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Kurz notiert - St. Johannis Karlstadt

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22 Buß- und Bettag<br />

Der Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag, elf Tage vor dem ersten Advent, ist Buß- und Bettag. An<br />

diesem Tag des Kirchenjahres soll Zeit und Raum sein, über Fehler und Irrwege im persönlichen wie<br />

im gesellschaftlichen Leben nachzudenken und eine Kurskorrektur oder Umkehr zu beschließen.<br />

Christen betrachten ihr Leben im Licht ihres Glaubens und loten aus, womit sie hadern und worauf<br />

sie hoffen. Dafür wenden sie sich im Gebet an Gott.<br />

Kein Halleluja im Bußtags-Gottesdienst<br />

Als feste Größe im Kirchenjahr erinnert der Buß- und Bettag daran, dass Momente der Besinnung,<br />

der Versöhnung und der Umkehr für den Einzelnen wie für das gesellschaftliche Zusammenleben<br />

wichtig sind im Leben. In diesem Sinne hat der Buß- und Bettag – auch als Werktag – seine Bedeutung<br />

als kirchlicher Feiertag nicht verloren. Die liturgische Farbe des Buß- und Bettags ist lila, als<br />

Farbe der Einkehr und Buße; im Gottesdienst wird kein Halleluja gesungen.<br />

47 Bußtage an 24 verschiedenen Tagen<br />

Ein protestantischer Buß- und Bettag wurde das erste Mal 1532 in <strong>St</strong>raßburg offiziell eingeführt und<br />

dann lange Zeit an unterschiedlichen Tagen und zu aktuellen Anlässen, wie etwa während des Dreißigjährigen<br />

Krieges, begangen. Einer <strong>St</strong>atistik aus dem Jahr1878 zufolge gab es damals in 28 Ländern<br />

noch 47 verschiedene Bußtage an 24 verschiedenen Tagen. Diese regional abweichenden Termine<br />

vereinheitlichte die preußische Generalsynode 1892 auf einen Buß- und Bettag am letzten Mittwoch<br />

des Kirchenjahres. Der Mittwoch galt immer als Tag des Verrats Jesu und hatte deshalb, wie auch der<br />

Freitag als Tag der Kreuzigung, den Charakter eines Buß- und Fastentags.<br />

Seit dem Zweiten Weltkrieg galt der Buß- und Bettag in den meisten Bundesländern, ab 1981 dann<br />

in allen, als gesetzlicher Feiertag – bis er 1995 gestrichen wurde, um den Beitrag der Arbeitgeber zur<br />

1995 eingeführten Pflegeversicherung finanziell aufzufangen. Nur Sachsen hat ihn als arbeitsfreien<br />

Tag bis heute erhalten.<br />

Getauft wurde<br />

am 04.08.2012 Miriam Freitag aus Wiesenfeld<br />

am 05.08.2012 Konstantin Köhler aus Zellingen<br />

Getraut wurden<br />

am 19.05.2012 Anita Jäcklein und Christian Gerhard<br />

aus Zellingen<br />

am 07.07.2012 Jasmin Wahler und Benjamin Karl<br />

aus Himmelstadt<br />

am 21.07.2012 Katharina Meisner und Alexander Gubernath<br />

aus Retzbach<br />

am 28.07.2012 Anna Brandenburg und Bernhard Kroning<br />

aus Wiesenfeld<br />

am 11.08.2012 Sabine Jäger und Christian Reidelbach<br />

aus <strong>Karlstadt</strong><br />

Beerdigt wurde<br />

am 03.08.2012 <strong>St</strong>efan Landsfried (42 J) aus <strong>Karlstadt</strong><br />

am 11.08.2012 Dieter Cyran (65 J) aus Rauris-Wörth<br />

am 14.09.2012 Heiko Schiml (53) aus Andratx (Mallorca)<br />

am 19.09.2012 Margot Brübach (90 J) aus <strong>Karlstadt</strong><br />

am 20.09.2012 Edeltraud <strong>St</strong>öhr (85 J) aus Zellingen<br />

am 24.09.2012 Katja Eirich (67 J) aus <strong>Karlstadt</strong><br />

3 Informationen zur KV-Wahl<br />

Am Sonntag, den 21. Oktober 2012, wird in allen evangelischen Gemeinden Bayerns<br />

für die nächsten sechs Jahre ein neuer Kirchenvorstand gewählt. Es stehen in<br />

unserer Gemeinde 19 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl, die sich Ihnen in<br />

diesem Gemeindebrief kurz vorstellen.<br />

Zu wählen sind acht Kandidatinnen oder Kandidaten<br />

als stimmberechtigte Mitglieder des<br />

Kirchenvorstandes. Sie sind direkt gewählt und<br />

berufen zusammen mit dem Pfarrer zwei weitere<br />

Mitglieder in den Kirchenvorstand. Die<br />

weiteren Kandidatinnen und Kandidaten bilden<br />

dann als Ersatzleute den erweiterten Kirchenvorstand.<br />

Jede Wählerin und jeder Wähler kann also bis zu acht Namen auf dem <strong>St</strong>immzettel<br />

ankreuzen. Das „Häufeln“ (mehrere <strong>St</strong>immen für eine Person) ist nicht möglich.<br />

Wählen dürfen alle Gemeindeglieder ab dem 16. Lebensjahr. Ebenso wahlberechtigt<br />

sind konfirmierte Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr. Die Wahlausweise wurden<br />

in den letzten Tagen bereits versandt.<br />

Gewählt werden kann am<br />

Sonntag, den 21.10.12<br />

im Gemeindehaus neben der <strong>St</strong>. <strong>Johannis</strong>-Kirche in <strong>Karlstadt</strong><br />

von 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

und im Alten Rathaus in Zellingen<br />

von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr.<br />

Jede/jeder Wahlberechtigte hat durch die Post einen Wahlausweis zugeschickt<br />

bekommen. Ihrem Wahlausweis entnehmen Sie bitte Ihr Wahllokal. Bitte bringen<br />

Sie Ihren Wahlausweis zur Wahl mit. Sie können auch durch Briefwahl an der<br />

Wahl teilnehmen. Bitte fordern Sie die Briefwahlunterlagen im Pfarramt an. Sie<br />

bekommen diese dann von uns Anfang Oktober zugeschickt.<br />

Bitte kommen Sie zur Wahl!

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