RSV-Lahn-Dill defense #3 Saison 2021/2022
Das offizielle Magazin des RSV Lahn-Dill - Gestaltung von KRÖNUNG Kommunikationsagentur, Gießen
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Fotos: Armin Diekmann<br />
Dominik Mosler im RBBL-Duell gegen die Bulls...<br />
Den größten Fisch haben sich die Bulls<br />
jedoch mit dem spanischen Routinier<br />
Jordi Ruiz geangelt. Der Spanier, der wie<br />
<strong>RSV</strong>-Neuzugang Jannik Blair aus Bilbao in<br />
die RBBL wechselte, zeigt seit Jahren auf<br />
Vereins- wie Nationalmannschaftsebene<br />
eine hohe Präsenz und gilt zusätzlich als<br />
enorm offensivstark. Der 26-jährige Fischbach<br />
ist seit seinem ersten Engagement<br />
in Thüringen gereift und das Potenzial von<br />
Linden in Europa hinlänglich bekannt.<br />
Somit dürften sich wieder spannende,<br />
emotionale und brisante Duelle zwischen<br />
dem fünfmaligen Titelträger aus Elxleben<br />
und dem 13-maligen Meister aus Wetzlar<br />
anbahnen. Während die Thüringer mit einem<br />
eingespielten Kern ihrer Leistungsträger<br />
aktuell noch etwas im Vorteil sind, gilt es für<br />
die Mittelhessen sich zu entwickeln, um am<br />
Ende der Spielzeit in den entscheidenden<br />
Duellen die Nase vorn<br />
... und Catharina Weiß und Mark Beissert nach dem Gewinn der CL-Trophäe<br />
haben zu können.<br />
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AKADEMIE<br />
Global<br />
Der „Drohung-Fall“<br />
Ein Arbeitnehmer wollte spontan Urlaub nehmen und hat seinen Chef diesbezüglich gefragt. Wegen Personalknappheit<br />
konnte der Urlaub leider nicht gewährt werden. Als der Mitarbeiter diese Nachricht erhielt, drehte<br />
er sich um und sagte seinem Arbeitgeber „er könne ja noch krank werden“. Danach verließ er den Raum. Diese<br />
Drohung war für den Arbeitgeber ein so großer Vertrauensbruch, dass er die fristlose Kündigung aussprach. Mit<br />
diesem Vorfall musste sich in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz beschäftigen. Dies war<br />
jedoch ganz klar auf Seiten des beklagten Arbeitgebers. Die Aussage des Klägers kann nur so verstanden werden,<br />
dass er seine Interessen notfalls auch ohne Rücksicht auf die betrieblichen Belange durchsetzen wird, unabhängig<br />
ob eine Arbeitsunfähigkeit tatsächlich vorliege. Dies führt zu dem berechtigten Verdacht, dass sich der Arbeitnehmer,<br />
auf Kosten des Arbeitgebers, ein ihm nicht zustehenden Vorteil verschaffen will. Der Kläger verletzte<br />
damit seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht in einem solchen Maße, dass eine fristlose Kündigung<br />
gerechtfertigt war. Das Gericht hat hier ebenfalls noch ausgeführt, dass bei einer derartigen Drohung auch eine<br />
sonst übliche Abmahnung entbehrlich sein kann…<br />
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