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RSV-Lahn-Dill defense #3 Saison 2021/2022

Das offizielle Magazin des RSV Lahn-Dill - Gestaltung von KRÖNUNG Kommunikationsagentur, Gießen

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Fotos: Armin Diekmann<br />

Dominik Mosler im RBBL-Duell gegen die Bulls...<br />

Den größten Fisch haben sich die Bulls<br />

jedoch mit dem spanischen Routinier<br />

Jordi Ruiz geangelt. Der Spanier, der wie<br />

<strong>RSV</strong>-Neuzugang Jannik Blair aus Bilbao in<br />

die RBBL wechselte, zeigt seit Jahren auf<br />

Vereins- wie Nationalmannschaftsebene<br />

eine hohe Präsenz und gilt zusätzlich als<br />

enorm offensivstark. Der 26-jährige Fischbach<br />

ist seit seinem ersten Engagement<br />

in Thüringen gereift und das Potenzial von<br />

Linden in Europa hinlänglich bekannt.<br />

Somit dürften sich wieder spannende,<br />

emotionale und brisante Duelle zwischen<br />

dem fünfmaligen Titelträger aus Elxleben<br />

und dem 13-maligen Meister aus Wetzlar<br />

anbahnen. Während die Thüringer mit einem<br />

eingespielten Kern ihrer Leistungsträger<br />

aktuell noch etwas im Vorteil sind, gilt es für<br />

die Mittelhessen sich zu entwickeln, um am<br />

Ende der Spielzeit in den entscheidenden<br />

Duellen die Nase vorn<br />

... und Catharina Weiß und Mark Beissert nach dem Gewinn der CL-Trophäe<br />

haben zu können.<br />

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AKADEMIE<br />

Global<br />

Der „Drohung-Fall“<br />

Ein Arbeitnehmer wollte spontan Urlaub nehmen und hat seinen Chef diesbezüglich gefragt. Wegen Personalknappheit<br />

konnte der Urlaub leider nicht gewährt werden. Als der Mitarbeiter diese Nachricht erhielt, drehte<br />

er sich um und sagte seinem Arbeitgeber „er könne ja noch krank werden“. Danach verließ er den Raum. Diese<br />

Drohung war für den Arbeitgeber ein so großer Vertrauensbruch, dass er die fristlose Kündigung aussprach. Mit<br />

diesem Vorfall musste sich in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz beschäftigen. Dies war<br />

jedoch ganz klar auf Seiten des beklagten Arbeitgebers. Die Aussage des Klägers kann nur so verstanden werden,<br />

dass er seine Interessen notfalls auch ohne Rücksicht auf die betrieblichen Belange durchsetzen wird, unabhängig<br />

ob eine Arbeitsunfähigkeit tatsächlich vorliege. Dies führt zu dem berechtigten Verdacht, dass sich der Arbeitnehmer,<br />

auf Kosten des Arbeitgebers, ein ihm nicht zustehenden Vorteil verschaffen will. Der Kläger verletzte<br />

damit seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht in einem solchen Maße, dass eine fristlose Kündigung<br />

gerechtfertigt war. Das Gericht hat hier ebenfalls noch ausgeführt, dass bei einer derartigen Drohung auch eine<br />

sonst übliche Abmahnung entbehrlich sein kann…<br />

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