Kurz notiert - St. Johannis Karlstadt
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22 Buß- und Bettag<br />
Der Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag, elf Tage vor dem ersten Advent, ist Buß- und Bettag. An<br />
diesem Tag des Kirchenjahres soll Zeit und Raum sein, über Fehler und Irrwege im persönlichen wie<br />
im gesellschaftlichen Leben nachzudenken und eine Kurskorrektur oder Umkehr zu beschließen.<br />
Christen betrachten ihr Leben im Licht ihres Glaubens und loten aus, womit sie hadern und worauf<br />
sie hoffen. Dafür wenden sie sich im Gebet an Gott.<br />
Kein Halleluja im Bußtags-Gottesdienst<br />
Als feste Größe im Kirchenjahr erinnert der Buß- und Bettag daran, dass Momente der Besinnung,<br />
der Versöhnung und der Umkehr für den Einzelnen wie für das gesellschaftliche Zusammenleben<br />
wichtig sind im Leben. In diesem Sinne hat der Buß- und Bettag – auch als Werktag – seine Bedeutung<br />
als kirchlicher Feiertag nicht verloren. Die liturgische Farbe des Buß- und Bettags ist lila, als<br />
Farbe der Einkehr und Buße; im Gottesdienst wird kein Halleluja gesungen.<br />
47 Bußtage an 24 verschiedenen Tagen<br />
Ein protestantischer Buß- und Bettag wurde das erste Mal 1532 in <strong>St</strong>raßburg offiziell eingeführt und<br />
dann lange Zeit an unterschiedlichen Tagen und zu aktuellen Anlässen, wie etwa während des Dreißigjährigen<br />
Krieges, begangen. Einer <strong>St</strong>atistik aus dem Jahr1878 zufolge gab es damals in 28 Ländern<br />
noch 47 verschiedene Bußtage an 24 verschiedenen Tagen. Diese regional abweichenden Termine<br />
vereinheitlichte die preußische Generalsynode 1892 auf einen Buß- und Bettag am letzten Mittwoch<br />
des Kirchenjahres. Der Mittwoch galt immer als Tag des Verrats Jesu und hatte deshalb, wie auch der<br />
Freitag als Tag der Kreuzigung, den Charakter eines Buß- und Fastentags.<br />
Seit dem Zweiten Weltkrieg galt der Buß- und Bettag in den meisten Bundesländern, ab 1981 dann<br />
in allen, als gesetzlicher Feiertag – bis er 1995 gestrichen wurde, um den Beitrag der Arbeitgeber zur<br />
1995 eingeführten Pflegeversicherung finanziell aufzufangen. Nur Sachsen hat ihn als arbeitsfreien<br />
Tag bis heute erhalten.<br />
Getauft wurde<br />
am 04.08.2012 Miriam Freitag aus Wiesenfeld<br />
am 05.08.2012 Konstantin Köhler aus Zellingen<br />
Getraut wurden<br />
am 19.05.2012 Anita Jäcklein und Christian Gerhard<br />
aus Zellingen<br />
am 07.07.2012 Jasmin Wahler und Benjamin Karl<br />
aus Himmelstadt<br />
am 21.07.2012 Katharina Meisner und Alexander Gubernath<br />
aus Retzbach<br />
am 28.07.2012 Anna Brandenburg und Bernhard Kroning<br />
aus Wiesenfeld<br />
am 11.08.2012 Sabine Jäger und Christian Reidelbach<br />
aus <strong>Karlstadt</strong><br />
Beerdigt wurde<br />
am 03.08.2012 <strong>St</strong>efan Landsfried (42 J) aus <strong>Karlstadt</strong><br />
am 11.08.2012 Dieter Cyran (65 J) aus Rauris-Wörth<br />
am 14.09.2012 Heiko Schiml (53) aus Andratx (Mallorca)<br />
am 19.09.2012 Margot Brübach (90 J) aus <strong>Karlstadt</strong><br />
am 20.09.2012 Edeltraud <strong>St</strong>öhr (85 J) aus Zellingen<br />
am 24.09.2012 Katja Eirich (67 J) aus <strong>Karlstadt</strong><br />
3 Informationen zur KV-Wahl<br />
Am Sonntag, den 21. Oktober 2012, wird in allen evangelischen Gemeinden Bayerns<br />
für die nächsten sechs Jahre ein neuer Kirchenvorstand gewählt. Es stehen in<br />
unserer Gemeinde 19 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl, die sich Ihnen in<br />
diesem Gemeindebrief kurz vorstellen.<br />
Zu wählen sind acht Kandidatinnen oder Kandidaten<br />
als stimmberechtigte Mitglieder des<br />
Kirchenvorstandes. Sie sind direkt gewählt und<br />
berufen zusammen mit dem Pfarrer zwei weitere<br />
Mitglieder in den Kirchenvorstand. Die<br />
weiteren Kandidatinnen und Kandidaten bilden<br />
dann als Ersatzleute den erweiterten Kirchenvorstand.<br />
Jede Wählerin und jeder Wähler kann also bis zu acht Namen auf dem <strong>St</strong>immzettel<br />
ankreuzen. Das „Häufeln“ (mehrere <strong>St</strong>immen für eine Person) ist nicht möglich.<br />
Wählen dürfen alle Gemeindeglieder ab dem 16. Lebensjahr. Ebenso wahlberechtigt<br />
sind konfirmierte Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr. Die Wahlausweise wurden<br />
in den letzten Tagen bereits versandt.<br />
Gewählt werden kann am<br />
Sonntag, den 21.10.12<br />
im Gemeindehaus neben der <strong>St</strong>. <strong>Johannis</strong>-Kirche in <strong>Karlstadt</strong><br />
von 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr<br />
und im Alten Rathaus in Zellingen<br />
von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr.<br />
Jede/jeder Wahlberechtigte hat durch die Post einen Wahlausweis zugeschickt<br />
bekommen. Ihrem Wahlausweis entnehmen Sie bitte Ihr Wahllokal. Bitte bringen<br />
Sie Ihren Wahlausweis zur Wahl mit. Sie können auch durch Briefwahl an der<br />
Wahl teilnehmen. Bitte fordern Sie die Briefwahlunterlagen im Pfarramt an. Sie<br />
bekommen diese dann von uns Anfang Oktober zugeschickt.<br />
Bitte kommen Sie zur Wahl!