift Sendenhorst

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REHA-ZENTRUM AM ST. JOSEF-STIFT<br />

<strong>Patienten</strong>pfad <strong>für</strong> Krankenhaus<br />

und Rehabilitation<br />

Erste <strong>Informationen</strong> über eine notwendige<br />

Rehabilitation erhalten Sie<br />

bereits bei Ihrem ambulanten Untersuchungstermin<br />

vor dem Krankenhausaufenthalt.<br />

Nach eingehender<br />

Untersuchung bestätigt der Arzt,<br />

dass eine Rehabilitationsleistung<br />

medizinisch notwendig ist. Um einen<br />

nahtlosen Übergang vom Krankenhaus<br />

in die Rehabilitation zu ge -<br />

währleisten, ist der Sozialdienst der<br />

Klinik Ihnen bei der Beantragung<br />

und allen weiteren Fragen behilflich:<br />

Katja Boer<br />

Telefon: 02526 300-1493<br />

Julia Nieswand-Wermeling<br />

Telefon: 02526 300-1496<br />

Innerhalb des Krankenhauses wählen Sie<br />

bitte nur die direkte Durchwahlnummer<br />

1493 oder 1496 des Sozialdienstes.<br />

Wer ist <strong>für</strong> Ihre Rehabilitation<br />

zuständig?<br />

Hierzu möchten wir einige grundsätzliche<br />

Ausführungen machen. Re -<br />

habilitationsleistungen sind Pflichtleistungen<br />

verschiedener Sozialversicherungsträger,<br />

darunter die gesetzlichen<br />

Krankenkassen. Es besteht<br />

jedoch die Möglichkeit, dass andere<br />

Leistungsträger, beispielsweise die<br />

Rentenversicherung oder die Unfallversicherung,<br />

zuständig sind. Hier<br />

34<br />

gilt es, den sogenannten Vorrang<br />

anderer Reha-Träger zu beachten.<br />

Für den Reha-Antrag auf eine Leis -<br />

tung durch die Gesetzliche Rentenversicherung<br />

zur Wiederherstellung<br />

der Arbeitsfähigkeit bzw. zur Wiedereingliederung<br />

ins Berufsleben müssen<br />

die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

erfüllt sein (z. B. müssen<br />

in den letzten zwei Jahren vor<br />

Antragsstellung sechs Kalendermonate<br />

die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung<br />

geleistet worden sein).<br />

Die Rentenversicherung erbringt ihre<br />

Leistungen nach dem Grundsatz<br />

„Rehabilitation vor Rente“.<br />

Die Unfallversicherung zahlt Rehabilitationsleistungen,<br />

wenn sie ursächlich<br />

nach einem Unfall am Arbeitsplatz<br />

notwendig geworden sind.<br />

Der Antrag zur Rehabilitation wird<br />

in jedem Einzelfall nach Bescheini-

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